Hallo Freunde,
weiß jemand etwas von dem verbleib von Martin Stein ?
Der hat/hatte den Internet Teile Vertrieb Kfz Teile Stein.
Angeblich ist er gestorben, d.h. es können keine regressansprüche mehr geltend gemacht werden ???
Grüß Euch Martin
OT / Kfz Teile Stein / Martin Stein tot ?
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Hej Martin,
ich denke hast Du das nicht extra so "pietätlos" ausgedrückt.
Ich will Dir hiermit genausowenig zu Nahe treten wie Du es wohl gewollt hast .
Kann einem schon mal passieren, daß das Hemd näher sitzt als der Rock.Aber falls da im Geschäftsleben irgendwas übrig geblieben sein sollte, was einer Regelung bedarf, solltest Du der Familie/den Angehörigen schon etwas Zeit geben die Sachen zu ordnen.
Deine möglichen Ansprüche bleiben aber gegenüber denjenigen die das Erbe eines Verstorbenen antreten erhalten.
Nur in der Zwischenzeit bis zur Abwicklung eines Erbaschaftverfahrens sind allen die Hände gebunden.Gruß Fridi
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Ne nicht wollte ich respektlos erscheinen.
Das hat mich ja selbst schockiert.>Hej Martin,
>ich denke hast Du das nicht extra so "pietätlos" ausgedrückt.
>Ich will Dir hiermit genausowenig zu Nahe treten wie Du es wohl gewollt hast .
>Kann einem schon mal passieren, daß das Hemd näher sitzt als der Rock.
>Aber falls da im Geschäftsleben irgendwas übrig geblieben sein sollte, was einer Regelung bedarf, solltest Du der Familie/den Angehörigen schon etwas Zeit geben die Sachen zu ordnen.
>Deine möglichen Ansprüche bleiben aber gegenüber denjenigen die das Erbe eines Verstorbenen antreten erhalten.
>Nur in der Zwischenzeit bis zur Abwicklung eines Erbaschaftverfahrens sind allen die Hände gebunden.
>Gruß Fridi -
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>Hej Martin,
>ich denke hast Du das nicht extra so "pietätlos" ausgedrückt.
>Ich will Dir hiermit genausowenig zu Nahe treten wie Du es wohl gewollt hast .
>Kann einem schon mal passieren, daß das Hemd näher sitzt als der Rock.
>Aber falls da im Geschäftsleben irgendwas übrig geblieben sein sollte, was einer Regelung bedarf, solltest Du der Familie/den Angehörigen schon etwas Zeit geben die Sachen zu ordnen.
>Deine möglichen Ansprüche bleiben aber gegenüber denjenigen die das Erbe eines Verstorbenen antreten erhalten.
>Nur in der Zwischenzeit bis zur Abwicklung eines Erbaschaftverfahrens sind allen die Hände gebunden.
>Gruß Fridi
Hallo Fridi,finde ich Klasse, daß sich immer noch jemand findet, der trotz allen Schmalspurdenkens den Überblick und die Menschlichkeit nicht verliert.
Danke für Deinen respektvollen Beitrag!Gruß Hermann
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sieht leider doch so aus Alle Anfragen in der Richtung wurden gleich beantwortet. Ich denke mal, solche Scherze erlaubt sich dann doch keiner.
MfG
RomanderFridivollundganzbeipflichtet!