Verfällt meine LKW-Zulassung

  • Hallo,


    mich quält eine Frage.
    Und zwar verfällt meine LKW-Zulassung, wenn ich in einen geschlossenen T4 Kasten hinter der B-Säule re. und li. je ein Campingfenster und eine Sitzreihe einbaue?


    Vielen Dank

  • Hab ich auch.
    Es gibt auch LKW die gleich mit allen Fenstern geliefert werden.


    Gruß Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Zwei Drittel des Innenraumes müssen Ladefläche sein! Das geht normalerweise nur mit nem langen Radstand! Aber auch das ist wieder TÜV abhängig! Wenn Sie die die Sitze eintragen OK, aber sei gefasst das Sie es nicht tun, bzw wieder einen PKW draus machen!

  • >Zwei Drittel des Innenraumes müssen Ladefläche sein! Das geht normalerweise nur mit nem langen Radstand! Aber auch das ist wieder TÜV abhängig! Wenn Sie die die Sitze eintragen OK, aber sei gefasst das Sie es nicht tun, bzw wieder einen PKW draus machen!


    Und dann hast Du immer noch das Finanzamt. Da gibt es zu diesem Thema eine sehr eigene "Willkür", FA FDS besteuert ein Fahrzeug als LKW, auch wenn Scheiben drin sind, behält sich aber vor, eine Vorführung zu verlangen. Wer 20 Jahre Steuersachen bearbeitet, versteht vermutlich mehr von Autos, als ein Ingenieur, der dafür studiert hat und einige Zusatzqaulifikationen ablegen mußte?!? Da fragt man sich, wie amtlich so ein amtlich annerkannter Sachverständiger sein muß, damit auch das Finanzamt ihn anerkennt. Das FA Calw, gerade 30 km weiter, verlangte von einem Neuwagenkäufer, daß er die Scheiben im hinteren Bereich durch Bleche ersetzten muß: "Ein LKW braucht hinten keine Scheiben".


    Mein Kommentar: Typisch deutsche Beamtenmentalität, was nicht sein muß, darf auch nicht sein.


    Grüße


    Uwe

  • Hallo,
    was ist den am günstigsten in den 3 Varianten die zur Verfügung stehen.Denke LKW braucht nicht unbedingt die günstigste Variante zusein.
    Die meisten Versicherer haben eine Rabattgrenze ,meine z.B. 60% bei LKW´s, dagegen steht natürlich die Besteuerung nach Tonnage.


    PKW Zulassung mit Auflastung wäre zu prüfen.
    Ob tatsächlich eine Änderung des Auflastungsgesetzes kommt?..........in Deutschland ist seit Jahren nichts mehr planbar.


    oder halt ganz als PKW, diese Frage stellt sich natürlich bei Dieselfahrzeugen.



    Gruss Jürgen

  • >Hallo,
    >mich quält eine Frage.
    >Und zwar verfällt meine LKW-Zulassung, wenn ich in einen geschlossenen T4 Kasten hinter der B-Säule re. und li. je ein Campingfenster und eine Sitzreihe einbaue?
    >Vielen Dank

  • >Zwei Drittel des Innenraumes müssen Ladefläche sein!


    Nein, 50% sind das Maß der Dinge bei fast allen FA. Eine Sitzbank geht immer.


    >Das geht normalerweise nur mit nem langen Radstand! Aber auch das ist wieder TÜV abhängig! Wenn Sie die die Sitze eintragen OK, aber sei gefasst das Sie es nicht tun, bzw wieder einen PKW draus machen!


    MfG
    Roman


    PS: Sonst wäre DoKa-Kasten gar nicht möglich ;)

  • >>Zwei Drittel des Innenraumes müssen Ladefläche sein!
    >Nein, 50% sind das Maß der Dinge bei fast allen FA. Eine Sitzbank geht immer.
    >>Das geht normalerweise nur mit nem langen Radstand! Aber auch das ist wieder TÜV abhängig! Wenn Sie die die Sitze eintragen OK, aber sei gefasst das Sie es nicht tun, bzw wieder einen PKW draus machen!
    >MfG
    >Roman
    >PS: Sonst wäre DoKa-Kasten gar nicht möglich ;)



    Dann versuch mal einem Golf die Sitzbank auszubauen und fahre zum Tüv. Trotz mehr als 50% Ladefläche wird man Dir heute kaum den LKW-Eintrag geben.


    DoKa Kasten ist von der Bauart her ganz etwas anderes als z.B. Caravelle mit einer Sitzbank.


    Grüße


    Uwe

  • >Hallo,
    >was ist den am günstigsten in den 3 Varianten die zur Verfügung stehen.Denke LKW braucht nicht unbedingt die günstigste Variante zusein.
    >Die meisten Versicherer haben eine Rabattgrenze ,meine z.B. 60% bei LKW´s, dagegen steht natürlich die Besteuerung nach Tonnage.
    >PKW Zulassung mit Auflastung wäre zu prüfen.


    Das günstigste ist ganz klar:


    Auflasten auf 2,8t (dadurch automatisch LKW-Besteuerung)


    und


    Zulassung als "Pkw geschlossen" (dadurch Pkw-Versicherung und keinerlei Problemen mit auch noch so vielen Sitzbänken)



    Re: Beamtenwillkür -


    so geschehen bei meinem 97er 1,9TD in Hamburg.


    Keine Garantien. ;)


    -ch.

  • >>>Zwei Drittel des Innenraumes müssen Ladefläche sein!
    >>Nein, 50% sind das Maß der Dinge bei fast allen FA. Eine Sitzbank geht immer.
    >>>Das geht normalerweise nur mit nem langen Radstand! Aber auch das ist wieder TÜV abhängig! Wenn Sie die die Sitze eintragen OK, aber sei gefasst das Sie es nicht tun, bzw wieder einen PKW draus machen!
    >>MfG
    >>Roman
    >>PS: Sonst wäre DoKa-Kasten gar nicht möglich ;)
    >
    >Dann versuch mal einem Golf die Sitzbank auszubauen und fahre zum Tüv. Trotz mehr als 50% Ladefläche wird man Dir heute kaum den LKW-Eintrag geben.


    Äpfel und Birnen ;-(( Der T4 wurde bis zum Schluß als LkW Kasten mit 1. und 2. Sitzreihe angeboten und das als DoKa (mit Kabinentrennwand) und als offener Raum. Beide Varianten wurden werksseitig schon als LkW angeboten. Wo ist also das Problem?
    Beim Golf oder Caravellen etc. müssen sämtliche Sitz- und Gurtbefestigungspunkte beseitigt werden, und zwar irreversibel. Der Kasten hat hinten noch gar keine solchen Punkte ;)


    >DoKa Kasten ist von der Bauart her ganz etwas anderes als z.B. Caravelle mit einer Sitzbank.


    Sicher, aber es ging um einen <b>bereits existenten LkW</b> der <b>nachträglich</b> um eine Sitzbank und 2 Fenster erweitert werden soll. Das war und ist möglich ohne den LkW-Status zu verlieren.
    Wer's nicht glaubt darf gern beim örtlichen Finanzamt nachfragen ;-((


    >Grüße
    >Uwe


    MfG
    Roman

  • >>Dann versuch mal einem Golf die Sitzbank auszubauen und fahre zum Tüv. Trotz mehr als 50% Ladefläche wird man Dir heute kaum den LKW-Eintrag geben.
    >Äpfel und Birnen ;-(( Der T4 wurde bis zum Schluß als LkW Kasten mit 1. und 2. Sitzreihe angeboten und das als DoKa (mit Kabinentrennwand) und als offener Raum. Beide Varianten wurden werksseitig schon als LkW angeboten. Wo ist also das Problem?


    weiß ich, das das Äpfel und Birnen sind. Damit wollte ich zeigen, daß die REgel min. 50% Laderaum lediglich eine (von mehreren) Voruassetzung für die LKE Zulassung ist. Mehr als 50% ist noch keine Garantie für die Erlangung der LKW-Zulassung.


    >Sicher, aber es ging um einen <b>bereits existenten LkW</b> der <b>nachträglich</b> um eine Sitzbank und 2 Fenster erweitert werden soll. Das war und ist möglich ohne den LkW-Status zu verlieren.


    Und deshalb auch mein Einwand, daß man daß Vorhandensein einer DoKa Kasten nicht als Beweis dafür nehmen kann, daß man problemlos in einen vorhandenen LKW eine Sitzbank nachrüsten kann.


    >Wer's nicht glaubt darf gern beim örtlichen Finanzamt nachfragen ;-((


    Gerade bei dem Thema ist das auch sinnvoll. Der Beamte nennt es "Ermessensspielraum", der Betroffene vielleicht eher "Willkür".


    Tatsache ist, daß die einzelnen Finanzämter das Thema LKW-Zulassung nicht einheitlich handhaben. Und es ist auch Tatsache, daß mich, als ich im Vorfeld die Umschreibung / Umbau geklärt habe, der TÜV-Prüfer gefragt hat, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das FA Calw sich noch nicht einmal mit dem Herausnehmen der Gurte/Sitzbänke begnügt und ein Unbrauhbarmachen der Befestigungspunkte verlangt, es würde dort allen Ernstes verlangt, die hinteren Seitenscheiben durch Bleche zu ersetzen!


    Grüße


    Uwe