Stütz- und Anhängelast bei T4 Transporter

  • Hallo Ihr,
    bin Neuling auf diesem Gebiet,
    habe mir einen Pferdeanhänger gekauft, wo man vorne noch eine Kutsche draufpacken kann. Muß mir jetzt das entsprechende Auto dazu kaufen, und interessiere mich für einen T4.
    Da ich von meinem Bekannten gehört habe, das der Transporter von werk aus als LKW zugelassen ist, dachte ich mir, das er vielleicht auch mehr ziehen kann.
    wisst ihr, was er für eine Stütz- bzw. Anhängelast hat??
    Benötige mind. 150 kg, bzw. 2,4 to. Bitte per email antworten. Danke

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • http://www.vwn.de/vwn-extranet…tlinien/deu/tr/index.html


    Zuggewichte:
    Für alle Transportervarianten maximal 4500 kg, ausgenommen Fahrzeuge mit einem
    - 1,9 l-Dieselmotor, bei denen ein Zuggewicht von max. 4000 kg zulässig ist.
    - 2,5 l-TDI-Motor, bei denen ein Zuggewicht von max. 5000 kg zulässig ist.


    6. Allgemeine Hinweise


    6.6 Anhängerkupplungen / Freiraum nach DIN 74058
    Als Anhängerkupplung sind nur vom Werk freigegebene Kupplungen zu verwenden. Als Sonderausstattung können ab Werk folgende Anhängerkupplungen bestellt werden:


    Kugelkopfkupplung - Bestellschlüssel:
    1D6: Für eine Anhängelast von max. 2.000 kg gebremst, bei 12% Bergsteigfähigkeit.


    Die zulässige Stützlast beträgt 100 kg.


    Das in den Kfz-Papieren angegebene max. zulässige Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Das tatsächliche Gewicht der Anhängelast muß niedriger als das des ziehenden Fahrzeugs sein.


    Beim nachträglichen Anbau einer Anhängerkupplung
    sind die Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten



    ist der notwendige Freigang des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug sicherzustellen (DIN 74058)



    ist der Serien-Kühler nebst Lüfter gegen eine verstärkte Variante (entspr. Der PR-Nr.1D7) auszutauschen



    ist das Fahrzeug einer hierfür zuständigen technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen.