Rettet die WoMo-Steuer

  • Hallo,


    dass es den Steuervorteilen für PKW über 2,8to an den Kragen geht, ist ja so langsam amtlich. Noch sehr unklar ist die Regelung für die Wohnmobile. Werden sie (wie auch bisher die WoMos unter 2,8to ZGG) weiter wie PKW besteuert, wird es teuer.


    Es gilt jetzt, per Lobbyismus Einfluss auf die Gesetzgebungspraxis und die Besteuerungspraxis der Finanzämter der Länder zu nehmen. Maßgebend sind hier tatsächlich die Länder, da ihnen die KFZ-Steuer zufällt.


    Unter untenstehendem Link findet Ihr Mustertexte. Diese könnt ihr (wenn ihr wollt) nach Eurem Bedarf anpassen und an Herrn Stolpe sowie auch an die Abgeordneten und den Verkehrsminister Eures Bundeslandes schicken. Ziel ist es, daß WoMos (wie auch die LKW) generell nach Gewicht besteuert werden. Meiner Meinung nach stehen hier die Chancen nicht schlecht, da das reale Steueraufkommen gering ist, die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitindustrie in Deutschland aber nicht.


    Wenn wir also hier unsere Stimme heben, so haben wir durchaus Chancen, etwas zu bewegen.


    Der Link dürfte auch gerne in alle Womo, Mercedes uns sonstige Foren weiterverbreitet werden.


    Viele Grüße


    Kai



    Entwurf eines Schreibens an Herrn Stolpe

  • Geschrieben von Willy am 24. September 2004 17:21:09:


    Der Bundesrat hat heute morgen die Sonderregelung für PKW zwischen
    2,8 to und 3,5 to endgültig gekippt.


    Die Hubraumbesteuerung gilt für diese Fahrzeuge ab 1.4.2005.
    Der bisher genannte Wortlaut betrifft PKW.
    Wohnmobile wurden hier nicht genannt.


    Das ist seit heute morgen leider Fakt.


    Mir fehlt noch ein Link dazu, aber im WDR kam die Meldung auch schon.


    Hinweis zu den Wohnmobilen: diese haben genau wie die "Kombinationskraftwagen" von der Sonderregelung profitiert. Diese ist jetzt abgeschafft.


    Viele Grüße


    Kai

  • Hallo


    So ich habe mich mal ein bischen informiert.


    Es wurde der § 23 (6 a)abgeschafft. Hier der Text aus der STVO.


    Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.



    Ich habe unten mal die Beschlußsache zum ansehen auf meinem Server geladen. Vorsicht: Eine etwas dicke Datei.


    Mit freundlichen Grüßen aus Kleinmachnow



    Hier der Bundesratsbeschluß

    Mit freundlichen Grüßen aus Kleinmachnow Axel

  • Hallo Axel,


    die Datei Bundesrat.pdf ist defekt. Die Acrobat eigene Reparatur hat auch keinen Erfolg. Kannst du die Datei bitte editieren bzw. testen auf korrekte Funktion oder eine alternative Quelle angeben zum Download. Danke.


    Jens