neue Infos zu: Kinder im MV rückwärts sitzend ohne Kindersitz möglich?

  • Ich hatte ja versprochen, bei der Beratungsstelle der Poizei zu unserem Diskussionsthema nachzufragen


    (siehe auch:
    http://www.f8.parsimony.net/forum11736/messages/26849.htm
    und hierzu folgende Antworten)


    Die Antwort möchte ich Euch natürlich jetzt auch zukommen lassen. Ob die Antwort für die Praxis allerdings weiterhilft???


    Zur Ihrer Frage können wir Ihnen folgendes
    mitteilen.


    § 21 Absatz 1 a Straßenverkehrsordnung ( StVO) schreibt vor:
    "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind,
    dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte
    vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für
    Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet
    sind."


    Ob Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ist dem § 35 a
    Straßenverkehrszulassungsordnung zu entnehmen. Beim jeweiligen Kindersitz
    ist darauf zu achten, welchen Gurt der Hersteller des Sitzes vorschreibt.
    Sogenannte Fangkörper können in der Regel auch mit Beckengurt gesichert
    werden, wir bitten Sie aber auch hier in der Herstellerbeschreibung
    nachzuschauen.
    Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass ein Kind nicht ungesichert im
    Fahrzeug transportiert wird, denn letztendlich ist auch diese Regelung in
    der StVO darauf gerichtet, die im Straßenverkehr vorherrschenden Gefahren so
    gering wie möglich zu halten.


    In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleiben wir



    mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Ewald Ternig

  • Hallo alleseits,


    das heißt für mich ziemlich deutlich, dass auf den Sitzen, die nur einen Beckengurt haben, nur der Römer Vario in Frage kommt? Alle anderen Sitze wollen ja einen Dreipunktgurt, oder? Eine Sitzerhöhung macht auch nur mit einem Dreipunktgurt Sinn, denn es geht bei denen doch darum, die Schulter etwas hochzulupfen? Und ganz ohne Kindersitz kommt für mich sowieso nicht in Frage.


    Bei der Suche nach anderen Kindersitzen habe ich eine Seite über den Vario entdeckt:


    http://www.britax-roemer.de/deutsch/produkte/vario.htm


    Dort steht explizit:
    "Besonderheit: auch geeignet für Van / Minibus auf einem rückwärts gerichteten Fahrzeugsitz."


    Wir können ja versuchen, eine Sammelbestellung zu machen bzw. einen Forumsrabatt auszuhandeln ... ;)


    Grüße, Axel.

  • Römer hat auf seiner Webseite unter den "häufig gestellten Fragen" explizit den Punkt:


    Welche Kindersitze darf ich mit Beckengurt benutzen?


    Problem: Zwischen 9 und 25 kg alles easy, dann ist Ende (Römer Vario). Zwei meiner Kinder haben schon mehr (jetzt verstehe ich auch das Gemaule und warum keiner den "Bauchsitz" will), und deshalb habe ich 'mal bei Römer angefragt, was man dort vorschlägt. Die Antwort werde ich hier weitergeben.


    Grüße, Axel.

  • Habe gerade eine Antwort von Britax Römer bekommen auf die Frage nach Kindersitz für Beckengurt (der Römer Vario geht nur bis 25 kg):


    >>
    Was mache ich mit einem Kind über 25 kg? Zwei meiner vier Kinder sind darüber, und mein VW T4 Multivan hat nun 'mal an drei von fünf Sitzen hinten nur Beckengurte. Einen Dreipunkt-Gurt brauche ich für die Babyschale, d. h. ein Kind über 25 kg muss einfach irgendwie per Beckengurt befestigt werden. Ihr Vorschlag?
    <<
    Die Antwort:
    >>
    Leider können wir Ihnen zu Ihrem Problem keinen besonderen Vorschlag machen.
    Aber der Gesetzgeber würde in Ihrem Fall verlangen, daß Sie eines der beiden
    über 25 Kilogramm wiegenden Kinder in einem geeigneten Rückhaltesystem auf
    dem Beifahrersitz Ihres Autos sichern. Die würde auch bedeuten, daß eine
    evtl. mitfahrende nicht kindersitzpflichtige Person auf einem der hinteren
    Sitzplätze mit dem Beckengurt gesichert werden müsste.
    <<
    Viele Grüße, Axel.

  • Dies würde auch bedeuten, daß eine evtl. mitfahrende nicht kindersitzpflichtige Person auf einem der hinteren Sitzplätze mit dem Beckengurt gesichert werden müßte


    Und die beißt dann in die vordere Rückenlehne

  • ... und das alles, obwohl vermutlich die "Mittelkleinen (d.h. >25KG aber unter 150 cm)" auf dem "Rück"-Sitz mit Beckengurt gar nicht so schlecht aufgehoben sind, aber sich ein Verordnungsgeber nicht vorstellen kann wie es gehen soll ... Wenn Du Hilfe durch die Hürden der Verwaltung brauchst würde ich mich gerne beteiligen und mir einen Spaß daraus machen, eine Sondererlaubnis zu beantragen. Vermutlich würde der Spaß (TÜV-Gutachten?) aber soviel Geld kosten, daß man viele Strafmandate zahlen kann oder man reichlich vernünftige Polizisten finden könnte - und mit getönten Scheiben sieht man eh nix! Problem ist aber wohl, daß wir unseren Kindern die größtmögliche Sicherheit bieten wollen und da war doch auch noch die Versicherung!
    Im neuen T4 haben die Einzelsitze auch Dreipunkt-Gurte - aber ein neuer MV ist dann noch teuerer(?)
    Fazit: Ich kaufe noch ein Hinternhebepolster mehr und dann müssen die "Rück"-Sitzer auch auf's Polster. Dann reicht es bei uns in der Regel (wenn ich jetzt keinen neuen Denkfehler drin habe...)
    Ondi

  • >Fazit: Ich kaufe noch ein Hinternhebepolster mehr und dann müssen die "Rück"-Sitzer auch auf's Polster. Dann reicht es bei uns in der Regel (wenn ich jetzt keinen neuen Denkfehler drin habe...)


    Harras grüßt Marienplatz,


    das Hinternhebepolster, wenn ich's richtig verstanden habe, nützt unter'm Beckengurt überhaupt nichts, es hat nämlich den einzigen Zweck die Schulter so hoch zu heben, dass der Schulterteil des <b>3-Punkt-</b>Gurts über die Kinderschulter und nicht über den Hals geht! Deshalb sind diese Sitzerhöher ja nur für 3-Punkt-Gurte zugelassen! Das ist ja auch mein Problem - Polster wär' ja keines ... Oder hab' ich Dich da falsch verstanden?


    Grüße, Axel.

  • >>Und die beißt dann in die vordere Rückenlehne
    >... aber nicht, wenn sie auf dem rückwärts gerichteten Sitz sitzt ... ;)


    Halli Hallo,


    ich hatte vor einiger Zeit mal bei der Polizei angefragt und folgende Antwort bekommen, die ich übrigens für den Fall der Fälle immer im Handschuhfach mitführe.. :)



    (...) in Abstimmung mit der Beratungsstelle für Verkehrssicherheit des Landes
    Rheinland-Pfalz beantworte ich Ihre Anfrage.


    Die Einbauanleitungen der Kindersitzhersteller beziehen sich im
    allgemeinen, was den Einbau in - oder entgegengesetzt der Fahrtrichtung
    betrifft, auf die Einbaurichtung der Kindersitze selbst. Sie beziehen sich
    vermutlich nicht auf die Einbaurichtung des Autositzes.
    Aber abgesehen davon bietet die Beförderung von Personen - gleich welcher
    Größe - auf Sitzen, die nach hinten gerichet sind, eine optimale Sicherheit,
    zumindest bei Unfällen mit der Aufprallrichtung nach vorne. Dreipunktgurte
    machen auf nach hinten gericheten Sitzen auch keinen Sinn mehr, da der
    Körper bei einem Frontalaufprall in den Sitz gedrückt und großflächig
    abgefangen wird. Wohl deshalb sind solche Sitze heutzutage nur noch mit
    Beckengurten ausgerüstet.
    Im übrigen gibt es keine Kindersitze, die für Kinder mit einem Gewicht von
    25 kg oder mehr zugelassen sind, die nur mit Beckengurt befestigt werden
    dürfen.
    Da außerdem für die vor dem Oktober 1999 erstmals zugelassenen Kfz. für
    Sitze, die nicht nach vorne gerichtet sind, keine Sicherheitsgurte
    vorgeschrieben sind, brauchen somit auf diesen Sitzen (noch) keine
    Kinderrückhaltesysteme benutzt werden.
    Wenn für die zusätzlich zu befördernden Kinder vom Gewicht her nur Sitze der
    Gewichtsklasse III (z. B. Sitzkissen) geeignet sind, dann sollten Sie die
    Beckengurte auf den (rückwärts gericheten) Sitzen benutzen ohne Sitzkissen.


    Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass die Vorschriften der StVO und
    der StVZO Ihren Fall nicht ganz eindeutig erfassen. Meine Vorschläge und
    mein Statement beruhen auf logischen Schlussfolgerungen unter
    Berücksichtigung der Gesetzeslage und der Praxis.
    Fall Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Udo Heib
    Polizeipräsidium Mainz
    - Verkehrsdirektion -
    Pariser Straße 76
    55286 Wörrstadt


    Tel. (06732) 912212
    Fax (06732) 64 735


    Das war die Anfrage:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich besitze einen VW-Bus T4 mit zwei entgegen der Fahrtrichtung eingebauten
    Sitzen. Diese Sitze verfügen über Automatik-Beckengurte.
    Frage: Wenn ich zu meinen drei Kindern (9 Monate - 3 1/2 Jahre) ein weiteres
    mitnehmen möchte, welche Rückhaltesysteme sind dafür geeignet? Alle mir
    bekannten Systeme sind nämlich nur für den Einbau in Fahrrichtung
    zugelassen.


    Grüße


    Johannes