... ich weiß, es nervt, aber ... ist die Aussetzung in Bayern schon wieder weg?

  • Habe heute trotzt Auflastung und WoMo - Zulassung (vor dem 1.05.2005) eine 'leichte' Erhöhung der Steuern rückwirkend um ca. 400 % bekommen.


    Danke
    Günter


    P.S. bitte keine Hinweise auf die Suchfunktion, die kenne ich sogar, ist aber bei dem Thema sichtlich überfordert.

  • >Habe heute trotzt Auflastung und WoMo - Zulassung (vor dem 1.05.2005) eine 'leichte' Erhöhung der Steuern rückwirkend um ca. 400 % bekommen.



    habe zwar kein WoMo, sondern "nur" So.KFZ ... habe heute auch neuen Steuerbescheid mit Rückzahlung bekommen (Landkreis Erding / Oberbayern)... Steigerung: mehr als das Doppelte ..


    Gruß, Peter

  • Hallo Günter,


    es soll auf Bestreben von NRW (wg. der vielen WoMo-Hersteller in diesem Bundesland, und bei den großen WoMos wird's richtig teuer) nach einer Möglichkeit gesucht werden die WoMo's weiterhin nach Gewicht zu besteuern. Falls die nicht gefunden wird, müssen alle nach meinem Verständnis ab 1.5.2005 "nachversteuert" werden. Es gibt nur noch PKW (Besteuerung nach Schadstoffklassen und Hubraum) und LKW (Besteuerung nach Gewicht). Die Eintragung im KFZ-Schein scheint auch für die Finanzämter nicht bindend zu sein, sie gilt nur für den Straßenverkehr. (Mein PKW mit 2,81 T ist in der Vergangenheit nach Gewicht besteuert worden, und hier ist mindestens ein Fall gepostet worden, wo trotz WoMo-Zulassung das Finanzamt nach Vorführung entschieden hat, das es "steuertechnisch" ein PKW wäre).


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

  • >Hallo Günter,
    >es soll auf Bestreben von NRW ...


    ... aber am 23 März hat das bay. Finanzministerium seine Oberfinanzdirektionen angewiesen, den Vollzug der Verwaltungsanweisung vom 10. März auszusetzen.


    Entweder ist die Aussetzung weg oder die Finanzbeamten kennen Ihre Anweisungen nicht ... zumindest in meinem Fall. Scheinbar bin ich der einzige mit dem Problem oder der Rest der Gemeinde versteht meine Frage nicht.
    Naja, wie auch immer...


    Gruß
    Günter

  • Soweit ich weiß gilt die Aussetzung bis zur endgültigen Regelung bundesweit. Ich würde auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und auf die gängige Praxis bei anderen Fällen verweisen. Es kann ja nicht sein, dass da jeder macht wie er es gerade für richtig hält! Ich habe selbst erst vor 4 Wochen auf WoMo umschreiben lassen und sofort Post vom Finanzamt bekommen. 172 EUR vorbehaltlich Prüfung. Also scheint die Aussetzung nich zu gelten!
    MAIK

  • >Soweit ich weiß gilt die Aussetzung bis zur endgültigen Regelung bundesweit. Ich würde auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und auf die gängige Praxis bei anderen Fällen verweisen. Es kann ja nicht sein, dass da jeder macht wie er es gerade für richtig hält!


    Doch genau so ist es. Jedes Finanzamt kann dieses eigenständig entscheiden wenn die Landesfinanzbehörden keine anderslautende Vorgabe heruasgegeben hat.


    Es gibt keine bundesweite Aussetzung. Alles was läuft liegt im Ermessen der zuständigen Landesfinanzbehörde.


    >Ich habe selbst erst vor 4 Wochen auf WoMo umschreiben lassen und sofort Post vom Finanzamt bekommen. 172 EUR vorbehaltlich Prüfung. Also scheint die Aussetzung nich zu gelten!


    das ist falsch


    Das für Dich zuständige Finanzamt hat Dir einen Steuerbescheid nach alter Regelung unter Vorbehalt zugestellt.
    Ändert nichts daran, dass nachträglich umgeschlüsselte Fahrzeuge, welche nicht den Vorstellungen des jeweiligen Finanzamtes entsprechen rückwirkend zum 1.5.05 Hubraumbesteuert werden können.


    Dies wird sehr wahrscheinlich noch bis zum 31.12.05 erfolgen.


    Zumal es so aussieht, dass im Nächsten Jahr die PKW Besteuerung vollständig umgekrempelt wird und alle PKW unter 3,5 to einheitlich nach Schadstoffausstoss besteuert werden sollen (Angleichung an EU Richtline für 200x).


    Siehe auch Protokoll der Bundesratssitzung vom 14.10.2005 Thema Gesetzesentwurf PKW Besteuerung.

  • >>Soweit ich weiß gilt die Aussetzung bis zur endgültigen Regelung bundesweit. Ich würde auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und auf die gängige Praxis bei anderen Fällen verweisen. Es kann ja nicht sein, dass da jeder macht wie er es gerade für richtig hält!
    >Doch genau so ist es. Jedes Finanzamt kann dieses eigenständig entscheiden wenn die Landesfinanzbehörden keine anderslautende Vorgabe heruasgegeben hat.


    So, nach langem Suchen:
    Mittlerweile habe ich es schriftlich, sogar von der Homepage meines Finanzamtes, dass das bayerische Staatsministerium der Finanzen die Finanzämter angewiesen hat, Wohnmobile ab dem 01.05.2005 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst nach der bisherigen Regelung zu besteuern, denn, Zitat wörtlich: " Eine überzogene Besteuerung von Wohnmobilen entsprach nicht der Intention der Länderfinanzminister." und " Im übrigen ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz Bundesrecht. Änderungen bedürfen daher der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Bis wann eine endgültige Lösung gefunden wird ist derzeit leider nicht abschätzbar".
    Damit hat sich meine Frage beantwortet, leider nicht mein Problem, was sich aber mit einem Einspruch lösen lässt. Finanzbeamte sollten halt IHRE Homepages mal lesen...
    Gruß
    Günter

  • Was abzuwarten bleibt! ^^ Im Moment siehts wohl eher so aus als wäre der Einäugige der König der Blinden!