8 Personen im 7Sitzer Multivan

  • Hallo T4ler,


    mein MV Bj. 02 hat 7 Sitze mit 7 Gurten. Auf der Sitzbank gibt es, wie Ihr alle wisst, einen Beckengurt. Darf man theoretisch damit 2 Personen festschnallen, die sich somit einen Platz teilen ?
    Der Beckengurt ist im Crashfall sowieso nur eingeschränkt tauglich.
    Kennt jemand von Euch entsprechende Gesetzestexte, die diese Frag regeln, oder hat jemand praktische Erfahrungen (mit Polizei etc.) ?


    Gruß
    Christian

  • Sowas gibts doch nicht.
    Ersten ist klar geregelt das nur soviel mitfahren dürfen wie Sitzplätze
    eingetragen sind, und zweitens ist es für die zwei "zusammengeschnallten"
    höchst gefährlich wenn was passiert da der Gurt nicht dafür ausgelegt ist
    und die beiden sich gegenseitig "zerquetschen" würden oder andere
    schlimme Folgen.
    Ein Beckengurt für eine Person ist zwar nicht das gelbe vom Ei aber immer noch
    besser wie keiner.

  • >Hallo T4ler,
    >mein MV Bj. 02 hat 7 Sitze mit 7 Gurten. Auf der Sitzbank gibt es, wie Ihr alle wisst, einen Beckengurt. Darf man theoretisch damit 2 Personen festschnallen, die sich somit einen Platz teilen ?
    >Der Beckengurt ist im Crashfall sowieso nur eingeschränkt tauglich.
    >Kennt jemand von Euch entsprechende Gesetzestexte, die diese Frag regeln, oder hat jemand praktische Erfahrungen (mit Polizei etc.) ?
    >Gruß
    >Christian


    Wenn Du 7 Sitzplätze eingetragen hast, dürfen da auch nur 7 Leute rein!

  • >Hallo T4ler,
    >mein MV Bj. 02 hat 7 Sitze mit 7 Gurten. Auf der Sitzbank gibt es, wie Ihr alle wisst, einen Beckengurt. Darf man theoretisch damit 2 Personen festschnallen, die sich somit einen Platz teilen ?
    >Der Beckengurt ist im Crashfall sowieso nur eingeschränkt tauglich.
    >Kennt jemand von Euch entsprechende Gesetzestexte, die diese Frag regeln, oder hat jemand praktische Erfahrungen (mit Polizei etc.) ?
    >


    Es ging hier schon mehrfach durchs Forum, die dass die Mitnahme von mehr Personen als *eingetragene* Sitzplätze vorhanden sind nicht beanstandet werden darf,wenn für *jede Person ein Sitzplatz* und eine zugelassene Rückhaltevorrichtung (Gurt) vorhanden ist. Bei Sitzen entgegen der Fahrtrichtung ist nur eine Kopfstütze vorgeschrieben aber kein Gurt. Bei Sitzen quer zur Fahrtrichtung ist nur eine gepolsterte "Abstützmöglichkeit in Fahrtrichtung" vorgeschrieben.
    Das betrifft meines Wissns aber nur da Verkehrsrecht. Wie sich die Versicherung dazu stellt sagt dir deren Vertreter.
    Das würde mich auch mal interessieren.....


    Screwdriver

  • Hallo!


    Das grundsätzlich nicht mehr Personen fahren dürfen als eingetragen/Sitzplätze
    stimmt nicht uneingeschränkt!!!


    Ich gehe jetzt mal nur von dem Fall aus, daß eingetragen Sitzpläte und
    existierende übereinstimmen. Wenn das nicht der Falls ist, weiß ich nicht,
    wie das zu behandeln ist.


    Es gilt:


    Mitfahren dürfen soviele Personen wie Sitzplätze, ab 8 + Fahrer => Personenbeförderungsschein erforderlich.


    Jetzt kommt die Ausnahme (ob es noch weitere gibt, weiß ich nicht):
    Eltern dürfen mit eigenen Kindern (NUR EIGENE!!!) egal wie groß die Anzahl
    in einem PKW fahren egal mit wie vielen Sitzplätzen ABER soviele Sitzplätze
    es gibt, soviele Personen müssen ALLEINE angeschnallt sein.
    Das bedeutet, daß überzählige eben nicht angeschnallt fahren müssen.


    Beispiel:
    Eltern (2 Personen) + 4 Kinder in einem üblichen PKW mit 5 Plätzen.
    5 Personen sind auf den 5 Plätzen angeschnallt, 1 Kind nicht.
    Ist zwar gefährlich (ich rate nicht dazu), aber legal und nicht strafbar,
    denn der Gesetzgeber kann nicht von mir verlangen, daß ich mir ein
    Auto mit genügend Sitzplätzen leisten kann.
    Die OMA oder ein Freund eines Kindes o.ä. darf dann z.B. NICHT mitfahren
    auch wenn diese Person dann angeschnallt ist!!!


    Damit jetzt keine Kritik hagelt, sage ich nicht, daß das im Falle eines
    Unfalls oder Vollbremsung gut ist, und nicht, daß man das machen sollte!!!


    Gruß,
    fjelljäger

  • Hi,


    du kannst ohne Personenbeförderungsschein acht Leute mitnehmen, sofern dass zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.


    Nicht alle Mitfahrer müssen einen Sitz oder Gurt haben.


    Aber: wenn Sitze und Gurte vorhanden sind, müssen sie benutzt werden.


    Ob das sinnvoll und sicher ist mehr Personen mitzunehmen als Sitze und Gurte ist eine andere Geschichte.


    Gruss,
    Ingo

  • >Sowas gibts doch nicht.
    >Ersten ist klar geregelt das nur soviel mitfahren dürfen wie Sitzplätze
    >eingetragen sind,


    So klar ist das nicht geregelt.
    Klar ist nur geregelt, dass vorhandene Sitzplätze genutzt werden müssen.
    Nicht jedoch, dass ich nur soviele Personen mitnehmen darf wie Sitzplätze vorhanden sind.


    >und zweitens ist es für die zwei "zusammengeschnallten"
    >höchst gefährlich wenn was passiert da der Gurt nicht dafür ausgelegt ist
    >und die beiden sich gegenseitig "zerquetschen" würden oder andere
    >schlimme Folgen.


    da stimme ich zu


    >Ein Beckengurt für eine Person ist zwar nicht das gelbe vom Ei aber immer noch
    >besser wie keiner.


    da ebenfalls

  • >Hallo!
    >Das grundsätzlich nicht mehr Personen fahren dürfen als eingetragen/Sitzplätze
    >stimmt nicht uneingeschränkt!!!




    >Es gilt:
    >Mitfahren dürfen soviele Personen wie Sitzplätze, ab 8 + Fahrer => Personenbeförderungsschein erforderlich.


    FALSCH!
    Den P-Schein benötigt man, wenn man <u><b>mehr</b></u> als 8 Personen mitnehmen möchte. Wenn also insgesamt nicht mehr als 9 Personen (inkl. Fahrer) im Fahrzeug sind, ist die Sache legal.


    Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen bekommt man in Deutschland aber nicht mehr als PKW, sondern nur als KOM (Kraft-Omnibus) eingetragen. Damit wäre aber der Führerschein der Klasse D bzw. D1 erforderlich, solange Personen befördert werden.


    Wieviel Sitzplätze eingetragen sind, ist - solange es weniger als 10 sind - unerheblich. Es muss lediglich für jede Person im Fahrzeug eine geeignete Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen (und dann natürlich auch benutzt werden). Das zulässige Gesamtgewicht darf dann natürlich nicht überschritten werden.
    In meinen Papieren steht beispielsweise unter Anzahl der Sitzplätze 1 - 8, obwohl nur 7 drin sind. 9 Plätze geht nicht, weil sich die Ausstattung des Fahrerhauses nicht mit einer Doppelsitzbank kombinieren lässt. Aber bei vielen Transportern ist es so.

  • Hallo Bernd,


    >>Mitfahren dürfen soviele Personen wie Sitzplätze, ab 8 + Fahrer => Personenbeförderungsschein erforderlich.
    >FALSCH!
    >Den P-Schein benötigt man, wenn man <u><b>mehr</b></u> als 8 Personen mitnehmen möchte.


    Full ACK!!!
    Habe mich leider verschrieben, meinte aber auch mehr als 8 + 1.
    Danke für die Korrektur.


    Gruß,
    fjelljäger