Camper zurückbauen

  • Hallo an alle Forumsteilnehmer,


    mein Anliegen ist zwar anscheinend etwas Off Topic, die Fragen zur Technik kommen aber noch.


    Mich beschäftigt folgendes: vor einiger Zeit wurde unser Multivan Mj. 96 zum Wohnmobil umgerüstet. Dabei wurde unter anderem auch das Dach aufgeschnitten und ein Schlafdach aufgebaut.


    Ursprünglich wollten wir den Camper ja auch als solchen nutzen, irgendwie hatten wir aber nie richtig die Muße dazu, sind lieber ins Hotel gegangen.


    Allerdings war die Steuerersparnis gegenüber der PKW-Steuer natürlich nicht zu verachten....


    Irgendwann setzte uns dann noch jemand „einen Floh ins Ohr“, dass man mit dem 2.4er Dieselmotor auch recht problemlos Pflanzenöl anstatt Diesel als Treibstoff verwenden kann.


    Also wurde das FZ etwas modifiziert und seitdem der günstige Sprit verfahren.


    Seit einiger Zeit habe ich allerdings einen Sinneswandel durchgemacht.


    Durch die ewigen Horrormeldungen wegen Staatsdefizit, Neuverschuldung, Steuererhöhungen und Neusteuer-Erhebungen plagen mich jetzt doch die Gewissensbisse.


    Eigentlich müssten wir doch ca. 900 Euro an KFZ-Steuer bezahlen, und nehmen nur wegen einigen geänderten Daten in den FZ-Papieren eine erhebliche Steuervergünstigung in Anspruch.


    Wenn man wenigstens das als Wohnmobil zugelassene FZ als solches nutzen würde, wäre das ja in Ordnung, so komme ich mir aber wie ein "Steuerhinterzieher" vor.


    Nun aber zur technischen Frage: ich möchte das FZ wieder zurückrüsten lassen und der Nutzung entsprechend auch versteuern und versichern. Verkaufen möchte ich den MV aber nicht, dafür habe ich den Wagen zu liebgewonnen.
    Kann man eigentlich das Klappdach wieder demontieren und das Blechdach wieder einschweißen? Reicht das neue Blech denn bis an die Seitenfenster herunter oder kann man das auch da anschweißen, wo jetzt das Bett aufliegt?


    Es wäre schön, ein paar Tipps zu bekommen.


    Den Rückbau auf Dieselbetrieb muss ich noch einmal überdenken. Das Pflanzenöl soll ja eventuell auch bald besteuert werden (obwohl das ja eigentlich kein vom FZ-Hersteller freigegebener Kraftstoff ist). Aber dann ist man ja wenigstens nicht als „Steuerhinterzieher“ unterwegs...


    Schöne Grüße,


    Albert Prill

  • gar nicht gewonnen haben, um diesen Kostenaufwand gegenüber seiner Familie überhaupt zu rechtfertigen, da gibt es sicherlich wichtigere Dinge.
    Meiner Meinung nach ginge da an einem Verkauf des Fahrzeugs kein Weg vorbei, zumal mit Aufstelldach das Fahrzeug einen höheren Nutzwert hat und mit einer Rückrüstung nicht nur dieser Mehrwert verloren geht sondern auch noch der Aufwand dafür gerechnet werden muss.
    Kosten für eine Rückrüstung ca. € 5.000,00



    So und nun zum tatsächlichen Thema:


    APRIL APRIL !!!


    so sehe ich nämlich diese Anfrage.
    Wollte damit nur ausdrücken, dass es tatsächlich möglich wäre.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • >Also wurde das FZ etwas modifiziert und seitdem der günstige Sprit verfahren.
    >Seit einiger Zeit habe ich allerdings einen Sinneswandel durchgemacht.
    >Durch die ewigen Horrormeldungen wegen Staatsdefizit, Neuverschuldung, Steuererhöhungen und Neusteuer-Erhebungen plagen mich jetzt doch die Gewissensbisse.
    >Eigentlich müssten wir doch ca. 900 Euro an KFZ-Steuer bezahlen, und nehmen nur wegen einigen geänderten Daten in den FZ-Papieren eine erhebliche Steuervergünstigung in Anspruch.
    >Wenn man wenigstens das als Wohnmobil zugelassene FZ als solches nutzen würde, wäre das ja in Ordnung, so komme ich mir aber wie ein "Steuerhinterzieher" vor.
    >Albert Prill



    Albert, brauchst kein schlechtes Gewissen haben, am 1. April lassen wir dir die STEUERHINTERZIEHUNG durchgehen :)

  • >Kann man eigentlich das Klappdach wieder demontieren und das Blechdach wieder einschweißen?


    Gar kein Problem, habe ich auch schon gemacht.
    Im Zubehör eine ausreichend große 1 mm Blechplatte kaufen, die benötigte Größe ausschneiden und mit doppelseitigem Klebeband festkleben.


    Hält bombenfest und gibt auch beim TÜV keine Probleme.


    Grüße
    Jürgen

  • wenn Du einen Zwischenboden einziehst, können im Hochdach noch bis zu 5 Leute sitzen. Die Eintragung als 14-Sitzer ist bei jedem TÜV immer am 1. April eines jeden Jahres unproblematisch möglich. Die Finanzämter räumen in solchen Fällen eine komplette Steuerbefreiung ein, wenn man mindestens zweimal jährlich sein Fahrzeug für Kindergärten oder Altenheime unentgeltlich als Transportfahrzeug zur Verfügung stellt.


    Grüße


    Kai ;)

  • für die vielen Tipps.


    Kann ich leider nicht viel mit anfangen........ ;)


    Viele Grüsse,
    Al, äh nee


    Thomas S-H
    (und das Auto bleibt wie es ist)