Trennwand entfernt,gint's jetzt ärger mit TÜV?

  • Hallo Leute,


    es geht darum , dass ich mir vor zwei jahren einen T 4 gekauft habe´.Dieser hatte eine Trennwand ,die ich aber mittels Flex entfernt habe. Der Händler meinte, dies sei kein Problem , da der Wagen komplett(im Frachtraum keine Fenster) geschlossen sei.Der Wagen ist eingetragen als So.-Kfz. Bautruppwagen ,mit 160 € steuer im Jahr.Jetzt zu meiner Frage:Werde ich durch die fehlende Trennwand Probleme mit dem Tüv kriegen??


    Falls jemand Erfahrungen hat, wäre ich sehr dankbar für Antworten!!


    gruss Este

  • >Hallo Leute,
    >es geht darum , dass ich mir vor zwei jahren einen T 4 gekauft habe´.Dieser hatte eine Trennwand ,die ich aber mittels Flex entfernt habe. Der Händler meinte, dies sei kein Problem , da der Wagen komplett(im Frachtraum keine Fenster) geschlossen sei.Der Wagen ist eingetragen als So.-Kfz. Bautruppwagen ,mit 160 € steuer im Jahr.Jetzt zu meiner Frage:Werde ich durch die fehlende Trennwand Probleme mit dem Tüv kriegen??
    >Falls jemand Erfahrungen hat, wäre ich sehr dankbar für Antworten!!
    >gruss Este

  • >Hallo Leute,
    >es geht darum , dass ich mir vor zwei jahren einen T 4 gekauft habe´.Dieser hatte eine Trennwand ,die ich aber mittels Flex entfernt habe. Der Händler meinte, dies sei kein Problem , da der Wagen komplett(im Frachtraum keine Fenster) geschlossen sei.Der Wagen ist eingetragen als So.-Kfz. Bautruppwagen ,mit 160 € steuer im Jahr.Jetzt zu meiner Frage:Werde ich durch die fehlende Trennwand Probleme mit dem Tüv kriegen??
    >Falls jemand Erfahrungen hat, wäre ich sehr dankbar für Antworten!!
    >gruss Este


    Der Bus muss jetzt als PKW versteuert werden, ansonsten ist es der Straftatbestand Steuerbetrug

  • die Trennwand ist nicht zwingend bei der LKW Besteuerung vorgeschrieben. Gerade bei einem geschlossenen Kasten dürfte sie vermutlich aus steuerlicher Sicht problemlos fehlen. Der TÜV könnte sich eventuell daran stören, da beim LKW eine Sicherung gegen Vorrutschende Ladung, die in den Fußraum des Fahrers eindringen kann, vorgeschrieben ist.

  • >Der Bus muss jetzt als PKW versteuert werden, ansonsten ist es der Straftatbestand Steuerbetrug


    Das FZ ist **kein** LKW sondern ein 'sonstiges Kfz'....
    Und solange keine besonderen weiteren Vorgaben in den Papieren stehen....


    Screwdriver

  • Das Fahrzeug IST ein LKW im Schein steht LKW Geschl.Kasten


    Sonstige KFZ Kombinationskraftfahrzeug wird seit 01.05.05 nach Hubraum besteuert und kostete vorher wegen 2,81to 172 Eur. Die 160 gehen nur mit LKW.

  • Hej Este,


    ich fahre seit Jahren einen LKW.
    Das Fahrzeug wurde von VW so ausgeliefert ohne Trennwand.
    Die Trennwand gab es nur gegen Aufpreis.


    es geht ja bei dir nicht darum Steuern zu sparen und deswegen einen Umbau zu machen.


    Übrigens: Was du in deinem LKW transportierst ist doch völlig egal.
    Ich transportiere oft unter anderem Stauboxen und eine Matratze.


    Die Büromobile oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bei der Telekom haben in der Regel auch keine Trennwand.



    alla dann Fridi


    noch was: geschlossner Kasten heißt nur, daß es ein Fahrzeug ohne offene Ladefläche ist.
    Auch ein "geschlossener Kasten" kann Fenster haben.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Das Fahrzeug IST ein LKW im Schein steht LKW Geschl.Kasten


    Dann weisst du es besser als der OP?
    Der schreibt: So.-Kfz. Bautruppwagen.


    Also ist es ganz offensichtlich **kein** LKW.


    Dass dieses FZ möglicherweise *irrtümlich* als LKW besteuert wird steht auf einem anderen Blatt und ist kein Fehler des Halters.
    Und wenn der Steuerbescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk hat ist er fein raus und er darf hoffen dass der nächste Steuerbescheid wieder nur auf 160EUR lautet.


    Screwdriver