HU-Beanstandung NSW

  • Moin,


    ich war letzte Woche mit meinem 2001er MV II Atlantis (serienmäßig NSW) bei der GTÜ zur HU, weil ich gerade Zeit hatte und dort nicht viel los war.
    Dort wurde beanstandet (so wie ich es verstanden habe als erheblicher Mangel):


    "Fernlicht: gleichzeitig Nebelscheinwerfer nicht zulässig"


    Gemeint war, dass die NSW ausgehen müssen, wenn das Fernlicht an ist.
    Meine Hinweise darauf, dass es sich um die Originalverkabelung der Original-NSW handelt, die vom Werk so vorgenommen wurde, und dass es keine entsprechende StVZO-Vorschrift gibt, wurden ignoriert :(
    Es wurde also etwas beanstandet, was nicht hätte beanstandet werden dürfen!
    Naja, der TÜV hat dies auch erkannt und mir die Plakette drangeklebt. Andere Mängel (Verbandskasten ein paar Tage abgelaufen, kleines Loch im Auspuff (daher keine AU bei der GTÜ möglich), Ölverlust (sehr wahrscheinlich Tropfen vom letzten Ölwechsel, weil der Motor ansonsten pudertrocken ist!)) wurden vorher beseitigt.


    Dem entsprechend mein Hinweis an diejenigen mit NSW ab Werk:
    Lasst Euch vom Prüfer nichts erzählen. Die NSW sind natürlich zulässig und müssen nicht beim Einschalten des Fernlichts ausgehen. Mit der Originalverkabelung ist das auch unmöglich.
    Es gibt zwar einen Passus in der StVZO, der besagt, dass die NSW nur mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Dieser trifft aber nur zu, wenn die NSW weiter als 400mm von den Außenabmessungen des Fahrzeuges entfernt montiert sind. Dieser trifft aber auf die VW-NSW nicht zu, weil die nur ca. 250mm entfernt sind.



    zaydo

  • Moin zaydo,


    ich dachte, die GTÜ-Heinis sind etwas 'praxisnäher' als der TÜV - scheint wohl eher umgekehrt.
    Hatte vor vielen Jahren beim TÜV mal ein ähnliches Erlebnis mit einem Moped und habe daraufhin einen Brief an den TÜV-Nord geschrieben - mit verheerender Wirkung, für den Prüfer!
    Schreib den Sachverhalt (mit Datum und Name des Prüfers) doch mal an die GTÜ, die freuen sich bestimmt.


    Carsten