Hallo Leute,
ich habe einige Fragen, die zwar hier schon desöfteren behandelt wurde, aber aus meiner Sicht nicht immer eindeutig beantwortet wurden.
Es wird immer wieder mal behauptet, dass die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze eine Art "Empfehlung" sei, die unter bestimmten Umständen nicht zu beachten sei ?
Stimmt das, und was sind die Voraussetzungen ?
Und nun eine Frage die speziell meinen T4 betrifft:
Zulassung PKW (noch), EZ 1992
In den Fahrzeugpapieren sind insgesamt 8 Sitzplätze eingetragen, wohl mit der Grundlage der folgenden originalen Sitze: Fahrer, Beifahrer, und 2Sitzbänke mit jeweils drei Plätzen.
Ich habe die hinteren Sitzreihen ausgebaut (also sind nur noch Fahrer- und Beifahrersitz "original") und im hinteren Bereich des Fahrzeuges eine selbstgebaute Campingausstattung mit Sitzbänken und Tisch (Blickrichtung quer zur Fahrtrichtung) eingebaut. Es sind also links und rechts zwei Bänke eingebaut, auf denen man mit dem Rücken zu den Seitenwänden sitz und auf den Tisch blickt, der in der Mitte steht.
Vom Platz her könnten dort max. 4 Personen sitzen (wenn dort insg. 2 Personen während der Fahrt sitzen dürften, würde das schon reichen...)
Unter welchen Voraussetzungen dürfen mind. 2 dieser Plätze während der Fahrt genutzt werden ? (also legal mit Versicherungsschutz!)
Muss das eingetragen werden ?
Werden eingetragene quer zur Fahrtrichtung liegende Sitze in den Papieren gesondert ausgewiesen ?
Fragen über Fragen....
Vielen Dank für Eure Hinweise !
Harald