T4 LKW auf 1400 kg Achslast ablasten? Als KLW zulässig?

  • Hallo,


    habe einen T4 mit 1430 und 1460 kg Achslast. Kann ich den T4 auf jeweils 1400 kg Achslast ablasten oder ist es dann kein LKW mehr? Hat es irgendwelche Nachteile wenn ich ihn ablaste?


    Grüße und Danke


    Maddel

  • >Hallo,
    >habe einen T4 mit 1430 und 1460 kg Achslast. Kann ich den T4 auf jeweils 1400 kg Achslast ablasten oder ist es dann kein LKW mehr? Hat es irgendwelche Nachteile wenn ich ihn ablaste?
    >Grüße und Danke
    >Maddel


    hallo maddel
    also wenn du ihn auf je 1400 ablastest, dann sind es in der Summe nur 2800
    und somit kein LKW, da braucht man wenigstens 2805kg! Warum willst du den überhaupt ablasten?
    gruß Holger Bln

  • >Hallo,
    >habe einen T4 mit 1430 und 1460 kg Achslast. Kann ich den T4 auf jeweils 1400 kg Achslast ablasten oder ist es dann kein LKW mehr? Hat es irgendwelche Nachteile wenn ich ihn ablaste?
    >Grüße und Danke
    >Maddel



    Hi


    Die Achslasten sind für die Zulassung als LKW unerheblich , die spielen/spielten nur für die Zulassung zum Kombinationsfahrzeug bzw für die
    besteuerung nach Gewicht desselben eine Rolle.


    Ob ein Fahrzeug ein LKW ist ist von anderen Faktoren abhängig (Trennwand keine
    Scheiben....) je nach TÜV und Finanzamt.


    Der Tüv der die Ablasung eintragen soll, entscheidet ob es möglich ist!


    Erstmal dürfte das machbar sein. Kenne deine Ein/Umbauten nicht.


    Nachteile außer der etwas eingeschränkten Zuladung eigentlich nicht, nur
    der Vorteil bestimmte Felgen/Reifen fahren zu dürfen.



    Gruß
    Urs

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • >>Hallo,
    >>habe einen T4 mit 1430 und 1460 kg Achslast. Kann ich den T4 auf jeweils 1400 kg Achslast ablasten oder ist es dann kein LKW mehr? Hat es irgendwelche Nachteile wenn ich ihn ablaste?
    >>Grüße und Danke
    >>Maddel
    >
    >Hi
    >Die Achslasten sind für die Zulassung als LKW unerheblich , die spielen/spielten nur für die Zulassung zum Kombinationsfahrzeug bzw für die
    >besteuerung nach Gewicht desselben eine Rolle.
    >Ob ein Fahrzeug ein LKW ist ist von anderen Faktoren abhängig (Trennwand keine
    >Scheiben....) je nach TÜV und Finanzamt.
    >Der Tüv der die Ablasung eintragen soll, entscheidet ob es möglich ist!
    >Erstmal dürfte das machbar sein. Kenne deine Ein/Umbauten nicht.
    >Nachteile außer der etwas eingeschränkten Zuladung eigentlich nicht, nur
    >der Vorteil bestimmte Felgen/Reifen fahren zu dürfen.
    >
    >Gruß
    >Urs


    Hallo urs jetzt wo ichs lese hast natürlich recht man kann ja nun ablasten bis unter 2800 sorry bin etwa auf den alten Stand ggg
    gruß Holger Bln

  • Für die Zulassung als LKW war es auch früher unerheblich.


    Eine Gefahr gibt es bei verringerung der Achslasten: Wenn die Summer der Achlasten das zGG ergibt, muß die Ladung exakt verteilt werden. Und das ist in der Praxis fast nicht machbar. Wenn man in eine Kontrolle kommt und hat vorne 1200 kg und hinten 1600 kg, dann ist das 15% überladen. Hängt noch ein (auch leerer) Hänger hinten dran, dann wird das schon richtig teuer!


    Grüße


    Uwe

  • Hi,


    also ich habe meinen T4 mit GENAU 2800 kg zGG gekauft (VA1430/HA1460kg). Da es aber so schwer ist dafür Felgen zu finden, möchte ich gerne auf 1400/1400 ablasten, dann könnte ich die Felgen drauf machen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…spagename=ADME:L:RTQ:DE:1


    Die Nutzlast bleibt ja damit gleich, bloß die Achslast ändert sich! Dann muss ich doch nur zum TÜV oder? Weil sonst ändert sich ja nix!? Wird es da Probleme geben weil ich keine Trennwand drin hab und die Scheiben getönt sind? Also als Trennwand könnte man zur Not ein Hundegitter rein machen (das hab ich jetz nich mehr drin, brauchte ich aber für das Finanzamt).


    Danke Danke für eure Hilfe!!!

  • >hallo maddel
    >also wenn du ihn auf je 1400 ablastest, dann sind es in der Summe nur 2800
    >und somit kein LKW, da braucht man wenigstens 2805kg! Warum willst du den überhaupt ablasten?
    >gruß Holger Bln


    Nein, stimmt nicht. LKW kann auch unter 2.8t LKW sein.


    Tomy

  • moin!


    hab ähnliches problem und war deswegen beim tüv in sachen ablasten. der sagt das nicht abgelastet wird um z.b.andere reifen fahren zu dürfen und außerdem müßten trotz geringerer achslasten die reifen die ursprüngliche achslast tragen können.somit nicht möglich über diesen weg an schöne räder zu kommen..

  • Das TÜV nicht gleich TÜV ist und Prüfer nicht gleich Prüfer.


    Das soll nicht heißen das einige Dinge zulassen die nicht IO wären,
    sodern nur das manche Prüfer sich die Mühe machen und nachschauen was wirklich geht.


    Als ich meinen T4 gekauft habe waren 1300/1300 kg eingetragen , im Brief waren
    1520/1300 durchgestrichen. Bj94LR ACU


    Also ist das ganze einen Versuch wert wenn man den Wagen nicht allzuvollpacken möchte.


    Gruß
    Urs


    Hinweise warum etwas nur für etwas bestimmtes gebraucht wird/wurde machen sich
    im öffentlichen Internet nicht so gut ;)

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.