Berechnungsupdate vom Finanzamt

  • Hallo Gemeinde,


    hier findet Ihr das Intro meiner Geschichte:


    http://f50.parsimony.net/forum200120/messages/1998.htm


    Also zu 1) Schlüselnummer 210533


    Nachdem ich einen Einspruch in 2 Punkten eingelegt hatte:


    1) Ungesetzlichkeit einer Steuernachzahlung (leider fehlte mir da erheblich der juristische Hintergrund, so dass entsprechender Punkt wahrscheinlich für einen Lachanfall des Steuerbeamten gesorgt hat)


    2) Hinweis, dass das Fahrzeug auf gar keinen Fall Emissionsklasse 00, sondern 33 hat, wobei sie sich in einer mingeschickten Kopie meines Fahrzeugscheines dann auch selbst überzeugen konnten.


    Jetzt habe ich die Antwort bekommen:


    Punkt 1: in keinem Wort des neuen Briefs erwähnt
    Punkt 2: offensichtliche Neuberechnung, ab Anfang 2006 401 € p.a.


    Bedeutet Nachzahlung von 480 Euro für 2 Jahre (statt 1600)


    unten findet sich ein einziger Hinweis auf die Berechnungsgrundlage:


    "Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag/Einspruch vom 26.02.2007. Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 21.02.2007. Die Emissionsklasse 33 bei den sonstigen Fahrzeugen entspricht der Emissionsklasse 27 bei PKW. Bitte teilen Sie für spätere Erstattungen Ihre Bankverbindung mit"


    Ach ja, außerdem:
    Emissonsklasse 0427 96/96/EG I
    16,05 Euro je 100 ....



    Das wars!


    Hoffe ich konnte dem einen oder anderen hier das Gewissen damit ein wenig beruhigen.


    Gruß


    Ralf

  • Hallo Ralf


    Das Finanzamt geht nicht auf deinen Punkt 1 ein, hält deinen Einspruch aber gleichzeitig für erledigt? Wie geht denn das und warum wohl? Du solltest denen klarmachen, daß du deinen Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung aufrecht erhälst und eine rechtsverwertbare Entscheidung erwartest, die dich eventuell in die Lage versetzt zu klagen.


    Was mich bei der ganzen Steuergeschichte stört ist die Tatsache, daß das Gesetz vom 21. Dezember 2006 ist und am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, aber rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft treten soll.


    Geht das überhaupt? Kann man zum Beispiel am 20. Dezember 2008 beschließen, daß ich für mein Fahrrad ab heute Steuern bezahlen soll, rein hypothetisch gefragt?


    Wenn mein neuer Steuerbescheid eintrifft, werde ich auf jeden Fall gegen eine rückwirkende Besteuerung Einspruch erheben, um meine Rechte zu sichern, falls es einmal eine Gerichtentscheidung geben sollte.


    Guckmalhier


    <A href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf" target="_top[/url]http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf</A>


    saludos
    skipper

  • Hallo Ralf,
    der erste konkrete Punkt:
    210533 wurde vom Finanzamt rückgestuft auf 0427


    auf deutsch:die Gesetzesref
    Das ehemalige WoMo > 2,8t wurde durch das neue Gesetz zum "unechten" WoMo.
    Das unechte WoMo ist ein PKW.
    Beim PKW spielen die Gewichte keine Rolle mehr, deshalb kann er "aufgelastet" bleiben und der Präfix der Schlusselnummer wird 04XX.
    Damit beim PKW die Schadstoffeinstufung des ehemaligen WoMo konstant bleibt wechselt die Schlüsselnummer von 33 auf 27 => 0427.
    Und damit wird der T4 steuerlich wieder das, was er mal war:
    Ein PKW mit 401 € Steueraufkommen p.a.


    Alles völlig problemlos und entsprechend den Steuerteabellen des KBA.


    Deswegen sollten zumindest die "unechten" WoMo-Besitzer mit ACV-Motor eigentlich nichts unternehmen.


    Grüße
    Klaus-TDI

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo Fridi,


    als SO. KFZ Womo über 2,8t 210533.

    Zu damaliger Zeit nachträglich aufgelastet und ca. 1 Jahr später auch zum "unechten" Womo gemacht.


    Gruß

  • Hallo Skipper,


    grad auf dem letzten Ende steckt eigentlich der Teufel.
    Ein Gesetz zu verabschieden und dessen Inkrafttreten um anderthalb Jahre vorzudatieren. Ich meine, bei den 200 €, tschuldigung an alle Wenigverdienenden (ich war zu der Zeit auch noch Studi) sind noch verkraftbar ABER vom Prinzip her:


    Ich fahre auf einer Autobahn 150 oder gehen über einen Zebrastreifen und nach anderthalb Jahren sagt mir jemand dass das nicht nur ab dem jetzigen Zeitpunkt illegal ist, sondern ab heute beschlossen wird dass das schon lange illegal (oder eine Ordnungswidrigkeit) ist und ich nun rückwirkend Strafe zu zahlen habe! Ok, Strafe und Steuer ist nicht das Gleiche (obwohlman ja auch Geld los wird), das ist ja ein Freibrief für alle möglichen Gesetze um mal fix klamme Kassen wieder aufzubessern!
    Klar, es wurde schon lange vor dem Gesetz angekündigt, dass da "demnächst eine Änderung im Steuerrecht kommt", aber, wenn ich noch mal auf mein Tempolimitbeispiel zurückkomme. Wenn mir dann jemand sagt, da gibts eine Änderung im Tempolimit, ich aber nicht weiß welche, soll ich von nun an 130 fahren, oder 100 oder 50 oder gleich das Auto stehenlassen weil ich ja nicht weiß ob das bald für illegal erklärt wird!



    Gibt´s denn da jetzt schon irgendwelche Aktivitäten hinsichtlich einer Sammelklage? Leider bin ich in kein Jurist so dass ich mich mit meinen Möglichkeiten an dieser Stelle nicht auskenne.


    Aber ein Schreiben werde ich nach dieser Anregung wahrscheinlich nochmal verfassen.


    Gruß


    Ralf



    >Hallo Ralf
    >Das Finanzamt geht nicht auf deinen Punkt 1 ein, hält deinen Einspruch aber gleichzeitig für erledigt? Wie geht denn das und warum wohl? Du solltest denen klarmachen, daß du deinen Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung aufrecht erhälst und eine rechtsverwertbare Entscheidung erwartest, die dich eventuell in die Lage versetzt zu klagen.
    >Was mich bei der ganzen Steuergeschichte stört ist die Tatsache, daß das Gesetz vom 21. Dezember 2006 ist und am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, aber rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft treten soll.
    >Geht das überhaupt? Kann man zum Beispiel am 20. Dezember 2008 beschließen, daß ich für mein Fahrrad ab heute Steuern bezahlen soll, rein hypothetisch gefragt?
    >Wenn mein neuer Steuerbescheid eintrifft, werde ich auf jeden Fall gegen eine rückwirkende Besteuerung Einspruch erheben, um meine Rechte zu sichern, falls es einmal eine Gerichtentscheidung geben sollte.
    >Guckmalhier
    ><A href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf" target="_top[/url]http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf</A>
    >saludos
    >skipper

  • Na genau deshalb sind wir ja so stinkig. Normalerweise gilt der Grundsatz, keine Straftat ohne Gesetz, was bedeutet, daß ein "Fehlhandeln" immer erst nach Inkrafttreten aufkommen kann. Irgendjemand sollte das Ding schon durchziehen!


    pfisti