PKW nur Emission - oder doch auch mit Gewicht ?

  • Hi liebe Gemeinde,


    habe gerade mit dem Tüv telefoniert.Vor meiner Auflastung meines WOMO T4 hatte der Euro 1 . Ich will na klar erreichen , dass ich die Steuer-Rückzahlung für ´06 unter Euro 1 Bedingen zahlen kann.
    Der nette Tüv-Mann sagte mir, dass ich das wohl vergessen kann da Womo/PKW ü.2,8T SchlüsselNr. 00 hat - weil eben ü.2,8T.


    Ich denke mir : ist doch PKW!? warum dann wieder ü.2,8T relevant sein soll kann ich mir nicht erklären ?
    Konnte bei www.kfz-steuern.de mein Bus als PKW NICHT als PKW ü.2,8T berechnen lassen.....


    Hat der gute Mann Unfug erzählt ?
    --wenn ja, dann werde ich na klar alles dran setzen meinen Bus für 2006 als PKW mit Euro 1 zu versteuern....(Unterschied von 194Euronen im Jahr)


    Vielleicht weiß da ja einer von Euch bescheid....
    Beste Grüße + Danke im Vorraus fürs Beantworten
    Olli

  • Generell hat der TÜV Mist gesagt,


    dein Bus kostet als PKW mit unter 2,8T genau gleich viel, wie über 2,8T!!!!

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02

  • Hallo Olli,


    unser Multivan ist ein PKW mit zul.Ges.Gew. 2.810 KG. Besteuert wird er nach Euro 3 (Schlüssel 51 für PKW) = 401 Euro +jährlicher Zuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum wg. fehlendem DPF.
    Eine Feinstaubplakette hat er so jedoch nicht bekommen, da Schlüssel 51 nur für PKW bis 2.800 KG ist; für die Erteilung müsste er auf 2.800 KG abgelastet werden.
    Mein Verständnis ist, das bei Wonmobilen (Transportern mit LKW-Zulassung, PKW ist scheinbar nicht vorgesehen) über 2.800 KG Schlüssel 51 in Schlüssel 54 hätte geändert werden müssen; z.Z. ohne Auswirkungen auf den Steuersatz. Bei dir hätte auch der für das Gewicht über 2.800 KG entsprechende gewählt weden müssen, war nur damals wg. Gewichtsbesteuerung egal. Scheinbar ist oft der alte stehengeblieben (wie bei mir) oder nur 00 eingetragen worden (wie wohl bei den meisten Wohnmobilen). Versuch 'mal den Ursprungsschlüssel (für Gewicht bis 2.800 KG) herauszubekommen und ermittel die Entsprechung über 2.800 KG - Steuern müssten dann gleich sein.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

  • Dann zählen also die alten Schlüsselnummern im KFZ-Brief ?
    Habe vor dem Auflasten (als er noch Trapo war) die Schlüsselnummer 43 gehabt.
    Vor dem Auflasten (als er dann WOMO wurde) steht die SchlNr. 28 drin.


    diese Schlüsselnummern ergeben einen Steuerbetrag von ca 540Euros.


    Aaaaber : ich habe ja im Kfz-Schein und im Kfz Brief als aktuelle Schl.Nr die 00 stehen......(durch die Auflastung halt)
    was eine Besteuerung nach Euro 0 (also Übrige) gleichkommt.= 736Euronen


    ICH habe den Bus ja nicht vom aufgelasteten WOMO zum PKW gemacht sondern das Finanzamt.


    Meine Frage ist nur ob das Finanzamt es anerkennt, dass ich vor der Auflastung Euro 1 hatte ? (die Schlüsselnummern sind ja durchgestrichen - also nicht mehr Gültig ?)


    Hoffe ihr versteht was ich meine, ist nicht ganz einfach es zu erklären wenn man keine Ahnung hat :)



    Beste Grüße
    Olli

  • >Dann zählen also die alten Schlüsselnummern im KFZ-Brief ?
    Nein, aber nur so kannst du feststellen, was jetzt richtig wäre.
    >Habe vor dem Auflasten (als er noch Trapo war) die Schlüsselnummer 43 gehabt.
    >Vor dem Auflasten (als er dann WOMO wurde) steht die SchlNr. 28 drin.
    ... und daraus sollte abgeleitet werden können welcher Schlüssel aus 28 (WOMO bis 2.800 KG) bei einem WOMO über 2.800 KG wird. Das müssen aber die Fachleute von TÜV, DEKRA, GTÜ wissen. Und wenn da nichts geht könnte eine Ablastung auf 2.800 KG Sinn machen, obwohl ich dann meinen Glauben an unser Kfz-Steuersystem endgültig verlieren würde - so viel behördliches Unvermögen übersteigt meine Vorstellungskraft. Deine "alten" Schlüsselnummern sind zwar nicht mehr gültig, aber sie hätten nicht durchgestrichen werden dürfen, sondern hätten korrekt geändert werden müssen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

  • >Hi liebe Gemeinde,
    >habe gerade mit dem Tüv telefoniert.Vor meiner Auflastung meines WOMO T4 hatte der Euro 1 . Ich will na klar erreichen , dass ich die Steuer-Rückzahlung für ´06 unter Euro 1 Bedingen zahlen kann.
    >Der nette Tüv-Mann sagte mir, dass ich das wohl vergessen kann da Womo/PKW ü.2,8T SchlüsselNr. 00 hat - weil eben ü.2,8T.
    >Ich denke mir : ist doch PKW!? warum dann wieder ü.2,8T relevant sein soll kann ich mir nicht erklären ?
    >Konnte bei www.kfz-steuern.de mein Bus als PKW NICHT als PKW ü.2,8T berechnen lassen.....
    >Hat der gute Mann Unfug erzählt ?
    >--wenn ja, dann werde ich na klar alles dran setzen meinen Bus für 2006 als PKW mit Euro 1 zu versteuern....(Unterschied von 194Euronen im Jahr)
    >Vielleicht weiß da ja einer von Euch bescheid....
    >Beste Grüße + Danke im Vorraus fürs Beantworten
    >Olli


    Hallo Olli


    also ich habe auch einen 98er ABL

    war ursprünglich Trapo u. PKW Schl. Nr. 28


    anschl. aufgel. u. Womozul. Schl. Nr. 43


    Kann es sein,dass du die Schl. Nr. verwechselt hast?


    Meiner wurde als PKW nach EURO 1 versteuert obwohl m.W. ein EURO 2 Kat drin ist.
    Hängt wohl mit dem Leergewicht zusammen.


    Für eine korrekte Verschl. beim PKW könnte eine Besch. von VW weiterhelfen
    Müßte man die Freundlichen in WOB mal antexten.
    Ich persönlich will jedoch meine WOMO ZUL. behalten.
    Bin jedoch auf der Suche nach einer EURO 3 oder EUro 4 bzw. S3 oder besser S4 Aufrüstmöglichkeit.
    Vieleicht hat ja da einer eine hilfreiche Info.


    mfg
    gerd

  • >Hoffe ihr versteht was ich meine, ist nicht ganz einfach es zu erklären wenn man keine Ahnung hat :) >



    Is auch nich einfach zu erklären, wenn man Ahnung hat! ;) (Hab ich aber auch nich)
    Dazu is das Ganze zu absurd. Wenn zwei technisch identische Fahrzeug nur durch Änderungen auf dem Papier plötzlich unterschiedlich besteuert werden, obwohl die Abgaswerte immer noch identisch sein sollten, aber "theoretisch ja um Welten auseinanderklaffen könnteteten!"
    MfG,
    Micha

  • >Dann zählen also die alten Schlüsselnummern im KFZ-Brief ?
    >Habe vor dem Auflasten (als er noch Trapo war) die Schlüsselnummer 43 gehabt.
    >Vor dem Auflasten (als er dann WOMO wurde) steht die SchlNr. 28 drin.
    >diese Schlüsselnummern ergeben einen Steuerbetrag von ca 540Euros.
    >Aaaaber : ich habe ja im Kfz-Schein und im Kfz Brief als aktuelle Schl.Nr die 00 stehen......(durch die Auflastung halt)
    >was eine Besteuerung nach Euro 0 (also Übrige) gleichkommt.= 736Euronen
    >ICH habe den Bus ja nicht vom aufgelasteten WOMO zum PKW gemacht sondern das Finanzamt.
    >Meine Frage ist nur ob das Finanzamt es anerkennt, dass ich vor der Auflastung Euro 1 hatte ? (die Schlüsselnummern sind ja durchgestrichen - also nicht mehr Gültig ?)
    >Hoffe ihr versteht was ich meine, ist nicht ganz einfach es zu erklären wenn man keine Ahnung hat :)
    >
    >Beste Grüße
    >Olli



    Hallo Olli,
    Du fragst nach PKW hast aber wohl ein WoMo ?
    Das FA hat Deinen T4 auch nicht zum PKW "gemacht" oder so.


    Jetzt verrat uns mal den Emissionsklartext aus dem Schein, dann gibt es wohl die Auflösung dieses Rätsels.


    Grüße
    Klaus-TDI