Zum Thema „was passiert mit gewandelten T5“

  • Kann ich folgendes Schreiben beitragen, das ich gestern an meinen (ehemaligen) Händler faxen musste (dies dürfte mein vorerst letzter Forumsbeitrag sein - darum noch mal: will denn keiner meine Winterreifen???!):


    Dr. Walter XXXX
    XXXXXallee NN
    XXXXX XXfeld
    Tel. NNNNNN
    Fax: NNNNN


    XXXXfeld, 16.03.2004


    Fa.
    Autohaus YYYY GmbH
    Herrn YYY YYYY
    XXXX XXXXx
    Fax NNNNNNNNN



    Betr. Multivan T5 - Kunden-Nr. 31012



    Sehr geehrter Herr YYYYY
    heute – 3 Wochen nachdem wir unseren T5 bei Ihnen gewandelt haben – erhielt ich ein Schreiben von VW, in dem unser Fahrzeug wegen möglicher Lockerung des Lenkgetriebes sowie der möglichen Gefahr eines Motorbrandes in die Werkstatt zurückgerufen wird.


    Bei meinem daraufhin erfolgten Anruf unter der angegebenen Servicetelefonnummer der Volkswagen-AG konnte ich folgendes in Erfahrung bringen:


    Das Fehlermanagement von VW beinhaltet nicht, dass man dort über gewandelte und fehlerhafte Fahrzeuge Bescheid weiß und über ihren weiteren „Lebenslauf“ informiert ist.
    Dass bei unserem Fahrzeug das Lenkgetriebe bereits getauscht wurde, ist dort ebenfalls unbekannt. Ich konnte also nicht zweifelsfrei klären, ob sich der Rückruf nun auf das vermeintlich noch im Fahrzeug befindliche Originallenkgetriebe oder das neue Austauschgetriebe bezieht.


    Grundsätzlich wird bei einer Rückrufaktion nur der Erstkäufer eines Fahrzeuges angeschrieben. Mit anderen Worten: Im Extremfall hängt das Leben des Zweitbesitzers (und seiner Familie .....) davon ab, dass der angeschriebene Erstbesitzer die Rückrufinformation weitergibt. Dies wurde mir bei meinem Telefonat auch so bestätigt und die Servicemitarbeiterin bat mich, Sie von der Angelegenheit zu informieren, was ich hiermit tue.
    Bitte leiten Sie also das anhängende Schreiben bzgl. Rückrufaktion an einen evtl. neuen Besitzer weiter!!!


    Nach 8 Jahren regelmäßiger Teilnahme am Rettungsdienst als Notarzt und leitender Notarzt im Kreis XXXXXX finde ich die Vorstellung, in unserem ehemaligen Fahrzeug könnte eine maximal 7-köpfige Familie mit defekter Lenkung gegen einen Baum fahren und dann wegen „thermischer Überlastung im Motorraum“ verbrennen, doch -gelinde gesagt - recht beunruhigend.


    Mit freundlichen Grüßen
    W. XXXXXXX


    1 Folgeseite: Rückrufschreiben von Volkswagen

  • Das heißt, dass ich für meine TZ (Erstbesitzer VW) nie eine Rückrufaktion erhalten werde ?

  • Eigentlich ein dicker Hund..
    Ich dachte immer die Fragen die Adressen der derzeitigen Halter beim KBA nach.
    Ich habe meinen T5 als Tageszulassung gekauft und jetzt auch wieder ein Anschreiben bzgl. Lenkgetriebe erhalten. Eigentlich hätte das ja dann mein Händler bekommen müssen. Die Dokumentation der Maßnahmen kann aber nicht so sorgfältig sein. Ich wurde nämlich ein weiteres Mal wg. des Lenkgetriebes angeschrieben, obwohl schon im Nov. gemacht. (bin gespannt, ob ich wegen des Haubenvershlusses auch nochmal vorsprechen muß ;-))
    Leut meines Freudlichen verbindet sich aber hinter dem Rückruf eine 'Lange Liste' unter Anderem kann er sich an ein Problem mit der Standheizung und 'Kontrolle' der Türdichtung erinnern.
    Also werden klamm heimlich viele kleine bekannte Fehler mit gemacht bevor der Kunde das merkt. Wissen muß man das ja nicht.....


    Grüße Leines

  • >Das heißt, dass ich für meine TZ (Erstbesitzer VW) nie eine Rückrufaktion erhalten werde ?


    VW kennt die Folgebesitzer i.d.R. nicht. Der Erstbesitzer bekommt mit der Rückrufaktion eine Postkarte, auf der er den neuen Besitzer benennen kann, der dann bei VW gespeichert und dann zukünftig angeschrieben wird.


    In Deinem Fall könnte es gut sein, dass VW bereits intern Deine Adresse gespeichert hat und Dich direkt anschreibt.


    Es scheint auch so zu sein, dass VW Fahrzeuge, die aus anderen Gründen in die Werkstatt kommen, automatisch darauf hin prüft, ob sie von Rückrufaktionen betroffen sein könnten.


    Gruss, Olli

  • hallo,


    wenn dem so ist, kann ich nur sagen gute nacht vw. dann wuerde mein leben
    ja von der informationsweitergabe meines vorbesitzers abhaengen!!!!!!!!!
    bitte gebt weitere infos zu diesem thema ins forum.


    entspricht dies der tatsache werde ich keinen vw mehr fahren!!!
    bei mercedes wurde ich immer als zweit und dritthalter direkt angeschrieben.


    mfg
    bob

  • >>Das heißt, dass ich für meine TZ (Erstbesitzer VW) nie eine Rückrufaktion erhalten werde ?
    >VW kennt die Folgebesitzer i.d.R. nicht. Der Erstbesitzer bekommt mit der Rückrufaktion eine Postkarte, auf der er den neuen Besitzer benennen kann, der dann bei VW gespeichert und dann zukünftig angeschrieben wird.
    >In Deinem Fall könnte es gut sein, dass VW bereits intern Deine Adresse gespeichert hat und Dich direkt anschreibt.
    >Es scheint auch so zu sein, dass VW Fahrzeuge, die aus anderen Gründen in die Werkstatt kommen, automatisch darauf hin prüft, ob sie von Rückrufaktionen betroffen sein könnten.
    >Gruss, Olli



    VW weiss auf alle Fälle welche Fahrgestellnummer von welcher Rückrufaktion betroffen ist.
    Ein Anruf im Servicecenter sollte also ausreichen, ob man selbst von einer Rückrufaktion betroffen ist.
    Die logistische Leistung Zweit- oder Drittbesitzer eines Fahrzeuges zu eruieren
    kann von VW wirklich nicht erwartet werden.


    mfg Wolfgang G.

  • Kann ich mir gut vorstellen, dass die so kostbaren T5 nicht in die Presse gesteckt werden, logisch.
    Interessant wäre nur wie sie verkauft werden, als Gebrauchtfahrzeug oder Vorführwagen, Mitarbeiter Fahrzeug, Jahreswagen, Tageszulassungen …. mit neuem Brief und Schein … Tacho?……..?
    Wundern würde mich nichts ….. ist VW doch sehr zugeknöpft mit Informationen und immer gut für eine Ausrede oder leugnen was Fehler anbelangt.
    Wird doch mahl Zeit sich Gedanken mal zu machen ob es um das Wohl des Kunden T5 Fahrer geht oder nur um ein GESCHÄFT, T5 Verkaufen und nebenbei Kundenverarschen.

  • >hallo,
    >wenn dem so ist, kann ich nur sagen gute nacht vw. dann wuerde mein leben
    >ja von der informationsweitergabe meines vorbesitzers abhaengen!!!!!!!!!
    >bitte gebt weitere infos zu diesem thema ins forum.
    >entspricht dies der tatsache werde ich keinen vw mehr fahren!!!
    >bei mercedes wurde ich immer als zweit und dritthalter direkt angeschrieben.
    >mfg
    >bob



    Wie soll der Hersteller sonst an die Daten der Folgebesitzer kommen, ohne gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen? Bei Volvo läuft dass auch so über Postkarte an den Vorbesitzer. Weiterhin weist Du ja auch nicht, ob beim Daimler Deine Vorbesitzer ggf. Deine Adresse an DB weitergegeben haben.


    Gruss, Olli

  • Wenn der 2. Halter nicht ermittelbar ist,weil der Vorbesitzer die Anschrift nicht weitergibt, gehen die Hersteller übers BKA (Bundeskraftfahramt). Diese geben den Halter mit der jeweiligen Fahrgestellnummer dann weiter. Der Hersteller ist schließlich in der "Produkthaftung".

  • >>>Das heißt, dass ich für meine TZ (Erstbesitzer VW) nie eine Rückrufaktion erhalten werde ?
    >>VW kennt die Folgebesitzer i.d.R. nicht. Der Erstbesitzer bekommt mit der Rückrufaktion eine Postkarte, auf der er den neuen Besitzer benennen kann, der dann bei VW gespeichert und dann zukünftig angeschrieben wird.
    >>In Deinem Fall könnte es gut sein, dass VW bereits intern Deine Adresse gespeichert hat und Dich direkt anschreibt.
    >>Es scheint auch so zu sein, dass VW Fahrzeuge, die aus anderen Gründen in die Werkstatt kommen, automatisch darauf hin prüft, ob sie von Rückrufaktionen betroffen sein könnten.
    >>Gruss, Olli
    >
    >VW weiss auf alle Fälle welche Fahrgestellnummer von welcher Rückrufaktion betroffen ist.
    >Ein Anruf im Servicecenter sollte also ausreichen, ob man selbst von einer Rückrufaktion betroffen ist.
    >Die logistische Leistung Zweit- oder Drittbesitzer eines Fahrzeuges zu eruieren
    >kann von VW wirklich nicht erwartet werden.
    >mfg Wolfgang G.


    Hallo!


    Es gibt sowas wie das KBA - Kraftfahrtbundesamt. Andere Hersteller nutzen das auch bei Rückrufen, um alle betroffenen Fahrzeughalter zu erreichen, was sich insbesondere bei länger zurückliegenden Produktionsjahrgängen anbietet. Warum also nicht VW?


    Cheers,
    Simon

  • >Wenn der 2. Halter nicht ermittelbar ist,weil der Vorbesitzer die Anschrift nicht weitergibt, gehen die Hersteller übers BKA (Bundeskraftfahramt). Diese geben den Halter mit der jeweiligen Fahrgestellnummer dann weiter. Der Hersteller ist schließlich in der "Produkthaftung".


    Wenn der Hersteller übers BKA gehen muß, liegt irgendwas im Argen.... ;-))