Kann ich folgendes Schreiben beitragen, das ich gestern an meinen (ehemaligen) Händler faxen musste (dies dürfte mein vorerst letzter Forumsbeitrag sein - darum noch mal: will denn keiner meine Winterreifen???!):
Dr. Walter XXXX
XXXXXallee NN
XXXXX XXfeld
Tel. NNNNNN
Fax: NNNNN
XXXXfeld, 16.03.2004
Fa.
Autohaus YYYY GmbH
Herrn YYY YYYY
XXXX XXXXx
Fax NNNNNNNNN
Betr. Multivan T5 - Kunden-Nr. 31012
Sehr geehrter Herr YYYYY
heute – 3 Wochen nachdem wir unseren T5 bei Ihnen gewandelt haben – erhielt ich ein Schreiben von VW, in dem unser Fahrzeug wegen möglicher Lockerung des Lenkgetriebes sowie der möglichen Gefahr eines Motorbrandes in die Werkstatt zurückgerufen wird.
Bei meinem daraufhin erfolgten Anruf unter der angegebenen Servicetelefonnummer der Volkswagen-AG konnte ich folgendes in Erfahrung bringen:
Das Fehlermanagement von VW beinhaltet nicht, dass man dort über gewandelte und fehlerhafte Fahrzeuge Bescheid weiß und über ihren weiteren „Lebenslauf“ informiert ist.
Dass bei unserem Fahrzeug das Lenkgetriebe bereits getauscht wurde, ist dort ebenfalls unbekannt. Ich konnte also nicht zweifelsfrei klären, ob sich der Rückruf nun auf das vermeintlich noch im Fahrzeug befindliche Originallenkgetriebe oder das neue Austauschgetriebe bezieht.
Grundsätzlich wird bei einer Rückrufaktion nur der Erstkäufer eines Fahrzeuges angeschrieben. Mit anderen Worten: Im Extremfall hängt das Leben des Zweitbesitzers (und seiner Familie .....) davon ab, dass der angeschriebene Erstbesitzer die Rückrufinformation weitergibt. Dies wurde mir bei meinem Telefonat auch so bestätigt und die Servicemitarbeiterin bat mich, Sie von der Angelegenheit zu informieren, was ich hiermit tue.
Bitte leiten Sie also das anhängende Schreiben bzgl. Rückrufaktion an einen evtl. neuen Besitzer weiter!!!
Nach 8 Jahren regelmäßiger Teilnahme am Rettungsdienst als Notarzt und leitender Notarzt im Kreis XXXXXX finde ich die Vorstellung, in unserem ehemaligen Fahrzeug könnte eine maximal 7-köpfige Familie mit defekter Lenkung gegen einen Baum fahren und dann wegen „thermischer Überlastung im Motorraum“ verbrennen, doch -gelinde gesagt - recht beunruhigend.
Mit freundlichen Grüßen
W. XXXXXXX
1 Folgeseite: Rückrufschreiben von Volkswagen