Steuerdiskussion

  • Weil mal wieder so vorwurfsvoll gegen meine neue Idee "geschossen" wird:
    1. Waren meine damaligen Auflastungen alle in Ordnung, Urteil/Freispruch vorhanden!
    2. Bei meinem Angebot wird kein Fahrzeug zum LKW umgeschrieben, sondern die Sache funktioniert nur bei unechten Wohnmobilen ohne Umschreibung der Fahrzeugart, ledigich durch Reduktion der Sitzplätze. Warum das so ist gebe ich natürlich nicht öffentlich preis.


    Jetzt hoffe ich den Sachverhalt weitgehend geklärt zu haben, so daß Mutmaßungen berflüssig georden sind.


    Gruß

  • sondern die Sache funktioniert nur bei unechten Wohnmobilen ohne Umschreibung der Fahrzeugart, ledigich durch Reduktion der Sitzplätze. Warum das so ist gebe ich natürlich nicht öffentlich preis.



    Wer hier im Forum kann das noch beantworten ?





    Sein Link bei eBah

  • >sondern die Sache funktioniert nur bei unechten Wohnmobilen ohne Umschreibung der Fahrzeugart, ledigich durch Reduktion der Sitzplätze. Warum das so ist gebe ich natürlich nicht öffentlich preis.
    >
    >Wer hier im Forum kann das noch beantworten ?


    Sicher beantworten nicht, aber vermuten.


    Ich denke die gestrichenen Sitzplätze werden anschliessend als Nutzfläche betrachtet und somit kippt das Verhältnis Sitzfläche / Nutzfläche im Sinne der Formel


    P - (M + N x 68) > N x 8;


    wobei P die technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
    M die Masse in fahrbereitem Zustand in kg und
    N die Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz sind.


    Unter Zugrundelegung dieser Formel ist das Fahrzeug nicht der Klasse M 1 zuzuordnen.


    Folglich ist es als "anderes Fahrzeug" i.S. von § 8 Nr. 2 KraftStG nach Gewicht und nicht nach Hubraum zu besteuern.


    Lieber Herr Klappe - liege ich richtig? ;)


    Im Grunde ist das alles korrekt.
    Leider akzeptieren das halt nicht alle Finanzämter.
    Der Klageweg ist dann die persönliche Sache....



    Allgemeiner Hinweis:


    Egal was man tut - es ändert nichts rückwirkend!
    D.h. erst ab Tag der Änderung (egal ob von "unechtem" Wohnmobil zu steuerlich echtem Wohnmobil oder als sonstiges Fahrzeug) gelten die günstigeren Steuern.

  • >>sondern die Sache funktioniert nur bei unechten Wohnmobilen ohne Umschreibung der Fahrzeugart, ledigich durch Reduktion der Sitzplätze. Warum das so ist gebe ich natürlich nicht öffentlich preis.
    >>
    >>Wer hier im Forum kann das noch beantworten ?
    >Sicher beantworten nicht, aber vermuten.
    >Ich denke die gestrichenen Sitzplätze werden anschliessend als Nutzfläche betrachtet und somit kippt das Verhältnis Sitzfläche / Nutzfläche im Sinne der Formel
    >P - (M + N x 68) > N x 8;
    >wobei P die technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
    >M die Masse in fahrbereitem Zustand in kg und
    >N die Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz sind.
    >Unter Zugrundelegung dieser Formel ist das Fahrzeug nicht der Klasse M 1 zuzuordnen.
    >Folglich ist es als "anderes Fahrzeug" i.S. von § 8 Nr. 2 KraftStG nach Gewicht und nicht nach Hubraum zu besteuern.
    >Lieber Herr Klappe - liege ich richtig? ;)
    >Im Grunde ist das alles korrekt.
    >Leider akzeptieren das halt nicht alle Finanzämter.
    >Der Klageweg ist dann die persönliche Sache....
    >
    >Allgemeiner Hinweis:
    >Egal was man tut - es ändert nichts rückwirkend!
    >D.h. erst ab Tag der Änderung (egal ob von "unechtem" Wohnmobil zu steuerlich echtem Wohnmobil oder als sonstiges Fahrzeug) gelten die günstigeren Steuern.