Hochdach für t4 selber bauen

  • moin moin ich muss die stehhöhe in meinem t4 von 1,7m hinbekommen also brauche ich ein gebrauchtes hochdach oder ich muss mir eins selber bauen da ich kein geld für ein neues habe. weiss da jemand bescheid ob ich sowas zugelassen bekomme und was da die vorschriften sind? oder hat jemad vielleicht eins günstig abzugeben?? gruß jörg

  • 900€ ist mir zu teuer das muss man erstmal haben! ;)
    hat sonst schon jemand was von der besteuerung eines zweckgebunden fahrzeuges etwas gehört wo die ladefläche mehr als doppelt so groß ist wie der platz zur personenbeförderung? mein t4 ist nämlich nur als 3 sitzer zugelassen und ich fahre ihn zur zeit sogar nur als 2 sitzer würde ich da sparen wenn ich ihn als zweckgebundenes fahrzeug zulasse und er nach gewicht besteuert wird sind allerdings 2,81t. glück hatte ich das er als wohnmobil eingetragen wurde da er eine eingetragene gesamthöhe über 2.2m hat allerdings erreiche ich nicht die stehhöhe von 1,7m da weiss ich nich ob die mich nochmal nachbesteuern können wenn ich zb zum tüv muss.

  • Findest du unter: http://www.vwbuswelt.de/02forum/wiki/index.php/Steuer


    Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“


    Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.


    Verschiedene Eigentümer von Geländewagen mit Ausbauten auf der Ladefläche haben auf diesem Weg die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung erreicht. Natürlich ist dieser Weg für jeden Kastenwagen oder Van anwendbar, wenn hinten keine Sitzplätze eingetragen sind. Generell klappt das wohl in Rheinland-Pfalz und verschiedentlich in Bayern. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen verweigern sich hier.


    Es kann ein guter Weg sein, auch hier das Fahrzeug beim Finanzamt vorzuführen und per Einspruch auf Gewichtsbesteuerung zu bestehen. Wird dieser Einspruch abgelehnt, muss aber geklagt werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://www.proallrad.com.

  • http://www.proallrad.com.



    .....warum lese ich da bloss immer prollrad ?
    Ists nur eine Freudsche Fehlleistung?


    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Servus Fridi,

    Zitat

    .....warum lese ich da bloss immer prollrad ?
    Ists nur eine Freudsche Fehlleistung?


    nicht nur dir ging es so. War zunächst total ungläubig als ich die URL zum ersten Mal las. :)


    Viele Grüße, Ohm.

  • Zitat

    moin moin ich muss die stehhöhe in meinem t4 von 1,7m hinbekommen also
    brauche ich ein gebrauchtes hochdach oder ich muss mir eins selber bauen
    da ich kein geld für ein neues habe. weiss da jemand bescheid ob ich sowas
    zugelassen bekomme und was da die vorschriften sind? oder hat jemad
    vielleicht eins günstig abzugeben?? gruß jörg


    Hi Jörg,
    wenn Du schon Eigenbau in Betracht ziehst, scheinst Du Dir um die Optik keine Sorgen zu machen??? ;)
    Zu T2-Zeiten, also in den 70ern, war es weit verbreitet, irgendne abeschnittene Schrottkarosse auf den armen T2 zu schweißen. Dieter hat da sicher tonnenweise Fotos von, könnte ich mir denken, so wie der immer gleich Fotos zur Hand hat.
    Da gabs T2 mit Käfer-Oberteilen oder von Enten, R4, Typ3, was halt so vom TÜV aus dem Verkehr gezogen wurde.
    Weiß nicht, ob solche Basteleien heute noch abgenommen würden, aber witzig fände ich so´n Revival.
    Beim T4 müsstest Du wahrscheinlich die Oberhälfte von nem Volvo-Kombi oder etwas ähnliches großes nehmen - oder nen 2. T4 opfern. ;)
    MfG,
    Micha

  • Zitat

    Stimmt, wird die Stehöhe auch vorne vor Kocher und Spüle erreicht ? ( Wenn
    sie denn da eingebaut sein sollten )


    Gruss...dieter


    das kann ich dir nicht sagen. sorry

  • Zitat

    mlf_image76.jpg


    Wußte doch, daß DU sowas hast! ;)
    Sowas war in den 70ern Gang&Gebe.
    Habs mal auf die Schnelle mit nem T4 gefakt, quasi ein Original-Dach in Länge und Breite reduziert oben drauf - sieht gar nich so schlimm aus, halt wie ein Werkshochdach - was dann sicher einfacher umzusetzen wäre, wenn man ein Gebrauchtteil kriegt.
    mlf_image81.jpg

  • wen du so wie so nur zwei sitze hast kannst du ihn als LKW zulasen
    habe ein Multi´van BJ 92 Diesel 2,4 L
    der läuft als LKW seit 2 wochen
    was habe ich machen müßen
    hintere sitze raus die hinteren Scheiben müßen von innen mit blech verschweißt werden keine große Action
    eine Sperholz plate von 1 meter höhe hinter den Vorderen sitzen anschrauben
    holzfußboden (Sperholzplate) am besten mit ein paar schrauben fest machen(die löcher müßen sonst zugeschweißt werden)
    erst zum tüv dan zum finazamt abnemmen lassen
    und schohn hast du den biliegesten steuersatz den für ein alten diesel kriegen kannst
    unkosten ca.120 € und ein wochenende zeit
    eine womo austatung kann mann auch ein bauen
    mann sollte nur drauf achten das die kochstelle und schlafgelegenheit nicht festgeschraubt sind
    den schränke sind auch in servic fahrzeuge
    hoffe ich konnte dir eine günstige möglich keit nennen um geld zu Sparen


    wer rechtschreib fehler findet darf sie behalten
    soory muss sein