Dritter Gurt für California Sitzbank?

  • Hallo,


    ist es möglich, auf einer California Sitzbank (die ja nur prinzipiell zwei Sitzgelegenheiten bzw. -gurte bietet), einen dritten Gurt anzubringen? So für "Notgelegenheiten", wenn man mal kurze Strecken zu fünft fahren will/muss? Hat das mal jemand von euch gemacht?


    Vielen Dank für Infos,


    Stef

  • Hallo,


    Der california ist laut Fahrzeugbrief doch nur für 4 Personen zugelassen.


    Bedenke: Wenn du mit 5 Personen darin fährst erlischt der Versicherungsschutz und bei einem Unfall (Egal wer Schuld hat) bleibst du dann auf den Kosten sitzen.
    Bei Personenschäden kann das leicht in die Millionen gehen.



    Gruss...Dieter

  • Hallo Stef


    Gehst du zum Schrotti und suchst einen statischen Beckengurt, möglichst im Design gleich wie deine Gurte. Den befestigst du mit den Schrauben für die vorhandenen Gurtschlösser und gut ist. Ist aber nur für Notfälle, besser als nichts. Und von wegen Versicherungsschutz: Heißt es nicht irgendwo, daß man so viele Personen transportieren darf, wie Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden? Weiß hier jemand genau, wie das ist?


    saludos
    skipper

  • Hallo,


    Was ist ein "Sitzplatz" nach StVZO? Gilt als "Sitzplatz" (nur), was eingetragen und damit vom TÜV abgenommen ist??


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!


  • STIMMT NICHT DIETER!!!!GRUSS JUERGEN


  • Die Beförderung von Personen wird an verschiedenen Stellen im Gesetz geregelt.


    Bis vor kurzem war die Beförderung auch ohne Gurte erlaubt.
    Dis wurde geändert (ich meine Frühjahr 2007).


    Seither gilt laut StVO:


    §21 Personenbeförderung
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen



    Entscheidend für die erlaubte Anzahl der zu befördernden Personen ist also grundsätzlich die Anzahl der Sitzplätze - nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (welches aber natürlich dennoch nicht überschritten werden darf).


    In PKW sind für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Fehlt ein solcher vorgeschriebener Gurt, darf der entsprechende Sitzplatz nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.


    Unter welche Regelung jetzt Wohnmobile, Bürofahrzeuge, LKW usw. fallen habe ich jetzt nicht beachtet.


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    Also ich habe in meinem Cali die 2. Sitzbank drin. Diese ist auch nicht in die Papiere eingetragen... muß man auch nicht.
    Die Anzahl der Sitzplätze die steht shon im KFZ Schein drin. Aber mir ging es auch schon so das ich hinten einfach 3 setzen wollte.
    Für 3 Kinder hast du auf der Rückbank gut Platz.
    Ich würde mir so wie im Treat schon erwähnt mal nach einem Beckengurt schauen und diesen an die Befestigungspunkte der Gurtschlößer mit anmontieren. Da gibt es ja inzwischen auch Beckengurte die autom. aufrollen nach sowas halte ich gerade auch ausschau.
    Dann entspricht man wieder der StVzo....