Brief vom Finanzamt

  • Moin, habe schön wie hier beschrieben gegen meinen neuen Steuerbescheid Einspruch eingelegt.
    Heute habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen in dem ich aufgefordert werde, ob ich den Einspruch nicht zurück nehmen möcht !!
    Was ist jetzt zu tun??


    Gruß Ralf

  • Hallo Ralf,


    solch ein Schreiben haben wir auch bekommen. Inhaltlich ging es darum, dass wir anhand der in dem Schreiben mitgeteilten Bedingungen für ein echtes Wohnmobil selbst prüfen sollten, ob wir ein solches besitzen. Das ist bei unserem CC mit AD ja der Fall. Deshalb haben wir auf das Schreiben nicht reagiert und einige Zeit später den korrigierten Kfz-Steuerbescheid über 290 Euronen erhalten.


    Schönen Gruß


    Jörch


    [quote]Moin, habe schön wie hier beschrieben gegen meinen neuen Steuerbescheid
    Einspruch eingelegt.
    Heute habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen in dem ich aufgefordert
    werde, ob ich den Einspruch nicht zurück nehmen möcht !!
    Was ist jetzt zu tun??


    Gruß Ralf

  • Zitat

    Heute habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen in dem ich aufgefordert
    werde, ob ich den Einspruch nicht zurück nehmen möcht !!



    Hallo,


    wogegen habt ihr denn Einspruch erhoben ? Gegen den RÜCKWIRKENDEN Steuerbescheid, oder gegen eine falsche EINSTUFUNG ?


    Gruss dieter

  • wenn Du beim Finanzamt das Ruhen des Verfahrens beantragt und die entsprechenden Aktenzeichen mitgeteilt hast, brauchst Du streng genommen gar nichts tun. Dieses nette Hinweisschreiben hat keinerlei juristische Relevanz. Übrigens bekommt es jeder gleichlautend.


    Über Deinen Einspruch muss entschieden werden, wenn Du ihn nicht zurücknimmst. Was Du selbstverständlich nicht tun solltest.


    http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1555



    Grüße


    Kai

  • Zitat


    aufgefordert


    Hallo,
    wogegen habt ihr denn Einspruch erhoben ? Gegen den RÜCKWIRKENDEN
    Steuerbescheid, oder gegen eine falsche EINSTUFUNG ?


    Auch Hallo,


    genau darauf kommt es an! Es gab Berichte, dass die Finanzämter das RUHEN des Einspruchs gegen rückwirkende Besteuerung nicht anerkennen wollen. Bei mir (Hessen) habe sie das sogar von sich aus angeboten und werden unaufgefordert auf meinen Einspruch zurückkommen. Also, mit Verweis auf die Praxis anderswo und auf das Aktenzeichen (hab ich grad nicht zur Hand, sollte aber nicht schwierig sein zu finden), sollte dieser Teil des Einspruchs ruhen, bis die Gerichtsentscheidung vorliegt. Aber nicht den Einspruch zurückziehen.


    Für den Teil Deines Einspruches, der sich ggf. auf eine falsche Einstufung bezieht, kannst Du prüfen, ob Dein Bus die Kriterien für WoMos erfüllt oder nicht.


    Viele Grüße ,
    Jan F.

  • Hi,


    jetzt schicken die also tatsächlich Schreiben durch die Gegend, in denen sie versuchen die Leute dazu zu kriegen, berechtigte Einsprüche zurück zu ziehen????


    Unglaublich, wie diese Finanzämter und damit dieser Staat versucht, die Steuerzahler zu verarschen...


    mannimmond