Hallo,
ich würde gerne die PKW-Zulassung aus folgenden Gründen behalten:
Wir fahren einen T4-Benziner. Laß ich den als Wohnmobil laufen, würde ich 280 EUR Steuer zahlen, als PKW zahle ich 184 EUR. Ich liege in der Versicherung bei SF23, als Wohnmobil bekomm ich aber nur maximal SF10 anerkannt und erhalte bei einem evtl. späteren Wechsel auf ein anderes Fahrzeug nur SF10 + weitere schadensfreie Jahre ab Wohnmobilzulassung.
Nun habe ich irgendwo mal gelesen, daß eine Gasanlage erst als Anlage zählt, wenn man mehr als einen Verbraucher anschließt und daß das dann auch wichtig für die Zulassung ist. Bei mehr als einem Verbraucher kann das Fahrzeug nur als Wohnmobil zugelassen werden. Stimmt das wirklich? Oder darf im PKW prinzipiell keine Gasflasche angeschlossen werden?
Was spricht dagegen, wenn man eine Gasflasche gesichert mitführt und nur bei Bedarf mit einem Schlauch an einen flexiblen Kocher anschließt. Damit hat man die Möglichkeit im Sommer auch mal draußen zu kochen. Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum jeder eine Gasflasche transportieren darf, die womöglich noch im Kofferraum rumpurzelt, aber man von einer Gasanlage redet, wenn man die ab und an mal zum Kochen anschließt.
Die kleinen Gaskartuschen find ich nicht wirklich interessant, da es im Ausland echt Probleme gibt die geeigneten Kartuschen zu kaufen, die dann auch noch viel teurer sind, als ne Flasche. Heizen werden wir mit einer Kraftstoffheizung und Kühlschrank wird ein Kompressor-Kühlschrank sein (natürlich dementsprechend Batterieleistung).
Danke bereits im voraus.