Moin Tyler,
nochmal ich mit Ratschlägen aus schlechter Erfahrung.
Melde das Fahrzeug umgehend ab. Ich habe das leider nicht gemacht, in der Hoffnung, dass es noch gefunden wird. Habe dann alle Papiere an die Versicherung schicken müssen, die aber auch keine Abmeldung vorgenommen hat. So mußte ich 8 Wochen nach dem Diebstahl um die Papiere bitten, um abmelden zu können. Da kam nämlich die nächste Steuerrechnung.
Versicherung und Polizei behalten sich eine einmonatige Frist vor, um das Fahrzeug wieder aufzufinden.
Danach kannst Du den Wiederbeschaffungswert abzgl. der Selbstbeteiligung verlangen. Dieser Wert wurde in meinem Fall auf Basis Schwacke/Audatec geschätzt und lag gut 2.000€ unter dem realen Wiederbeschaffungswert und wurde nach meinem Einspruch um 900,-€ nach oben berichtigt.
Meine Vers. hat vor der Zahlung noch eine staatsanwaltliche Erkärung über die Einstellung des Verfahrens gefordert. Die konnte ich nicht vorlegen und habe deshalb Krach gemacht. Danach ging es auch ohne. Die staatsanwaltliche Erklärung habe ich bis heute nicht - Diebstahl war am 11. September!
Dies war nach über 30 Jahren mein erster Anspruch an diese Versicherung. Ich wurde behandelt wie ein Betrüger! (Endlose Fragebögen, "Sie müssen", "sie bis dann und dann" usw.
Ich habe nach der "Schadensabwicklung" die Versicherung unserer insgesamt 7 Fahrzeuge bei diesem Versicherer gekündigt.
Gruß Ulli