Sind meine Ideen umsetzbar???

  • Habe einen t4 multivan Bj. 1997 (mit Schlafdach Nachrüstung von SCM)


    Meine grund Idee:
    Ich möchte 3 Autos in einem.


    1. einen „normalen“ PKW (multivan 7sitze)
    2. einen Transporter (sitze raus bis auf Fahrer und Beifahrer)
    3. ein „wohnmobil“


    ist soweit alles ganz einfach. Bis auf punkt 3, da habe ich einpaar noch offene fragen.


    1.die Küchenzeile die hinter den Fahrersitz kommen soll werde ich selbst bauen. Diese soll auf einem schienen system befestigt werden.
    Aber dennoch demontierbar sein.


    - stimmt es das ich dadurch keine Wohnmobilzulassung bekomme?
    - wie ist es wenn man mit Wohnmobilzulassung versichert ist aber dann zwischenzeitlich seine multivan Bestuhlung einsetzt?


    2.beim Einbau der Küchenzeile mochte ich beim hinteren linken Radkasten den platz für die Gasflasche vorsehen. Dazu brauche ich meines Wissens im „Gaskasten“ ein loch von 10cm² zur Entlüftung.


    - sollte ich eine Wohnmobilzulassung anstreben, kommt dann auch eine Gasprüfung auf mich zu?


    Jetzt kommt´s:


    3.natürlich brauche ich auch eine Sitzbank. Hierzu möchte ich gerne eine orginale 3er Schlafsitzbank zu einer 2er umbauen. Ich habe mir überlegt, dadurch kann ich die vorhandenen Befestigungspunkte übernehmen und muss nur die linke schiene in die Mitte schrauben. Dies müsste relativ problemlos gehen da beim Reserverad genügend platz zur Befestigung ist.


    - doch wie schaut es mit dem Tüv aus? Wenn ich an der Sitzbank flexe und schweiße??? darf ich dann diese Bank nur zum schlafen benutzen?


    grüße aus nürnberg mc-gyver

  • Hallo.
    Zu deinen Fragen ein paar Antworten/Anmerkungen:


    Zitat

    1.die Küchenzeile die hinter den Fahrersitz kommen soll werde ich selbst
    bauen. Diese soll auf einem schienen system befestigt werden.
    Aber dennoch demontierbar sein.


    - stimmt es das ich dadurch keine Wohnmobilzulassung bekomme?


    wohl ja, denn ein NICHT fest verbauter (leicht zu entfernender = Flügelmuttern) Gaskocher ermöglicht die NICHT-als-Wohnmobil-Anmeldung.


    Zitat

    - wie ist es wenn man mit Wohnmobilzulassung versichert ist aber dann
    zwischenzeitlich seine multivan Bestuhlung einsetzt?


    Bei der Eintragung meines Wohnmobils wurde die Zahl der Sitze nicht reduziert. Könnte also mit 8 Sitzen fahren, wären dann wohl auch "mitversichert" nachdem die Behörde das so eingetragen hat. Wie das anderweitig aussieht? keine Ahnung ob man gezielt die Eintragung der vielen Sitze machen kann? (TÜV fragen)


    Zitat

    2.beim Einbau der Küchenzeile mochte ich beim hinteren linken Radkasten
    den platz für die Gasflasche vorsehen. Dazu brauche ich meines Wissens im
    „Gaskasten“ ein loch von 10cm² zur Entlüftung.


    Ja!! Aber wenn du einen Spirituskocher einbaust, sparst du den Platz für die Gasflasche und auch die Gasprüfung.

    Zitat

    - sollte ich eine Wohnmobilzulassung anstreben, kommt dann auch eine
    Gasprüfung auf mich zu?


    Natürlich auch das!!!



    Denke leider auch ja!! Denn du veränderst ja die Bauart in der die Bank getestet wurde, gilt dann wohl als "Eigenbau". Habe ich auch in meinem Wohnmobil, also keine Eintragung als Sitzmöglichkeit in Fahrt.


    Zitat

    grüße aus nürnberg mc-gyver


    Gruß TobiasABL;-)

    Multivan I ACV Typ: 7DCMK2 Modelljahr 1999 Produktionsdatum 09.09.1998 seit 01/2018 Kastenwagen Wohnmobil Pössl 2WinVario auf 2,0 HDI Citroen Jumper EZ 08/2017 Euro6 SCR Filter

  • Moin!


    bin in diesen punkten recht fit, hab mir auch ein wohnmobil gebaut:-)


    Zitat

    1.die Küchenzeile die hinter den Fahrersitz kommen soll werde ich selbst
    bauen. Diese soll auf einem schienen system befestigt werden.
    Aber dennoch demontierbar sein.
    - stimmt es das ich dadurch keine Wohnmobilzulassung bekomme?


    Für die Wohnmobilzulassung darf der Kocher (ob mit oder ohne Schrank) nur mit werkzeug demontierbar sein, muß also "fest" eingebaut sein. sonst gibts beim tüff kein gutachten zur typenänderung. stehhöhe, schrank, tisch und bett willst du ja einbauen bzw. hast du schon.


    Hast du mit einem sokfz Wohnmobil einen Unfall und gerade deinen Küchenblock nicht dabei, kann das ärger mit der versicherung geben, da dein kfz "nicht für den bestimmungszweck" und somit nicht für das versicherte risiko benutzt wurde. das kann man aber vorher mit der versicherung abklären und schriftlich festhalten. die versicherer werden aber wahrscheinlich auf pkw-zulassung bestehen. ist aber nicht sooo viel teurer.


    Zitat

    2.beim Einbau der Küchenzeile mochte ich beim hinteren linken Radkasten
    den platz für die Gasflasche vorsehen. Dazu brauche ich meines Wissens im
    „Gaskasten“ ein loch von 10cm² zur Entlüftung.


    - sollte ich eine Wohnmobilzulassung anstreben, kommt dann auch eine
    Gasprüfung auf mich zu?


    Gasprüfung brauchst du immer bei einer fest eingebauten gasanlage. für diese gelten aber eine vielzahl von vorschriften. ein herausnehmbarer küchenblock im pkw ist nur ein gepäckstück und benötigt keine entlüftung oder prüfung. schau mal bei www.reimo.de vorbei, die haben viele informationen und anregungen für selbstausbauer.

    Zitat

    - doch wie schaut es mit dem Tüv aus? Wenn ich an der Sitzbank flexe und
    schweiße??? darf ich dann diese Bank nur zum schlafen benutzen?


    übel. sobald du an deiner bank etwas veränderst, erlischt die e-zulassung und somit deine betriebserlaubnis. gibt viel mecker beim tüff. natürlich darfst du die bank dann noch im stand benutzen, die anzahl deiner sitzplätze wird aber im fahrzeugschein um 3 reduziert, wenn du mit der bank zum tüff fährst. sitzbänke müssen im erstfall enorme kräfte wegstecken, deswegen sind bauartgenehmigungen für neue bankserien auch sehr kompliziert und teuer. ein prototyp muß sogar zugversuche ("crashtest" ) überstehen. ich würde auf meiner, ebenfalls selbst geschweißten bank keine personen befördern.


    viele grüße vom niederrhein,
    dj

  • Hallo Leute,
    mein "So.Kfz Wohnm. bis 2,8 t" hat standartmäßig 5 Plätze eingetragen (3 vorn, da ehemaliger Kastenwagen und hinten eine 2-er >>Sportskraftsitzbank Sk5 mit Beckengurten<< )
    In den Papieren (alter Fahrzeugschein) steht ergänzend: >>Ziff. 12: auch 1 od.3<< und dazu die o.g. >>Sitzbank<<.


    Dass dies eine sehr einfache Sitzbank ist, quasi nur ein Stahlprofilgestell auf dem die Sitzfläche und Lehne (Sperrholzplatten) geschraubt sind, die Polster per Klettband befestigt, ist sicher unerheblich. Jedenfalls hinten bei mir keine VW-Sitze.
    Der Vorbesitzer, der den WoMoausbau und Zulassung gemacht hat, hat mir erzählt, dass er im Vorfeld den Kontakt mit dem Tüff gesucht hatte und dies damit in die richtigen Bahnen kam (z.B. ist eine komplette Bodenplatte reingekommen, auf der die Einbauten festverschraubt sind, freilich auch lösbar, aber kein Schnellverschluß, und für die Sitz-/Liegebank mussten die serienmäßigen Befestigungsstellen im Fahrzeugboden und Originalschrauben genommen werden.).


    Das heisst, es ist demnach möglich Wechselsitze einzutragen (hier durch Tüff Nord), am Besten vorher mal dort vorsprechen.


    Versichert bei Kravag, die Kopie Fzg.schein bekommen hat, so dass ich denke, keine Bedenken haben zu müssen.



    Gaskocher ist fest eingebaut und wird vom LPG-Tank mit versorgt.
    Allerdings sind auch zwei Gasprüfungen nötig:
    - zweijährige Gasdichtheitprüfung für Kochanlage (beim Campingmenschen), gilt ab Absperrhahn,
    - Gasanlagenprüfung für LPG-Fahranlage (beim Gasausrüster vor dem Tüff-Termin oder durch TÜ selbst.), gilt dann bis Absperrhahn Kocher.


    good luck

  • Hallo :D


    diese Bemerkung:


    ist interessant:-P .
    Wie hast Du denn die Gasentnahme aus dem LPG-Tank (also dem Tank für die Autogas-Anlage) realisiert ?


    Beste Grüße

  • Zitat

    Wie hast Du denn die Gasentnahme aus dem LPG-Tank (also dem Tank für die
    Autogas-Anlage) realisiert ?


    1. Variante (bei mir eingebaut):
    in Gasleitung nach vorn zum Motor ist ein T-Stück eingebaut - zweiter Verdampfer - Reduzierung auf Campinggasnorm - Drei-Wege-Absperrhahn mit Prüfanschluss (für Dichheitsprüfung) - Druckminderer/-regelventil - Kochstelle. fertig.
    Auf richtigen Druck des Regelventiles achten. Kann sein, dass Regelventil und Drei-Wege-Hahn auch in umgekehrter Reihenfolge sind, müßte ich erst gucken.
    Der Heizanschluß des Verdampfers ist bei mir nicht angeschlossen ("wir probieren dass erstmal ohne") , da ich dies selten brauche und wenig Gasdurchsatz ist gab es dazu bislang auch keine Probleme, einfrieren (vereisen) oder so.


    Hinweis: Die Abnahme war wohl trotzdem nicht einfach, weil bei kleineren Autos eigentlich nicht zulässig (erst bei Fzg. > 3,5 t wurde mir mal gesagt), aber letztlich war es doch eingetragen. Warum diese Regelung und wo steht hab ich aber nie rausbekommen, also mich nicht wirklich drum gekümmert.


    Letztens bekam ich aber vor kurzem Probleme bei einem Gasfachbetrieb, der zwar den inzw. undichten Verdampfer auf mein Verlangen hin ausbaute, sich aber weigerte einen anderen wieder einzubauen (weil: wäre unzulässig). auch die Dekr -Papiere überzeugten ihn nicht.
    Nun steh ich erst mal dumm da und suche daher einen baugleichen Romano-Verdampfer. Oder ich frag mal bei einem anderen.


    2. Variante (wäre wohl die richtigere Alternative, sagte man mir):
    Tank mit zwei Entnahmen einbauen - je eine Gasentnahme unten und oben, also aus der Flüssigphase (f. Fahrbetrieb) und aus der Gasphase (f. Kochstelle).
    Derartige Tanks sind Sonderanfertigungen, werden kaum noch angeboten (wenig Bedarf), so der o.g. Gasmensch.
    Ich hab das jetzt nicht nachrecherchiert.



    Bei beiden Varianten, Sondertank oder 2. Verdampfer, ist man mit ca. 300 euro dabei.
    good luck

  • Hi McGiver,


    habe mit einfachsten Mitteln aus meinem T4 Caravelle einen "Multivan" gemacht, indem ich die ganze "Camping-Chose" als Modul eingesetzt habe. Ist zwar nur ne wirklich primitive Light-Version, aber ich kann das Modul (welches Gas, Wasser und Schnick-schnack, sowie eine 2,20m x 1,50m Liegefläche beinhaltet) nach Lösen zweier Schrauben herausziehen und die Kiste wieder ganz normal "bestuhlen" :D
    Beschreibung und Bilder auf Wunsch!


    Gruß, Hamme


  • Vielen Dank für diese ausführliche Schilderung.
    Zur Variante 1 wurde mir gesagt, dies sei nicht möglich, da bei abgestelltem Motor das Entnahmeventil am Tank geschlossen wäre.


    Ich hatte nämlich wegen Betriebs einer Standheizung mit LPG nachgefragt.


    Kannst Du evtl. Dein Gutachten / Eintragung mal Posten ? Vielleicht auch in LPG - Foren ?


    Best Grüße

  • Jetzt muss ich wirklich sehr weit hinten kramen, vergaß aber tatsächlich noch etwas (dankle für die Erinnerung):
    Am Kocher hab ich einen Umschalter auf Kochbetrieb.
    Stellung 1 alle drei Fahr-Magnetventile werden durchgeaschaltet (also AN, wenn Zündung AN wie quasi bei jedem Gasauto),
    in Stellung 2 schaltet er nur auf das MV hinten am Tank, unterbricht gleichzeitig irgendwo im Zündkreis oder so, um die beiden Vorderen nicht von hinten durch die Brust an Spannung zu bringen.


    Feinheiten weiß ich aber leider nicht, es funktioniert halt. Hat die Werkstatt gemacht und ging wohl auch nicht auf Anhieb, Ich erinner mich jetzt, dass dies elekterische ein weiterer zu lösender Punkt für die Zulassung war.


    Übrigens, wenn ich den Schalter vergess auszumachen ist auch schon mal die Batterie leer gewesen. später. Und ohne Umschalten gibt's keinen warmen Kaffee, kommt halt nur ne kleine Weile Gas, bis Leitung leer.


    Theoretisch dürfte er bei Kocher EIN nicht fahren dürfen, glaube das war eine weitere Bedingung.
    Wie auch immer die Elektriker das gelöst haben, ich weiß es leider nicht. Oder?? Sollt ich mal probieren


    Im Gutachten steht >>Zusaetzl. Verdampfer Herst. Romano Pruefz.E13 67R01 0149 fuer zusaetzl.Gasentnahme an Kochstelle ausgeruestet*
    So ist das auch in die Papiere übernommen worden.


    Übrigens, die Idee diesen Verdampfer Unterflur einzubauen war nicht so gut, ist undicht geworden (Korrossion zw. Messingschraube und Gehäuse hat das GEhäuse aufgetrieben-undicht. Ich such einen Ersatzverdampfer!! :confused: