Hallo,
ich habe da diverse Fragen zu meinem T4. Ursprünglich war das mal ein Transporter, der von der Firma DIPA zum Camper umgebaut wurde. Dann gab es 2 weitere Besitzer und jetzt mich. Das Autohaus bei dem ich es gekauft habe, hat ihn für mich zugelassen. Ich wollte, dass er als So-Kfz WoMo bis 2,8t zugelassen wird. So stand es auch in der Kopie vom Fahrzeugbrief und so habe ich ihn auch versichert. Jetzt kam der Steuerbescheid und auch im Kfz-Schein steht aber Pkw bis 2,81t
Sollte ich ihn bei der Zulassungstelle ummelden?
Habe ein TüV Gutachten von 2001 als er umgebaut wurde und da steht So-Kfz WoMo bis 2,8t.
Behalte ich dann auch meine rote Plakette?
Meine Werkstatt meinte, dass das eventuell ein Problem beim So-Kfz wäre.
HSN: 0603 TSN:012
Kann ich den 2.5 TDI auch mit nem Partikelfilter ausrichten?
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann!
Schonmal Danke im vorraus!
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Erste Frage: Stehhöhe im Fahrzeug ?
Grüße
Klaus-TDI -
Hallo,
wie Klaus schon gefragt hat,ist eine Stehhöhe von 1,70 Meter vorhanden ? (Also Hoch oder Aufstelldach)
Wenn nicht, kann es zwar laut Papieren ein Wohnmobil sein, fürs Finanzamt ist es dann aber ein PKW.
Siehe Letzter Absatz:
http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,456989,00.html -
Zitat
Erste Frage: Stehhöhe im Fahrzeug ?
Grüße
Klaus-TDIJa hat ein Aufstelldach der Firma Birnstangl und bei Kocher und Spüle bestimmt 1,70m
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Zitat
Ja hat ein Aufstelldach der Firma Birnstangl und bei Kocher und Spüle
bestimmt 1,70mDann zur Zulassungstelle und vor allem zum Finanzamt mit dieser Information.
Grüße
Klaus-TDI -
zugelassen wird er auch als womo sein, steht ja im schein. nur aufgrund der fahrzeughöhe nimmt das finanzamt eine stehhöhe unter 1.7m an. also anrufen und dann wirst du entweder vorführen müssen oder nen foto mit aufstelldach hinschicken und dann wird der bescheid geändert und gut ist. rote plakette kannst du natürlich behalten
partikelfilter gibt es auch. bringt nen womo über 2,8t allerdings im moment nur auf gelb. nen baugleichen pkw auf grün. klingt komisch, is aber so.
mehr dazu hier:
http://t4-wiki.de/wiki/Feinstaub
und hier:
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Vielen Dank!
Werde sofort mein Glück bei den Bürokraten probieren![quote]zugelassen wird er auch als womo sein, steht ja im schein. nur aufgrund der
fahrzeughöhe nimmt das finanzamt eine stehhöhe unter 1.7m an. also anrufen
und dann wirst du entweder vorführen müssen oder nen foto mit aufstelldach
hinschicken und dann wird der bescheid geändert und gut ist. rote plakette
kannst du natürlich behaltenpartikelfilter gibt es auch. bringt nen womo über 2,8t allerdings im
moment nur auf gelb. nen baugleichen pkw auf grün. klingt komisch, is aber
so.mehr dazu hier:
http://t4-wiki.de/wiki/Feinstaub
und hier:
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Zitat
partikelfilter gibt es auch. bringt nen womo über 2,8t allerdings im
moment nur auf gelb. nen baugleichen pkw auf grün. klingt komisch, is aber
so.mehr dazu hier:
http://t4-wiki.de/wiki/Feinstaub
und hier:
Diese Information halte ich für falsch. Egal, ob womo oder pkw, es geht beides mal auf grün.
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Zitat
aberDiese Information halte ich für falsch. Egal, ob womo oder pkw, es geht
beides mal auf grün.es kommt drauf an. womo über oder unter 2,8t, also ob lkw oder pkw schlüsselnummer
hier der text dazu aus der wiki
Zu beachten bei der Zuordnung ist, dass ein T4 in jeweils beiden Klassen (Fahrzeuge der Klasse M1 oder der Klasse N zugelassen sein kann). Ein PKW (Gewicht egal) und ein Wohnmobil mit zGG unter 2,8t zählen hierbei zur Klasse der Personenkraftwagen M1 (dies ist in den neuen Fahrzeugpapieren unter 14.1 an der Schlüsselnummer 04XX zu erkennen. XX entspricht hierbei der Emissionsschlüsselnummer). Ein LKW und ein Wohnmobil über 2,8t zählen hierbei zur Klasse der Nutzfahrzeuge N (dies ist in den neuen Fahrzeugpapieren unter 14.1 an der Schlüsselnummer 06XX zu erkennen. XX entspricht hierbei der Emissionsschlüsselnummer)
da ist nix falsch dran
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Vollkommen korrekt was du schreibst. Aber 06xx (entspricht 04xx bei PKW) und Partikelfilter ergibt Stufe PM1 und das gibt grün. So wurde das hier auch schon öfters durchgekaut.
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Zitat
Vollkommen korrekt was du schreibst. Aber 06xx (entspricht 04xx bei PKW)
und Partikelfilter ergibt Stufe PM1 und das gibt grün. So wurde das hier
auch schon öfters durchgekaut.Könnte jetzt möglich sein, war aber bis vor 3-4 Monaten nicht möglich.
Hast einen Link, bzw. DPF-Hersteller, der eine Freigabe für die 06XX Schlüsselnummern hat ?Grüße
Klaus-TDI -
Zitat
hierKönnte jetzt möglich sein, war aber bis vor 3-4 Monaten nicht möglich.
Hast einen Link, bzw. DPF-Hersteller, der eine Freigabe für die 06XX
Schlüsselnummern hat ?Grüße
Klaus-TDImit welcher 06XX bekommt man mit pm1 grün? auch mit der 0633, dem äquivalent zu 0427? soweit ich weiß gilt die sonderregelung nur für 0427 und pm1 gleich grün und nicht für 0633 und pm1. das ist gelb, soweit ich weiß.
0654 (ohne pm1 schon gelb) gibt mit pm1 grün, genau wie 0451 (das pkw äquivalent) und pm1.
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Mein Mann von der Dekra ist leider im Moment noch im Urlaub, aber ich versuch mal zu antworten.
Es gibt einen Filter von Oberland Mangold für den ACV:
http://www.oberland-mangold.de…catid=3&id=623&Itemid=130Lieferzeit: Der Filter wird jetzt seit 2 Monaten offiziell von VW zur Nachrüstung empfohlen (aber nicht als VW-Oeiginalteil). Laut meinem Freundlichen sind die Bestellungen von 2 seiner Kunden bis heute aber noch nicht geliefert und es gibt auch keine Auskunft über die Lieferzeit.
Plakette: jetzt wird es schwierig. Ist die SNR noch die 27 bekommt er ja laut Liste bei über 2500 kg grün. Das ist ja sicher. Wurde er umgeschlüsselt auf 33 wegen Womo dann bekommt er laut Oberland Mangold Liste gelb, laut ADAC Liste bekommt er gelb oder grün, dort steht die 33 beides mal.
Schwierig wird das jetzt alles noch, wenn er unter 2,8 t Gewicht ist, dann dann weiß keiner mehr Bescheid.
Ich werde wie gesagt meinen DEKRA-Mann mal nach allen möglichen Kombinationen fragen und seine Antwort hier dann posten.
Mich interessiert es selber sehr, denn mein ACV mit Westfaliaausbau ist ja ein CE. Der war bei Auslieferung ab Werk ein PKW geschlossen mit SNR 27 und 2,8 t. Dann wurde er erst ohne technische Änderung aufgelastet auf 2,81 t wegen der Steuer. Später dann noch zum Womo umgeschrieben und somit von SNR 27 auf 33. Sogesehen kann ich ja wieder ablasten, umschreiben und alle möglichen Kombinationen herstellen.
Nur als Zusatzinfo: ich selber habe die grüne Plakette an der Scheibe, weil die Frau an der Kasse des BMW-Händlers meine SNR 33 nahm und bei Diesel PKW geschaut hat. Meinen Bekannten, z.T mit T3 erging es auf, meinen Rat dort hinzugehen, genau so
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Zitat
Mein Mann von der Dekra ist leider im Moment noch im Urlaub, aber ich
versuch mal zu antworten.Erfahrungsgemäß wird Dir Dein "Mann von der DEKRA" weniger weiterhelfen können, als dieses Forum. Die DEKRA wurde erst vor wenigen Wochen auf die Ausnahmeregel des alten ACV (0427) durch ein Mitglied dieses Forums (nicht ich) hingewiesen, um eine Aktualisierung des Plakettenrechners auf deren Homepage zu erreichen.
ZitatEs gibt einen Filter von Oberland Mangold für den ACV:
http://www.oberland-mangold.de…catid=3&id=623&Itemid=130Lieferzeit: Der Filter wird jetzt seit 2 Monaten offiziell von VW zur
Nachrüstung empfohlen (aber nicht als VW-Oeiginalteil). Laut meinem
Freundlichen sind die Bestellungen von 2 seiner Kunden bis heute aber noch
nicht geliefert und es gibt auch keine Auskunft über die Lieferzeit.Plakette: jetzt wird es schwierig.
Eigentlich nicht.
ZitatIst die SNR noch die 27 bekommt er ja
laut Liste bei über 2500 kg grün. Das ist ja sicher. Wurde er
umgeschlüsselt auf 33 wegen Womo dann bekommt er laut Oberland Mangold
Liste gelb, laut ADAC Liste bekommt er gelb oder grün, dort steht die 33
beides mal.
»Oberland Mangold stimmt.
ADAC: Wäre kein Wunder, die DEKRA hat es ja auch nicht gepeilt.
ZitatSchwierig wird das jetzt alles noch, wenn er unter 2,8 t Gewicht ist, dann
dann weiß keiner mehr Bescheid.Eine sehr grenzwertige Unterstellung. Da wäre ich an Deiner Stelle schon vorsichtig.
ZitatIch werde wie gesagt meinen DEKRA-Mann mal nach allen möglichen
Kombinationen fragen und seine Antwort hier dann posten.
»Mach das mal, wir sind schon gespannt.
ZitatMich interessiert es selber sehr, denn mein ACV mit Westfaliaausbau ist ja
ein CE. Der war bei Auslieferung ab Werk ein PKW geschlossen mit SNR 27 und
2,8 t. Dann wurde er erst ohne technische Änderung aufgelastet auf 2,81 t
wegen der Steuer. Später dann noch zum Womo umgeschrieben und somit von
SNR 27 auf 33. Sogesehen kann ich ja wieder ablasten, umschreiben und alle
möglichen Kombinationen herstellen.
»Ganz einfach.
Dein CE hat die ganz normale Umschreibeprozedur hinter sich. Wie viele echte und unechte WoMos in diesem Forum.
Bleiben wir, um es einfacher zu machen, bei den "Neuen Fahrzeugpapieren":
- Erstanmeldung als PKW bis 2,8t: SN 0427 (GRÜN)
- Auflastung auf 2,81t (das war das ehemalige Kombinationsfahrzeug): SN 0427 (unverändert) (GRÜN)
- Umschreibung zum WoMo (jetzt, da "schwer" ) SN 0633 GELB
- Achtung Konjunktiv: Umschreibung von PKW auf WoMo (ohne Kombinationszwischenschritt)wäre: 0427 (GRÜN)Was wäre in Deinem Fall zu tun:
Ja, richtig: ABLASTEN- WoMo ablasten unter 2,8t: SN 0427 (GRÜN)
Was lernen wir:
PKW, Gewicht egal: 0427 GRÜN
WoMo leicht: 0427 GRÜN
WoMo schwer: 0633 GELB
(LKW Gewicht egal: 0633 GELB)Immer noch gleiche Bedingungen, wie seit Monaten.
Siehe Mangold Oberland Link.ZitatNur als Zusatzinfo: ich selber habe die grüne Plakette an der Scheibe,
weil die Frau an der Kasse des BMW-Händlers meine SNR 33 nahm und bei
Diesel PKW geschaut hat. Meinen Bekannten, z.T mit T3 erging es auf,
meinen Rat dort hinzugehen, genau soDas ist schon ein alter Hut. Genauso macht es ev. auch Dein DEKRA-Mann.
Nicht mal die Ingenieur-Kollegen können die Tabelle oft richtig lesen.@ aat81: Deine Informationen in der T4-Wiki sind immer noch aktuell.
@ Andy: Inbesondere beim Plakettenthema und Steuerthema sind derartige Halbwissenpostings für Hilfesuchende sehr, sagen wir mal, verwirrend. Vielleicht das nächste Mal bedenken.Grüße
Klaus-TDI -
Btte nicht falsch verstehen Klaus, aber eine Belehrung hätte ich nicht gebraucht, da ich keine falsche Angabe in meinem Posting erkennen kann.
Den Dekra-Mann würd ich nur Fragen, ob es irgendwelche Hindernisse beim hin und herschlüsseln und umschreiben gibt, mehr nicht. Dass er von der Plakette nicht mehr Ahnung hat als unsereins ist mir klar.Zusammenfassend bedeutet dies ja doch, dass jeder ACV als Womo zugelassen aber unter 2,8t mit Filter grün bekommt.
Nett wäre bei mir jetzt noch die Antwort auf die Frage, ist genau 2,8t zul. GGw nur über oder unter 2,8t ? Unter ist die richtige Antwort. Und das ist ja nicht unwichtig, wie oben zu erkennen. -
Zitat
Btte nicht falsch verstehen Klaus, aber eine Belehrung hätte ich nicht
gebraucht, da ich keine falsche Angabe in meinem Posting erkennen kann.Diese (Deine) Info ist falsch und damit irreführend.
Beim ACV-WoMo muß man baujahrbedingt gewichtsorientiert unterscheiden.
Und das macht die T4-Wiki, bzw. die Infos von aat81.ZitatDen Dekra-Mann würd ich nur Fragen, ob es irgendwelche Hindernisse beim
hin und herschlüsseln und umschreiben gibt, mehr nicht. Dass er von der
Plakette nicht mehr Ahnung hat als unsereins ist mir klar.Und genau dieser Punkt ist das eigentliche Problem. Die "Sonderstellung" des alten ACV. Der Motor kommt auch bei Deinem DEKRA-Mann zu selten vorbei.
ZitatZusammenfassend bedeutet dies ja doch, dass jeder ACV als Womo zugelassen
aber unter 2,8t mit Filter grün bekommt.Richtig.
Der "alte" ACV: 0427 springt von ROT auf GRÜN (das ist die Ausnahmeregel).
Der "neue" ACV: 0451 regulär von GELB auf GRÜN.
Mit anderen Worten: 0633 (WoMo schwer oder LKW) hat derzeit ein "Plakettenverbesserungsproblem".
Was morgen ist, wer weiß ......ZitatNett wäre bei mir jetzt noch die Antwort auf die Frage, ist genau 2,8t
zul. GGw nur über oder unter 2,8t ? Unter ist die richtige Antwort. Und
das ist ja nicht unwichtig, wie oben zu erkennen.Beim Umschreiben auf das Kombinationsfahrzeug sind i.d.R. 2805kg oder 2810kg eingetragen worden. Beim Ablasten sicherheitshalber 2790kg eintragen lassen.
Nix für ungut, aber es ist sehr schwer, Fehlinformationen und Fehlinterpretationen wieder "einzufangen". Gerade bei diesem Thema schwierig.
In diesem Forum sollte schon die Qualität der Infos hochwertig bleiben.
Vielleicht ist für die klaren Worte - unter diesen Gesichtspunkten - Verständnis vorhanden ?Zur Bestätigung:
Bitte dem DEKRA-Mann eine klare Frage stellen:
Schlüsselnummeränderung beim WoMo-Ablasten - wird aus 0633 0427 ?
Mehr willst Du nicht erreichen (Plakettentechnisch).Grüße
Klaus-TDI