Folgen? LKW Zulassung,kurzzeitig mit zusätzlicher Rückbank

  • Hallo Leute,


    ich habe meinen T4 als LKW zugelassen und will dieses Jahr für den Urlaub die Rückbank wieder einbauen. Der Urlaub soll im Ausland (England, Schottland) stattfinden.


    Meine Fragen an euch, wenn mich die Polizei in Deutschland oder im Ausland (z.b. England) anhält wie verhält es sich denn da mit einer Strafe?
    Ist es eine Ordnungswiedrigkeit oder kann mich die Polizei wegen Steuerhinterziehung dran bekommen??


    Bitte helft mir, nich das ich dann riesen Ärger bekomm :)


    MFG
    Markus

  • Hallo Markus!


    Wie die Engländer das handhaben, keine Ahnung. Aber du fährst eindeutig ohne Betriebserlaubnis und das kann sehr teuer sein. Das sind halt die Nachteile der Steuerersparnis.


    Gruß. Chiqui

    Gruß.Chiqui T5 Multivan Cruise 128kw Baujahr 03/06

  • Zitat

    Hallo Leute,


    Zitat

    Ist es eine Ordnungswiedrigkeit oder kann mich die Polizei wegen
    Steuerhinterziehung dran bekommen??


    So lange die nicht eigetragenen Sitzplätze nicht besetzt sind interessiert das keinen.
    Die steuerliche Relevanz ist für die Rennleitung irrelevant. Es gibt tatsächlich sogar ältere T4 welche mehr als 3 Sitzplätze eingetragen haben und sogar (evtl. sogar irrtümlich) als LKW besteuert werden.


    Und ob die bei einem T4 mit ordentlich eingebauter Sitzbank mit Gurten überhaupt auf die eingetragene Sitzplatzanzahl achten ist fraglich.


    Screwi


  • Wie viele Sitzplätze sind Eingetragen?
    Im schlimmsten Fall hast Du KEINE BETRIEBSERLAUBNIS und KEINEN VERSICHERUNGS- SCHUTZ mehr,das kann Dich bei einem Ufall Haus u. Hof kosten.
    MfG Bernd

  • Zitat

    Wie viele Sitzplätze sind Eingetragen?
    Im schlimmsten Fall hast Du KEINE BETRIEBSERLAUBNIS und KEINEN
    VERSICHERUNGS- SCHUTZ mehr,das kann Dich bei einem Ufall Haus u. Hof
    kosten.
    MfG Bernd


    Hallo Bernd,


    laut Zulassung sind es max. 3 Sitzplätze.


    MFG
    Markus

  • Zitat


    Hallo Bernd,


    laut Zulassung sind es max. 3 Sitzplätze.


    MFG
    Markus


    In dem Moment wo Du die Bank einbaust,nimmst Du eine Änderung an dem Fahrzeug vor die NICHT EINGERTAGEN ist.Deswegen erlicht die Betriebserlaubnis,egal ob Du mit 1 - 3 od 6 Personen unterwegs bist.Und im Schadensfall ist auch Deine Versicherung weg.Die können Die an Ort und Stelle Deinen Bus STILLEGEN .Mach Dir mal Gedanken ob es das Wert ist. (Bußgeld u.Punkte)
    Gruss Bernd

  • Hallo Bernd,


    die Aussage, dass ein Erlöschen der BE Haus und Hof kosten kann ist ein immer und immer wieder geprädigtes Ammenmärchen.


    Falls Du mit einem Fahrzeug, dessen BE erloschen ist einen Unfall verschuldest, kann Deine Haftpflichtversicherung maximal 5000.- Euro von Dir zurückverlangen, und das auch NUR, wenn die Änderung, die das Erlöschen herbeigeführt hat URSÄCHLICH für den Unfall war.


    Beispiel : Auspuff ohne BE fällt ab und Motorradfahrer fährt drüber und stürzt.


    Erlöschen der BE ist kein Kavaliersdelikt, mit einer unsachlichen Dramatisierung der Folgen ist aber keinem geholfen, verleitet eventulell "Hobby-Tuner" sogar zur Unfallflucht oder anderen Folgetaten.


    Gruß


    KARL

  • Wenn Sitzbank und Sicherheitsgurte korrekt und wie serienmäßig vorhanden, bzw. eingebaut sind, wird das in England niemanden interessieren!


    In DE ist, wie schon geschrieben wurde, im "Extremfall" von einer erloschenen Betriebserlaubnis auszugehen. Das kostet 50 € + Gebühren und gibt 3 Punkte. Erfährt das Finanzamt davon, wird Kfz-Steuer für Pkw nachberechnet.


    Die Tatsache, daß es Lkw-Busse auch mit mehr als 3 Sitzplätzen gibt, ist völlig unwichtig.



    pfisti


  • Also, du hast ja schon einige Antworten bekommen, leider auch übertriebene. Ich versuche mal das zusammenzufassen:


    1. Es wird hier die Fahrzeugart geändert. Somit erlischt auch die Betriebserlaubnis. Folge sind ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den bekannten Folgen.(Bußgeld und Punkte). Eine Stilllegung an Ort und Stelle wird mit ziemlicher Sicherheit nicht geschehen, da unverhältnismäßig. Es genügt ja schließlich eine Dokumentation an Ort und Stelle für den Beweis und eine Gefahr geht ja von dem Fahrzeug durch die Veränderung nicht aus.


    2. Du bist weiterhin versichert. Dich kann höchstens deine Versicherung in Regreß nehmen bis zu einer Höchstgrenze (wurde ja schon näher ausgeführt).


    3. Du begehst einen Verstoß gegen die Abgabenordnung. Dies ist bei Vorsatz eine Straftat mit den üblichen Folgen (Geldbuße oder Strafbefehl). Die Polizei wird dies verfolgen müssen, wenn sie es feststellt (sog. Legalitätsprinzip)


    4. Damit einhergehend eine stattliche Anzahl von Punkten: 5 wg. einer Straftat


    5. Den Engländern interessiert dein Fahrzeug nicht wirklich. Es muß verkehrssicher sein. Schließlich ist es nach dem Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen.


    6. Steuernachzahlung wg. Steuerhinterziehung für mindestens einen Monat auch wenn du das Fahrzeug nur eine Woche so genutzt hast



    Und für alles gilt: Es muß jemand da sein, der sich auskennt und die Änderung feststellt. Das kann aber durchaus ein Polizeibeamter sein, der selber einen T4 fährt.


    Gruß STefan


    P.S. diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollzähligkeit; ist ja schließlich keine Rechtsberatung sondern ein Forum ;)

  • Hallo Pfisti,


    auch die 3 Punkte und 50 Euro zzgl. Gebühren sind nach Einführung der FZV nicht mehr der "Tarif", sondern 25.- Euro für einen "unvorschriftsmäßigen Zustand" , da ein Erlöschen BE so nicht mehr zu ahnden ist, weil Rechtsgrundlagen weggefallen sind.
    Punkte und 50 Euro+ gibt es nur noch bei Gefährung anderer, diese wird im Fall Rückbank nie begründbar sein.


    Viele Grüße


    KARL

  • Hallo Stefan,


    recht gut, bis auf die Punkte....


    Zitat

    1. Es wird hier die Fahrzeugart geändert. Somit erlischt auch die
    Betriebserlaubnis. Folge sind ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den
    bekannten Folgen.(Bußgeld und Punkte).


    da keine Gefährdung 25.- Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte (mehr).


    Zitat

    4. Damit einhergehend eine stattliche Anzahl von Punkten: 5 wg. einer
    Straftat


    Für einen Verstoß gg. die Abgabenordnung (Steuerhinterziehung) werden sich kaum Punkte finden lassen, oder doch ?



    Viele Grüße


    KARL


  • Gilt nur für Änderungen die nicht die BE erlöschen lassen z.B. Scheibenfolien ohne Zulassung ohne Spoiler ohne Zulassung. Sonst bleibt es bei 50 Euro + Gebühren + 3 Punkte


    Ich zitiere mal:


    Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.


    Eine Kombination der einzelnen Punkte ist durchaus möglich.


    Lkw zu Pkw fällt unter 1.
    Zu 2. genügt meines Wissens schon eine abstrakte Gefahr (kann sein, dass etwas passiert)


    Zitat

    Für einen Verstoß gg. die Abgabenordnung (Steuerhinterziehung) werden sich
    kaum Punkte finden lassen, oder doch ?


    Sonstige Verkehrsstraftaten = 5 Punkte

    Zitat

    Viele Grüße


    KARL


    Gruß
    Stefan

  • Hallo an alle,


    Danke für die Zahlreichen Informationen. Ihr kennt euch ja gut mit den Gesetzen aus, seit ihr vom Fach? ;)


    Es klingt ja erstmal nicht so schlimm, auf jedenfall günstiger als den für ein paar Wochen als PKW anzumelden.
    Ich überlege es mir aber trotzdem nochmal reiflich ob ich es mache.


    MFG
    Markus

  • Hallo Stefan,



    was du zitiert hast, sind die Umstände, die zum Erlöschen der BE führen, wobei die Definition inzwischen auch in Punkten überholt ist.
    Darum geht es aber nicht.
    Es geht darum, dass der Umstand "Erlöschen der BE" inzwischen nicht mehr ahndbar ist, da nach FZV von 2007 der §18 STVZO weggefallen ist.


    Somit kann ein Erlöschen der BE nur über die §§30ff STVZO geahndet werden. (=Fahrzeug in unvorschriftsmäßigem Zustand) was mit 25.- Euro tarifiert wird.
    Bei konkreter Gefährdung (z.B. erwiesene, nicht abstakte Blendung durch falschen Xenonumbau gibt es wg. Gefährung 50.- Euro+ und Punkte)



    Zitat

    Sonstige Verkehrsstraftaten = 5 Punkte


    eine Steuerhinterziehung i.V.m. Fahrzeugen ist eine Straftat, aber nie eine VERKEHRS-Straftat.


    Eine Körperverletzung in der Kneipe ist auch keine Wirtschaftskriminalität.



    Viele Grüße



    KARL

  • Zitat


    was du zitiert hast, sind die Umstände, die zum Erlöschen der BE führen,
    wobei die Definition inzwischen auch in Punkten überholt ist.


    Die gilt immer noch, auch in der Fassung von 2009 ist die enthalten

    Zitat

    Darum geht es aber nicht.
    Es geht darum, dass der Umstand "Erlöschen der BE" inzwischen nicht mehr
    ahndbar ist, da nach FZV von 2007 der §18 STVZO weggefallen ist.


    Stimmt grundsätzlich, aber es gibt einige Bundesländer, die es über BKat Nr. 175 ahnden. Das hier der Gesetzgeber offensichtlich "Mist" gebaut hat, dürfte jedem, der sich mal eingelesen hat, klar sein. Richtig war es meiner Meinung nach nicht. 25 Euro schrecken halt wenige ab. Spartuning mit Teile ohne Genehmigung wird wieder mehr werden. Die Bundesländer, die noch weiter nach BKat. 175 ahnden, begründen es halt damit, das der Gesetzgeber mit dem Tatbestand klar gemacht hat, wie er solche Verstöße geahndet haben will, unabhängig davon, ob es zulassungsfreie oder -pflichtige Fahrzeuge sind. Ob es vor einem Gericht stand hält, wird man noch sehen.

    Zitat




    eine Steuerhinterziehung i.V.m. Fahrzeugen ist eine Straftat, aber nie
    eine VERKEHRS-Straftat.


    Jede Tat, im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr bzw. dem Führen eines Kfz. im Straßenverkehr geschieht ist eine Verkehrsstraftat und damit auch ahndbar über Punkte.
    siehe auch Definition

    Zitat


    Eine Körperverletzung in der Kneipe ist auch keine
    Wirtschaftskriminalität.


    Dummer Spruch, ich glaube den Unterschied kenne ich. ;)

    Zitat

    Viele Grüße



    KARL


    Gruß


    Stefan

  • Zitat

    Hallo an alle,


    Danke für die Zahlreichen Informationen. Ihr kennt euch ja gut mit den
    Gesetzen aus, seit ihr vom Fach? ;)


    Es klingt ja erstmal nicht so schlimm, auf jedenfall günstiger als den für
    ein paar Wochen als PKW anzumelden.


    Nicht so schlimm? Also, wenn ich mir die Möglichkeiten anschaue, wo ich in ein "Fettnäpfchen" treten kann, dann finde ich das schon schlimm. Was machste denn, wenn du etliche hundert km von zu Hause angehalten wirst, das Fahrzeug sichergestellt und zum TÜV/Dekra geschleppt wird, um ein Gutachten zu erstellen. Dann nach Verständigung der Zulassungsstelle durch die feststellenden Polizeibeamten entscheidet die, das dein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, bis zum erneuten Umbau (Rückgängigmachen der Befestigungsmöglichkeit für die Bank) und Vorführung. Ob das hinterher von einem Gericht als unverhältnismäßig beschieden wird, hilft dir erst mal nichts. Bis dahin hast du einen Haufen Ärger und Kosten.
    Wie gesagt, alles was aufgezählt wurden kann, muss aber nicht passieren.

    Zitat

    Ich überlege es mir aber trotzdem nochmal reiflich ob ich es mache.


    Hoffentlich!
    [quote]
    MFG
    Markus

  • Hallo Stefan,


    ich Stimme Deinen Ausführungen was Erlöschen BE und Ahndung angeht zu, kann mir aber beim besten Willen keine (höherinstanzlich bestätigten) Flensburg Punkte wg. KFZ-Steuer-Hinterziehung vorstellen, da das ja völlig am Schutzzweck vorbei ginge... und im gleichen Zug "Fälschungsdelikte" welche vom Schutzzweck umfasst wären (Geschwindigkeitsbegrenzer usw.) abgegrenzt wären.


    Hast Du das schon erlebt, bzw. Fundstellen ?



    Viele Grüße


    KARL