Könnte man den kaufen? Tipps erbeten...

  • Hallo,


    ich bin neu dabei und suche einen brauchbaren T4 Camper.


    Ich habe bei mobile den hier T4 gefunden.


    Das ist nicht so weit weg und es klingt erstmal ganz gut.


    Was meint ihr dazu?


    Dank für eure Hilfe!


    Norbert

  • Hallo Norbert,
    da ich mir anfang dieses Jahres meinen CE gekauft habe, hatte ich mich seinerzeit recht ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Mir ist von der Automatk abgeraten worden, da sie dem Drehmoment wohl nicht gewachsen ist. Weiter ist es sehr wichtig die Angebote "Serienbereinigt" zu sehen. Will heißen: Aus den doch recht lagen Ausstattungslisten erstmal die Positionen rausstreichen welche eh Serie sind.
    Gruß
    Jens

    Karmann Colorado H; 2,5 TDI; 75kW; ACV; EZ.: 04/1998

  • Klingt aufs erste nicht schlecht ABER:
    Biodieselgeeignet-> Auto und Leitungen vielleicht ja, Einspritzpumpe aber nicht. Wenn der mit Biodiesel gefahren wurde (böse Zungen behaupten, Biodiesel würde schlechter schmieren als Wasser) KANN sich die ESP bald verabschieden. Ich würde es mir schriftlich bestätigen lassen, wenn er nicht mit Biodiesel gefahren wurde (ein guter Schrauber kann schon eine begründete Vermutung aussprechen, warum eine ESP verreckt ist) oder falls doch den Preis um die ESP + Einbau runterhandeln (versuchen). Übers Automatikgetriebe wurde ja schon was geschrieben. Brennkammertausch ist nicht mehr erforderlich (EU-Recht -> Forensuche) Ansonsten die Gebrauchtwagenliste aus der WIKI abarbeiten, dann wirds schon schiefgehen. Viel Glück und lass uns wissen, obs geklappt hat oder nicht.

  • Moin,


    die Eurokraten haben zwar wieder mal etwas aufgekritzelt, der Hersteller der Heizung schreibt den Wechsel des WT aus technischen Gründen trotzdem vor.


    Allerdings ist das FZ in einem Alter, wo das Material der Heizung auch irgendwann umgestellt wurde, wenn ich mich nicht irre.


    Ich denke, man sollte den Punkt "WT-Wechsel" mit berücksichtigen, 800 - 1000 Euro ist ja nicht wenig Kohle.

  • Zitat

    die Eurokraten haben zwar wieder mal etwas aufgekritzelt, der Hersteller
    der Heizung schreibt den Wechsel des WT aus technischen Gründen trotzdem
    vor.


    Ja, genau - und ob nun EU-Recht vor Herstellervorschrift geht, das füllt hier ganze Seiten. ;) Den gelben Smili auf gelben Grund fast unsichtbar :P ;) :) :D


    http://www.vwbuswelt.de/index.…nena&func=view&id=2585179


    http://www.vwbuswelt.de/index.…nena&func=view&id=2556820

  • Zitat

    Moin,


    Ich denke, man sollte den Punkt "WT-Wechsel" mit berücksichtigen, 800 -
    1000 Euro ist ja nicht wenig Kohle.


    Hallo,


    na ihr macht mir ja Mut.


    Wenn ich diese Heizungsgeschichte sehe, dann dürfte man ja gar keinen Womo mehr kaufen ohne diese Kosten vor Augen zu haben. Wobei dann aber eigentlich auch schon der Zuheizer der TDIs mit anfällt, oder?


    Also wenn ich eure Hinweise zusammenfasse, dann braucht das Auto eine neue Standheizung (1000€), ein neues Getriebe (2500€) und eine ESP (1000€), dazu wie meist wahrscheinlich Zahnriemen usw. (1000€). Ich müsste den Verkäufer also um 5500€ runterhandeln... :wall: Glaub' nicht das das klappt!
    Oder sehe ich das zu verbissen?


    Wie ist denn sonst so die Meinung zum Angebot?


    Norbert

  • Brennkammer- Wechsel gilt natürlich nur für eine zusätzliche Luft-standheizung, nicht für eine Wasserstandheizung (bzw. nachgerüsteter Zuheizer) da bei einem Brennkammerdefekt bei einer Wasserstandheizung kein Abgas in den Fahrgastraum gelangen kann. Ich habe meine über 10 Jahre alte Luftstandheizung damals unter Verweis auf das EU-Recht über den TÜV gebracht nachdem der 1. Prüfer einen Austausch wollte. Der 2. Prufer hat sich dann für seinen Kollegen entschuldigt und gut wars.

  • Moin Norbert,


    deine Kostenrechnung ist schon nicht schlecht, wobei das Getriebe wohl noch etwas teurer wird :( .


    Es ist ja nicht verbrieft, dass bei jedem FZ die Teile ersetzt werden müssen.


    Die erwähnten Bauteile sind aber leider klassische Schwachstellen (Automatikgetriebe, Einspritzpumpe bei Biodieselbetrieb) bzw. (WT der Luft-Standheizung und Zahnriemen) intervallmäßig auftretende Kosten.


    Ich würd´ die Finger davon lassen und etwas weiter suchen, evtl. auf AHK achten, falls doch mal ein Boot o.Ä. in den Urlaub mitfährt.




  • Liebe VW- Bus- Freunde,


    die hier von Euch als Eurokraten Gescholtenen haben wie ich meine eine bessere, als die deutsche Regelung geschaffen.


    Denn nach der neuen Richtlinie 2001/56/EG muss kein Austaussch nach 10 Jahren Einbauzeit erfolgen - und zwar unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Heizung und des Wärmetauschers.


    Das heißt aber zugleich nicht, dass keine Prüfung mehr erforderlich sein soll. Dei Richtlinie bestimmt im Anhang III Ziffer 5. dass


    "das die Abgase führende Rohr ... einen Korrosionstestbereich von mindestens 30 mm Länge haben [muss]; dieser Bereich muss direkt hinter der Ausströmöffnugn des Wärmetauschers liegen und muss unbedeckt und leicht zugänglich sein."


    Eine einfache Sichtprüfung an einer "Sollkorrosionsstelle" soll also den konkreten und einfachen Rostverschleißtest möglich machen.


    Und was machen deutsche namhafte Hersteller? Sie erklären (jedenfalls im Jahre 2002), dass sie (die zwingend in innerstaatliches Recht umzusetzende) EU- Richtlinie nicht beachten wollen und an der 10 jährigen "Betriebszeit" eigentlich meinen sie die Einbauzeit seit dem ersten Tag der Zulassung) festhalten werden.


    Begründet wird das damit, dass der Sicherheitsstandard auf bisherigem Niveau gehalten werden soll. Als ob die EU- Richtlinie eine konkrete Verschleißprüfung nicht zuließe. Sie ermöglicht sogar eine wesentlich leichtere Prüfung als bisher.


    Außerdem wird zur Begründung angeführt, dass die Überpürfung des Wärmetauschers zusätzliche Prüfmittel erfordern würde, was aber auch nicht zutrifft, denn nach der EU- Richtlinie soll ja gerade eine einfache Prüfung möglich sein.


    Außerdem wird behauptet die Werkstatt müsse ansonsten ggf. für die Folgen einer fehlerhaften Prüfung haften. Die Prüfung aber sollte gerade einfacher werden und das Fehler- und das Haftungsrisiko dadurch verringert werden.


    Die Argumente der Hersteller aus dem Jahr 2002 sind also meines Erachtens vorgeschoben, um weiterhin spätestens alle 10 Jahre neue Wärmetauscher verkaufen zu können. Ob das der aktuelle Stand ist, wäre zu prüfen.



    Ergänzend ist vielleicht noch darauf hinzuweisen, dass in diesem Forum wiederholt die Meinung vertreten wurde, neue Wärmetauscher, die nach dem 09.05.2003 von diesen Herstellern hergestellt wurden, nicht der 10 Jahrespflicht unterlägen.


    Das trifft in Hinblick darauf, dass Hersteller 2002 beabsichtigten - bei unverändertem Material und Konstruktion - die 10 Jahresfrist beizubehalten und als Herstellervorschrift in die Technische Dokumentation einzufügen, so nicht zu.


    Denn wenn die Hersteller das auch bei Neufahrzeugen ab 2003 so machen, dann gilt diese Herstellervorschrift in der Technische Dokumentation auch für die neu nach 2003 produzierten Wärmetauscher bei Luftheizgeräten und für die neue ABE.


    Ob ein Hersteller überhaupt so verfahren darf (= transarenas unbeantwortete Dauerfrage), ist zweifelhaft aber letztlich anhand der aktuell gültigen Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile nach § 22 a StVZO zu überprüfen. (Eine Überprüfung konnte ich mangels aktueller Version noch nicht durchführen)


    Dort müsste die EU-Richtlinie in innerstaatliches bundesdeutsches Recht umgesetzt worden sein.


    Wenn das aber der Fall ist, müsste der Hersteller zwingend die in Anlage III enthaltenen Vorschriften für Abwärmeheizanlagen mit Luft als Übertragungsmedium beachten. Ein Festhalten an der alten Konstruktion wäre also ein Verstoß gegen die neue Regelung.


    Ich vermute die Hersteller haben diese Vorschriften längst in ihrer Produktion umgesetzt. Das wäre aber aus technischer Sicht zu überprüfen.


    Meines Erachtens sollten die Hersteller hier klar Stellung beziehen, damit am Ende der Markt regeln kann, wessen Produkt am Ende gekauft bzw. eingebaut wird.


    Hat jemand als Werkstatt Kontakt zu den Herstellern? Dann sollte dort der aktuelle Meinungs- und Produktionsstand im Vergleich zu 2002 abgefragt werden.


    Hat jemand die aktuelle gültigen Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile nach § 22 a StVZO verfügbar? Dann wäre ich für die Übersendung per Email zum Zwecke der Prüfung dankbar.


    Wir VW- Bus Fahrer sind die Kunden und wir müssen versuchen über den Markt Einfluss zu nehmen auf ärgerliche und überflüssige zusätzliche Kosten. Der Austauch des Wärmetauschers nach 10 Jahren - unabhängig von der tatsächlichen Betriebsdauer und dem sich daraus ergebenden Verschleiß - ist im Falle eines einwandfrei funktionierenden Wärmetauschers ärgerlich, teuer und überflüssig.


    Mit den Besten Grüssen


    Wolle