Schlüsselnummern und Plaketten (426/427)

  • Hallo,


    Unser CE ACV von 06/96 ist 1999 aufgelastet worden.
    Vorher hatte er die 426, nachher die 661.
    Ich war heute beim TÜV mit dem Ziel auf die 427 runter zu kommen.
    Möglich ist aber nur die Ablastung auf 426. :( :( :(


    Danach stellt sich die Lage folgendermaßen dar:
    96er ACV:
    <2,8T 426
    >2,8T 661


    98er ACV
    <2,8T 427
    >2,8T 633


    Laut TÜV-Prüfer (der mir einen recht kompetenten Eindruck gemacht hat), kann die Schlüsselnummer bei Auf/Ablastung nur nach Tabelle geändert werden, sodass 426>661>426 und 427>633>427.
    NICHT möglich z.B. 426->633->427.
    Es scheint mir fast so, als hätte da mal jemand tierisch Schwein gehabt und fehlerhaft nach Auflastung die 633 bekommen, woraus dann das Gerücht der Möglichkeit 426->427 wurde. Kann das sein???
    Gibt es mehr als einen belegbaren Fall der Änderung von 426 auf 427?
    Falls ja, meldet Euch bitte. Gibt es dazu belastbare Unterlagen (z.B. offizielle Umschlüsselungstabelle)


    Vielen Dank und viele Grüße
    Matthias
    CEACV96

  • Da schon mal geschaut? : http://www.t4forum.de/wbb2/thread.php?threadid=77447




    [quote]Hallo,


    Unser CE ACV von 06/96 ist 1999 aufgelastet worden.
    Vorher hatte er die 426, nachher die 661.
    Ich war heute beim TÜV mit dem Ziel auf die 427 runter zu kommen.
    Möglich ist aber nur die Ablastung auf 426. :( :( :(


    Danach stellt sich die Lage folgendermaßen dar:
    96er ACV:
    <2,8T 426
    >2,8T 661


    98er ACV
    <2,8T 427
    >2,8T 633


    Laut TÜV-Prüfer (der mir einen recht kompetenten Eindruck gemacht hat),
    kann die Schlüsselnummer bei Auf/Ablastung nur nach Tabelle geändert
    werden, sodass 426>661>426 und 427>633>427.
    NICHT möglich z.B. 426->633->427.
    Es scheint mir fast so, als hätte da mal jemand tierisch Schwein gehabt
    und fehlerhaft nach Auflastung die 633 bekommen, woraus dann das Gerücht
    der Möglichkeit 426->427 wurde. Kann das sein???
    Gibt es mehr als einen belegbaren Fall der Änderung von 426 auf 427?
    Falls ja, meldet Euch bitte. Gibt es dazu belastbare Unterlagen (z.B.
    offizielle Umschlüsselungstabelle)


    Vielen Dank und viele Grüße
    Matthias
    CEACV96

  • Der mir bekannte Fall hatte den T4 aus Oesterreich reimportiert. War hier also nicht mehr zugelassen und bei der Neuzualssung durfte die alte 426 nicht mehr vergeben werden.
    Probleme beim TÜV: Die schauen nur in Tabellen. Und bei einem zulassungstechnisch lebenden Fahrzeug wird nur gemäß Raster hin und her geschlüsselt.

  • Hallo,


    Nach sehr langer Recherche sieht die Sache so aus:
    (Wie mir das auch der TÜV-Prüfer versichert hat)
    426 und 661 entsprechen 94/12/EG - (T4 ACV bis Ende 1996)
    427 und 633 entsprechen 96/69/EG1, genau wie 428 und 429. (T4 ACV ab ca. Anfang 1997)
    Fahrzeuge nach 94/12/EG erfüllen aber nicht zwangsläufig 96/69/EG1. (Umgekehrt schon.) Es gibt für den TÜV keine Möglichkeit, das Fahrzeug von 426/661 auf 427/633 umzuschlüsseln. Einzige Möglichkeit wäre eine Bestätigung von VW, dass das Fahrzeug ... 96/69/EG1 entspricht und damit die Schlüsselnummer 427/633 erhalten kann. Dieses Schreiben wird aber von VW nicht ausgestellt. (Obwohl T4 technisch identisch)
    Eine Abschaffung der 426 und deshalb Vergabe der schärferen 427 kann leider kein Papier bestätigen. (?)


    Der bekannte Fall aus Österreich hatte vorher eine 429, also identische Grenzwerte wie 428 und 427. Umschlüsselung von 429 auf 428, 427 möglich.


    Fazit: Für T4 ACV von 1996 (evtl. auch einige von 1997) ist keine 427 und damit auch keine grüne Plakette möglich. Das betrifft die ersten TDIs.


    Wer dazu weitere/andere Informationen hat, möge sich bitte melden.


    Viele Grüße
    Matthias



    [quote]Der mir bekannte Fall hatte den T4 aus Oesterreich reimportiert. War hier
    also nicht mehr zugelassen und bei der Neuzualssung durfte die alte 426
    nicht mehr vergeben werden.
    Probleme beim TÜV: Die schauen nur in Tabellen. Und bei einem
    zulassungstechnisch lebenden Fahrzeug wird nur gemäß Raster hin und her
    geschlüsselt.



  • Hallo Matthias,
    leider sind diese Angaben durchaus plausibel.


    Die Schlüsselnummervergabe sowie die Plakettenvergabe läuft teilweise sehr chaotisch ab.
    In diesem Zusammenhang sind immer wieder kuriose Dinge möglich.
    Allerdings kann man diese "systemorientierten Ausfälle" nicht zur Regel erklären. Was nur zu oft gemacht wird.


    In diesem Fall: 0426 -> 0427 regulär nicht möglich, aber wie gesagt .....


    0661er könnten sich wieder mal auf die Suche nach Plakettenvergabestellen machen, die über partitielle (Plakettentabellen-)Legasthenie verfügen.
    0461 wäre wohl GRÜN.


    Aber ich hab nichts gesagt ....


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Guten Morgen,
    die Sache mit den Plaketten und sonstiger DPF-Unwägbarkeiten hat schon einiges Nervpotential. Ich habe einen MV aus 02/1997 mit Schlüsselnummer 426 (also einer der ersten TDI). Nun hab ich aber in 1999 einen neuen Motor bekommen (schlanke 48.000 km auf der Uhr - tolle Leistung VW). Da müsste doch sicher ein "neuer" Motor verbaut worden sein...
    Bekomme ich nun (ehrenhalber) die 427???


    Es ist nicht mehr nachvollziehbar.


    Grüße,
    BjörnSN

  • Hallo,


    Danke für die ausführliche Recherche - und die Antwort hier.

    Zitat


    Fazit: Für T4 ACV von 1996 (evtl. auch einige von 1997) ist keine 427 und
    damit auch keine grüne Plakette möglich. Das betrifft die ersten TDIs.


    Was das Alter anbelangt, kann ich nur für meinen ACV sprechen: Gebaut im April 1997, zugelassen Mai 1997, Modelljahr 1998, Schlüsselnummer 0426. :( Sieht so aus, als ob es also durchaus nicht nur die allerersten TDI betrifft.


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • Hallo,


    Zudem kann der TÜV das Fahrzeug nach Typen-Schlüssel (Langschlüssel, also bei mir 326 010) in einer Datenbank aufrufen und bekommt den kompletten Datensatz zum Fahrzeug inklusive den ursprünglichen Emissionsschlüssel angezeigt. Bei Auf- und wieder Ablastung oder "1kg-Umlastung" wird immer wieder auf diesen Datensatz zurückgegriffen. Da ist nix zu machen mit Umschlüsselungstabelle.
    VG
    Matthias




    Hallo Matthias,
    leider sind diese Angaben durchaus plausibel.


    Die Schlüsselnummervergabe sowie die Plakettenvergabe läuft teilweise sehr
    chaotisch ab.
    In diesem Zusammenhang sind immer wieder kuriose Dinge möglich.
    Allerdings kann man diese "systemorientierten Ausfälle" nicht zur Regel
    erklären. Was nur zu oft gemacht wird.


    In diesem Fall: 0426 -> 0427 regulär nicht möglich, aber wie gesagt .....


    0661er könnten sich wieder mal auf die Suche nach Plakettenvergabestellen
    machen, die über partitielle (Plakettentabellen-)Legasthenie verfügen.
    0461 wäre wohl GRÜN.


    Aber ich hab nichts gesagt ....


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Im entsprechenden Thread im T4forum hatte Nutzer Pietzke damals folgendes gepostet:


    <Zitat>
    Nochmal einzeln zur 0426:


    Ich denke, dass fast alle t4 mit der 0426 mehr als 2,5t zulässiges Gesamtgewicht haben.
    Die Schlüsselnummer ist in diesem Fall falsch, da diese Fahrzeuge (wahlweise auch die mit mehr als 6 Sitzen) die Voraussetzungen für diese Schlüsselnummer eindeutig nicht erfüllen. Siehe ganz oben Link Abgasgrenzwerte.
    Die einzig richtige Schlüsselnummer für diese Busse ist die 0427.


    VW hatte vor 1997 eine Sondergenehmigung um nach der eigentlich inkorrekten 0426 zu schlüsseln, da die eigentlich zutreffende 0427 erst ab dem 1.1.1997 vergeben werden durfte.


    Bei einer Veränderung schlüsselnummerrelevanter Fahrzeugdaten, beispielsweise bei einer Umlastung, darf diese Schlüsselnummer damit nicht mehr vergeben werden. Einzig mögliche SNr. für diese Fahrzeuge die 0427.


    Also geht zur Prüfstelle und sagt: meine Schlüsselnummer ist falsch. Siehe Gesamtgewicht und Tabelle.
    Ich will die richtige...</Zitat>


    Die im Post angepsprochene Tabelle gibt es unter eur-lex.europa.eu auf Seite 19 oben.


    Mir ist nicht ganz klar, ob M=426 und N1=427 stimmt. Falls dem wirklich so ist, klingt seine Argumentation schlüssig.


    Grüße,
    Marks

  • Hallo,


    Ist ne nette Geschichte auf die ich auch schon gestoßen bin.
    Wäre auch sehr froh, wenn man die irgendwie wahr machen könnte.
    Hat das schon irgendjemand geschafft? Dann bitte melden!!! Danke!


    Probleme dabei:
    1. Ich kann aus dem Schriftwerk im Link lediglich herauslesen, dass der T4, wenn er über 2,5T oder mehr als 6 Sitzplätze hat, die genannten Grenzwerte erfüllen müsste, um die Richtlinie 96/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.Oktober 1996 zu erfüllen (und damit hätte er Schlüsselnummer 0427.) Oder habe ich da irgendwas nicht verstanden?
    Wie aber sollte ich das nachweisen. Die originale Schlüsselnummer 0426 bestätigt dem Fahrzeug ja nur 94/12/EG. Die aktuelle 0661 entspricht auch 94/12/EG. Und VW will keine andere Norm bestätigen (?).
    Kurz: Mein Fahrzeug entspricht nicht nachweislich dieser Tabelle, oder?


    2. Zum vorgeschlagenen Vorgehen (zur Prüfstelle zu gehen): Ich habe sehr intensiv mit dem TÜV gesprochen. Für den gilt die Schlüsselnummer, die im Datensatz zum Typschlüssel (326010) hinterlegt ist. ALLE anderen Schlüsselnummern würde er nur eintragen, wenn es eine Bestätigung von VW gäbe.
    Im Gespräch mit der Dekra bin ich soweit gekommen, dass die in West-Deutschland überhaupt nur einträgt, was in einem Teilegutachten steht. Die waren noch nicht mal bereit, den T4 ohne Teilegutachten wieder auf die 2800kg abzulasten (um 10kg).
    Wenn ich zum Prüfer gehe und sage "Meine Schlüsselnummer ist falsch...", ist die erste Frage von dem: "Wo steht das?" - Ja und wo steht das? Das die nicht mehr vergeben werden darf?
    Wenn also irgendjemand einen TÜV-Prüfer kennt, der auch an die o.g. Geschichte glaubt, bitte nennt mir den! Danke!!!


    3. Zur Argumentation: "Bei einer Veränderung schlüsselnummerrelevanter Fahrzeugdaten, beispielsweise bei einer Umlastung, darf diese Schlüsselnummer damit nicht mehr vergeben werden." Der TÜV-Prüfer war der Meinung, dass die Schlüsselnummer, die dem Fahrzeug bei Erstzulassung verpasst wurde, dem Fahrzeug für immer und ewig immer wieder vergeben werden darf. Lediglich für Neuzulassungen hatte er eine Liste gesperrter Schlüsselnummern, die er mir auch gezeigt hat. Danach sind für Neuzulassungen 0425,26,27,28,29 nicht mehr zu vergeben. Ist ja auch logisch, da keine Neuzulassungen mit Euro2 mehr erfolgen dürfen.

    Wenn mir hier irgendjemand weiterhelfen kann (z.B. mit der geeigneten Prüfstelle, einem Nachweisbaren Fall oder schriftlichen Unterlagen), möge er es bitte tun.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Matthias




    [quote]Im entsprechenden Thread im T4forum hatte Nutzer Pietzke damals folgendes
    gepostet:


    <Zitat>
    Nochmal einzeln zur 0426:


    Ich denke, dass fast alle t4 mit der 0426 mehr als 2,5t zulässiges
    Gesamtgewicht haben.
    Die Schlüsselnummer ist in diesem Fall falsch, da diese Fahrzeuge
    (wahlweise auch die mit mehr als 6 Sitzen) die Voraussetzungen für diese
    Schlüsselnummer eindeutig nicht erfüllen. Siehe ganz oben Link
    Abgasgrenzwerte.
    Die einzig richtige Schlüsselnummer für diese Busse ist die 0427.


    VW hatte vor 1997 eine Sondergenehmigung um nach der eigentlich
    inkorrekten 0426 zu schlüsseln, da die eigentlich zutreffende 0427 erst ab
    dem 1.1.1997 vergeben werden durfte.


    Bei einer Veränderung schlüsselnummerrelevanter Fahrzeugdaten,
    beispielsweise bei einer Umlastung, darf diese Schlüsselnummer damit nicht
    mehr vergeben werden. Einzig mögliche SNr. für diese Fahrzeuge die 0427.


    Also geht zur Prüfstelle und sagt: meine Schlüsselnummer ist falsch. Siehe
    Gesamtgewicht und Tabelle.
    Ich will die richtige...</Zitat>


    Die im Post angepsprochene Tabelle gibt es unter
    eur-lex.europa.eu
    auf Seite 19 oben.


    Mir ist nicht ganz klar, ob M=426 und N1=427 stimmt. Falls dem wirklich so
    ist, klingt seine Argumentation schlüssig.


    Grüße,
    Marks