Hallo T4-Fahrer,
nachdem unser Calli gestohlen wurde habe ich nun von der Versicherung bescheid bekomme. Das Gutachten des Sachverständigen ist einigermaßen akzeptabel, und kann noch etwas nachgebessert werden.
Die Versicherung will allerdings nur den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. ersetzen. Erst wenn ich einen entsprechenden Kaufnachweis über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges vorlege, ersetzen die den vollen Wiederbeschaffungswert.
Das ist doch nicht korrekt, oder?
Kaskoschaden-Diebstahl
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Zitat
Hallo T4-Fahrer,
nachdem unser Calli gestohlen wurde habe ich nun von der Versicherung
bescheid bekomme. Das Gutachten des Sachverständigen ist einigermaßen
akzeptabel, und kann noch etwas nachgebessert werden.
Die Versicherung will allerdings nur den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt.
ersetzen. Erst wenn ich einen entsprechenden Kaufnachweis über die
Anschaffung eines neuen Fahrzeuges vorlege, ersetzen die den vollen
Wiederbeschaffungswert.
Das ist doch nicht korrekt, oder?Wenn es in deinen AKB zum Versicherungsvertrag so geregelt ist, schon. Such mal im § 13 nach. Die Formulierung könnte so lauten:
"Die Umsatzsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn und soweit sie
tatsächlich angefallen ist."z.B. bei der HUK in § 13 Abs. 5
Aber ist doch kein Problem. Du kaufst dir doch bestimmt wieder ein Auto. Egal welches, Fahrzeugschein in Kopie an Versicherung und du bekommst die MWST. Es sei denn, du bist vorsteuerabzugsberechtigt.
Stefan.
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Ich glaube bei Diebstahl ist das nicht zulässig.
Nimm einen Anwalt oder lass dich beim ADAC beraten, es steckt Prinzip dahinter dass die Versicherungen auf Teufel komm raus kürzen.
Wenn du ein Auto von Privat kaufts, wie soll das da mit der MwSt. gehen?Grüße Kurti
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Zitat
Wenn du ein Auto von Privat kaufts, wie soll das da mit der MwSt. gehen?
Es geht hier nicht um MWST-Verrechnung, sondern nur um den Nachweis, dass ein neues Fahrzeug angeschafft wurde. I.d.R. mittels Kopie des Fahrzeugscheines. Da muß keine Steuer ausgewiesen sein.Und es gibt übrigens aktuelle Urteile, die die Vorgehensweise bestätigen. Ist ja schließlich auch so in den AKB festgeschrieben und die sind Bestandteil des Vetrages. Ist ja auch so wenn du einen Unfall unverschuldet gehabt hast. Die Steuer gibt es dann, wenn eine Reparatur nachgewiesen wurde. Es langt hier auch ein Foto des reparierten Fahrzeugs.
Stefan
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ich habe heute mit dem sachbearbeiter der Versicherung gesprochen. Die MwSt. wird nur ertstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Da wir eines neues Fahrzeug von Privat kaufen wollen, bekommen wir keine MwSt. erstatte.
Dás ist doch eine Sauerei. Unser calli hatte einen Wert laut Gutachten von 26900€. Die Versicherung zahlt aber nach Abzug der MwST. aber nur 22600€. -
Nur mit welchem Recht bitte?
Das sollte eben mal grundsätzlich Höchstrichterlich geklärt werden.
Ich als Privatperson kann mir die MwSt nicht ersetzen lassen, nein ich zahle die aus meinem schon x-Mal versteuertem Einkommen.Grüße Kurti
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Zitat
I.d.R. mittels Kopie des
Fahrzeugscheines. Da muß keine Steuer ausgewiesen sein.
Das wäre mir neu aber man lernt nie aus. Fällt mir trotzdem schwer das zu glauben.ZitatDie Steuer gibt es dann, wenn eine Reparatur
nachgewiesen wurde. Es langt hier auch ein Foto des reparierten
Fahrzeugs.
Hier hat bei mir die gegnerische Versicherung eindeutig auf die Reperaturrechnung bestanden. Ob zu Recht oder zu unrecht kann ich nicht sagen.Gruß
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Zitat
Hallo T4-Fahrer,
nachdem unser Calli gestohlen wurde habe ich nun von der Versicherung
bescheid bekomme. Das Gutachten des Sachverständigen ist einigermaßen
akzeptabel, und kann noch etwas nachgebessert werden.
Die Versicherung will allerdings nur den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt.
ersetzen. Erst wenn ich einen entsprechenden Kaufnachweis über die
Anschaffung eines neuen Fahrzeuges vorlege, ersetzen die den vollen
Wiederbeschaffungswert.
Das ist doch nicht korrekt, oder?Hallo Michael1962
sprich doch den Verkäufer, wenn privat gekauft, dass er einen höheren Preis ansetzt..( 19 % mehr...)
nur so kann man die Versicherungen "schlagen"...
gruss dettilein