California Freestyle gestohlen!!!!

  • Hallo zusammen,
    über den gestohlenen Calli habe ich Euch ja schon vor 3 Wochen informiert.
    Nun fängt der Stree mit der Versicherung an.
    Das Gutachten vom Sachachverständigen der Versicherung erfällt auf den ersten Blick erfreulich aus. Allerdings zieht die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert noch 19 MwSt. ab. Erst wenn ich einen Nachweis über tatsächlich angefallene MwSt. erbringe ersetzen die den vollen Wiederbeschaffungswert. Das ist doch eine Sauereri, da wir uns einen Bus Privat kaufen wollen. Da bekommen wir doch keine ausgewiesene MwSt.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

  • Wo ist das Problem?


    Kaufst Dein Auto 19% teuerer beim Händler und hast sogar Garantie.



    [quote]Hallo zusammen,
    über den gestohlenen Calli habe ich Euch ja schon vor 3 Wochen
    informiert.
    Nun fängt der Stree mit der Versicherung an.
    Das Gutachten vom Sachachverständigen der Versicherung erfällt auf den
    ersten Blick erfreulich aus. Allerdings zieht die Versicherung vom
    Wiederbeschaffungswert noch 19 MwSt. ab. Erst wenn ich einen Nachweis über
    tatsächlich angefallene MwSt. erbringe ersetzen die den vollen
    Wiederbeschaffungswert. Das ist doch eine Sauereri, da wir uns einen Bus
    Privat kaufen wollen. Da bekommen wir doch keine ausgewiesene MwSt.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

  • Wo ist denn da eine Sauerei?


    Entweder Du hast Mwst. bezahlt, dann bekommst Du sie zurück oder Du hast sie nicht bezahlt, dann kommt sie auch nicht zurück.


    Einfacher und logische geht es nicht!


    Thomas

  • Ich finde diese Regelung auch bescheuert. Der Privatverkäufer hat auch irgendwann MWSt bezahlt und die ist Bestandteil des Preises den du für das Fahrzeug bezahlst. Die Regelung ist aber unumstößlich so. Da hast du keine Chance.


    Wie viel bekommst du denn zuzüglich MWSt?


    Ich würde auch bei nem Händler suchen. Es geht schließlich um geschätzte ca. 3 Scheine oder mehr. Und wenn die Garantie kein Argument ist?


    Frag doch mal bei der Versicherung was passiert wenn du kein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug findest und einen neuen kaufen musst. Bekommst du dann die volle angefallene MWSt? Vermutlich nicht, wäre aber ein schöner Traum.


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Hab gerade in deinem Beitrag von unten gesehen dass es um ca. 5 Scheine MWSt. geht. Da kannst du eigentlich nur zum Händler gehen.


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Die sauerei liegt darin, das der Wagen mit einem Wiederbeschaffungswert von
    25000€ bewertet wird. Die Versicherung zahlt aber nur 21000€ aus. Die zuückgehaltene MwSt. wird erst ausgezahlt wenn ich eine Rechnung über Anschaffung eines Erastzfahrzeugs mit ausgewiesener MwSt. vorlege. Bei einem Privatkauf erhalte ich keine MwSt. auf dem Kaufvertrag, ebenso bei einem Gerauchtwagenkauf beim Händler.

  • Ich weiß nicht ob du beim Gebrauchtwagenhändler MWSt. ausgewiesen bekommst. Steht ja manchmal explizit in der Anzeige das die MWSt. ausweisbar ist also muss das ja irgendwie gehen.


    Wenn du keinen Gebrauchtwagen mit ausgewiesener MWSt. kaufen kannst, gehe ich davon aus, dass du sie trotzdem von der Versicherung bekommen müsstest. Ich denke du solltest doch über eine Rechtsberatung nachdenken oder mal beim ADAC anrufen falls du Mitglied bist oder ein Mitglied kennst.


    Du bist ja sicher nicht der erste dem ein gebrauchtes Auto gestohlen wurde welches von der Teilkasko bezahlt wird.


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Sorry, das ist keine Sauerei, Du hast keine Ahnung!


    Ob Mwst. ausgewiesen werden kann oder nicht, liegt am Auto bzw. am Vorbesitzer des Autos. Das hat mit Dir nix, aber auch gar nix zu tun!


    Es gibt auch viel Gebrauchtwagen, bei denen die Mwst. ausgewiesen werden kann.


    Thomas


  • Interessiert mich auch mal, wie die anderen Fälle abgerechnet wurden. Von so einem Fall habe ich noch nicht gehört.

    Zitat


    Gruß


    Habe mal ein BGH-Urteil ausgegraben, geht in die gleiche Richtung, allerdings im Bereich Unfall. Aber das Problem ist offensichtlich das gleiche.


    Urteil des VI. Zivilsenats vom 01.03.2005 - VI ZR 91/04


    Leitsatz: Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges – unter Abzug des Restwertes – ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.




    Also, auf jeden Fall wie geraten zum RA oder ADAC und nachfragen.


    Stefan

  • Das ist doch normal. Unsere Fahrzeuge haben einen Nettowert. Einmalig wurde beim Kauf die MwSt an den Staat gezahlt. Nun kann man nicht über (Netto)Wert auf Kosten der Versichertengemeinschaft erstattet bekommen.


    Ist bei Unfallschädenabechnung nach Kostenvoranschlag ja genauso. MwSt wird von der Versicherung nicht erstattet.


    Es kommt halt darauf an gleich mit dem Gutachter einen möglichst hohen Wert zu ermitteln.

  • Jeh mehr ich darüber nachdenke um so mehr seh ich das anders. Mein Auto ist sagen wir mal 20tausen Euro Wert. Das heißt es würde mich 20tausend Euro kosten ein vergleichbares Auto zu kaufen. Ich habe das Auto so wie es ist versichert.
    Das Auto ist weg. Ich soll mir ein vergleichbares Auto kaufen können, bekomme aber nur 16200,- Euro dafür.


    Warum? Weil auf Gebrauchtwagen keine Mehrwertsteuer erhoben wird.


    Es kann also nur so sein, dass von dem ermittelten Wert oben (20000,-) gar keine Mehrwertsteuer abgezogen werden kann denn für Gebrauchtwagen fällt keine Mehrwertsteuer an.



    Bei einer Reperatur verhält sich das anders. Auf die Reperaturrechnung fällt MWSt. an. Die bekomme ich nur wenn ich wirklich reparieren lasse, eine Rechnung dafür bekomme und die Steuer anfällt. Hier ist aber auch die MWSt. schon im Kostenvoranschlag bzw. Gutachten mit eingerechnet weil sie ja auch fällig wird. Im oberen Fall kann sie aber gar nicht fällig werden also darf sie auch nicht abgezogen werden.


    Oder?


    Danach muss unbedingt ne andere Versicherung her.

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Zitat

    Warum? Weil auf Gebrauchtwagen keine Mehrwertsteuer erhoben wird.


    Das ist einfach falsch.
    Die Mehrwertsteuer "erhöht" den Wert eines FZ nicht.
    Das Gutachten geht von einem Kauf bei einem Händler aus.
    Der ermittelte Wert weist die Mehrwertsteuer explizit aus.


    Wenn Du das Ersatz-FZ bei einem Händler kaufst oder die Reparaturen in einer Werkstat mit Rechnung ausführen lässt bekommst Du auch die Mehrwertsteuer ausbezahlt.
    Und derjenige, der die MWSt. einnimmt darf die auch gleich an das FA weiterreichen und hat da auch nichts von ausser Papierkrieg.


    Screwi

  • In beigefügtem Link, lässt sich ein Rechtsanwalt zu diesem Thema aus. Mit Beispielen.


    Für Gebrauchtwagen fällt eben keine oder nur die differnezierte MWSt. an. Unbedingt lesen!


    Ich hab nur einmal kurz gegoogelt. Also auf keinen Fall locker lassen!


    Ist natürlich ne Sauerei von der Versicherung die es besser wissen müsste. Gibts einen Hinweis welche Versicherung sich solcher Praktiken bemächtigt?


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer