T4 zum transport von Pony´s erlaubt?

  • Hallo zusammen.
    habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
    Habe einen T4 Transporter erworben.Nun frage ich mich ob ich rechtlich ihn so umbauen darf das ich unsere 2 Esel (ca 1,20hoch)hinten drinn bei vernünftiger Befestigung transporieren darf.
    Kenn sich da jemand von euch aus?
    Es ist ein Transporter Baujahr 1999 mit 5o KW und LKW Zulassung.
    Hintern sind 2 Türen mit Fenstern.

  • Hallo Hilden0408
    warum nicht ich habe letzte tage einen post sprinter mit Koffer gesehen der zum Pferde transport umgebaut war, wenn du eine trennwand drin hast und der boden mit einer holzplatte oder gummiboden ausgestattet ist und die tiere sich nicht an irgendwelchen Ecken verletzen können sehe ich dort kein problem im pferde anhänger stehen die ja auch nur drin und sind durch die stange getrennt.Be und entlüftung wären auch noch wichtig.
    gruss mark:-P

    bis 02/06 Transporter lang 11/94 AAB bis 06/09 Caravelle GL 12/97 ACV bis 07/13 T4 Multivan TIM und TOM 12/01 ACV T5 Multivan Trendline 2,5 TDI 128 KW AXE 06/05

  • Zitat

    Besonders für den Fahrer. :D


    Ist diese Frage wirklich ernst gemeint ?


    Grüße
    Klaus-TDI


    Ja war ernst gemeint;-)
    nun brauche ich aber erstmal ein austausch getriebe befor ich mir um den transport der tiere gedanken mache:-D

  • Zitat

    Ich würde die esel davor spannen, so sparst du Sprit.


    Sorry , konnte ich mir nicht verkneifen.:-)


    Kollegen meinten ich solle direkt den grill instalieren für Eselsteaks;-)
    Bin also einiges gewohnt:-D

  • Zitat

    Ja war ernst gemeint;-)
    nun brauche ich aber erstmal ein austausch getriebe befor ich mir um den
    transport der tiere gedanken mache:-D


    Ja, dann,


    warum solltest du 2 Tiere von 1,20m Höhe nicht transportieren dürfen ?
    Wenn eine Abtrennung zum Fahrgastraum und vernünftige Sicherung vorhanden ist, sollte das kein Problem darstellen.
    Hunde, die ja als D-Dogge auch mal gerne 1,20m hoch werden dürfen ja auch transportiert werden.


    Rechtliches:
    Der ungesicherte Hund kann den Fahrer ablenken und so gefährliche Situationen hervorrufen. Bei einer Vollbremsung kann das Tier durch die Windschutzscheibe katapultiert werden sowie bei den Fahrzeuginsassen schwere bis tödliche Verletzungen verursachen.


    Deshalb sind in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einschlägige Vorschriften verankert, die unter anderem den sicheren Transport von Hunden im Auto vorschreiben und die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers hierfür bestimmen.


    Im gesetzestechnischen Sinne sind Hunde (Tiere) Ladung. Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen oder hin- und herrollen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


    Der Fahrer ist neben anderem dafür verantwortlich, dass die Ladung (also auch im Auto mitgeführte Tiere) vorschriftsmäßig gesichert ist und dass von ihr die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.


    Wie das zu geschehen hat, wird im einzelnen nicht vorgeschrieben. Einen sicheren Transport können z.B. je nach Größe des Tieres eine Box, ein Sperrgitter oder ein geeignetes passendes Geschirr mit einer sicheren Verbindung mit dem Gurtschloss gewährleisten.


    Entsprechende Sicherungseinrichtungen sollten nur nach fachkundiger Beratung in einschlägigen Geschäften und für das betreffende Tier individuell beschafft werden. Auch kann sich der Interessent beim ADAC oder anderen Verkehrsclubs entsprechend beraten lassen.


    Wer diese Vorschriften mißachtet, handelt i.S. des § 49 STVO ordnungswidrig. Einfache Verstöße, etwa das folgenlose ungesicherte Mitführen von Hunden, werden mit 35.00€ Bußgeld geahndet; kommt es zu einer Gefährdung, dann sind 50.00€ und 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg fällig. (Stand 01/2007)