vergrüßt: SoKfz PKW Umschreibung

  • Shit happens!


    Mein ACV / Baujahr 05-99 / 75 KW mußte zur Hauptuntersuchung. Der alte (aber gepflegte) Zossen hatte keine Mängel. Darauf bin ich ein bißchen stolz! Eine Plakette wurde mir aber trotzdem verwehrt. Das Fz ist als So.Kfz.Wohnmobil UEB 2,8 T im Brief eingetragen. Im Fz befinden sich allerdings 7 Sitzplätze. Konsequenz: TÜV Stempel erst mit Umschreibung


    Der genaue Text lautet: Fz beschrieben als So.Kfz.Wohnmobil vorgeführt als PKW mit 7 Sitzplätzen. Umschreibung erforderlich


    Nun ist guter Rat teuer. Vier Wochen habe ich Zeit. Wer hat einen Tip für mich.
    Welche finanziellen Auswirkungen können auf mich zukommen. Welche Nachteile ergeben sich? Was ist zu veranlassen? Ablasten, umschreiben wer weiß was?


    Das Fz hat keinen Rußpartikelfilter und folglich keine Umweltplakette. Im Brief steht die Beschreibung 96/69/EGI. Bringt der Einbau eines RPF etwas nach einer Umschreibung?


    Vielen Dank im Voraus


    Gruß Jens


  • Ablasten bringt nichts mehr. Wenn kein Womo (mit entsprechender Stehhöhe und Ausbau) dann wirst du um eine Umschreibung nicht herum kommen. Übrigens, dass solltest du dann schnell erledigen. Du fährst streng genommen ohne Betriebserlaubnis herum. Kann blöd ausgehen bei einem Unfall.


    Wie wirst du denn besteuert vom Finanzamt?
    Wenn Womo, dann nachzahlen und evtl. Anzeige wg. Steuerhinterziehung. Aber selbstverständlich hättest du erst vor sehr kurzer Zeit umgebaut.
    Wenn Pkw, dann passt eh alles.

    Zitat


    Das Fz hat keinen Rußpartikelfilter und folglich keine Umweltplakette. Im
    Brief steht die Beschreibung 96/69/EGI. Bringt der Einbau eines RPF etwas
    nach einer Umschreibung?


    Da werden andere was dazu wissen.

    Zitat


    Vielen Dank im Voraus


    Gruß Jens


    Gruß
    Stefan

  • Hallo,


    mein Tipp:
    Versuche es bei einer anderen Prüfstelle.
    Erfahrungsgemäß achtet nicht jeder Prüfer auf solche "Nebensächlichkeiten"
    bzw. nimmt es so genau.
    Schätze spätestens beim dritten Anlauf sollte man es schaffen.


    Vielleicht baust Du dafür die Sitze aus und legst eine Matratze hinein
    (na klar, eigentlich gehört noch mehr zu einem WOMO).


    Man muss das natürlich abwägen, für jeden Versuch fallen natürlich volle Prüfkosten an, allerdings dürfte das Umschreiben hier nicht so unproblematisch werden.
    Dagegen spricht auch, dass eigentlich anders versteuert werden müsste,
    wie hoch das Risiko ist, dass das jemand kontrolliert, weiss ich nicht.


    Viel Erfolg


    Harald





    [quote]Shit happens!


    Mein ACV / Baujahr 05-99 / 75 KW mußte zur Hauptuntersuchung. Der alte
    (aber gepflegte) Zossen hatte keine Mängel. Darauf bin ich ein bißchen
    stolz! Eine Plakette wurde mir aber trotzdem verwehrt. Das Fz ist als
    So.Kfz.Wohnmobil UEB 2,8 T im Brief eingetragen. Im Fz befinden sich
    allerdings 7 Sitzplätze. Konsequenz: TÜV Stempel erst mit Umschreibung


    Der genaue Text lautet: Fz beschrieben als So.Kfz.Wohnmobil vorgeführt
    als PKW mit 7 Sitzplätzen. Umschreibung erforderlich


    Nun ist guter Rat teuer. Vier Wochen habe ich Zeit. Wer hat einen Tip für
    mich.
    Welche finanziellen Auswirkungen können auf mich zukommen. Welche
    Nachteile ergeben sich? Was ist zu veranlassen? Ablasten, umschreiben wer
    weiß was?


    Das Fz hat keinen Rußpartikelfilter und folglich keine Umweltplakette. Im
    Brief steht die Beschreibung 96/69/EGI. Bringt der Einbau eines RPF etwas
    nach einer Umschreibung?


    Vielen Dank im Voraus


    Gruß Jens

  • Auch wenn das Fahrzeug 7 Sitzplätze hat, kann es ein Wohnmobil sein.
    Es muss nur entsprechend ausgerüstet sein:
    Tisch, Schlafgelegenheit, Stauraum, fest eingebaut Kochgelegenheit (das kann auch eine Elektro-Kochplatte sein!).
    Bei einem Multivan wäre das kein Problem, weil bis auf den Kocher schon alles drin ist.
    Die Forderung von einer Stehhöhe von min. 1,7 Meter kam erst vor ein paar Jahren, als die Finanzämter ihre Felle davonschwimmen sahen.
    Alles was früher als Wohnmobil eingetragen war, behält seinen Status - zumindest aus zulassungstechnischer Sicht. Das Finanzamt entscheidet von Fall zu Fall, wie welches Fahrzeug versteuert wird.


    Es ist sogar schon vorgekommen, dass ein Fahrzeug als Wohnmobil anerkannt wurde, obwohl die Stehhöhe von 1,7m nicht vorhanden war.
    Allerdings war es ein Benziner, der als Wohnmobil mehr Steuern kostet als ein PKW.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Das Fz wird nicht als WoMom besteuert, sondern als PKW Kombi.Ich werde die Kiste umschreiben von SoKfz. Und Alles ist gut.
    Gruß Jens

  • Zitat

    Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Das Fz wird nicht als WoMom besteuert,
    sondern als PKW Kombi.Ich werde die Kiste umschreiben von SoKfz. Und Alles
    ist gut.
    Gruß Jens


    Und wie ist er versichert? Als Womo? Dann auch Änderung der Versicherung.


    Stefan