Ablasten: In Euskirchen gibts keine neue Schlüsselnummer beim TÜV

  • Liebe Forumsmitglieder,
    ich fahre einen T4 mit ACV-Motor, EZ 7/96, Schüsselnummer im KFZ-Schein zu 1 "010226", 2810 KG zul. Gesamtgewicht.


    Der Tüv-Ingenieur erklärte: "Ablasten gibt keine neue Schlüsselnummer. Der hatte vor dem Auflasten die 26, die behält er auch". Hinweis auf den Text im WIKI ohne Erfolg. Was kann ich tun?


    Grüsse
    Richard

  • Hallo


    Hast du denn den Eintrag im Wiki gelesen ?


    0426/0660 (Abgasnorm: S-ARM EURO 2, G: 92/97)


    Diese Abgasnorm haben ACVs welche vor dem 01.01.1997 gebaut wurden. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung, da für Fahrzeuge über 2500 kg Gesamtgewicht (fast alle T4) die Abgasnorm 0427 eingeführt wurde, jedoch erst zum 01.01.1997. Somit galt die 0426/0660 bis dahin als Ersatz. Es handelt sich um eine Euro 2 Einstufung, womit man die rote Plakette erlangt. Mit RPF die Gelbe. Allerdings gibt es eine Möglichkeit grün zu bekommen. Man verändert das zulässige Gesamtgewicht um 1kg beim TÜV, somit darf die 0426 nicht beibehalten werden und muss in 0427 geändert werden. Mit einem RPF ist daraufhin grün möglich. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).


    Also sage dem TÜV Menschen, das er in seine Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. schauen soll.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Ich habe diesen Text dem Prüfer vorgelegt, das hat ihn nicht interessiert. Er hat auf seinem PC irgend etwas nachgeschaut und mir dann erklärt, die Schlüsselnummer werde grundsätzlich "im PKW-Bereich" nicht verändert.


    Gruss, Richard

  • Entweder fährst du zum nächsten anderen TÜV oder du sagst dem Prüfer .....wo ist denn ihr Vorgesetzter? Kann ich den mal sprechen? --- Mal mitteilen , das du einen Anwalt hast, und wenn du Recht bekommen solltest, das der Prüfer dann die Kosten übernehmen kann.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Ok. Zum nächsten Tüv fahren und es dort probieren hatte ich morgen früh vor. Beim Tüv in Euskirchen, Roitzheimer Str. war es der Chef, mit dem ich zu tun hatte. Gibt es noch weitere Sachargumente, die ich einbringen kann (ist ja alles "TÜV-Rheinland")


    Gruss, Richard

  • Es gibt noch die Seite vom Bundesministerium..die bezieht sich aber auf die 27 als Schlüsselnummer
    http://www.bmvbs.de/SharedDocs…n=61538#doc60244bodyText4


    Frage doch einfach ob du nicht mal einsicht haben könntest in die Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Oder ob es dort etwas zu verbergen gibt?

  • Den Mitarbeiter des TÜV darauf hinweisen, dass man sich wegen Inkompetenz und oder bewußter Falschaussage bei den Vorgesetzen schriftlich beschweren wird. Dies dient nur dazu, dass es der Nächste besser hat.


    Dann zur DEKRA gehen. Dort ggf. um die telefonische Rückfrage bei Experten der DEKRA bitten, in Dresden sitzen die glaube ich.
    Dann klappt das schon.

  • Es geht weiter. Ablasten und Schlüsselnummer "27" in Rheinbach: JA ABER...
    Der Ingenieur in Rheinbach hat sich wirklich Zeit genommen. Ablasten und umschlüsseln auf "27" wäre bei ihm kein Problem gewesen. Allerdings erklärte er, er könne die Klartextangabe "96/69/EG I" nur eintragen, wenn ich eine Herstellerbescheinigung vorlegen könne, dass mein Fahrzeug diese Abgasnorm auch erfüllt. Er hat sogar in den ABEs nachgeschaut, aber nichts gefunden.


    Wer kann mir sagen, was für mich zu tun ist? Hat jemand aus dem Forum eine solche Bescheiningung oder bezieht diese sich jeweils nur auf ein konkretes Fahrzeug?


    Gruss,
    Richard

  • Welche Abgasnorm hast du denn aktuell eingetragen?


    Wiki:
    Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung, da für Fahrzeuge über 2500 kg Gesamtgewicht (fast alle T4) die Abgasnorm 0427 eingeführt wurde, jedoch erst zum 01.01.1997. Somit galt die 0426/0660 bis dahin als Ersatz.


    Frage doch mal bei VW an ob die dir nicht für dein Fahrzeug die 96/69/EG I bestätigen können.


    Nur die 0427 ohne Klartextangabe 96/69/EG I , bringt mit Nachrüstung nur gelbe Plakette.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Nochmal. Gehe zur Dekra. Die sind kompetenter! Eine Herstellerbescheinigung wird nicht benötigt!
    Ich hatte damals auch Wochen gebraucht um von der 0426 und 2810kg auf die 0427 zu kommen. Beim TÜV ging mehrmals gar nichts. Da herscht in der Regel eine Mentalität der Beamtensturheit. Inkompetenz mündet immer in eine Abfuhr an den Kunden.


    Meine letztlich gefundene Dekrastelle hatte auch wenig Ahnung, das Softwareprogramm wollte die Eingaben nicht annehmen. Aber im Osten, Dresden?, hat die Dekra extra Experten sitzen und die führen die Mitarbeiter der örtlichen Niederlassung durch die Umschlüsselung.

  • Nur die 0427 ohne Klartextangabe 96/69/EG I , bringt mit Nachrüstung nur gelbe Plakette.


    gehört nicht zur 0427 zwingend die 96/69 EG I ?

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • gehört nicht zur 0427 zwingend die 96/69 EG I ?


    Nein, scheint nicht so.


    Zitat:
    **) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt i.A. für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und eines zGG von bis zu 2.500 kg.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Nein, scheint nicht so.


    Zitat:
    **) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt i.A. für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und eines zGG von bis zu 2.500 kg.



    Ich denke, daß die Schlüsselnummern 0427 und 0633 immer zwingend die Klartextangabe 96/69/EG I aufweisen.
    In keiner Tabelle die ich bisher gesehen habe (und ich habe viele gesehen...) ist eine andere Kombination zu finden.
    Der von transarena markierte Text bezieht sich m. M. n. nur auf die Sitzplätze und das Gewicht.
    Aber solange das man nicht mit amtlichen Schriftstücken belegen kann, ist der TÜV-Mensch wahrscheinlich schwer zu überzeugen...


    Also auch mein Tipp: --> Prüfstelle wechseln!

  • Erfolg in Rheinbach!
    Heute morgen bei der TÜV-Prüfstelle Rheinbach. Zwei sehr nette Mitarbeiter, die sich viel Mühe gemacht haben. Es ging um die Klartextangabe der Abgasnorm. Als Herr D. nicht weiterwusste, hat er einen Kollegen angerufen, der ihm mitteilte, dass die Abgasnorm 96/69/EG I identisch ist mit der "S-ARM Euro 2 92/97", die zur Schlüsselnummer 26cc vergeben war. Somit wurde auf 2790 kg abgelastet, die Schl-Nr. 27 vergeben und die Abgasnorm 96/69/EG I als Klartextangabe vergeben. Ein Kaffee wurde mir auch angeboten. Vielleicht hat zum Erfolg auch ein bisschen beigetragen, dass Herr D. einen alten T3 am Leben hält.

  • Hallo


    Erst mal glückwunsch zum Erfolg. Schön diese Rückmeldung zu hören. ;)
    Jetzt noch DPF nachrüsten und grüne Plakette abholen. :cheer:


    Dann ist das doch so wie Fridi und T4-Hermann geschrieben haben. Das zur Nummer 0427 zwingend die 96/69 EG I gehört.
    Du kannst ja spaßeshalber mal zum Tüv in Euskirchen, Roitzheimer Str. fahren und den dortigen Mitarbeiter auf seinen Fehler hinweisen. ;)



    Gibt ja auch anscheinend noch Förderung für DPF bei der bafa.


    Zitat:
    Aktueller Hinweis – Fortführung der Förderung von Rußpartikelfiltern


    Aufgrund der hohen Nachfrage des laufenden Programms hat das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinie so angepasst, dass Nachrüstungen mit Partikelfiltern bis zum 31. Dezember 2013 gefördert werden können.


    Auch nach Ausschöpfung der für dieses Jahr veranschlagten Fördermittel können weiterhin Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Die Bewilligung dieser Anträge erfolgt zeitnah, allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass im Bundeshaushalt 2013 veranschlagte Haushaltsmittel verfügbar sind. Ausgezahlt wird der Zuschuss dann im folgenden Jahr.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Heute Partikelfilter (Mangold-Oberland Typ OM-PMS 06) vom Bosch-Dienst einbauen, 1186 EUR gezahlt und grüne Plakette aufkleben lassen.
    Zur Einnerung: Vor 4 Tagen habe ich mich noch vom TÜV in Euskirchen wegschicken lassen ("Der bekommt keine neue Schlüssel-Nummer!")


    Danke ans Forum für die konstruktiven Beiträge!


    Gruss, Richard

  • Noch ein kleiner Nachtrag. Heute auf der Zulassungsstelle. "Das TÜV-Gutachten ist fehlerhaft - kann ich Ihnen so nicht eintragen". Bei mir lief sofort das Kopfkino mit dem Film mit dem TÜV-Prüfer in Euskirchen vom vergangen Montag ab.
    Nach einer ratlosen Minute wurde eine Kollegin hinzugezogen, nach einigem Hin-und her war es dann wohl doch in Ordnung. Ich habe nicht nachgefragt was los war, da ich ja alles gewünschte erreicht hatte und die Harmonie nicht stören wollte.


    Gruss Richard