OT: Auffahrunfall Skoda Fabia, weiteres Vorgehen Gutachter usw ?!

  • Nabend,


    letzte Woche hatten wir eine unliebsamen Zwischenfall, aber nicht mit meinem T4, sonst wäre der auffahrende Opel Zafira vermutlich vollständig auseinandergefallen ;)


    Beim langsamen Abbiegen an eine Kreuzung und dann vollständigem Anhalten wegen eines Joggers, für den die Fußgängerampel grün zeigte, ist uns auf unseren schönen Skoda Fabia Kombi (Bj.: 2006 nur ca. 50 TkM) eine junge Dame mit einem Opel Zafira aufgefahren.
    Zum Glück gab es keinen Personenschaden, der Muskelkater in der Schulter war auch schnell wieder verschwunden.
    Das auffahrende Fahrzeug war nicht mehr allzuschnell, der Zafira hat uns vielleicht 1 - 1,5m weitergeschoben.


    Sichtbare Schäden beim Fabia: Heckklappe verbeult, verkratzt, Plastikstoßstange schrott, an mindestens einer Stelle durchstoßen.
    Der Wagen hat eigentlich AHK (keine abnehmbare), diese war jedoch abmontiert (Glück f. den Zafira).
    Wie der Unterzug und das Blech unter der Stoßstange aussieht ? Ich weiß es noch nicht.


    Der Zafira ist angemeldet und die Besitzerein hat sich bei der gerufenen Polizei als Unfallverursacherin zu erkennen gegeben.
    Der Zafira ist bei der HDI versichert.


    Nun habe ich einige Fragen.
    Ich tendiere dazu, mir von der Versicherung Geld auszahlen zu lassen und den Wagen selber instand zu setzen.


    - Kann ich einen eigenen Gutachter auswählen, den die gegnerische Versicherung zahlen muss ?
    - Wo finde ich den für mich "besten" Gutachter ?
    - Habe ich ein Anrecht darauf, dass die verbeulte Klappe ausgetauscht und nicht gespachtelt wird ?
    - Der Wagen war bisher unfallfrei, gibt es zus. Leistungen wegen diesbezüglicher Wertminderung ?
    - Ich habe früher einmal gehört, dass die Versicherung beim Auszahlen des Geldes die MwSt. einbehält ?
    - Lasse ich mir das Geld auszahlen, habe ich dann trotzdem Anrecht auf einen Nutzungsausfall ?


    Gibt es etwas, was ich vergessen habe und diesem Zusammenhang wichtig ist ?


    Vielen Dank für alle Antworten


    Harald

  • Hallo,
    einige Antworten aus eigenen Erfahrungen OHNE rechtliche Grundlage.


    HDI hatte ich bisher nur Ärger...
    Die gegnersiche Versicherung schickt einen Gutachter, der aber auch von denen bezahlt wird.
    Hast du eine Rechtschutzversicherung mit Kfz Rechtschutz?
    Die generell mit einschalten und auch einen eigenen Gutachter bestellen. Kostet dich zunächst, aber um die Schadenhöhe vernünftig zu ermitteln und um u.U. folgenden Rechtsstreitigkeiten mit einer soliden Basis entgegen zu wirken nicht immer verkehrt.
    Nutzungsausfall ja! Ermittelt die Vers. aufgrund der Schadenhöhe und der Rep.Zeit.
    Auszahlung des Schadens immer rein netto! also ohne MwSt. Du kannst deine Teile, wenn du es selbst zusammensetzt und die mit Ust kaufst dann wieder einreichen. Dafür erhältst du dann die Mwst anteilig. Deine Zeit bezahlt dir keiner.
    Das Fahrzeug bleibt aber ein Unfallfahrzeug, welches du als solches beim Verkauf angeben musst, um rechtlich sauber darzustehen.
    Die Wertminderung wird zweispaltig gesehen. Du bekommst ja neue Teile in dein gebrauchtes Fahrzeug eingebaut. Das ist wertsteigernd...
    Gruß
    ralle

  • Hallo Harald,


    meine Meinung zum Thema: als Geschädigter kannst Du Dir Deinen Gutachter selbst raussuchen! daher brauchts Du den von der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Umsatzsteuer bekommst Du (wie der ralle schon schrieb) nur insoweit diese auch angefallen ist. D.h. bei Selbstreparatur nur für die gekauften Teile oder die Lackierung für die Du einen Beleg hast. Ich bin aber sicher daß Deine Zeit mit einem gewissen Satz verrechenbar ist, nicht soviel wie ne Werkstatt, aber ganz umme mußt Du nicht arbeiten. Mach Dich mal bei Deine RV kundig (sofern Du eine hast), ansonsten evtl auch bei einem Automobilclub (ADAC, ACE, AvD, ..)


    Rep. macht aus meiner Sicht nur dann Sinn wenn:


    - Du selbst schrauben kannst (Werkzeug, Platz, Wissen, gute Teilequelle, günstige Lackiermöglichkeit,..)
    - wenn das Auto nicht zu sehr beschädigt ist
    - wenn Du etwas vergleichbares nur zu einem recht hohen Preis findest
    - Du das Auto hinterher auch weiterfahren willst.


    Noch ein paar Gedanken:


    - denk an einen Leihwagen, auch wenn Du keinen nimmst kannst Du zumindest Ausfall verlangen.
    - falls Du zuwenig von der Vers. bekommst bzw. das Auto zu niedrig geschätzt wird: soweit ich weiß muß die Versicherung Dir ggf. auch mehr zahlen damit Du gleichwertig entschädigt wirst (bei Dir weg. des niedrigen Km-Standes)
    - überleg Dir ob Du das Auto bei einer zu starken Beschädigung nicht weiterverkaufen und Du Dir ein anderes kaufen willst. In diesem Fall würde ich versuchen das Auto selbst zu verkaufen (bei einem gängigen Wagen wie dem Fabia dürfte das gelingen). Mir fällt nämlich in letzter Zeit auf daß Unfallwagen relativ teuer im Vergleich zu´unbeschädigten angeboten werden. Die Versicherung wird nicht viel dafür zahlen wollen (Stichwort "Restwertbörse")


    Ich bin allerdings kein Rechts-Experte, mach Dich kundig! Und prüfe bevor Du irgendwas unterschreibst.


    Viel Glück!

  • Da die Schuldfrage eindeutig ist, nimm Dir einen Anwalt, hat die Versicherung zu zahlen.


    AUF KEINEN FALL auf einen Gutachter der gegnerischen Verdicherung einlassen, das mußt Du auch auf nicht, zumindest ab einer bestimmten Schadenhöhe - NACHFRAGEN, am besten alles schriftlich geben lassen oder eben über Anwalt.


    Solltest Du nicht viel Ahnung haben, wird dich die gegnerisch Versicherung gnadenlos übervorteilen.
    Merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall / Mietwagen nicht vergessen.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.