Felgen eintragen müssen - oder will der TÜV nur abkassieren?

  • Hallo,


    mein altes Schätzchen musste in die Werkstatt, TÜV war auch fällig. Der Schrauber meinte "Montag hab ich TÜV hier, lass in gleich da, dann machen wir nur was der TÜV will."
    Nun war ich heute wieder dort und der TÜV Mensch hatte ein Gutachten für die 12 Jahre alten Sommerfelgen erstellt!!?? Es sind nachgekaufte mit ABE. Die Felgen/Reifenkombi 205 65 15 102/100 steht aber ja nicht mehr im Fahrzeugschein und nur noch im alten ungültigen Brief. Ich glaube vor 2 Jahren hatte man mir selbst beim TÜV auch schon mal Stress gemacht. Weil es ja einfacher ist abzukassieren.


    Gibt es nun irgendwelche neuen Regelungen, dass der TÜV ein Gutachten erstellen muss, oder hat der mich bzw. die Werkstatt abgezogen?
    ABE und alter Schein sind bei mir vorhanden. Ich tendiere dazu mir das Geld zurück zu holen....

  • Hej Ralph,


    ich würde auch sagen, dass du das auf keinen Fall bezahlen musst.


    Du hast schliesslich keinen Auftrag auf Umschreibung gegeben.
    Darüber hinaus brauchst du es auch nicht.
    Die Felgen/reifenkombination ist auf dem Fahrzeug zulässig und es liegt eine ABE ( allgemeine Betriebserlaubnis) der Felgen vor.
    Fertig.


    Da will dich nicht nur der TÜV abziehen sondern auch die Werkstatt.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • In den neuen EG 1 Und EG 2 Bescheinigungen stehen meine Alus auch nicht, nur in dem entwerteten alten Fahrzeugbrief.
    Hat bis Heute meinen Tüv nie interessiert.


    Da will bestimmt einer schnelles Geld machen.
    Bezahle nur was du in Auftrag gegeben hast und fertig.
    Bin gespannt was die Werkstatt dann sagt.


    Gruß Winni

    Man darf ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. (Walter Röhrl)

  • Moinsen!
    Ich hatte auch gedacht ABE und gut. Bis ich dann mal genau in die ABE reingeschaut habe. Da steht für meine gewünschte Reifen/Felgenkombination folgendes:


    "A01
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen."


    Also eintragen lassen...


    RalphCC2
    Sind die Felgen die einzigen Umbauten? So da evtl. noch andere Federn eingebaut sind, braucht es grundsätzlich eine Begutachtung, da die jeweiligen ABEs nur den Serienzustand abdecken.


    Davon unbemommen bleibt natürlich: Was nicht beauftragt, dass nicht bezahlt...


    Bis denn dann
    Mathias

    Wenn ich die See seh' brauch' ich kein Meer mehr...