Moin,
ich bin nach Internet-Recherche nicht wirklich schlauer; glaube aber, dass die Antwort auf die Frage unten 2x nein ist. Aber zur Sicherheit nachgefragt
Ich habe für den neuen Zweitwagen Alu-Kompletträder gekauft, die hoffentlich morgen ankommen. Verfügbar ist über den Händler (derzeit) nur ein
Gutachten yxz zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022.
Die ABE 48022 habe ich bislang nicht gefunden und ich weiß nicht, ob sie Teil der Lieferung sein wird. Vermutlich wohl nicht.
Der Zeitwagen ist im o.a. Gutachten mit der richtigen Reifengröße und der korrekten Betriebserlaubnis-Nr. aufgeführt und es gibt keine "Auflagen zu Reifen". In den Kfz-Papieren sind identische Felgen-/Reifendaten eingetragen.
Müssen die (angebauten) Räder durch den TÜV begutachtet und später in die Papiere eingetragen werden?
Danke und