Hallo Ihr,
ich brauche mal euren Rat in mehreren Fragen:
Am 07.07.15 habe ich meinen T4 gekauft,
er ist von der Freiwilligen Feuerwehr und wurde beim örtlichen Suzuki Händler angeboten.
Ohne TÜV.
ich verhandelte, das sich ihn mit TÜV nehmen würde - dazu sollte der Händler alle TÜV-relevanten Reparaturen
ausführen:
gemacht wurde:
neuer Auspuff, neuer Schalldämpfer
Bremsschläuche vorne erneuert
Bremsflüssigkeit aufgefüllt
dann steht da
Feder BR SCHL MQ 4 Stück
BR SCHL VW T4 MQ
TÜV/ HU ohne Mängel!
Kostenpunkt ca. 700,-
3 Wochen fuhr ich ihn, ich fahre nicht täglich und bin insgesamt ca. 350km gefahren,
da bemerkte ich, dass die Kupplung kaum noch Wiederstand hat,
an einer Kreuzung war es dann ganz aus - ich konnte nicht mehr schalten.
Die Polizei schob uns auf eine Tankstelle, dort gab es eine Fachwerkstatt -
die Mechaniker füllten Bremsflüssigkeit auf, und pumpten Luft aus der Kupplung
Er vermutete, dass der Kupplungszylinder defekt sei - alles andere, wo er drankam, sei in Ordnung
Für den Kupplungszylinder müsse man aber das Getriebe ausbauen!
ich kann jetzt erst mal wieder fahren, muss auf die Flüssigkeit achten und
habe aber so ein beschissenes Gefühl, weil ich auch in 4 Wochen mit dem Auto auf Reisen will!
Mal ne Frage, bitte sagt nicht gleich, ich wäre total blond :
habe das KFZ ohne garantie gekauft wie üblich in der Preisklasse < 2000,-
Aber darf ein Auto nicht mal 3 Wochen nach HU und Reparatur in Fachwerksatt so einen gravierenden Mangel haben?
meint ihr, sie haben das gewusst?
was kostet so eine Reparatur?
In wie fern ist der KFZ Händler oder der TÜV hier haftbar?
Herzliche Grüße von der Ostseeküste,
Steffi