Hiiilfe, ASU heute super, trotzdem Plakette weg!

  • Der Tüv war lezten Monat fällig, heute Untersuchung und der Prüfer hat die Plakette abgekratzt! :cursing:
    Wegen eines Lochs vorne links am Anfang des linken Trägers, absolut kein Rostloch!!
    Dieses faustgroße Loch muss mal beim Vorbesitzer dort reingebrannt (Richten nach Unfallschaden?) worden sein, ist dort sichtbar und unverändert seit Gebrauchtkauf vor 13Jahren und hat niemals Probleme gemacht.
    Zusätzlich hat er schon Rost am Schweller + Radkasten, damit habe ich gerechnet. Einen nicht eingetragener Rekaro-Sitz hat er auch entdeckt, ist auch schon 13 Jahre drin, usw. , der Prüfer war wohl gut drauf.


    Was könnte so eine Schweißung des Lochs, wenn das so gemacht werden darf, kosten?
    Ist ohne Plakette noch irgendeine Bewegung des Fahrzeugs im Verkehr, auch ruhendem Verkehr möglich? Überführungskennzeichen o.ä.?
    Brauche ich nach Reparatur eine Vollabnahme?
    Wenn ich zur nächsten Tüv-stelle fahre, wollen die sicher wissen, warum der Aufkleber fehlt?


    Der Wagen hat 550.000km, der Motor 470.000km, Bj. 1997 , TDI 2,5, Lanstreckenfahrzeug.
    Ich will ihn eigentlich behalten, ich brauche täglich nur die Technik, Lack + Rost ist mir egal.


    Was soll ich machen, was neues suchen?
    Was ist so einer noch wert?
    Was kann/dürfte eine Reparaur kosten?
    Wenn verkaufen, wohin am besten? Ich habe jede Menge Interesse-Kärtchen gesammelt.


    Lange Nachdenken kann ich nicht, erst muss wohl ein günstiger Leihwagen her.


    ?(?(?(?(?(

    T4, Multivan, MotorACV - 5 Zyl. TDI 2.5 l - 75 kW, AT-Motor bei 87.000km, 1. Juli 1997, 570.000km


  • nur mal gleich kurz zum Recarositz:


    der hat ne ABE und wenn er auf der Original Recaro Konsole (die auch ne ABE hat) sitzt braucht man natürlich keine EIntragung.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo
    Du musst doch einen Mängelbericht / Untersuchungsbericht bekommen haben.
    Das heißt, du mußt die Mängel beheben......
    Wenn du keinen Bericht bekommen hast, wende dich an seinen Vorgesetzten.


    Zitat

    Ist ohne Plakette noch irgendeine Bewegung des Fahrzeugs im Verkehr, auch ruhendem Verkehr möglich?


    Nein, das geht eigentlich nicht mehr.



    Zitat

    Brauche ich nach Reparatur eine Vollabnahme?


    Liegt daran, was er im Bericht eingetragen hat.

  • Der Tüv - Onkel kann dir deine Plakette nicht abkratzen wegen einem Sitz , da müssen schon Sachen vorliegen das dein KFZ - zwingend Stillgelegt wird bei erheblichen Mängeln.
    Da gehört schon einiges zu ..... mit einem Mängelbericht ist es Möglich Fahrten zu machen , zur Werkstatt oder zur Nachprüfung beim Tüv , die Dauer ist beschränkt und mir grad nicht genau bekannt.
    Überführungskennzeichen oder Kurzkennzeichen sind verschärft worden in der Anwendung , da hast du ein Problem . Nur direkte Wege von bis .....ein Genickschlag für Oldtimerfahrer , die nur am Wochenende mal zum treffen fahren wollen .
    Michel

    Männer werden nicht älter , nur das Spielzeug wird Größer. Natürlich habe ich zugenommen - ich habe mal 3340 Gramm gewogen.

  • Ja, michael, wie ich schon beschrieb, der linke "Kastenträger" hat ganz vorne, also da wo keine Lasten mehr ankommen, außer Crash, ein faustgroßes Loch in der linken senkrechten Fläche des Trägers. das Loch ist sauber und rostfrei und hat bei 6 TÜV-Untersuchungen in den letzten 13Jahren niemanden aufgeregt.


    Das Urteil kam heute telefonisch, Montag werde ich es mir schriftlich holen.


    Ich denke nicht, dass ich mit diesem Mängelbericht weiter am Verkehr teilnehmen darf.


    Mich würde mal Interressieren, wer diesen gewaltigen Mangel reparieren darf. Welche Nachweise, Schweißscheine o.ä. muss ich mir zeigen lassen? In einem Land, wo inzwischen ein Schlosser kein Geländer montieren darf ohne den entsprechenden Befähigungsnachweis, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Tragendes teil von jedermann geflickt werden darf.

    T4, Multivan, MotorACV - 5 Zyl. TDI 2.5 l - 75 kW, AT-Motor bei 87.000km, 1. Juli 1997, 570.000km

  • Guten Abend


    Das Loch darfst du zu schweißen, mit entsprechendem Blech was die Material Stärke des Trägers hat. Wichtig ist das es nicht mit Nähten sonder Punkt geschweißt wird.


    Machen darf es jeder.


    MfG


    Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk

  • Genau so ist es.


    Zitat

    Mich würde mal Interressieren, wer diesen gewaltigen Mangel reparieren darf.


    Jeder der es kann.


    Zitat

    Welche Nachweise, Schweißscheine o.ä. muss ich mir zeigen lassen?


    Garkeine.


    Der Prüfer wird sich das anschließend anschauen und für gut befinden............... oderauch nicht.
    Das liegt in seinem Ermessen und in der Qualität der Reparatur.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Punktschweißen wegen möglichem Verzug im Bauteil?


    Hallo T4 Thomas
    Ich empfehle dir mal diesen Theard von Bulli 93 durchzulesen, da ist die Antwort drin.

    Zitat

    Da ist eine grundierung zwischen den blechen die nicht verbrennt. Man sollte prinzipiell keine Nähte schweißen da sie das blech massiv Schwächen und durch die verwindung die in einer Karosserie ist kann es an den Nähten zu Brüchen kommen. Daher sind sie Werksseitig ja auch Punktgeschweist und überlappt.


    Restauration meines Multivans

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

    Einmal editiert, zuletzt von transarena ()

  • Danke für den Hinweis transarena, das ist ja ein tolles Projekt mit vielen sehr informativen Hinweisen. Das werde ich sicher noch mal brauchen.

    T4, Multivan, MotorACV - 5 Zyl. TDI 2.5 l - 75 kW, AT-Motor bei 87.000km, 1. Juli 1997, 570.000km