Standheizung Diesel reaktivieren - oder neu?

  • Hallo zusammen,


    Habe niegelnagelneu einen California Coach 1995, mit einer Diesel Standheizung D2L, die vom Vorbesitzer wegen TÜV Beanstandung abgeklemmt wurde. Gebläse läuft, Display auch.. Was braucht es um die Standheizug wieder fit zu machen und in Betrieb nehmen zu können?

    Dankbar für jegliche Tipps, sagt die frische Bulli-Anfängerin :)

  • Servus Nana,


    erstmal herzlich Willkommen im Club und gratuliere zur Entscheidung T4.


    So ohne weitere Angaben wird kaum jemand eine aussagekräftige Antwort auf Deine Frage haben.

    Erster Schritt ist auf alle Mal erkunden, warum der TÜV die Heizung beanstandet hat. Darauf aufbauend kann man dann weitersehen und zielführende Tipps geben/erarbeiten.


    Schöne Grüße

    allwoyacks

  • Das wird wohl noch eine nach 10 Jahren auszutauschende Heizung ohne EU-Zulassung sein. Steht nichts im Prüfbericht?

    Bevor du das orignal Teil teuer wieder erstehst, würde ich mich auch mal nach Alternativen z.B. von Exped umsehen.


    Ich kopiere euch mal einen guten Beitrag aus dem anderen Forumhttps://www.t4forum.de/forum/index.php?thread/191727-die-standheizung-und-der-t%C3%BCv/&postID=2675476#post2675476 von

    YPS77 schrieb:

    Genauso ist es. Jeder sagt etwas anderes: Die Prüfstellen, die Werkstätten, die Leute in den Internetforen sowieso. Frag drei Leute, und du hörst fünf Meinungen. Hier ist meine:


    Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Heizungen mit (a) deutscher Typgenehmigung nach § 22a StVZO (S-/"Welle"-Prüfzeichen) und (b) Heizungen mit EU-Typgenehmigung nach der neuen EU-Heizgeräterichtlinie von 2001 (e-Prüfzeichen).


    Alte Heizungen vom Typ (a) unterliegen gemäß ihrer Typzulassung immer der 10-Jahres-Wechselfrist. Die Heizung in deinem Bus (wenn ab Werk: Eberspächer D3L) wird höchstwahrscheinlich eine solche alte Heizung sein, sofern sie nicht irgedwann später nachgerüstet wurde.


    Für neue Heizungen vom Typ (b) gilt die 10-Jahres-Regelung nicht mehr grundsätzlich - allerdings haben die Hersteller (insbesondere Eberspächer und Webasto) die Regelung nun ihrerseits in ihre "technische Dokumentation" aufgenommen: Beispiel Webasto: "10. Der Wärmeübertrager von Luftheizgeräten ist ein thermisch hoch beanspruchtes Bauteil und muss 10 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durch ein Webasto Original Ersatzteil ausgetauscht werden." - Zitat aus der Bedienungsanleitung der Air Top 2000ST von 2007, gefunden hier: http://daten.standheizung-shop…/BA-AT2000ST-9000154C.pdf - das entsprechende PDF für Eberspächer hat dir t4syncrodriver ja bereits verlinkt.


    Ob die neue Richtlinie auch rückwirkend auf alte Heizungen anzuwenden ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Ich meine nein. Aber es macht unter dem Strich auch keinen Unterschied: Einmal schreibt das Gesetz den Wechsel vor, einmal der Hersteller. In beiden Fällen erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz, wenn der Wärmetauscher nicht ersetzt wurde, und der TÜV kann dir die HU verweigern.


    Ich sehe daher nur zwei Möglichkeiten:


    1. Geld in die Hand nehmen und Wärmetauscher ersetzen.


    2. Einen TÜV-Prüfer finden, der es auch nicht so genau weiß, oder dem es egal ist, und der dich durchwinkt. Haben einige Leute hier im Forum geschafft.


    Darüber hinaus sei aber angemerkt, dass der Tausch des Wärmetauschers einen ernsten Hintergrund hat: Ist er undicht, dann gelangen Abgase in den Innenraum und du stirbst an einer CO-Vergiftung. Die heutigen Wärmetauscher sind zwar so gebaut, dass das sehr unwahrscheinlich ist. Aber ein Restrisiko besteht.

  • Hallo Nana,


    viel Freude an und mit Deinem Schätzchen wünsche ich Dir. Schön, daß Du hergefunden hast, denn hier im Forum ist ein wahres Füllhorn an hilfsbereiter Erfahrung versammelt, wovon ich schon viel lernen konnte.


    (M)Ein Leben ohne T4 ist möglich, aber...


    Grüße aus der Ortenau,

    Bettina