Trennwand weg-Lkw Zulassung weg ?

  • Hallo,


    kann mir einer sagen,ob die LKW Zulassung bei einem Kasten weg ist,wenn die Trennwand entfernt wird ? (Fzg ist nicht aufgelastet,soll auch nicht,da sonst Versicherung zu hoch)


    Gruss Marc

  • hi,


    rein steurlich gesehen ja!


    aber die meisten tüver ist das egal, und wenn sie doch nerven einfach eine halb hohe z.b. holz wand ein zihen!


    gruss andor

  • (Fzg ist nicht aufgelastet,soll auch nicht,da sonst Versicherung zu hoch)



    Was hat die Auflastung mit der Versicherung zu tun???
    Die Versicherung richtet sich meines Erachtens nur nach dem Fzg.-Typ: PKW, WoMo oder LKW. Und Zumindest bei PKW und WoMo dürfte das zl.Ggw. ohne Bedeutung sein.
    Also dürfte für Dich nur die Frage stehen: LKW ja oder nein.
    Dazu gibts bestimmt noch ein paar Antworten anderer kompetenterer Forumsleser und -diskutanten.


    Gruß
    Klaus

  • >Hallo,
    >kann mir einer sagen,ob die LKW Zulassung bei einem Kasten weg ist,wenn die Trennwand entfernt wird ? (Fzg ist nicht aufgelastet,soll auch nicht,da sonst Versicherung zu hoch)
    >Gruss Marc
    Hallo Marc,


    bei unserem Finanzamt spielen sie Seitenscheiben
    eine entscheidende Rolle.Wer Scheiben drin hat und
    will eine LKW-Zulassung muß die Scheiben gegen
    Blech austauschen.Die Zwischenwand sehe ich auch
    nicht so kritisch.


    Gruß Hermann

  • >(Fzg ist nicht aufgelastet,soll auch nicht,da sonst Versicherung zu hoch)
    >
    >Was hat die Auflastung mit der Versicherung zu tun???
    >Die Versicherung richtet sich meines Erachtens nur nach dem Fzg.-Typ: PKW, WoMo oder LKW. Und Zumindest bei PKW und WoMo dürfte das zl.Ggw. ohne Bedeutung sein.
    >Also dürfte für Dich nur die Frage stehen: LKW ja oder nein.
    >Dazu gibts bestimmt noch ein paar Antworten anderer kompetenterer Forumsleser und -diskutanten.
    >Gruß
    >Klaus


    Hallo Klaus,


    meine Versicherung sagte mir, dass ein Kasten bis 1to Nutzlast sehr günstig ist (80€ im quartal-über 1t kostet 380€ alle drei monate)-alles bei huk-coburg.


    Da ich den Kasten Stück für Stück ausbauen will, kommen die Fenster zum Schluss,damit ich bis dahin günstig als LKW fahren kann. Deswegen will ich sofort die Trennwand raushaben. Wenn alles fertig ist, kommen die Fenster und die Auflastung, sowie die Umschreibung zum SoKfz-WoMo. Rechne ich verkehrt ?

  • >Hallo Klaus,
    >meine Versicherung sagte mir, dass ein Kasten bis 1to Nutzlast sehr günstig ist (80€ im quartal-über 1t kostet 380€ alle drei monate)-alles bei huk-coburg.
    >Da ich den Kasten Stück für Stück ausbauen will, kommen die Fenster zum Schluss,damit ich bis dahin günstig als LKW fahren kann. Deswegen will ich sofort die Trennwand raushaben. Wenn alles fertig ist, kommen die Fenster und die Auflastung, sowie die Umschreibung zum SoKfz-WoMo. Rechne ich verkehrt ?



    Ich denke, hier hast Du einen LKW-(sonder???)-Tarif? Ich kann dazu leider nichts sagen (außer, daß er mir so sehr, sehr günstig erscheint). Bei keinem Fahrzeugtyp ist mir jedoch eine Nutzlastabhängigkeit bei der Versicherung bekannt, hab mich aber mit "reinen" LKW's bisher kaum beschäftigt.


    Also wenn alles so stimmt, rechnest Du nicht verkehrt.
    Wichtig für die Versicherung ist nur die Nr. 2 und 3 im Fahrzeugschein bzw. es muß eindeutig feststehen, daß es ein LKW ist. Und da hat wohl der TÜV ein Wort mit zu reden!
    Leider weiß ich nicht, ob die Trennwand im Fahrzeugschein vermerkt ist (sein muß). Sollte das nicht der Fall sein, könnte sie aus meiner Sicht problemlos raus. Hoffentlich äußert sich dazu noch jemand, der sich ganz sicher ist.


    Gruß
    Klaus

  • >
    >>Hallo Klaus,
    >>meine Versicherung sagte mir, dass ein Kasten bis 1to Nutzlast sehr günstig ist (80€ im quartal-über 1t kostet 380€ alle drei monate)-alles bei huk-coburg.
    >>Da ich den Kasten Stück für Stück ausbauen will, kommen die Fenster zum Schluss,damit ich bis dahin günstig als LKW fahren kann. Deswegen will ich sofort die Trennwand raushaben. Wenn alles fertig ist, kommen die Fenster und die Auflastung, sowie die Umschreibung zum SoKfz-WoMo. Rechne ich verkehrt ?
    >
    >Ich denke, hier hast Du einen LKW-(sonder???)-Tarif? Ich kann dazu leider nichts sagen (außer, daß er mir so sehr, sehr günstig erscheint). Bei keinem Fahrzeugtyp ist mir jedoch eine Nutzlastabhängigkeit bei der Versicherung bekannt, hab mich aber mit "reinen" LKW's bisher kaum beschäftigt.
    >Also wenn alles so stimmt, rechnest Du nicht verkehrt.
    >Wichtig für die Versicherung ist nur die Nr. 2 und 3 im Fahrzeugschein bzw. es muß eindeutig feststehen, daß es ein LKW ist. Und da hat wohl der TÜV ein Wort mit zu reden!
    >Leider weiß ich nicht, ob die Trennwand im Fahrzeugschein vermerkt ist (sein muß). Sollte das nicht der Fall sein, könnte sie aus meiner Sicht problemlos raus. Hoffentlich äußert sich dazu noch jemand, der sich ganz sicher ist.
    >Gruß
    >Klaus



    Die Huk sagte mir,dass bis zu einer tonne nutzlast das Fzg nur als Lieferwagen bei Ihnen gilt, darüber gehen die davon aus,dass richtiger LKW Verkehr damit betrieben wird. Zur Info : meine Berechnung von der Versicherung basiert auf 55%. Wenn es als WoMo zugelassen ist,müsste ich sogar nur noch 60€ im quartal incl. Teilkasko ohne SB bezahlen. Billiger und besser könnte ich kein Auto fahren.


    Gruss Mose

  • >Die Huk sagte mir,dass bis zu einer tonne nutzlast das Fzg nur als Lieferwagen bei Ihnen gilt, darüber gehen die davon aus,dass richtiger LKW Verkehr damit betrieben wird. Zur Info : meine Berechnung von der Versicherung basiert auf 55%. Wenn es als WoMo zugelassen ist,müsste ich sogar nur noch 60€ im quartal incl. Teilkasko ohne SB bezahlen. Billiger und besser könnte ich kein Auto fahren.
    >Gruss Mose



    Es muß sich hierbei um einen alten (günstigeren) Tarif handeln. Im neuen Tarif komme ich im öffentlichen Dienst bei 50 PS und SF 2 auf knapp unter 90 Euro / 3 Monate (ca. 340 Euro p.a.). Hüte diesen Tarif!!!


    Viel Spaß beim Umbau und paß auf, daß es ein LKW in dieser Tarifgruppe bleibt.


    Was ist ein LKW??? - wenn die hinteren "Seitenscheiben" nicht verglast sind???
    Wo sind die Experten???


    Gruß
    Klaus

  • >>Die Huk sagte mir,dass bis zu einer tonne nutzlast das Fzg nur als Lieferwagen bei Ihnen gilt, darüber gehen die davon aus,dass richtiger LKW Verkehr damit betrieben wird. Zur Info : meine Berechnung von der Versicherung basiert auf 55%. Wenn es als WoMo zugelassen ist,müsste ich sogar nur noch 60€ im quartal incl. Teilkasko ohne SB bezahlen. Billiger und besser könnte ich kein Auto fahren.
    >>Gruss Mose
    >
    >Es muß sich hierbei um einen alten (günstigeren) Tarif handeln. Im neuen Tarif komme ich im öffentlichen Dienst bei 50 PS und SF 2 auf knapp unter 90 Euro / 3 Monate (ca. 340 Euro p.a.). Hüte diesen Tarif!!!
    >Viel Spaß beim Umbau und paß auf, daß es ein LKW in dieser Tarifgruppe bleibt.
    >Was ist ein LKW??? - wenn die hinteren "Seitenscheiben" nicht verglast sind???
    >Wo sind die Experten???
    >Gruß
    >Klaus


    Ich bin der Meinung,dass ein LKW ein Fzg ist, dass an den Seiten keine Fenster hat. In der Heckklappe ist das ok. Ein Freund hat n Vito Kasten,mit Fenster in der Heckklappe und ohne Trennwand. Angemeldet als Lkw. Ganz sicher bin ich mir aber auch nicht,deswegen stelle ich hier im Forum auch diese dusseligen Fragen. Viel weiss es ja jemand ganz genau. Werde sonst mal bei der Dekra nachfragen.


    Gruss Mose

  • >Ich bin der Meinung


    und die ist ja leider nicht gefragt - nicht weil's Deine ist sonder eben nur 'ne Meinung...


    ,dass ein LKW ein Fzg ist, dass an den Seiten keine Fenster hat. In der Heckklappe ist das ok.


    Ich werd mal genau bei der HUK nachfragen, welche Bedingungen die an den Begriff LKW knüpfen. Wird aber ein Weilchen dauern. Werde mich dann aber noch mal melden.


    Gruß
    Klaus

  • >Was ist ein LKW??? - wenn die hinteren "Seitenscheiben" nicht verglast sind???

    Moin Klaus,


    hab schon T4's gesehen,die sind komplett verglast,haben aber eine Trennwand
    drin und laufen als LKW.Meiner zB. hat keine Trennwand und hat in der
    Schiebetür und gegenüber scheiben drin und läuft auch als LKW.
    Gab noch nie Probleme beim Tüv.


    MFG Harry

  • >
    >>Was ist ein LKW??? - wenn die hinteren "Seitenscheiben" nicht verglast sind???
    >
    > Moin Klaus,
    > hab schon T4's gesehen,die sind komplett verglast,haben aber eine Trennwand
    > drin und laufen als LKW.Meiner zB. hat keine Trennwand und hat in der
    > Schiebetür und gegenüber scheiben drin und läuft auch als LKW.
    > Gab noch nie Probleme beim Tüv.
    > MFG Harry



    Alles Richtig. Nur offenbar gibt es regional unterschiedliche Auslegungen. Definitionen wie: Eine Sitzbank im Fahrerhaus und die zweite max. ?? m davon entfernt (dann als sogenannter DoKa) gilt noch als LKW egal ob verglast oder nicht. Dann darf aber auch keine (gelegentliche) weitere Möglichkeit zum Personentransport bestehen. Ich weiß es doch leider auch nicht genau.
    Solange nix passiert, wird auch nicht gleich jemand fragen, aber bekannterweise muß man am Unfall nicht Schuld sein... :-(( um dann mitgeteilt zu bekommen, daß es sich "bei Ihrem Auto nicht um einen LKW handelt und wir somit von der Versicherungspflicht befreit sind..." Und ganz fix bekommt man dann auch noch eine Mitschuld aufgebrummt - ohne Versicherungsschutz ganz schön schlimm.


    Gruß
    Klaus

  • Hi,


    Die Betriebserlaubnis (ABE) is futsch!!


    LKW muß Ladungssicherung haben (das ist die Trennwand, auf TÜV-Deutsch: Prallschutzwand).
    Zur Not geht auch ein popeliges Brett hinter den Fahrerhaussitzen. (Aber immer vom TÜV absegnen lassen.) Weils Fahren ohne ABE isse Fahren ohne Versicherung.


    Tipp für die Freaks mit dem Langen:
    Im Übrigen ist beim langen Radstand das popelige Brett vorne unter den Sitzen in der ersten Sitzreihe also "Schiebetürsitzreihe" genau das, was aus jedem langen Transporter (PKW-Zulassung, z.B. Caravelle) auch OHNE AUFLASTUNG einen LKW mit bis zu sechs Sitzplätzen (drei vorne (mit Doppelsitzbank), drei in der ersten Sitzreihe) macht.
    Begründung: Weil Verhältnis von Personenbeförderungsfläche zu Ladefläche muß 40/60 sein. Gemessen wird von der Hinterkante! des Gaspedals zur Heckklappe.
    So, wer meint ich würde hier verarschen, der soll schön brav beim TÜV nachfragen oder meinen was er will!
    Übrigens LKW wird immer nach "Nutzlastformel" besteuert, also nix mit Auflasten nötig.
    Ab zum Baumarkt, Brett rein, zum TÜV, fertig isses!


    grootjes
    bebo



    http://www.bebo.biz

  • Was für ein vor Falschinformationen strotzender Text!


    1.) NATÜRLICH darf man ohne Verlust der Betriebserlaubnis die Trennwand ausbauen
    2.) Ein LKW bleibt es auch so
    3.) So einfach ist das nicht mit der LKW Zulassung nicht, die würde voraussetzen das auch ganz hinten keine Sitzplätze möglich sind! Also nix ist!
    4.) Wird der LK nicht nach NUTZLASFORMEL (was immer das sein mag) besteuer sondern nach zGg.
    5.) Durch Auflastung wird sowieso aus der Caravelle kein LKW aber der Fehler ist ja schon fast zu vernachlässigen!


    Mat.

  • Definitionen wie: Eine Sitzbank im Fahrerhaus und die zweite max. ?? m davon entfernt (dann als sogenannter DoKa) gilt noch als LKW egal ob verglast oder nicht. Dann darf aber auch keine (gelegentliche) weitere Möglichkeit zum Personentransport bestehen.
    Moin Klaus,


    eine DoKa hat doch eine Pritsche und gilt als "LKW offener Kasten"
    Ein Transporter gilt als "LKW geschlossener Kasten"
    Beim Transporter müssen 50% Ladefläche des innenraum's sein,gemessen von
    der Spritzwand vorne bis zur Heckklappe.
    Also beim T4 mit KR kannst du keine Sitzbank mehr einbauen und ich glaube,
    das kommt auch beim T4 mit LR nicht hin,hab ich aber noch nie nachgemessen.
    Bei der DoKa ist das genauso mit den 50% Ladefläche.


    Alles Klar? :)


    MFG Harry

  • Hallo,


    es gibt auch org. T4-LKWs ohne Trennwand, ich hatte selber einen (mit Doppelsitzbank, also war die "Trennwand" die Sitze. Beim LKW muss eine Abtrennwand nur "halb hoch" sein, ein Entfernen ist keine Änderung der Fahrzeugart und somit kein Eröschen der BE (weiterführende Hinweise zum Erlöschen der BE: http://www.autobahnpolizei.de/f2_bet.htm#2.2.1 ) Auch der Einbau von Fenstern ändert die Fahrzeugart nicht, nur das Finanzamt besteuert den LKW dann wie einen PKW, da es vom "Erscheinungsbild" eines PKWs ausgeht. Zum Thema Versicherung: Bei mir war der Fall folgendermaßen gelagert : Nutzlast bis 1to. HP 1000.- €/Jahr (100%) Nutzlast 1,05 to HP 700.-€/Jahr (100%), TK/VK war über 1to. ebenfalls günstiger. Problem : die Schadenfreiheitsklasse vom PKW kann nur bis 1to Nutzlast übernommen werden...es waren energische Verhandlungen nötig, um das trotzdem zu ermöglichen ;-)) Ach ja, die "Auflastung", die ich durchführte war eine Erhöhung des zGG von 2590 auf 2600kg, damit die Nutzlast von 995kg auf 1005kg stieg, Steuer bleibt gleich. (150€/Jahr).


    Viele Grüsse


    KARL

  • >Hallo,
    >kann mir einer sagen,ob die LKW Zulassung bei einem Kasten weg ist,wenn die Trennwand entfernt wird ? (Fzg ist nicht aufgelastet,soll auch nicht,da sonst Versicherung zu hoch)
    >Gruss Marc


    Hallo Marc
    Habe auch LKW ohne trennwand mit sitzen auf ladefläche und fenster in der mitte rechts und links, langer radstand und ist auch LKW Geschl. Kasten also doch mal TÜV fragen oder jemanden der sich damit auskennt. Sonst kannste Kopie von meinem Brief Haben, ist werksmässig in einer einzelabnahme abgenommen worden. TYP 70X0A Gruss Mark

    bis 02/06 Transporter lang 11/94 AAB bis 06/09 Caravelle GL 12/97 ACV bis 07/13 T4 Multivan TIM und TOM 12/01 ACV T5 Multivan Trendline 2,5 TDI 128 KW AXE 06/05

  • >>Ich bin der Meinung
    >und die ist ja leider nicht gefragt - nicht weil's Deine ist sonder eben nur 'ne Meinung...
    >,dass ein LKW ein Fzg ist, dass an den Seiten keine Fenster hat. In der Heckklappe ist das ok.
    >Ich werd mal genau bei der HUK nachfragen, welche Bedingungen die an den Begriff LKW knüpfen. Wird aber ein Weilchen dauern. Werde mich dann aber noch mal melden.
    >Gruß
    >Klaus


    Hi,


    um es mal so zu sagen: Ein LKW für die Versicherung ist ein Fahrzeug, bei dem LKW in den Fahrzeugpapieren steht.


    Tomy, dessen LKW rundrum Fenster hat.