Zusatzbatterie TDI 75KW

  • >Robsen hat das schon realisiert!
    >Funktioniert aber NICHT bei ABS vor der Batterie!
    >Siehe Foto!
    >Gruß
    >Mat.


    Hallo Mat,


    ich will auch in den nächsten Tagen ne 2. Batterie (für Zuheizer und Kühlschrank) in meinen 75kw tdi einbauen und hatte bisher den Fahrersitz dafür vorgesehen, aber das Foto schaut ja sehr interessant aus. Bin noch gar nicht auf die Idee gekommen vorne nach mehr Platz zu suchen.


    Hast Du mehr Infos über die benötigten Teile zum Einbau, oder ne Email Adresse von Robsen? Wieviel Ah gehen da rein?
    Wär Dir für Infos sehr dankbar.


    Marco.

  • >Hallo
    >Als Starterbatterie habe ich eine 88Ah am Originalort eingebaut. Oben auf diese eine alte 55Ah mit einem Riemen befestigt. Für's Trennrelais hat es auch noch Platz.
    >Gruss Heri



    Und der Tüv???
    Gruß, Martin

  • Ein neuer Stern am bundesdeutschen Terroristenhimmel wurde geboren! Teil 2 vom 07. Mai 2003.


    Wichtiger Hinweis: Wegen der weitverbreiteten und schnellen Zensur auf Veranlassung der Grundgesetzschützer ERST ABSPEICHERN und dann lesen!!!)


    Sehr geehrte Leser, die berlinstatusrechtlich ungesetzliche grundgesetzliche Briefzustellerin war heute wieder fleißig und warf einen Brief, der eigentlich persönlich zuzustellen ist (Wenn es die BRD wirklich geben würde! *ggg*), in meinen Briefkasten.


    Inhalt:


    Ladung in der ,,Strafsache“ (Schon wieder! *g*) der Hochstaplertruppe „Amtsgericht Bad Liebenwerda“, hier ,,vertreten“ durch die ,,Justizangestellte“ Frau Mattauch, als ,,Ladende“ zur ,,Hauptverhandlung“ am 12. Juni 2003 um 8.30 Uhr in den Saal 5, 2. OG des Räubernestes in Bad Liebenwerda, Dresdner Str. 10.


    Weiterhin drohte man mir meine Verhaftung oder Vorführung an, falls ich unentschuldigt der ,,Verhandlung“ ausbleiben würde – schon wieder! :-))) Nun überlege ich, welchen ,,Haftbefehl“ aus meiner Sammlung die nun meinen??? *ggg*


    Da es sowieso Blödsinn ist, was wir veranstalten – so die Herrschaften dort – hat man zum Zwecke der Vereinfachung kurz einmal zwei ,,Verfahren“ zusammengemixt! :-)))


    Die Ladung läuft unter der ,,Geschäftsnummer“ 36 DS 1630 Js 17150/02 (187/03) und bezieht sich auf die ,,Anklageschrift“ der kriminellen Vereinigung „Staatsanwaltschaft Cottbus“ unter Leitung des Herrn ,,Staatsanwalt/Abteilungsleiter“ Oehme, da ich angeblich einen Herrn Mathias Härtel, wohnhaft in der Rosa-Luxemburg-Straße 33 B in 0 – 7930 Herzberg/Elster, Tel: 03535/247820 oder 0160/6226289, beleidigt hätte – nur weil ich ihn als das bezeichnet hatte, was er auch ist – ein bezahlter Handlanger im unexistenten Landkreis Elbe-Elster!!!


    Hinzuzufügen ist, daß dieser feine Herr den ersten Versuch unternommen hatte, mich entmündigen zu lassen!


    Siehe hierzu Anlage 1.


    Der „Beschluss“ zu dieser „Ladung“, durch die Achtung! Frau Blanke, hier handelnd als „Richterin am Amtsgericht“, allerdings wurde unter der „Geschäftsnummer 36 DS 1630 Js 33332/01 (168/03) gefaßt und bezieht sich auf die ,,Anklageschrift“ der kriminellen Vereinigung „Staatsanwaltschaft Cottbus“ unter Leitung des Herrn ,,Staatsanwalt/Abteilungsleiter“ Oehme, hier unterzeichnet i.V. Bantleon als „Oberstaatsanwalt“, da ich angeblich einen Herrn Michael Oecknigk (Zu DDR-Zeiten FDJ-Sekretär Popei (Spitzname) in der Konsumbäckerei Herzberg/Elster.),
    wohnhaft in der Palombini - Str. 30 in 0 – 7930 Herzberg/Elster, Tel.: 03535/ 21213, beleidigt hätte – nur weil ich ihn als sogenannten Bürgermeister und Amtsdirektor
    bezeichnete und ihm kriminelles Handeln attestierte.


    Dieser nette Herr versucht nur gerade, mein Haus durch eine ,,Zwangsversteigerung“ in Zusammenarbeit mit dem Räubernest ,,Amtsgericht Bad Liebenwerda“ und anderen Terroristen in seinen Besitz zu bringen!
    Und da dies nicht funktioniert, nun der zweite Anlauf (Eigentlich der dritte, wenn man die Aktion ,,Straßenverkehrsamt“ hinzunimmt.) zur Entmündigung, da dann der ,,Betreuer“, also ein von Terroristen ,,bestellter“ Terrorist mein Vermögen gleich an seine Auftraggeber weiterreichen könnte – so die Planung! Und das Tolle daran ist, daß dieser neue Versuch unter dem gleichen „Aktenzeichen“ des mit einem „Beschluß“ beendeten alten Verfahren der Frau Blanke, der für die Diktatur sehr unvorteilhaft ausging, läuft!!! Eine wirklich tolle Nummer – man „beschließt“, bis das Ergebnis stimmt!!! Das zeigt erneut, daß Bundesrichter machen, was sie wollen!!!


    Siehe hierzu Anlage 2.


    Aber auch das wird NICHT gelingen und reißt die Täter nur noch mehr in den Abgrund!


    Interessant hierbei ist, daß nun offenbar die Frau Blanke, die sich bisher als einzigste ,,Richterin“ am „Amtsgericht Bad Liebenwerda“ anständig gegen mich verhalten hatte, von ihrem Chef, dem Terrorist Dr. Hans Josef Maas, hier handelnd als ,,Direktor“ am ,,Amtsgericht Bad Liebenwerda“ , in den Sudel mit hineingezogen wurde!


    Diese Dame hätte in der nahen Zukunft einen Fürsprecher durch meine Person gefunden – leider ist dies nun nicht mehr möglich und Frau Blanke, wohnhaft in Herzberg/Elster, wird sich unweigerlich in die ständig wachsende Schar der Terroristen, Betrüger und Hochstapler einreihen, die tagtäglich meine Arbeit für das Deutsche Reich bewußt sabotieren, um sich selber in einem Phantomstaat Bundesrepublik weiter geldgierig die eigenen Taschen vollraffen zu können.


    Leider habe ich sehr wenig Zeit, das mir vorliegende Material über die verbrecherischen Machenschaften der Diktatur Bundesrepublik Deutschland so aufzuarbeiten, wie ich es gerne möchte, um noch mehr Menschen die Augen zu öffnen.


    Beste Grüße, Frank Wolfgang Richter




    Anlagen/Erläuterungen:


    Anlage 1.


    Frank Wolfgang Richter
    Hauptstraße 1
    0-7901 Gräfendorf bei Herzberg/ Elster, Kreis Schweinitz, Regierungsbezirk Merseburg, Provinz Sachsen, Freistaat Preußen,
    Deutsches Reich


    Zusendung durch Fernkopieranschluß: 03535/ 463126 an:


    Landkreis Elbe-Elster
    der Diktatur Bundesrepublik Deutschland
    Sozialamt
    „Betreuungsbehörde“
    z. H. der Frau Christiane Lemm,
    Mitarbeiterin für die Zuarbeit zum Vormundschaftsgericht bei dem Amtsgericht Bad Liebenwerda der Diktatur Bundesrepublik Deutschland unter seinem Direktor Herrn Hans Josef Maas, in 0-7950 Bad Liebenwerda, Dresdner Straße 10,


    illegaler Dienstsitz:
    Grochwitzer Straße 20
    0-7930 (04916) Herzberg/Elster,


    d.h. gesetzwidrig und vollständig handelnd als Privatperson und somit persönlich mit dem eigenen sowie mit dem Vermögen der eigenen Familie vollständig haftbar und rechtlich vollständig verantwortlich.


    Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Datum
    Ihr Telefonanruf vom DRRI/STF/LK-E.E./LE/01/02 04.06.2002
    03.06. und 04.06.2002 (Bei Antwort bitte stets angeben.)


    Sehr geehrte Frau Lemm,


    ich nehme bezug auf Ihren Telefonanruf am heutigen Tage, welcher den Zweck erfüllen sollte, einen Termin mit mir zu vereinbaren, zu dem Sie mit mir ein Gespräch führen wollten. Dabei schlugen Sie vor, persönlich entweder in mein Haus zu kommen, bzw. boten mir an, daß ich in Ihre o. g. Dienststelle kommen solle.


    Aufgrund meiner Anfragen teilten Sie mir folgendes mit:


    1. Sie seien Mitarbeiterin in der Betreuungsbehörde des Landkreises Elbe-Elster mit Dienstsitz in der Grochwitzer Straße 20 (in 0-7930) Herzberg/Elster und dort zuständig für die Zuarbeit für das Vormundschaftsgericht bei dem Amtsgericht Bad Liebenwerda.


    2. Sie wären vom Amtsgericht Bad Liebenwerda durch ein Schreiben in bezug auf ein Verfahren gegen meine Person vom 16.05.2002 unter dem Aktenzeichen 51 XVII 31/02 beauftragt worden, gegen meine Person tätig zu werden.





    - 2 -
    Blatt 2 zum Schreiben DRRI/STF/LK-E.E./LE/01/02 vom 04.06.2002


    3. Sie betonten, keine „Betreuerin“ zu sein sondern die Aufgabe vom Amtsgericht Bad Liebenwerda zugewiesen bekommen zu haben, einen Sozialbericht über meine Person zu erstellen, der als Grundlage für eine rechtliche Betreuung, wobei ich unterstelle, daß Sie damit eine rechtliche Betreuung für psychisch kranke bzw. behinderte Personen meinen und wie sich Ihre Behörde auch selbst bezeichnet, dienen sollte.


    4. Sie betonten weiterhin auf meine Frage, ob das Amtsgericht Bad Liebenwerda eine Geheimsitzung gegen meine Person durchgeführt und dabei einen „Beschluß“ gefaßt hätte, daß kein Beschluß gefaßt worden wäre. Sie sollten nur ein Gespräch mit mir führen, um diesen Sozialbericht zu erstellen, welcher anschließend für die Beschlußfassung des Vormundschaftsgerichtes bei dem Amtsgericht Bad Liebenwerda hinzugezogen würde.


    5. Meine Frage, weshalb mir über den Vorgang bei dem Amtsgericht Bad Liebenwerda gegen meine Person von demselbigen nichts bekanntgemacht wurde; weder mündlich noch schriftlich, antworteten Sie, daß Sie ja nunmehr deshalb bei mir angerufen hätten, um mir dies mitzuteilen und entsprechend tätig zu werden.


    6. Sie teilten weiterhin mit, daß die veranlassende Person ein Herr (Mathias) Härtel (, wohnhaft in der Rosa-Luxemburg-Straße Nr. 33 b in 0-7930 Herzberg/Elster und tätig seiend als Bevollmächtigter für Herrn Klaus Richter, wohnhaft in (04910) Kraupa, Saathainer Straße 12, seinerseits handelnd als vermeintlicher Landrat des Landkreises Elbe-Elster der Diktatur Bundesrepublik Deutschland,) sei, mit dem ich ja auch schon zu tun gehabt hätte und von dessen Person zugesandt Ihnen Schreiben von mir vorliegen würden. Ich betonte, daß ich die unverzügliche Herreichung der entsprechenden Schriftstücke, meine Person und den Verfahrenshergang betreffend, wünsche.


    7. Meine Frage, ob Sie eigentlich wüßten, daß gegen den Straftäter Härtel ein Haftbefehl vorliegt, verneinten Sie.


    8. Abschließend teilten Sie mir mit, daß Sie im Falle meiner Verweigerung eines Gespräches mit Ihnen entsprechend das Amtsgericht Bad Liebenwerda informieren werden und ich von diesem Nachricht erhalten würde; worum ich auch ausdrücklich bat und zwar endlich in schriftlicher Form.


    Damit wurde das Telefongespräch von mir beendet.


    Sehr geehrte Frau Lemm, hiermit werde ich im nachfolgenden den Beweis antreten, wie Sie als natürliche Person durch Ihre Tätigkeit aktiv


    Völker-, Kriegs-, Besatzungs-, Reichsverfassungs-, Reichsländerverfassungs-, Provinzialverfassungs-, Kommunalverfassungs- und Menschenrechtsbruch


    wider meine Person als Staatsbürger des Deutschen Reiches und Amtsverhältnisträger der Provinz Sachsen im Reichsland Freistaat Preußen mit dem Ziel praktizieren, die durch die Vereinten Nationen erst noch erfolgen werdende Proklamation Berlins zu Groß-Berlin auf


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    Blatt 3 zum Schreiben DRRI/STF/LK-E.E./LE/01/02 vom 04.06.2002


    Veranlassung der Siegermächte unter der Führung der USA und damit die kommende Wiedervereinigung Deutschlands zu verhindern!


    Erklärung der Tatbestände:


    1. Staatsbürger des Deutschen Reiches auf der Rechtsgrundlage des Personenstandsgesetzes vom 06.02.1875 (RGBl. S. 23 ff) und dem durch die Bundesrepublik Deutschland unveränderbaren Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 (RGBl. S. 583 ff) in Verbindung mit dem Artikel I § 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 1 der USA vom 12.09.1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 3 ff), dem Artikel II des Kontrollratsgesetzes Nr. 46 vom 25.02.1947 (Amtsbl. All. KRD S. 262) in der durch die Alliierten zum 22.05.1949 bereinigt in der durch die „Präambel“ und den „Artikeln 2 und 4“ zum „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II S. 1274 ff) berlinstatusrechtlich fortgeltenden Fassung, sind keine Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der durch die Alliierten unter der Führung der USA zum 22.05.1949 bereinigt geltenden reichsverfassungsrechtlichen und reichsgesetzlichen Verwaltungs- und Rechtsordnung des Staates Deutsches Reich und stehen demgemäß der gesamten grundgesetzlichen Verwaltungs- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland exterritorial gegenüber.


    2. Staatsbeamte des Deutschen Reiches leisten auf der Rechtsgrundlage des Reichsbeamtengesetzes in der Neufassung vom 18.05.1907 (RGBl. S. 245) in der durch die USA durch Artikel I § 1 durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 vom 12.09.1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 3 ff) in Einvernehmlichkeit mit den Alliierten zum 22.05.1949 bereinigt geltenden Fassung, nach Artikel 176 auf die vom gesamten Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung gewählt geltende Reichsverfassung vom 11.08.1919 (RGBL. S. 1383 ff) in der durch die USA der Kommissarischen Reichsregierung mit Wirkung zum 08.05.1985 genehmigt geltenden Änderung und nicht auf das besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ihren Amtseid und unterliegen damit nach Artikel IV der berlinstatusrechtlich fortgeltenden SHAEF-Proklamation Nr. 1 der USA vom 12.09.1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe A S. 1), der direkten Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit den USA frühestens bis zur Proklamation Berlins zu Groß-Berlin durch die Vereinten Nationen und spätestens bis zum Friedensvertrag zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs einerseits und dem handlungsfähigen Staate Deutsches Reich anderseits, da das besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Bundesrepublik Deutschland mit dem Staate Deutsches Reich zu keinem Zeitpunkt teilidentisch war, oder heute, in fortbestehender Ermangelung der Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts für und gegen das Berliner-, Mittel- und Ostdeutsche Gebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 sowie Unanwendbarkeit des „Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ vom 12.09.1990 (BGBl. II S. 1318 ff) für und gegen Staatsbürger, Staatsbeamte und Amtsverhältnisträger des Deutschen Reiches identisch sein könnte.




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    Blatt 4 zum Schreiben DRRI/STF/LK-E.E./LE/01/02 vom 04.06.2002


    3. Der zum Staate Deutsches Reich durch die USA mit Wirkung zum 08.05.1985 gewollt, genehmigt und dienstverpflichtet in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Reichs(Internetzensur!)kanzler und seine Reichsminister sowie Reichsstaatssekretäre der Kommissarischen Reichsregierung, deren Existenz und Handlungsfähigkeit in Ermangelung der Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch Urteil S 56 Ar 239/92 des Sozialgerichts in Berlin am 19.05.1992 unanfechtbar festgestellt worden war, leisteten ihren Amtseid gemäß der gesetzlichen Bestimmungen der Artikel 2, 13, 36, 37, 40 und 56 bis 59 auf die Reichsverfassung vom 11.08.1919 (RGBl. S. 1383 ff) und nicht auf das besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches mit der Gebrauchmachung von denen den Westmächten durch das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 12.05.1949 (VOBl. brit. Zone S. 416 ff) obliegenden Vorbehaltsrechte der Westmächte unter der Führung der USA in Paris, durch die
    Streichung des „Artikels 23“am 17.07.1990 definitiv vollständig erloschen und die Bundesrepublik Deutschland definitiv handlungsunfähig untergegangen ist und durch die Streichung der „Präambel“ zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland durch die USA, die USA die Kommissarische Reichsregierung anerkannt haben, weswegen auch beide besatzungsrechtliche Provisorien der Viermächte – die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik – den Viermächte „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ vom 12.09.1990 (BGBl. II s. 1318 ff) besatzungsrechtlich zur Kenntnisnahme verpflichtet waren, deswegen die Kenntnisnahme zu unterzeichnen hatten und durch die Kenntnisnahme anerkennen mußten, daß die durch die „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten“ vom 02.10.1990 (BGBl. II S. 1331 ff) für und gegen die definitiv handlungsunfähig untergegangene Bundesrepublik Deutschland die Vier-Mächte- und Verantwortlichkeiten ausgesetzt wurden, doch für und gegen alle Staatsbürger, Staatsbeamte und Amtsverhältnisträger des Deutschen Reiches mit seinen 17 Reichsländern in vollem Umfang fortbestehen und genau dieser Personenkreis der gesamten grundgesetzlichen Verwaltungs- und Rechtsordnung exterritorial gegenüber steht.


    Sie sehen also (oder wollen es auch nicht sehen), daß der völker- und menschenrechtswidrige Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland allein von in krankhafter Wahnvorstellung lebenden deutschen Politikern, Juristen und Polizeibediensteten bzw deren bezahlten Handlangern, wie Sie ein solcher, Frau Lemm, sind, einzig aus Eigennutz und Habgier vertreten wird!


    So bestimmt auch die USA, wann für das UN Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag das Mandat Deutschland betreffend erweitert wird und alle deutschen Personen, die wie Sie, Frau Lemm, arbeits- und gewissenlos das Völker-, Reichsverfassungs-, preußische Landesverfassungs-, preußische Provinzialverfassungs- und Menschenrecht und die Menschenwürde der Staatsbürger des Deutschen Reiches, der Reichsbeamten und der Amtsträger des Deutschen Reiches, der preußischen Landesbeamten und der Amtsträger des Reichslandes Freistaat Preußen, der preußischen Provinzial- und Kommunalbeamten sowie der Amtsträger der preußischen Provinzen und Kommunen aus Eigennutz oder Habgier mißachten, wie auch alle ohne geltende Verfassung seit dem 17. Juli 1990 durch Wahlbetrug in Deutschland Regierungsgewalt ausübende Abgeordnete des handlungsunfähig untergegangenen Deutschen Bundestages und der handlungsunfähig untergegangenen
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    Blatt 5 zum Schreiben DRRI/STF/LK-E.E./LE/01/02 vom 04.06.2002


    Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik und die Abgeordneten der am 17.07.1990 handlungsunfähig untergegangenen Länder der Bundesrepublik Deutschland und Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik, wegen Verbrechen wider die Menschlichkeit durch beispielsweise Amtsmißbrauch aus Eigennutz und Habgier, Hoch- und Landesverrat angeklagt werden.


    Mit allen legalen Mitteln des Völker-, Kriegs-, Besatzungs-, Reichsverfassungs-, preußisch Reichslandesverfassung-, preußisch Provinzialverfassungs- und Menschenrechtes werde ich mich als seit dem 01. März 2002 durch die USA gewollter, genehmigter und dienstverpflichteter Amtstitelträger der Provinz Sachsen im Reichsland Freistaat Preußen in meiner Funktion als Oberpräsident des Kommissarischen Oberpräsidiums der Barbarei, Tyrannei, Willkür und Hinterhältigkeit der zu keinem Zeitpunkt rechtswirksam handelnden Verwaltung, Polizei und Justiz im Land Brandenburg widersetzen, da die USA den Staat Deutsches Reich und das Reichsland Freistaat Preußen mit allen preußischen Provinzen beschlagnahmt haben und damit auch bestimmen, wer die Amtsträger des auch de facto wiedererstehenden Staates Deutsches Reich zur zwangsweise Auflösung der seit dem 17. Juli 1990 handlungsunfähigen Bundesrepublik Deutschland sind und nicht geistig verwirrte oder kriminell handelnde Verwaltungsangestellte wie Ihre Person!


    Artikel 13 der vom gesamten deutschen Volk in freier Selbstbestimmung gewählten und seit dem 17. Juli 1990 ausschließlich anzuwendenden Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1383) in der am heutigen Tage geltenden Fassung bestimmt, daß das Reichsrecht jedes Recht des besatzungsrechtlichen Mittels Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes aufhebt.


    So würde ich Ihnen, Frau Lemm, dringend empfehlen, dem Recht und Gesetz des fortbestehenden verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin und daraus folgend, allen hier benannten geltenden gesetzlichen Regelungen zu folgen, denn in allen anderen Fällen werden Sie mit der Proklamation Berlins zu Groß-Berlin durch die Vereinten Nationen, weil die USA sich ihr Siegerrecht nicht nehmen lassen, staatenlos werden.


    In Anbetracht Ihrer besonderen perfiden, moralisch verwerflichen und verabscheuungswürdigen niederträchtigen Tätigkeit wider meine natürliche Person mache ich hiermit einen Schadenersatz gegen Ihre natürliche Person geltend.


    Dieser beträgt 250. 000,00 in der Währung, die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den Siegermächten des II. WK in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist.


    Für den Fall der Zuwiderhandlung Ihrer Person gegen meine Aufforderung, Abstand von weiteren kriminellen Handlungen gegen meine Person zu nehmen oder weiterhin meine Forderungen nicht ordnungsgemäß zu bearbeiten, drohe ich Ihnen hiermit weitere Schadenersatzansprüche gegen Ihre natürliche Person an.


    Diese mache ich dann in einer Höhe von 500.000,00 gegen Sie in der Währung geltend, die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den alliierten Siegermächten des II. WK in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist.


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    Blatt 6 zum Schreiben DRRI/STF/LK-E.E./LE/01/02 vom 04.06.2002


    Ich weise darauf hin, daß jegliche Verwirkungsfristen, Verjährungsfristen oder sonstige Hemmungsfristen auf meine zuvor bezeichneten finanziellen sowie generellen Forderungen gegen Ihre natürliche Person für Staatsbürger des Deutschen Reiches ohne Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich nicht existieren.


    Sie erhalten hiermit erst- und einmalig die Gelegenheit, binnen einer Frist von zwei Wochen die Vorwürfe gegen Ihre natürliche Person unter Beweisantritt schriftlich zu entkräften.


    Fristentscheidend ist die Sendebestätigung bei mir; die Frist beginnt mit dem Tage des Datums auf dem Sendebericht, welcher den Tag der ordnungsgemäßen Übermittlung meines Schreibens an Ihre Behörde dokumentiert.


    Sollte ich in der Ihnen gesetzten Frist nichts von Ihrer Person in bezug auf eine Entkräftung meiner Vorwürfe schriftlich zugestellt bekommen, gehe ich von der Richtigkeit der gegen Sie aufgrund ihrer aktiven Handlungen erhobenen Vorwürfe (Völker-, Menschen- und Berlinstatusrechtsbruch, Hoch- und Landesverrat) aus.


    Daraus würde sich für Ihre Person und aller weiteren hier im Schreiben genannten Personen, welche Sie zu den benannten Straftaten anstifteten bzw. ebenfalls selbst gegen meine Person tätig waren oder sind, nach der noch erfolgenden Proklamation Berlins zu Groß-Berlin durch die Vereinten Nationen neben der Beschlagnahme und der sich anschließenden Enteignung aller persönlichen Vermögenswerte zwingend die Festnahme aller namentlich genannten Personen wegen der zuvor erwähnten Straftaten mit der sich anschließenden strafrechtlichen Aburteilung ergeben.


    Mit freundlichen Grüßen


    ..............................................
    Frank Wolfgang Richter



    --------




    Frank Wolfgang Richter
    Hauptstraße 1
    0-7901 Gräfendorf bei Herzberg/ Elster, Kreis Schweinitz, Regierungsbezirk Merseburg, Provinz Sachsen, Freistaat Preußen,
    Deutsches Reich


    Zustellung durch Fernkopieranschluß: 03535/46-1283.


    Herrn
    Härtel,


    hier handelnd für den vermeintlichen Landkreis Elbe-Elster, mit Vollmacht von der natürlichen Person Herrn Klaus Richter, Saathainer Straße 12, in (04910) Kraupa (vermeintlicher Landrat), diesen vertretend,


    im de jure unexistenten
    Landkreis Elbe-Elster
    der Diktatur Bundesrepublik Deutschland,


    illegaler Dienstsitz:
    Ludwig-Jahnstraße 2
    0-7930 (04916) Herzberg/Elster,


    d.h. gesetzwidrig und vollständig handelnd als Privatperson und somit persönlich mit dem eigenen sowie mit dem Vermögen der eigenen Familie vollständig haftbar und rechtlich vollständig verantwortlich.


    Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Datum
    30/30-91-01/02-mh 28.03.2002. DRRI/HÄ-LK/STF/05/02 23.04.2002
    (Bei Antwort bitte stets angeben.)


    Sehr geehrter Herr Härtel,


    ich beziehe mich auf Ihre Antragsvertretung vor dem für meine Person unzuständigen Amtsgericht Bad Liebenwerda für den sogenannten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung mit o. g. Datum gegen meine Person.


    Aufgrund meiner zahlreichen Schreiben mit Anlagen, aus denen die rechtsgültigen Handlungsgrundlagen meiner Person eindeutig zu erkennen sind und anhand derer Sie die Möglichkeit hatten, meine Angaben nachzuprüfen, vertraten Sie dennoch mit Ihrer natürlichen Person o. g. Antrag.


    Sie handelten daher in böswilliger Absicht und nur zu dem Zweck, noch eine Weile einen gutbezahlten Mitarbeiter im unexistenten Rechtsamt eines unexistenten Landkreises spielen zu können.


    Dabei schreckten Sie auch nicht davor zurück, im durch Ihre Person vertretenen Antrag mir durch niederträchtige Verdrehungen, Verkürzungen und durch aus dem Zusammenhang reißen von Fakten meiner Schreiben Aussagen zu unterstellen, die ich niemals tätigte.


    - 2 -
    Blatt 2 zu DRRI/HÄ-LK/STF/05/02 vom 23.04.2002


    Vor einem tatsächlich zuständigen Gericht wird es daher einmal keine Probleme bereiten, Ihre Unterstellungen anhand meiner Schreiben zu entkräften und Sie dafür zur Verantwortung zu ziehen!


    Der Gipfel Ihrer Unverschämtheit und menschlich abartigen Niedertracht ergab sich jedoch aus Ihrer Äußerung vor dem für meine Person unzuständigen Amtsgericht Bad Liebenwerda am 15.04.2002 mit folgendem Inhalt:


    „Ich rege an, von Amts wegen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens nach § 35 a FGG zu prüfen.“


    Jetzt wissen wir es also ganz genau, Herr Härtel, auf welcher „Rechtsgrundlage“ die Diktatur Bundesrepublik Deutschland durch ihre bezahlten Handlanger Kritiker zu Schweigen bringen läßt!!!


    Und Sie als bezahlter Handlanger werden persönlich die Konsequenzen Ihres Handelns am eigenen Leibe spüren! Und, bevor Sie mir wieder etwas in den Mund lügen wollen – selbstverständlich hervorgerufen durch das Urteil eines verfassungsrechtlich existenten und zuständigen Gerichtes!!!


    Ich fordere Sie hiermit auf, sich für Ihre Aktion schriftlich bei mir zu entschuldigen und von weiteren Angriffen Ihrer Person gegen mich abzusehen.


    Als Termin setzte ich Ihnen den 13.05.2002.


    Aufgrund Ihrer bisherigen Aktionen gegen meine Person mache ich hiermit einen Schadenersatz in einer Höhe von 250.000,00 gegen Ihre natürliche Person als bezahlter Handlanger in der Währung geltend, die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den alliierten Siegermächten des II. WK in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist.


    Für den Fall der Zuwiderhandlung meiner Aufforderung, Abstand von weiteren ungesetzlichen Aktivitäten gegen meine Familie, meine Person oder meine Grundstücke zu nehmen, drohe ich Ihnen außerdem wegen fortgesetzten Verletzungen unserer Menschenrechte und -würde sowie wegen der Herbeiführung von finanziellen Schädigungen gegen meine Person weitere Schadenersatzansprüche gegen Ihre natürliche Person an.


    Diese mache ich dann in einer Höhe von 500.000,00 gegen Sie in der Währung geltend, die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den alliierten Siegermächten des II. WK in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist.


    Ich weise darauf hin, daß jegliche Verwirkungsfristen, Verjährungsfristen oder sonstige Hemmungsfristen für Staatsbürger des Deutschen Reiches ohne Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich nicht existieren.



    Mit freundlichen Grüßen


    ..............................................
    Frank Wolfgang Richter


    ----------------------


    Und der ,,Beschluß“ des ,,Amtsgericht Bad Liebenwerda“ vom 07. 06. 2002 unter der ,,Geschäftsnummer“ 51 XVII 31/02:


    (Achtung! Man beachte den Namen der ,,Richterin“ UND die „Geschäftsnummer“!!!)


    Text:


    Amtsgericht Bad Liebenwerda
    Beschluss


    In dem Betreuungsverfahren für


    Herrn Frank Wolfgang Richter, geb. am 22.11.1968, wh.: Hauptstr. 1, 04916 Gräfendorf


    - Betroffener –


    wird die Einrichtung einer Betreuung für den Betroffenen abgelehnt.


    Gründe:


    Es besteht kein Bedürfnis für die Einrichtung einer Betreuung.
    Gem. § 1896 BGB darf ein Betreuer nur dann bestellt werden, wenn der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann und die Angelegenheit nicht ebenso gut durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, besorgt werden können.


    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.


    Der Betroffene erkennt nicht die derzeit existierenden staatlichen Organe an und stellt sein gesamtes Verhalten danach aus. Das allein rechtfertigt aber noch nicht die Feststellung, dass eine Betreuungsbedürftigkeit entstanden ist. Resultierend aus dieser Nichtanerkennung der derzeitigen existierenden staatlichen Instrumente sind Schulden beim Betroffenen entstanden durch die Nichtzahlung von entsprechenden Gebühren.


    Hier ist es den entsprechenden Gläubigern möglich ihre Forderung durch die Gerichte durchzusetzen.


    (Bemerkung: Und hier irrt die gute Frau ganz gewaltig!!! Es ist bis zum heutigen Tage eben NICHT möglich – daher der erneute Entmündigungsversuch – um sich in Besitz meines Eigentums zu bringen; was aber auch NICHT gelingen wird!!!)


    Allein daraus ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, eine Angelegenheit selbst zu regeln.
    Auch wenn die Äußerungen des Betroffenen nicht nachvollziehbar erscheinen und unbequem sind, lässt dieses noch nicht den Schluss zu, dass dieser auf Grund einer psychischen Krankheit oder körperlich-geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht ganz oder teilweise besorgen kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Betroffene auf einer für ihn feststehenden politischen Position beharrt und diese auch gegenüber allen Behörden vehement vertritt, was aber letztendlich noch nicht dazu führt, dass für den Betroffenen eine Betreuung eingerichtet werden muss.
    Selbst durch die Einrichtung einer Betreuung ist nicht die Möglichkeit des betroffenen, Schriftsätze abzufassen, einzuschränken oder zu unterbinden.
    Einen Regelungsbedarf zur Regelung von Angelegenheiten des Betroffenen sieht das Gericht nicht, so dass es derzeit keine Betreuung bedarf.


    Rechtsmittelbelehrung


    Gegen die Bestellung eines Betreuers ist eine einfache Beschwerde gegeben. Sie steht dem Betroffenen selbst, seinem Ehegatten sowie denjenigen zu, die mit dem Betroffenen in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt sind sowie der zuständigen Behörde.
    Sie kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Bad Liebenwerda oder beim Landgericht Cottbus eingelegt werden und ist nicht an eine Frist gebunden. Der Betroffene kann, wenn er untergebracht ist, die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.


    Bad Liebenwerda, 07.06.2002
    - Vormundschaftsgericht -


    Blanke
    Richterin am Amtsgericht


    ----------------------


    Anlage 2.


    Neuer Kunde – neue Runde – neuer Terrorist! *ggg*


    Schreiben des ,,Amtsgericht Bad Liebenwerda“:


    Text:


    Amtsgericht Bad Liebenwerda
    04924 Bad Liebenwerda, Dresdner Str. 10
    Tel.: 035341/6040


    Datum: 27.03.2003


    Aktenzeichen: 51 XVII 31/02
    (Bei Antwort bitte angeben)


    (Bemerkung: Das ist der absolute Hammer!!! Man beachte das ,,Aktenzeichen“!!! Man möchte auf diese Weise den o. g. unvorteilhaften ,,Beschluß“ der „Richterin“ Frau Blanke selber aushebeln und einfach einen neuen „Beschluß“ fabrizieren (Ohne den alten aufzuheben!)– der selbstverständlich das erwünschte Ergebnis – meine Entmündigung und Raub meines Vermögens – aufweist!
    Man hält sich nicht einmal an die eigenen Dödelgesetze!!!


    Was sagen denn hierzu die Herren des Grundgesetzschutzes? Auf die Antwort, wenn sie auch nur Kokolores sein wird, bin ich echt gespannt??? Agent G. Kümmerling??? *ggg*)



    Betreuungsanregung


    Sehr geehrter Herr Richter,


    aufgrund einer Anregung, Ihnen bei der Besorgung Ihrer Angelegenheiten behilflich zu sein, prüft das Gericht, ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Seine Aufgabe wäre es, Ihre Angelegenheiten, soweit es erforderlich ist, wahrzunehmen. In Betracht kommen die Angelegenheiten im Bereich


    der Vermögensangelegenheiten und der behördlichen Vertretung.


    Bei der Betreuerbestellung können Sie selbst mitwirken.


    Das Gericht wird die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Landkreises Oberspreewald - Lausitz


    (Bemerkung: Nanu, bisher wurde doch immer behauptet, daß wir im Landkreis Elbe-Elster wohnen würden??? *ggg*)


    bitten, mit Ihnen Verbindung aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch Fragen, die Sie vielleicht selbst noch haben, gern beantwortet werden.


    Frau Dr. Laube ist vom Gericht beauftragt worden, Sie zu untersuchen und ein Sachverständigengutachten über die Erforderlichkeit einer Betreuung zu erstatten. Sie wird sich deshalb demnächst mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich möchte Sie bereits hier darauf hinweisen, daß sie den Termin freiwillig wahrnehmen sollten. Im Falle einer Verweigerung Ihrerseits kann die zwangsweise Vorführung gemäß § 68 b Abs. 3 FGG angeordnet werden.


    (Bemerkung: Die Betonung liegt auf KANN! *ggg*)


    Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an. Bei der Anhörung kann eine Person Ihres Vertrauens anwesend sein. Die Anhörung soll bei Gericht erfolgen.


    Falls Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, kann Ihnen nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unter Umständen Beratungs- und Prozesskostenhilfe bewilligt werden.


    (Bemerkung: Der Witz ist nur, daß es gegenwärtig in ganz Deutschland KEINEN EINZIGEN zugelassenen Rechtsanwalt gibt! Und stellen Sie sich bloß einmal vor, liebe Leser, was ich für Zeit sinnlos vergeuden würde, wenn ich mich auf diesen BRD-Quark einlassen würde! *ggg*)



    Mit freundlichen Grüßen


    Neumann
    Richter
    (Ohne Unterschrift!)

  • Anlagen zu diesem Schreiben:


    Amtsgericht Bad Liebenwerda
    04924 Bad Liebenwerda
    Dresdner Str. 10


    Telefon: 035341/6040


    Datum: 27.03.2003


    Aktenzeichen: 51 XVII 31/02


    (Noch einmal dringend „Aktenzeichen“ beachten!!! Mit ,,Beschluß“ von „Richterin“ Blanke vergleichen!!!)


    Betreuung von Frank Wolfgang Richter


    Sehr geehrte Frau Dr. Laube,


    das Gericht hat zu prüfen,


    (Bemerkung: Auf Antrag des „Gerichtes“! *ggg*)


    ob und ggf. inwieweit für


    Herrn Frank Wolfgang Richter, geb. 22.11.68,
    wh.: Hauptstr. 1, 04916 Gräfendorf


    zur Besorgung seiner Angelegenheiten ein Betreuer zu bestellen ist.


    Ich bitte daher, den Betroffenen zu untersuchen und ein Gutachten zu folgenden Fragen zu erstatten:


    1. Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit, geistige oder seelische Behinderung vor?
    2. Welche konkreten Angelegenheiten kann der Betroffene deshalb ggf. nicht selbst besorgen, z. B. im Bereich


    der Vermögensangelegenheiten


    (Bemerkung: Ganz wichtige Frage, damit die BRD-Räuber schnell an mein Vermögen gelangen!)


    der behördlichen Vertretung.


    (Bemerkung: Auch sehr wichtig! Dann braucht man meine Schreiben über die praktizierten Rechtsbrüche von „BRD-Behörden“ nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen!)


    3. Welche Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten bestehen?


    (Bemerkung: Ganz einfach, „BRD“ abwickeln, dann geht es mir wieder ausgezeichnet! *ggg*)


    4. Wie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermögen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)?


    (Bemerkung: Wozu noch ein „Gutachten“ ???? Die „Fragen“ implizieren doch bereits den Inhalt und das „Ergebnis“ des noch zu erstellenden „Gutachtens“!!!)


    5. Welche anderen Hilfsmöglichkeiten würden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen?
    (Bemerkung: Eine Pistole, die ständig auf mich gerichtet ist!)


    6. Ist es möglich, sich mit dem Betroffenen zu verständigen?


    (Bemerkung: Selbstverständlich; während der Verhandlung vor einem alliierten Militär-Kriegsgericht, wenn ich als Zeuge gegen die hier benannten Terroristen auftrete!)


    7. Sind von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu besorgen?


    (Bemerkung: Im Prinzip nicht! Nur, wenn ich auf der „Flucht“ erschossen werde!)


    Kann diese Besorgnis ggf. durch Ihre Anwesenheit oder durch die Anwesenheit des Hausarztes oder anderer Personen ausgeräumt werden?


    (Bemerkung: Im Prinzip reicht bereits auch schon eine Spritze mit dem richtigen Inhalt aus – wozu dieser personelle Aufwand? *ggg*)


    8. Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen erforderlich, bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgründe an ihn besondere Umstände zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gründe ganz abzusehen?


    (Bemerkung: Selbstverständlich! Von der Bekanntmachung der „Gründe“ ist schon aus Gründen des Selbstschutzes der am Schauprozeß beteiligten Terroristen abzusehen – denn dann kann man sie später nicht mehr leugnen!)


    9. Bestehen Bedenken, das Gutachten in vollständiger schriftlicher Form dem Betroffenen auszuhändigen?


    (Bemerkung: Auf jeden Fall! Der „Betroffene“ würde dieses Gutachten sofort veröffentlichen und in den späteren Revisionsverfahren/Militär-Kriegsgerichtsverfahren dieses als Beweismittel über die praktizierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seine Menschenrechte vorzeigen! Zur Absicherung der am Schauprozeß beteiligten Berufsverbrecher sollte daher gleich ein Geheimprozeß durchgeführt werden! Anschließend sollte der „Betroffene“ ohne Ankündigung in „Gewahrsam“ genommen und in eine unbekannte „Pflegeanstalt“ verbracht werden; wobei darauf zu achten wäre, daß zum „Schutz“ des „Betroffenen“ niemand, vor allem nicht die Familie, den Aufenthaltsort erfährt!)


    Ich bitte um Nachricht, falls stationäre Untersuchungen oder Vorführungen erforderlich werden. Ein Exemplar der zweifach beigefügten Auftragsbestätigung erbitte ich zurück.


    (Bemerkung: Da darauf Ihre Unterschrift unter Ihrer Zustimmung steht; wir Sie somit in der Hand haben und Sie dann springen müssen – und zwar so, wie wir klatschen!)


    Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Neumann
    Richter
    (Beim Volksgerichtshof???)
    (Ohne Unterschrift!)


    Weitere Anlage hierzu:


    Amtsgericht Bad Liebenwerda
    Der Direktor


    Dresdnerstraße 10. 04924 Bad Liebenwerda
    Postfach 64. 04921 Bad Liebenwerda


    Telefon: 035341/604-0
    Nebenanschluß: 207
    Telefax: 035341/12129


    Datum 06.03.2003


    Aktenzeichen (Bei der Antwort bitte angeben)
    - 47 – 1. 14(1) -


    Herrn
    Abt.-Richter
    Der Abt. 51


    (Bemerkung: Hähhhhhhh???????)



    Betr.: Frank Richter aus Gräfendorf
    Bezug: ohne


    In der Anlage übergebe ich die Akten 15 K 153/02


    (Bemerkung: Versuch der Zwangsversteigerung meines Hauses aufgrund des Antrages von Michael Oecknigk; auch FDJ-Sekretär Popei genannt.)


    und 41 OWi 528/02


    (Bemerkung: Forderung von berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Blitzergebühren auf der Grundlage eines erloschenen grundgesetzlichen Ordnungswidrigkeitsgesetzes durch die Oranienburger „Polizei“-Mafia.)

    mit der Bitte um Prüfung, ob betreuungsrechtliche Maßnahmen bzgl. Des Herrn Richter zu veranlassen sind.
    Herr Richter ist hier dienstlich aus einer Vielzahl weiterer Verfahren bekannt, in den er sich ähnlich wie in den beiden beigefügten äußert. Die Akten können bei Bedarf eingefordert werden.


    Dr. Maas
    (Und jetzt kommts – MIT Unterschrift!!!
    Was für ein grober Leichtsinn!!! *ggg*)


    Folgendes Schreiben ging mir per Post berlinstatusrechtlich ungesetzlich EINEN TAG VOR OSTERN (Wegen der psychologischen Kriegsführung!) zu, initiiert von Herrn Dr. Hans Josef Maas, als Hochstapler und Terrorist unter der Bezeichnung Direktor tätig am ,,Amtsgericht Bad Liebenwerda“ (Im Bundesland Brandenburg gelegen. *ggg*):


    Praxis
    Dipl. med. Carola Laube
    Ärztin für Neurologie und Psychiatrie


    04895 Falkenberg
    Karl-Marx-Str.1
    Tel.: 035365/2767



    Herrn
    Frank Wolfgang Richter
    Hauptstr. 01
    04916 Gräfendorf


    Falkenberg, 17.04.2003



    Sehr geehrter Herr Richter!


    Wie Ihnen bekannt ist, bin ich vom Amtsgericht Bad Liebenwerda beauflagt worden, ein ärztliches Gutachten über Sie zu erstellen. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck am Freitag, dem 16. 05. 2003 um 14.00 Uhr in meiner Praxis in 04895 Falkenberg Karl-Marx-Str. 01 (ehemaliges Landambulatorium) einzufinden.


    Desweiteren bitte ich Sie, eventuell vorhandene wichtige ärztliche Vorbefunde zur Einsichtnahme mitzubringen.


    Ich bin auf ein ausgiebiges, die Fragen des Gerichts, zu denen im Gutachten Stellung genommen werden soll, klärendes Gespräch eingestellt.


    Mit freundlichem Gruß


    Laube


    Stempel:
    Dipl.-Med. Carola Laube
    Ärztin f. Neurologie/Psychiatrie
    Karl-Marx-Str. 1
    04895 Falkenberg/E.
    Tel. 035365/2767 – 80 38 005 - 04



    P. S. Sollten Sie zu dem genannten Termin verhindert sein, bitte ich Sie um schriftliche Nachricht, damit eine neue Terminvereinbarung erfolgen kann.


    Privat ist diese nette Dame hier zu erreichen:


    Walther – Rathenau - Str. 38
    0 – 7900 Falkenberg/Elster


    Tel.: 035365/2251 oder 01718305504.


    Zum Schluß bleibt mir nur noch zu sagen: Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!
    Bildlich gesprochen – natürlich! Denn die deutsche Verfassung sieht den Vollzug der Todesstrafe ja durch Köpfung vor!!!


    Beste Grüße, Frank Wolfgang Richter.



    Und hier mein Antwortschreiben:



    Reichsland Freistaat Preußen
    Provinz Sachsen
    Kommissarisches Oberpräsidium
    Der Oberpräsident
    Provisorischer Amtswohn- und Amtssitz
    Hauptstraße 1, 0 – 7901 Gräfendorf




    Einschreiben mit Rückschein
    Frau Carola Laube
    Ärztin für Neurologie und Psychiatrie
    Walther – Rathenau – Str. 38
    0 – 7900 Falkenberg/Elster





    Ihr Zeichen
    ohne


    Ihre Nachricht vom
    17. 04. 2003
    Eingang: 19. April 2003



    Unser Geschäftszeichen
    LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03


    Datum
    02. Mai 2003






    B e t r i f f t : A Widerspruch gegen das berlinstatusrechtlich ungesetzliche Schreiben
    der natürlichen Person Frau Dipl. med. Carola Laube als grundgesetzliche Terminbestimmung zum 16. Mai 2003 unter dem o. g. Datum und unter berlinstatusrechtlich ungesetzlicher,
    damit unbefugter und somit nötigender,
    Aufforderung zur eventuellen Abgabe eines Ausweichtermins;
    persönlich zu verantworten durch die natürliche Person
    Frau Dipl. med. Carola Laube,
    hier handelnd als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie im berlinstatusrechtlich ungesetzlichen bundeslandesverfassungsrechtlichen Bundesland Brandenburg;


    persönlich berlinstatusrechtlich ungesetzlich handelnd zu Lasten des Staatsbürgers des Deutschen Reiches und Amtsverhältnisträgers der preußischen Provinz Sachsen, Herrn Frank Wolfgang Richter, wohnhaft in 0 – 7901 Gräfendorf über Falkenberg/Elster, Hauptstraße 1, Kreis Schweinitz, preußische Provinz Sachsen;


    B Nachweis der verfassungsgemäßen Tätigkeit der natürlichen
    Person Frau Dipl. med. Carola Laube als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie im berlinstatusrechtlich gesetzlichen Landkreis Schweinitz;


    C Antrag auf ersatzlose und vollständige Aufhebung des unter A
    benannten Schreiben und Rückreichung des gesamten Vorgangs unter dem grundgesetzlichen Aktenzeichen 51 XVII 31/02 der natürlichen Personen


    - Herr Neumann, hier handelnd als grundgesetzlicher Richter sowie
    - Herr Dr. Hans Josef Maas, hier handelnd als grundgesetzlicher Direktor;



    - 2 -
    Blatt 2 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003



    beide hier in Gemeinschaft handelnd bei dem berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Amtsgericht Bad Liebenwerda;


    sowie


    D Androhung eines Schadensersatzanspruches und Meldung der natürlichen Person Frau Carola Laube wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA im Falle der
    Zuwiderhandlung in bezug auf den Inhalt dieses Schreibens;





    Sehr geehrte Frau Carola Laube,


    unter dem o. g. Datum wurde bei meinem provisorischen Amtswohn- und Amtssitz als Oberpräsident bei dem Kommissarischen Oberpräsidium der Provinz Sachsen im Reichsland Freistaat Preußen, Hauptstraße 1 in 0 – 7901 Gräfendorf über Falkenberg/Elster ein Brief von einer grundgesetzlichen Briefzustellerin, und nicht durch einen Postboten, aus einem grundgesetzlichen Briefzentrum 04, und nicht aus einem Postamt, berlinstatusrechtlich ungesetzlich und damit vollständig rechtsunwirksam zugestellt, der das o. konkret bezeichnete berlinstatusrechtlich ungesetzliche Schreiben enthielt und formfehlerhaft an den Staatsbürger des Deutschen Reiches, Landeseinwohner des Reichslandes Freistaat Preußen, Provinzialeinwohner der preußischen Provinz Sachsen und Amtsverhältnisträger, Herrn Frank Wolfgang Richter, wohnhaft o. b., gerichtet ist.


    Sie werden hiermit ausdrücklich als vollständig eigenverantwortlich handelnde natürliche Person und persönlich vollständig mit Ihrem gesamten Vermögen und dem Vermögen Ihrer Familie haftend auf das Rechtschutzbedürfnis meiner natürlichen Person als Staatsbürger des Deutschen Reiches, Landeseinwohner des Reichslandes Freistaat Preußen, Provinzialeinwohner der preußischen Provinz Sachsen sowie Amtsverhältnisträger Oberpräsident der Provinz Sachsen im Reichsland Freistaat Preußen und damit auf die sofortige vollständige und ersatzlose Aufhebung Ihres o. g. ungesetzlichen Schreiben und auf die unbearbeitete Rückreichung des gesamten Verfahrens an die diesen Vorgang einreichende Stelle hingewiesen.


    Als durch die Hauptsiegermacht USA zum Zwecke der erst mit der kommenden Proklamation Berlins zu Groß-Berlin auf Veranlassung durch die USA erfolgen werdenden tatsächlichen Wiedervereinigung Deutschlands gewollt,
    genehmigt und durch das US Department of Justice dienstverpflichteter Amtsverhältnisträger Oberpräsident des Kommissarischen Oberpräsidiums der Provinz Sachsen erhebe ich hiermit wegen Ihrer o. b. berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Handlung und zur Wiederherstellung meiner verfassungsmäßig garantierten Rechte und Pflichten Widerspruch gegen das berlinstatusrechtlich ungesetzlich unter Betrifft A bezeichnete Schreiben, der wie folgt begründet wird:



    B e g r ü n d u n g.


    1. weise ich Sie darauf hin, daß es postalisch berlinstatusrechtlich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des SHAEF-Gesetzes Nr. 76 der USA keine bundesdeutsche Postleitzahl 04916 in Gräfendorf gibt,
    die berlinstatusrechtlich zwingend vorgeschriebene reichsverfassungsrechtliche Postleitzahl O - 7901 von Ihnen nicht genannt wurde und
    demgemäß die Zustellung,


    - 3 -
    Blatt 3 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003



    wie oben bereits benannt und da Deutschland keinen Friedensvertrag hat,
    wegen Völker-, Kriegs-, Besatzungs-, Reichsstaats-, Reichslandes-, Provinzialverfassungs- und Menschenrechtsbruch zurückgewiesen wird.
    Ihr o. g. Schreiben gilt somit als nicht ordnungsgemäß und rechtswirksam zugestellt. Gleichermaßen ist Ihre eigene angegebene Postleitzahl 04895 rechtsunwirksam;


    2. können Sie mich gar nicht gemäß einer Beauflagung eines unzuständigen und berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Amtsgericht Bad Liebenwerda zu einem Gespräch laden und selbstverständlich auch kein grundgesetzliches Gutachten über meine Person anfertigen und


    3. sich die zur reichsverfassungsrechtlichen und reichsgesetzlichen Rechtsordnung,
    wie auch zur preußisch reichslandesverfassungsrechtlichen und preußisch reichslandesgesetzlichen Rechtsordnung,
    so auch zur preußisch provinzialverfassungsrechtlichen und preußisch provinzialgesetzlichen Rechtsordnung unzulässige natürliche Person Frau Dipl. med. Carola Laube,
    hier handelnd als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie in der Stadt Falkenberg/Elster,
    weder rechtlich noch gesetzlich in der Lage befindet,
    zur geltenden Rechtsordnung für oder gegen Staatsbürger des Deutschen Reiches / von Deutschland,
    die keine Staatsbürger des Bundesrepublik Deutschland sind,
    da es diese in Ermangelung einer solchen Staatsbürgerschaft nicht gibt,
    Gesetze eines in Ermangelung der Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts für und gegen das Berliner- und Mitteldeutsche Gebiet in den Grenzen vom 31. 12. 1937 durch Gerichtsbescheid S 72 Kr 433/93 des Sozialgerichts in Berlin am 22. 09. 1993 unexistent festgestellten Bundeslandes Brandenburg und auch keine Bundesgesetze zur Anwendung bringen zu dürfen.


    Ich habe Sie daher nach B aufzufordern,
    mir binnen einer Frist von 21 Tagen den schriftlichen Nachweis zu erbringen,
    wer Sie als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie berlinstatusrechtlich gesetzlich zur reichsverfassungsrechtlichen und reichsgesetzlichen Rechtsordnung,
    wie auch zur preußisch reichslandesverfassungsrechtlichen und preußisch reichslandesgesetzlichen
    Rechtsordnung,
    so auch zur preußisch provinzialverfassungsrechtlichen und preußisch provinzialgesetzlichen Rechtsordnung genehmigt und damit in Ihrer Tätigkeit zugelassen hat und wann diese Zulassung erfolgte.


    Wie der Sonderbevollmächtigte des US Department of State dem Reichs(Internetzensur!)kanzler der Kommissarischen Reichsregierung in einem Vier-Augen-Gespräch am 16. 01. 1999 in Berlin mehrmals glaubhaft versicherte,
    unterliegen alle Amtsverhältnisträger und Staatsbürger des Deutschen Reiches/ von Deutschland der zur Öffnung der innerdeutschen Wirtschaftsgrenzen am 09. 11. 1989 handlungsfähigen durch die USA mit Wirkung zum


    a 08. 05. 1985 gewollt und genehmigt Kommissarischen Reichsregierung,
    b 25. 02. 1987 gewollt und genehmigten Kommissarischen Regierungen der 17 Reichsländer,
    c 09. 11. 1989 gewollt und genehmigt Kommissarischen Regierungen der preußischen Provinzen


    zur Wahrung, dem Schutz und Fortbestand des völker-, reichsstaats-, reichsländer-, provinzial- und kommunalverfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin,
    unter der Führung des durch die USA dienstverpflichteten Reichs(Internetzensur!)kanzlers der Kommissarischen Reichsregierung,
    - 4 -
    Blatt 4 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003



    der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der USA und stehen der grundgesetzlichen bundesländerrechtlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit exterritorial gegenüber.


    Der hier benannten berlinstatusrechtlich ungesetzlich handelnden natürlichen Person Frau Dipl. med. Carola Laube ist bekannt und bewußt,
    daß man nicht zu etwas beitreten kann,
    was nach dem 17. 07. 1990 durch den Rechtsakt der Alliierten in Paris nicht mehr besteht.


    So ist der berlinstatusrechtlich ungesetzlich handelnden natürlichen Person Frau Dipl. med. Carola Laube weiterhin bekannt und bewußt,
    daß es bis zum Friedensvertrag zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges einerseits und dem handlungsfähigen Staat Deutsches Reich andererseits,
    den Deutschland bisher nicht hat und der durch die am 17. 07. 1990 handlungsunfähig untergegangene Bundesrepublik Deutschland nicht abgeschlossen werden kann,
    weder eine „laufende Rechtsprechung“ noch eine „Rechtseinheit“ oder einen „Rechtsfrieden“ und erst
    recht keine „Rechtssicherheit“,
    sondern bis zur zwangsweisen Auflösung der handlungsunfähig untergegangenen und jetzt als Diktatur regierten Bundesrepublik Deutschland durch die Vereinten Nationen zwei verschiedene Rechtsordnungen gibt.


    Dieser fortbestehenden völker-, kriegs-, besatzungs-, reichsstaats-, reichsländer-, provinzial- und kommunalverfassungsrechtlichen Sach- und Rechtslage folgend,
    bin ich durch Ihre ungesetzlichen Handlungen gegen meine natürliche Person als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches,
    Landeseinwohner des Reichslandes Freistaat Preußen,
    Provinzialeinwohner der preußischen Provinz Sachsen und Amtsverhältnisträger Oberpräsident verfassungsrechtlich und gesetzlich gezwungen,
    zur Widerherstellung meines Rechtschutzbedürfnisses Sie daran – wie unter C benannt - zu erinnern,
    daß Sie unverzüglich dafür Sorge zu tragen haben,
    das o. unter A konkret benannte Schreiben binnen einer Frist von 21 Tagen ersatzlos und vollständig aufzuheben und den gesamten Vorgang an die dieses Verfahren einreichende Stelle wegen Ihrer Unzuständigkeit unbearbeitet zurückzureichen.


    Vorsorglich weise ich Sie noch darauf hin,
    daß die schriftliche Zusendung der Aufhebung der o. b. Schreiben persönlich von Ihnen unterzeichnet sein muß, da maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift rechtsunwirksam sind.


    Sollten Sie jedoch nicht binnen der Ihnen hiermit jeweils gesetzten Frist von 21 Tagen meine o. b. Forderungen nach B und C schriftlich und vollständig erfüllen können,
    ist das Provinzialorgan Kommissarisches Oberpräsidium der Provinz Sachsen unter meiner Leitung völker-, kriegs-, besatzungs-, reichsstaats-, reichsländer- und provinzialverfassungsrechtlich nach D gezwungen,
    Ihre natürliche Person wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA über den Präsident des "Kommissarischen Reichsgericht" dem US Department of Justice wegen vorsätzlichen Rechtsbruch der Anlage A des "1. Londoner Protokoll" vom 12. 09. 1944 (The Conferences at Malta and Yalta; Germany, Zones of Occupation and Administration of "Greater Berlin" S. 111 ff),
    sowie Artikel I § 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 der USA vom 13. 02. 1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe S. S.24ff) zur strafrechtlichen Anzeige bringen zu müssen,
    da es zur geltenden Rechtsordnung des Deutschen Reiches,
    welches völkerrechtlich mit Deutschland und nicht mit Bundesrepublik Deutschland,
    welche mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 am 17. 07. 1990 in Paris handlungsunfähig untergegangen ist,
    definiert wurde,
    - 5 -
    Blatt 5 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003



    es eine grundgesetzliche Ärztin für Neurologie und Psychiatrie in der preußischen Stadt 0 – 7900 Falkenberg/Elster nicht gibt,
    und gemäß dem Ergebnis des Vier-Augen-Gesprächs am 16. 01. 1999 in Berlin,
    der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. 09. 1990 [BGBl. II S. 1318 ff] für und gegen


    a. Staatsbürger des Deutschen Reiches, Staatsbeamte und Amtsverhältnisträger von Reichsorganen,
    b. Landeseinwohner, Landesbeamte und Amtsverhältnisträger von Landesorganen der 17 Reichsländer,
    c. Provinzialeinwohner, Provinzialbeamte und Amtsverhältnisträger von Provinzialorganen der
    preußischen Provinzen keine Anwendung findet,


    sondern das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25. 09. 1990 [BGBl. II S. 1274 ff],
    nach dessen gesetzlichen Bestimmungen für und gegen den zuvor erwähnten Personenkreis alle Rechte und Verantwortlichkeiten der USA als Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkriegs,
    wie auch die Rechte und Verantwortlichkeiten der Viermächte,
    bis zum Friedensvertrag zwischen den Alliierten unter der Führung der USA einerseits und dem handlungsfähigen Staate Deutsches Reich andererseits fortbestehen.


    Im Falle Ihrer Zuwiderhandlung,
    meine Forderungen rechtzeitig und vollständig zu erfüllen und in Zukunft geltendes Recht im Sinne dieses Schreibens zu beachten,
    fordere ich in dem Falle bereits hiermit,
    ohne daß es anschließend noch weiterer Schreiben an Ihre natürliche Person bedarf,
    und wie unter D benannt,
    einen Schadensersatzanspruch in einer Höhe von 250.000,00 ein,
    den ich hiermit gegen Ihre natürliche Personen sowie gegen das gesamte Vermögen Ihrer Familie androhe und nach Ihrer Zuwiderhandlung automatisch in der Währung geltend mache,
    die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist.


    Ich weise Sie vorsorglich darauf hin,
    daß jegliche Verwirkungsfristen, Verjährungsfristen oder sonstige Hemmungsfristen auf Forderungen von Staatsbürgern und Behörden des Deutschen Reiches oder dessen Gliederungen ohne Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich nicht existieren und Ihre weitere Unterlassung der wörtlichen Nennung meiner öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisträgerbezeichnung "Oberpräsident des Kommissarischen Oberpräsidiums der Provinz Sachsen" den Straftatbestand des Landesverrats erfüllt.




    Hochachtungsvoll



    Kommissarisches Oberpräsidium der preußischen Provinz Sachsen
    Der Oberpräsident




    Und nun noch zur Unterstützung dieser Attacken auf meine Person:



    Kretschmann – Niemand hat ein größeres Maul!


    Sehr geehrte Leser,


    es ist Wochenende; und wie fast immer vor Wochenschluß oder unmittelbar vor Feiertagen (Wegen der psychologischen Kriegsführung!) hatte die Postfrau wieder schwer zu schleppen! :-)))


    Brachte Sie doch nicht weniger als vier einzelne ,,Zustellungssendungen“ zur ,,Abgabe der eidesstattlichen Versicherung“ (Die es rechtlich gar nicht gibt!!!) und ein ,,Haftbefehl“ (Ich muß nun tatsächlich einmal zählen, wieviel ich schon in meiner Sammlung habe! *ggg*)


    Initiator diesmal ist der bereits vermißt geglaubte ,,Gerichtsvollzieher“ und Obergroßmaul, der mich bereits vor einem Jahr ein halbes Jahr ,,einbuchten“ wollte, Jörg Kretschmann, tätig unter seiner Räuberadresse Bormannstraße (Wie apart!!!) 43 in 0 – 7950 Bad Liebenwerda; Tel. 035341/23284.


    Erst kürzlich erinnerte ich mich an diese Gestalt und überlegte mir noch, wie ich mit Ihm fortfahre.
    Nun, diese Überlegungen hat er mir mit seiner heutigen Aktion großzügig abgenommen.


    Er wird sich unwiderruflich in meine Liste einreihen, in der alle Terroristen, Betrüger und Hochstapler, die mich in meiner Arbeit für das Deutsche Reich aufhalten wollen, fein säuberlich für die Ewigkeit notiert sind!


    Die Arroganz und der Größenwahn dieser Leute ist wirklich unglaublich! Jeder sieht, daß es mit der Diktatur ,,BRD“ auch de facto unweigerlich zu Ende geht – nur diese Strolche machen mit ihren Verbrechen einfach weiter.


    Dafür werden sie dann vor den entsprechenden Gerichten auch ihre angemessene Honorierung finden!


    Nur glauben die das immer noch nicht – eine sehr gefährliche Ignorierung von Fakten!


    Nun ja, wer nicht hören will, der muß halt fühlen!


    Für mich ist dieses Verhalten unbegreiflich – denn jeder, der kein totaler Ignorant ist, kann die geltenden Rechtsgrundlagen nachprüfen; fast niemand tut es aber!


    Wer allerdings sieht, wie diese Strolche schon auf unterster Ebene nicht im Traum daran denken, von ihren tagtäglichen Rechtsbrüchen abzulassen – der muß zwangsläufig zu dem traurigen Schluß kommen, daß wahrscheinlich – leider – Plan B zur Anwendung kommen muß. Denn diese Strolche sind so tief in ihre Verbrechen verstrickt, daß sie ganz genau wissen, was ihnen blüht, wenn sie einmal ihrer diktatorischen Macht enthoben sind – und damit freiwillig nicht abtreten.


    Diese Reaktion heute ordne ich ganz klar als Reaktion auf meine Aufklärungsbeiträge hier im Weltnetz ein!
    Die Diktatur ,,BRD“ kann es sich selbstverständlich nicht leisten, so von mir tagtäglich vorgeführt zu werden!


    Dies erst einmal in aller Kürze mit den besten Grüßen, Frank Wolfgang Richter.


    Ach so, was mir erneut aufgefallen ist. Immer, wenn ich die Post von diesem Großmaul öffne, entströmt so ein sonderbarer penetranter Gestank – in etwa wie starkes Billigparfüm, der Eimer für fünf Mark! *ggg* Ist das auch schon einmal jemanden aufgefallen??? Weiß jemand, ob diese Strolche eventuell ihre Post mit irgendwelchen Substanzen präparieren, um bei dem Empfänger der Sendung eventuell gewünschte Reaktionen (Übelkeit, Kopfschmerzen, Angstzustände...) auszulösen???? Ich mußte nach der Öffnung der Briefe tatsächlich das Fenster öffnen, da der Gestank der Briefe nicht auszuhalten war!!!
    Danach habe ich die Briefe zum Entstänkern erst einmal nach draußen gelegt.

  • >Anlagen zu diesem Schreiben:
    >Amtsgericht Bad Liebenwerda
    >04924 Bad Liebenwerda
    >Dresdner Str. 10
    >Telefon: 035341/6040
    >Datum: 27.03.2003
    >Aktenzeichen: 51 XVII 31/02
    >(Noch einmal dringend „Aktenzeichen“ beachten!!! Mit ,,Beschluß“ von „Richterin“ Blanke vergleichen!!!)
    >Betreuung von Frank Wolfgang Richter
    >Sehr geehrte Frau Dr. Laube,
    >das Gericht hat zu prüfen,
    >(Bemerkung: Auf Antrag des „Gerichtes“! *ggg*)
    >ob und ggf. inwieweit für
    >Herrn Frank Wolfgang Richter, geb. 22.11.68,
    >wh.: Hauptstr. 1, 04916 Gräfendorf
    >zur Besorgung seiner Angelegenheiten ein Betreuer zu bestellen ist.
    >Ich bitte daher, den Betroffenen zu untersuchen und ein Gutachten zu folgenden Fragen zu erstatten:
    >1. Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit, geistige oder seelische Behinderung vor?
    >2. Welche konkreten Angelegenheiten kann der Betroffene deshalb ggf. nicht selbst besorgen, z. B. im Bereich
    >der Vermögensangelegenheiten
    >(Bemerkung: Ganz wichtige Frage, damit die BRD-Räuber schnell an mein Vermögen gelangen!)
    >der behördlichen Vertretung.
    >(Bemerkung: Auch sehr wichtig! Dann braucht man meine Schreiben über die praktizierten Rechtsbrüche von „BRD-Behörden“ nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen!)
    >3. Welche Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten bestehen?
    >(Bemerkung: Ganz einfach, „BRD“ abwickeln, dann geht es mir wieder ausgezeichnet! *ggg*)
    >4. Wie lange werden die Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermögen zur Besorgung der bezeichneten Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen (Dauer der Betreuung)?
    >(Bemerkung: Wozu noch ein „Gutachten“ ???? Die „Fragen“ implizieren doch bereits den Inhalt und das „Ergebnis“ des noch zu erstellenden „Gutachtens“!!!)
    >5. Welche anderen Hilfsmöglichkeiten würden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen?
    >(Bemerkung: Eine Pistole, die ständig auf mich gerichtet ist!)
    >6. Ist es möglich, sich mit dem Betroffenen zu verständigen?
    >(Bemerkung: Selbstverständlich; während der Verhandlung vor einem alliierten Militär-Kriegsgericht, wenn ich als Zeuge gegen die hier benannten Terroristen auftrete!)
    >7. Sind von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu besorgen?
    >(Bemerkung: Im Prinzip nicht! Nur, wenn ich auf der „Flucht“ erschossen werde!)
    >Kann diese Besorgnis ggf. durch Ihre Anwesenheit oder durch die Anwesenheit des Hausarztes oder anderer Personen ausgeräumt werden?
    >(Bemerkung: Im Prinzip reicht bereits auch schon eine Spritze mit dem richtigen Inhalt aus – wozu dieser personelle Aufwand? *ggg*)
    >8. Ist es zur Vermeidung erheblicher Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen erforderlich, bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgründe an ihn besondere Umstände zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gründe ganz abzusehen?
    >(Bemerkung: Selbstverständlich! Von der Bekanntmachung der „Gründe“ ist schon aus Gründen des Selbstschutzes der am Schauprozeß beteiligten Terroristen abzusehen – denn dann kann man sie später nicht mehr leugnen!)
    >9. Bestehen Bedenken, das Gutachten in vollständiger schriftlicher Form dem Betroffenen auszuhändigen?
    >(Bemerkung: Auf jeden Fall! Der „Betroffene“ würde dieses Gutachten sofort veröffentlichen und in den späteren Revisionsverfahren/Militär-Kriegsgerichtsverfahren dieses als Beweismittel über die praktizierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seine Menschenrechte vorzeigen! Zur Absicherung der am Schauprozeß beteiligten Berufsverbrecher sollte daher gleich ein Geheimprozeß durchgeführt werden! Anschließend sollte der „Betroffene“ ohne Ankündigung in „Gewahrsam“ genommen und in eine unbekannte „Pflegeanstalt“ verbracht werden; wobei darauf zu achten wäre, daß zum „Schutz“ des „Betroffenen“ niemand, vor allem nicht die Familie, den Aufenthaltsort erfährt!)
    >Ich bitte um Nachricht, falls stationäre Untersuchungen oder Vorführungen erforderlich werden. Ein Exemplar der zweifach beigefügten Auftragsbestätigung erbitte ich zurück.
    >(Bemerkung: Da darauf Ihre Unterschrift unter Ihrer Zustimmung steht; wir Sie somit in der Hand haben und Sie dann springen müssen – und zwar so, wie wir klatschen!)
    >Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen zur Verfügung.
    >Mit freundlichen Grüßen
    >Neumann
    >Richter
    >(Beim Volksgerichtshof???)
    >(Ohne Unterschrift!)
    >Weitere Anlage hierzu:
    >Amtsgericht Bad Liebenwerda
    >Der Direktor
    >Dresdnerstraße 10. 04924 Bad Liebenwerda
    >Postfach 64. 04921 Bad Liebenwerda
    >Telefon: 035341/604-0
    >Nebenanschluß: 207
    >Telefax: 035341/12129
    >Datum 06.03.2003
    >Aktenzeichen (Bei der Antwort bitte angeben)
    >- 47 – 1. 14(1) -
    >Herrn
    >Abt.-Richter
    >Der Abt. 51
    >(Bemerkung: Hähhhhhhh???????)
    >
    >Betr.: Frank Richter aus Gräfendorf
    >Bezug: ohne
    >In der Anlage übergebe ich die Akten 15 K 153/02
    >(Bemerkung: Versuch der Zwangsversteigerung meines Hauses aufgrund des Antrages von Michael Oecknigk; auch FDJ-Sekretär Popei genannt.)
    >und 41 OWi 528/02
    >(Bemerkung: Forderung von berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Blitzergebühren auf der Grundlage eines erloschenen grundgesetzlichen Ordnungswidrigkeitsgesetzes durch die Oranienburger „Polizei“-Mafia.)
    >
    >mit der Bitte um Prüfung, ob betreuungsrechtliche Maßnahmen bzgl. Des Herrn Richter zu veranlassen sind.
    >Herr Richter ist hier dienstlich aus einer Vielzahl weiterer Verfahren bekannt, in den er sich ähnlich wie in den beiden beigefügten äußert. Die Akten können bei Bedarf eingefordert werden.
    >Dr. Maas
    >(Und jetzt kommts – MIT Unterschrift!!!
    >Was für ein grober Leichtsinn!!! *ggg*)
    >Folgendes Schreiben ging mir per Post berlinstatusrechtlich ungesetzlich EINEN TAG VOR OSTERN (Wegen der psychologischen Kriegsführung!) zu, initiiert von Herrn Dr. Hans Josef Maas, als Hochstapler und Terrorist unter der Bezeichnung Direktor tätig am ,,Amtsgericht Bad Liebenwerda“ (Im Bundesland Brandenburg gelegen. *ggg*):
    >Praxis
    >Dipl. med. Carola Laube
    >Ärztin für Neurologie und Psychiatrie
    >04895 Falkenberg
    >Karl-Marx-Str.1
    >Tel.: 035365/2767
    >
    >Herrn
    >Frank Wolfgang Richter
    >Hauptstr. 01
    >04916 Gräfendorf
    >Falkenberg, 17.04.2003
    >
    >Sehr geehrter Herr Richter!
    >Wie Ihnen bekannt ist, bin ich vom Amtsgericht Bad Liebenwerda beauflagt worden, ein ärztliches Gutachten über Sie zu erstellen. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck am Freitag, dem 16. 05. 2003 um 14.00 Uhr in meiner Praxis in 04895 Falkenberg Karl-Marx-Str. 01 (ehemaliges Landambulatorium) einzufinden.
    >Desweiteren bitte ich Sie, eventuell vorhandene wichtige ärztliche Vorbefunde zur Einsichtnahme mitzubringen.
    >Ich bin auf ein ausgiebiges, die Fragen des Gerichts, zu denen im Gutachten Stellung genommen werden soll, klärendes Gespräch eingestellt.
    >Mit freundlichem Gruß
    >Laube
    >Stempel:
    >Dipl.-Med. Carola Laube
    >Ärztin f. Neurologie/Psychiatrie
    >Karl-Marx-Str. 1
    >04895 Falkenberg/E.
    >Tel. 035365/2767 – 80 38 005 - 04
    >
    >P. S. Sollten Sie zu dem genannten Termin verhindert sein, bitte ich Sie um schriftliche Nachricht, damit eine neue Terminvereinbarung erfolgen kann.
    >Privat ist diese nette Dame hier zu erreichen:
    >Walther – Rathenau - Str. 38
    >0 – 7900 Falkenberg/Elster
    >Tel.: 035365/2251 oder 01718305504.
    >Zum Schluß bleibt mir nur noch zu sagen: Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!
    >Bildlich gesprochen – natürlich! Denn die deutsche Verfassung sieht den Vollzug der Todesstrafe ja durch Köpfung vor!!!
    >Beste Grüße, Frank Wolfgang Richter.
    >
    >Und hier mein Antwortschreiben:
    >
    >Reichsland Freistaat Preußen
    >Provinz Sachsen
    >Kommissarisches Oberpräsidium
    >Der Oberpräsident
    >Provisorischer Amtswohn- und Amtssitz
    >Hauptstraße 1, 0 – 7901 Gräfendorf
    >Einschreiben mit Rückschein
    >Frau Carola Laube
    >Ärztin für Neurologie und Psychiatrie
    >Walther – Rathenau – Str. 38
    >0 – 7900 Falkenberg/Elster
    >
    >Ihr Zeichen
    >ohne
    >Ihre Nachricht vom
    >17. 04. 2003
    >Eingang: 19. April 2003
    >
    >Unser Geschäftszeichen
    >LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03
    >Datum
    >02. Mai 2003
    >B e t r i f f t : A Widerspruch gegen das berlinstatusrechtlich ungesetzliche Schreiben
    >der natürlichen Person Frau Dipl. med. Carola Laube als grundgesetzliche Terminbestimmung zum 16. Mai 2003 unter dem o. g. Datum und unter berlinstatusrechtlich ungesetzlicher,
    >damit unbefugter und somit nötigender,
    >Aufforderung zur eventuellen Abgabe eines Ausweichtermins;
    >persönlich zu verantworten durch die natürliche Person
    >Frau Dipl. med. Carola Laube,
    >hier handelnd als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie im berlinstatusrechtlich ungesetzlichen bundeslandesverfassungsrechtlichen Bundesland Brandenburg;
    >persönlich berlinstatusrechtlich ungesetzlich handelnd zu Lasten des Staatsbürgers des Deutschen Reiches und Amtsverhältnisträgers der preußischen Provinz Sachsen, Herrn Frank Wolfgang Richter, wohnhaft in 0 – 7901 Gräfendorf über Falkenberg/Elster, Hauptstraße 1, Kreis Schweinitz, preußische Provinz Sachsen;
    >B Nachweis der verfassungsgemäßen Tätigkeit der natürlichen
    >Person Frau Dipl. med. Carola Laube als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie im berlinstatusrechtlich gesetzlichen Landkreis Schweinitz;
    >C Antrag auf ersatzlose und vollständige Aufhebung des unter A
    >benannten Schreiben und Rückreichung des gesamten Vorgangs unter dem grundgesetzlichen Aktenzeichen 51 XVII 31/02 der natürlichen Personen
    >- Herr Neumann, hier handelnd als grundgesetzlicher Richter sowie
    >- Herr Dr. Hans Josef Maas, hier handelnd als grundgesetzlicher Direktor;
    >
    >- 2 -
    >Blatt 2 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003
    >
    >beide hier in Gemeinschaft handelnd bei dem berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Amtsgericht Bad Liebenwerda;
    >sowie
    >D Androhung eines Schadensersatzanspruches und Meldung der natürlichen Person Frau Carola Laube wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA im Falle der
    >Zuwiderhandlung in bezug auf den Inhalt dieses Schreibens;
    >
    >Sehr geehrte Frau Carola Laube,
    >unter dem o. g. Datum wurde bei meinem provisorischen Amtswohn- und Amtssitz als Oberpräsident bei dem Kommissarischen Oberpräsidium der Provinz Sachsen im Reichsland Freistaat Preußen, Hauptstraße 1 in 0 – 7901 Gräfendorf über Falkenberg/Elster ein Brief von einer grundgesetzlichen Briefzustellerin, und nicht durch einen Postboten, aus einem grundgesetzlichen Briefzentrum 04, und nicht aus einem Postamt, berlinstatusrechtlich ungesetzlich und damit vollständig rechtsunwirksam zugestellt, der das o. konkret bezeichnete berlinstatusrechtlich ungesetzliche Schreiben enthielt und formfehlerhaft an den Staatsbürger des Deutschen Reiches, Landeseinwohner des Reichslandes Freistaat Preußen, Provinzialeinwohner der preußischen Provinz Sachsen und Amtsverhältnisträger, Herrn Frank Wolfgang Richter, wohnhaft o. b., gerichtet ist.
    >Sie werden hiermit ausdrücklich als vollständig eigenverantwortlich handelnde natürliche Person und persönlich vollständig mit Ihrem gesamten Vermögen und dem Vermögen Ihrer Familie haftend auf das Rechtschutzbedürfnis meiner natürlichen Person als Staatsbürger des Deutschen Reiches, Landeseinwohner des Reichslandes Freistaat Preußen, Provinzialeinwohner der preußischen Provinz Sachsen sowie Amtsverhältnisträger Oberpräsident der Provinz Sachsen im Reichsland Freistaat Preußen und damit auf die sofortige vollständige und ersatzlose Aufhebung Ihres o. g. ungesetzlichen Schreiben und auf die unbearbeitete Rückreichung des gesamten Verfahrens an die diesen Vorgang einreichende Stelle hingewiesen.
    >Als durch die Hauptsiegermacht USA zum Zwecke der erst mit der kommenden Proklamation Berlins zu Groß-Berlin auf Veranlassung durch die USA erfolgen werdenden tatsächlichen Wiedervereinigung Deutschlands gewollt,
    >genehmigt und durch das US Department of Justice dienstverpflichteter Amtsverhältnisträger Oberpräsident des Kommissarischen Oberpräsidiums der Provinz Sachsen erhebe ich hiermit wegen Ihrer o. b. berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Handlung und zur Wiederherstellung meiner verfassungsmäßig garantierten Rechte und Pflichten Widerspruch gegen das berlinstatusrechtlich ungesetzlich unter Betrifft A bezeichnete Schreiben, der wie folgt begründet wird:
    >
    >B e g r ü n d u n g.
    >1. weise ich Sie darauf hin, daß es postalisch berlinstatusrechtlich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des SHAEF-Gesetzes Nr. 76 der USA keine bundesdeutsche Postleitzahl 04916 in Gräfendorf gibt,
    >die berlinstatusrechtlich zwingend vorgeschriebene reichsverfassungsrechtliche Postleitzahl O - 7901 von Ihnen nicht genannt wurde und
    >demgemäß die Zustellung,
    >- 3 -
    >Blatt 3 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003
    >
    >wie oben bereits benannt und da Deutschland keinen Friedensvertrag hat,
    >wegen Völker-, Kriegs-, Besatzungs-, Reichsstaats-, Reichslandes-, Provinzialverfassungs- und Menschenrechtsbruch zurückgewiesen wird.
    >Ihr o. g. Schreiben gilt somit als nicht ordnungsgemäß und rechtswirksam zugestellt. Gleichermaßen ist Ihre eigene angegebene Postleitzahl 04895 rechtsunwirksam;
    >2. können Sie mich gar nicht gemäß einer Beauflagung eines unzuständigen und berlinstatusrechtlich ungesetzlichen Amtsgericht Bad Liebenwerda zu einem Gespräch laden und selbstverständlich auch kein grundgesetzliches Gutachten über meine Person anfertigen und
    >3. sich die zur reichsverfassungsrechtlichen und reichsgesetzlichen Rechtsordnung,
    >wie auch zur preußisch reichslandesverfassungsrechtlichen und preußisch reichslandesgesetzlichen Rechtsordnung,
    >so auch zur preußisch provinzialverfassungsrechtlichen und preußisch provinzialgesetzlichen Rechtsordnung unzulässige natürliche Person Frau Dipl. med. Carola Laube,
    >hier handelnd als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie in der Stadt Falkenberg/Elster,
    >weder rechtlich noch gesetzlich in der Lage befindet,
    >zur geltenden Rechtsordnung für oder gegen Staatsbürger des Deutschen Reiches / von Deutschland,
    >die keine Staatsbürger des Bundesrepublik Deutschland sind,
    >da es diese in Ermangelung einer solchen Staatsbürgerschaft nicht gibt,
    >Gesetze eines in Ermangelung der Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts für und gegen das Berliner- und Mitteldeutsche Gebiet in den Grenzen vom 31. 12. 1937 durch Gerichtsbescheid S 72 Kr 433/93 des Sozialgerichts in Berlin am 22. 09. 1993 unexistent festgestellten Bundeslandes Brandenburg und auch keine Bundesgesetze zur Anwendung bringen zu dürfen.
    >Ich habe Sie daher nach B aufzufordern,
    >mir binnen einer Frist von 21 Tagen den schriftlichen Nachweis zu erbringen,
    >wer Sie als Ärztin für Neurologie und Psychiatrie berlinstatusrechtlich gesetzlich zur reichsverfassungsrechtlichen und reichsgesetzlichen Rechtsordnung,
    >wie auch zur preußisch reichslandesverfassungsrechtlichen und preußisch reichslandesgesetzlichen
    >Rechtsordnung,
    >so auch zur preußisch provinzialverfassungsrechtlichen und preußisch provinzialgesetzlichen Rechtsordnung genehmigt und damit in Ihrer Tätigkeit zugelassen hat und wann diese Zulassung erfolgte.
    >Wie der Sonderbevollmächtigte des US Department of State dem Reichs(Internetzensur!)kanzler der Kommissarischen Reichsregierung in einem Vier-Augen-Gespräch am 16. 01. 1999 in Berlin mehrmals glaubhaft versicherte,
    >unterliegen alle Amtsverhältnisträger und Staatsbürger des Deutschen Reiches/ von Deutschland der zur Öffnung der innerdeutschen Wirtschaftsgrenzen am 09. 11. 1989 handlungsfähigen durch die USA mit Wirkung zum
    >a 08. 05. 1985 gewollt und genehmigt Kommissarischen Reichsregierung,
    >b 25. 02. 1987 gewollt und genehmigten Kommissarischen Regierungen der 17 Reichsländer,
    >c 09. 11. 1989 gewollt und genehmigt Kommissarischen Regierungen der preußischen Provinzen
    >zur Wahrung, dem Schutz und Fortbestand des völker-, reichsstaats-, reichsländer-, provinzial- und kommunalverfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin,
    >unter der Führung des durch die USA dienstverpflichteten Reichs(Internetzensur!)kanzlers der Kommissarischen Reichsregierung,
    >- 4 -
    >Blatt 4 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003
    >
    >der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der USA und stehen der grundgesetzlichen bundesländerrechtlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit exterritorial gegenüber.
    >Der hier benannten berlinstatusrechtlich ungesetzlich handelnden natürlichen Person Frau Dipl. med. Carola Laube ist bekannt und bewußt,
    >daß man nicht zu etwas beitreten kann,
    >was nach dem 17. 07. 1990 durch den Rechtsakt der Alliierten in Paris nicht mehr besteht.
    >So ist der berlinstatusrechtlich ungesetzlich handelnden natürlichen Person Frau Dipl. med. Carola Laube weiterhin bekannt und bewußt,
    >daß es bis zum Friedensvertrag zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges einerseits und dem handlungsfähigen Staat Deutsches Reich andererseits,
    >den Deutschland bisher nicht hat und der durch die am 17. 07. 1990 handlungsunfähig untergegangene Bundesrepublik Deutschland nicht abgeschlossen werden kann,
    >weder eine „laufende Rechtsprechung“ noch eine „Rechtseinheit“ oder einen „Rechtsfrieden“ und erst
    >recht keine „Rechtssicherheit“,
    >sondern bis zur zwangsweisen Auflösung der handlungsunfähig untergegangenen und jetzt als Diktatur regierten Bundesrepublik Deutschland durch die Vereinten Nationen zwei verschiedene Rechtsordnungen gibt.
    >Dieser fortbestehenden völker-, kriegs-, besatzungs-, reichsstaats-, reichsländer-, provinzial- und kommunalverfassungsrechtlichen Sach- und Rechtslage folgend,
    >bin ich durch Ihre ungesetzlichen Handlungen gegen meine natürliche Person als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches,
    >Landeseinwohner des Reichslandes Freistaat Preußen,
    >Provinzialeinwohner der preußischen Provinz Sachsen und Amtsverhältnisträger Oberpräsident verfassungsrechtlich und gesetzlich gezwungen,
    >zur Widerherstellung meines Rechtschutzbedürfnisses Sie daran – wie unter C benannt - zu erinnern,
    >daß Sie unverzüglich dafür Sorge zu tragen haben,
    >das o. unter A konkret benannte Schreiben binnen einer Frist von 21 Tagen ersatzlos und vollständig aufzuheben und den gesamten Vorgang an die dieses Verfahren einreichende Stelle wegen Ihrer Unzuständigkeit unbearbeitet zurückzureichen.
    >Vorsorglich weise ich Sie noch darauf hin,
    >daß die schriftliche Zusendung der Aufhebung der o. b. Schreiben persönlich von Ihnen unterzeichnet sein muß, da maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift rechtsunwirksam sind.
    >Sollten Sie jedoch nicht binnen der Ihnen hiermit jeweils gesetzten Frist von 21 Tagen meine o. b. Forderungen nach B und C schriftlich und vollständig erfüllen können,
    >ist das Provinzialorgan Kommissarisches Oberpräsidium der Provinz Sachsen unter meiner Leitung völker-, kriegs-, besatzungs-, reichsstaats-, reichsländer- und provinzialverfassungsrechtlich nach D gezwungen,
    >Ihre natürliche Person wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA über den Präsident des "Kommissarischen Reichsgericht" dem US Department of Justice wegen vorsätzlichen Rechtsbruch der Anlage A des "1. Londoner Protokoll" vom 12. 09. 1944 (The Conferences at Malta and Yalta; Germany, Zones of Occupation and Administration of "Greater Berlin" S. 111 ff),
    >sowie Artikel I § 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 der USA vom 13. 02. 1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausgabe S. S.24ff) zur strafrechtlichen Anzeige bringen zu müssen,
    >da es zur geltenden Rechtsordnung des Deutschen Reiches,
    >welches völkerrechtlich mit Deutschland und nicht mit Bundesrepublik Deutschland,
    >welche mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 am 17. 07. 1990 in Paris handlungsunfähig untergegangen ist,
    >definiert wurde,
    >- 5 -
    >Blatt 5 zu LFP/PPS/OPrä A I/2. I. 122-C.L./1-05/03 vom 02. Mai 2003
    >
    >es eine grundgesetzliche Ärztin für Neurologie und Psychiatrie in der preußischen Stadt 0 – 7900 Falkenberg/Elster nicht gibt,
    >und gemäß dem Ergebnis des Vier-Augen-Gesprächs am 16. 01. 1999 in Berlin,
    >der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. 09. 1990 [BGBl. II S. 1318 ff] für und gegen
    >a. Staatsbürger des Deutschen Reiches, Staatsbeamte und Amtsverhältnisträger von Reichsorganen,
    >b. Landeseinwohner, Landesbeamte und Amtsverhältnisträger von Landesorganen der 17 Reichsländer,
    >c. Provinzialeinwohner, Provinzialbeamte und Amtsverhältnisträger von Provinzialorganen der
    >preußischen Provinzen keine Anwendung findet,
    >sondern das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25. 09. 1990 [BGBl. II S. 1274 ff],
    >nach dessen gesetzlichen Bestimmungen für und gegen den zuvor erwähnten Personenkreis alle Rechte und Verantwortlichkeiten der USA als Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkriegs,
    >wie auch die Rechte und Verantwortlichkeiten der Viermächte,
    >bis zum Friedensvertrag zwischen den Alliierten unter der Führung der USA einerseits und dem handlungsfähigen Staate Deutsches Reich andererseits fortbestehen.
    >Im Falle Ihrer Zuwiderhandlung,
    >meine Forderungen rechtzeitig und vollständig zu erfüllen und in Zukunft geltendes Recht im Sinne dieses Schreibens zu beachten,
    >fordere ich in dem Falle bereits hiermit,
    >ohne daß es anschließend noch weiterer Schreiben an Ihre natürliche Person bedarf,
    >und wie unter D benannt,
    >einen Schadensersatzanspruch in einer Höhe von 250.000,00 ein,
    >den ich hiermit gegen Ihre natürliche Personen sowie gegen das gesamte Vermögen Ihrer Familie androhe und nach Ihrer Zuwiderhandlung automatisch in der Währung geltend mache,
    >die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist.
    >Ich weise Sie vorsorglich darauf hin,
    >daß jegliche Verwirkungsfristen, Verjährungsfristen oder sonstige Hemmungsfristen auf Forderungen von Staatsbürgern und Behörden des Deutschen Reiches oder dessen Gliederungen ohne Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich nicht existieren und Ihre weitere Unterlassung der wörtlichen Nennung meiner öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisträgerbezeichnung "Oberpräsident des Kommissarischen Oberpräsidiums der Provinz Sachsen" den Straftatbestand des Landesverrats erfüllt.
    >Hochachtungsvoll
    >
    >Kommissarisches Oberpräsidium der preußischen Provinz Sachsen
    >Der Oberpräsident
    >Und nun noch zur Unterstützung dieser Attacken auf meine Person:
    >
    >Kretschmann – Niemand hat ein größeres Maul!
    >Sehr geehrte Leser,
    >es ist Wochenende; und wie fast immer vor Wochenschluß oder unmittelbar vor Feiertagen (Wegen der psychologischen Kriegsführung!) hatte die Postfrau wieder schwer zu schleppen! :-)))
    >Brachte Sie doch nicht weniger als vier einzelne ,,Zustellungssendungen“ zur ,,Abgabe der eidesstattlichen Versicherung“ (Die es rechtlich gar nicht gibt!!!) und ein ,,Haftbefehl“ (Ich muß nun tatsächlich einmal zählen, wieviel ich schon in meiner Sammlung habe! *ggg*)
    >Initiator diesmal ist der bereits vermißt geglaubte ,,Gerichtsvollzieher“ und Obergroßmaul, der mich bereits vor einem Jahr ein halbes Jahr ,,einbuchten“ wollte, Jörg Kretschmann, tätig unter seiner Räuberadresse Bormannstraße (Wie apart!!!) 43 in 0 – 7950 Bad Liebenwerda; Tel. 035341/23284.
    >Erst kürzlich erinnerte ich mich an diese Gestalt und überlegte mir noch, wie ich mit Ihm fortfahre.
    >Nun, diese Überlegungen hat er mir mit seiner heutigen Aktion großzügig abgenommen.
    >Er wird sich unwiderruflich in meine Liste einreihen, in der alle Terroristen, Betrüger und Hochstapler, die mich in meiner Arbeit für das Deutsche Reich aufhalten wollen, fein säuberlich für die Ewigkeit notiert sind!
    >Die Arroganz und der Größenwahn dieser Leute ist wirklich unglaublich! Jeder sieht, daß es mit der Diktatur ,,BRD“ auch de facto unweigerlich zu Ende geht – nur diese Strolche machen mit ihren Verbrechen einfach weiter.
    >Dafür werden sie dann vor den entsprechenden Gerichten auch ihre angemessene Honorierung finden!
    >Nur glauben die das immer noch nicht – eine sehr gefährliche Ignorierung von Fakten!
    >Nun ja, wer nicht hören will, der muß halt fühlen!
    >Für mich ist dieses Verhalten unbegreiflich – denn jeder, der kein totaler Ignorant ist, kann die geltenden Rechtsgrundlagen nachprüfen; fast niemand tut es aber!
    >Wer allerdings sieht, wie diese Strolche schon auf unterster Ebene nicht im Traum daran denken, von ihren tagtäglichen Rechtsbrüchen abzulassen – der muß zwangsläufig zu dem traurigen Schluß kommen, daß wahrscheinlich – leider – Plan B zur Anwendung kommen muß. Denn diese Strolche sind so tief in ihre Verbrechen verstrickt, daß sie ganz genau wissen, was ihnen blüht, wenn sie einmal ihrer diktatorischen Macht enthoben sind – und damit freiwillig nicht abtreten.
    >Diese Reaktion heute ordne ich ganz klar als Reaktion auf meine Aufklärungsbeiträge hier im Weltnetz ein!
    >Die Diktatur ,,BRD“ kann es sich selbstverständlich nicht leisten, so von mir tagtäglich vorgeführt zu werden!
    >Dies erst einmal in aller Kürze mit den besten Grüßen, Frank Wolfgang Richter.
    >Ach so, was mir erneut aufgefallen ist. Immer, wenn ich die Post von diesem Großmaul öffne, entströmt so ein sonderbarer penetranter Gestank – in etwa wie starkes Billigparfüm, der Eimer für fünf Mark! *ggg* Ist das auch schon einmal jemanden aufgefallen??? Weiß jemand, ob diese Strolche eventuell ihre Post mit irgendwelchen Substanzen präparieren, um bei dem Empfänger der Sendung eventuell gewünschte Reaktionen (Übelkeit, Kopfschmerzen, Angstzustände...) auszulösen???? Ich mußte nach der Öffnung der Briefe tatsächlich das Fenster öffnen, da der Gestank der Briefe nicht auszuhalten war!!!
    >Danach habe ich die Briefe zum Entstänkern erst einmal nach draußen gelegt.

  • Was war das denn jetzt??? Konnte der Sache nicht folgen. Antworte nur, da Du aus meiner Heimat kommst. Hast Du auch was mit einem T4 zu tun oder nur mit Amtsärger?


    MfG Marko

  • >Hallo
    >Als Starterbatterie habe ich eine 88Ah am Originalort eingebaut. Oben auf diese eine alte 55Ah mit einem Riemen befestigt. Für's Trennrelais hat es auch noch Platz.
    >Gruss Heri



    ist denke ich eine Alternative zur Montage unter dem Fahersitz.
    Oder gibt es Nachteile?
    Wie sieht es mit dem TÜV aus??


    Gruß, Martin