>>arschen wollten, indem sie Fahrzeuge auflasten wollten, die nicht
>>auflastbar sind.
>>In Prinzip hat jeder jeden gearscht, aber hier wird jetzt rumgeheult
>>obwohl alle selber schuld sind.
>>Gruß,
>>Max
>Wieso? Die Auflastung an sich war völlig ok so. Nur daß Herr R. eventuell kein verwertungsrecht an den Gutachten erworben hatte Das sind aber 2 Paar verschiedene Schuhe! Das Gutachten an sich (von SK) und somit die Auflastung ist technisch und steuerrechtlich legal erstellt. Man muß es nur bei der richtigen Stelle erwerben! Und auch nur um diesen Erwerb/Weiterverkauf geht die Diskussion nicht um das technische Gutachten selbst.
>MfG
>Roman
Da liegst du falsch,frag deinen Anwald
ich habs getan
grus Flo