Auflastung Jann Rinderhagen: Ojeeeeeeeeeeeeeeeee

  • >>arschen wollten, indem sie Fahrzeuge auflasten wollten, die nicht
    >>auflastbar sind.
    >>In Prinzip hat jeder jeden gearscht, aber hier wird jetzt rumgeheult
    >>obwohl alle selber schuld sind.
    >>Gruß,
    >>Max
    >Wieso? Die Auflastung an sich war völlig ok so. Nur daß Herr R. eventuell kein verwertungsrecht an den Gutachten erworben hatte ;( Das sind aber 2 Paar verschiedene Schuhe! Das Gutachten an sich (von SK) und somit die Auflastung ist technisch und steuerrechtlich legal erstellt. Man muß es nur bei der richtigen Stelle erwerben! Und auch nur um diesen Erwerb/Weiterverkauf geht die Diskussion nicht um das technische Gutachten selbst.
    >MfG
    >Roman



    Da liegst du falsch,frag deinen Anwald
    ich habs getan


    grus Flo

  • Nimms mir nicht übel, aber ich glaube nicht das der Herr Rechtsverdreher davon wirklich Ahnung hat!


    Immerhin isser Jurist und kein Fahrzeugsachverständiger! Und selbst die werden es nicht wissen!


    Noch mal - es geht nicht um Auflastung durch Gutachten allgemein, es geht um angeblich gefälschte / geklaute Gutachten!


    Gruß


    Mat.

  • Hallo,


    wenn es die Möglichkeit gibt, in so einem Umfang wie beim Auflasten Geld zu sparen, scheint es trotzdem noch zuviel verlangt zu sein sich mal schlau oder sich Gedanken über das eigene Tun zu machen.


    Dann hätte man gemerkt das es für viele Auflastungen mit einem Fax an das NFZ und der dann übersandten Bescheinigung OHNE weitere Materialkosten erledigt wäre.
    Wer aber von VW die Bescheinigung erhält etwas umbauen zu müssen oder einen T4 mit 111 KW und ESP nicht auflasten kann, der sollte sich schon mal Fragen ob das alles so Rechtens ist wenn jemand kommt und viel Geld für ein Gutachten verlangt das die VW Forderung umgeht.


    Wenn es nur um ein geklautes Gutachten geht ist das eh alles erledigt, spaßig
    wirds wenn das Gutachten gefälscht ist. Aber da sollte man vorher dran denken.


    Martin

  • Eh Du pauschal die Auflaster als zu blöd oder zu faul zum Lesen hinstellst solltest Du evtl. die Zusammenhänge etwas besser kennen!


    SO dämlich ist zumindest hier aus dem Forum keiner!


    Und noch mal - die Auflastung per Gutachten ist LEGAL, so schwer ist doch die Sache nicht zu verstehen!


    Und jetzt ruhig auf mich schimpfen aber soooo schwer isses doch wirklich nicht zu verstehen!


    Gruß


    Mat. (der NATÜRLICH per kostenlosem VW Gutachten aufgelastet hat weils bei ihm zufällig gepaßt hat)

  • Zu blöd hab ich nicht geschrieben.


    Das das Auflasten per Gutachten Legal ist ist habe ich auch gar nicht angezweifelt, es Geht aber doch wohl darum ob das besagte Gutachten GEKLAUT oder GEFÄLSCHT ist.Das scheint ja keiner genau zu wissen.


    Wenn es gefälscht ist ist die damit erfolgte Eintragung nichtig.


    Ist es nur Geklaut hat nur der " Dieb " ein großes Problem.


    ciao
    Martin

  • >Ist es nur Geklaut hat nur der " Dieb " ein großes Problem.


    Na da bin ich mir nicht soooo sicher! Es liegt aber im Bereich des Möglichen! An gestohlenen Sachen kann man ja bekanntlich in Deutschland (in manch anderen Ländern ist das nicht so) kein Eigentum erwerben!


    Ob man allerdings zum Schadenersatz / Herausgabe des 'NUTZENS' den man aus der Sache erzielt hat verpflichtet ist entzieht sich meiner Kenntnis!


    Da sollen sich die Herren Juristen die Köpfe zerbrechen! ;o)


    Gruß


    Mat.


    PS: Eigentlich kann das Gutachten ja nur gestohlen - sprich 'abgeschrieben'- sein und eher nicht selber ausgedacht!

  • >Nimms mir nicht übel, aber ich glaube nicht das der Herr Rechtsverdreher davon wirklich Ahnung hat!
    >Immerhin isser Jurist und kein Fahrzeugsachverständiger! Und selbst die werden es nicht wissen!
    >Noch mal - es geht nicht um Auflastung durch Gutachten allgemein, es geht um angeblich gefälschte / geklaute Gutachten!
    >Gruß
    >Mat.
    Wie kommt es eigentlich, daß man mit einem Gutachten ohne techn. Änderung eine Auflastung bewirken kann, der Hersteller VW diese Freigabe nur für Fahrzeuge erteilt, in denen schon die entsprechenden Teile eingebaut sind?
    Wie kann ein Gutachten das umgehen, was der Hersteller vorschreibt?
    Z. Bsp: Wie kann es sein, daß Federn mit einer bestimmten Farbkennung lt VW nur 1210kg Traglast haben, gem. Gutachten auf einmal 1400 kg Traglast haben.
    Das verstehe ich einfach nicht.
    Wer kann mir dazu was sagen?

  • Hej MAathias,


    in dieser ominösen PDF Datei ging es aber m ein Gutachten, daß für einen anderen Wagentyp ausgestellt worden war.
    Und selbst wenn es hier immer um T4 geht: Alle diese Autos sind etwas anders gebauit. Deshalb könnte das selbe Gutachten nur für genau baugleiche Autos gelten. Und diese genaue Baugleichheit müßte ja beim TÜV bei der Eintragumng auch noch mal überprüft werden denke ich.



    Gruß Fridi

  • >>>arschen wollten, indem sie Fahrzeuge auflasten wollten, die nicht
    >>>auflastbar sind.
    >>>In Prinzip hat jeder jeden gearscht, aber hier wird jetzt rumgeheult
    >>>obwohl alle selber schuld sind.
    >>>Gruß,
    >>>Max
    >>Wieso? Die Auflastung an sich war völlig ok so. Nur daß Herr R. eventuell kein verwertungsrecht an den Gutachten erworben hatte ;( Das sind aber 2 Paar verschiedene Schuhe! Das Gutachten an sich (von SK) und somit die Auflastung ist technisch und steuerrechtlich legal erstellt. Man muß es nur bei der richtigen Stelle erwerben! Und auch nur um diesen Erwerb/Weiterverkauf geht die Diskussion nicht um das technische Gutachten selbst.
    >>MfG
    >>Roman
    >
    >Da liegst du falsch,frag deinen Anwald
    >ich habs getan
    >grus Flo


    Jepp, ich auch ;) Was meinst Du, woher meine Antworten stammen?
    Wichtig ist vor allem, daß man nicht alles durcheinander wirft! Gutachten, die technisch an sich in Ordnung sind bleiben gültig. Allerdings kann es eben zu Nachforderungen durch SK komen. Technisch unzulässige Gutachten (manipulierte)müssen neu erstellt werden, leider;-(


    Straf- und schadensrelevant ist nur die unberechtigte, gewerbliche Weitergabe des Gutachtens in betrügerischer Absicht (und das sind vertraglich zwei getrennte Innenverhältnisse!), nicht die Auflastung an sich.
    Falls Dein Anwalt was anderes erzählt, hast Du ihm entweder nur die Hälfte gesagt (ist meist das Problem bei solchen Fällen), oder er weiß es (noch) nicht besser. Im Verfahrensfall wird er sich sicherlich entsprechend umtun.
    Das ist aber auch noch kein Problem, da es in diesem Fall mit Sicherheit sehr verschiedene Verfahrensweisen geben wird. Wartet einfach ab, was Ihr an Post bekommt oder meldet Euch vorab mal bei SK. Ein Gespräch mit dem geschädigten hat noch nie geschadet, und eventuell wird es gar nicht so schlimm für Euch ;) Für Euch als Laien spricht auf jeden Fall, daß die Auflastung über Jann nicht in betrügerischer Absicht sondern im Glauben an korrekte Verfahrensweise erfolgt ist. Dementsprechend wird auch die Reaktion von SK eher positiv ausfallen.


    MfG
    Roman

  • >Hallo,
    >wenn es die Möglichkeit gibt, in so einem Umfang wie beim Auflasten Geld zu sparen, scheint es trotzdem noch zuviel verlangt zu sein sich mal schlau oder sich Gedanken über das eigene Tun zu machen.
    >Dann hätte man gemerkt das es für viele Auflastungen mit einem Fax an das NFZ und der dann übersandten Bescheinigung OHNE weitere Materialkosten erledigt wäre.


    Sag mal, glaubst Du im Ernst, daß ständige Wiederholungen den Wahrheitsgehalt von Aussagen erhöhen?


    Nochmal im Klartext: Es geht hier <b>nicht</b> um das Auflasten von Fahrzeugen, die VW an sich schon freigibt! Es geht hier nur um Fahrzeugem, die VW generell nicht freigibt oder für welche VW rigide Umbauten fordert. Für diese Fahrzeugbaureihen hat SK für horrendes Geld jeweils passende, fahrzeugtechnische Mustergutachten erstellen lassen. Dazu gehören FE-Rechnungen, Fahrzeugfahrtests, Materialtests... Und das Ergebnis dieser fahrzeugspezifischen Tests ist: Umbau ist nicht erforderlich.
    Und genau und nur dafür zahlst Du dann Deine Auflastungsgutachtengebühr (für den immensen Aufwand dieser Gutachten). Wer bezahlt obwohl er über VW einfach so weggekommen wäre, Pech gehabt, informieren muß man sich schon. Aber alle weiteren Fälle sparen mehrere hundert Euro bzw. können nur über diese GUtachten auflasten.


    >Wer aber von VW die Bescheinigung erhält etwas umbauen zu müssen oder einen T4 mit 111 KW und ESP nicht auflasten kann, der sollte sich schon mal Fragen ob das alles so Rechtens ist wenn jemand kommt und viel Geld für ein Gutachten verlangt das die VW Forderung umgeht.


    Das ist absolut rechtens, da ein Einzelgutachten immer über demherstellergutachten (für die gesamte serie) steht. Wie könnte man sonst nicht im Schein stehende Reifen-Felgen-Kombinationen durchkriegen? Die sind ja quasi auch von VW "verboten" ;)


    >Wenn es nur um ein geklautes Gutachten geht ist das eh alles erledigt, spaßig
    >wirds wenn das Gutachten gefälscht ist. Aber da sollte man vorher dran denken.
    >Martin


    Gut kluggeschissen, aber wenig geholfen;-(


    MfG
    Roman


    derübrigensnichtgutachtengeschädigtist,trotzdemdieAufregungaberverstehenkann

  • >Zu blöd hab ich nicht geschrieben.
    >Das das Auflasten per Gutachten Legal ist ist habe ich auch gar nicht angezweifelt,


    Das hast Du oben aber anders geschrieben (und die 2x davor;-).


    >es Geht aber doch wohl darum ob das besagte Gutachten GEKLAUT oder GEFÄLSCHT ist.Das scheint ja keiner genau zu wissen.


    Wieso? Es wurde gekauft und dann unzulässig weiterverkauft. Und noch dazu wurden widerrechtlich Kopien (sogen. Verwertungsstücke) angefertigt.
    Gefälscht wurde es nur, wenn technische Fahrzeugdaten im Gutachten an das jeweilig aufzulastende Fahrzeug angepaßt (manipuliert) wurden. DAS wird SK in Zusammenarbeit mit dem TÜV schon rausfinden.


    >Wenn es gefälscht ist ist die damit erfolgte Eintragung nichtig.


    Das ist de facto korrekt, leider für die Betroffenen dann teuer und ärgerlich ;(


    >Ist es nur Geklaut hat nur der " Dieb " ein großes Problem.


    Auch korrekt, nun ist es wohl verstanden worden.-) Allerdings ist er kein Dieb sondern nur der unerlaubten verfielfältigung und somit des betruges an SK schuldig. Dessen Eigentum (das recht am Gutachten) hat er ja nicht geklaut sondern sich nur das Verwertungsrecht (unzulässigerweise) angemaßt ;)


    >ciao
    >Martin


    In diesem Sinne
    Roman


    PS: Ein bißchen weniger Schadenfreude und mehr Sachdiskussion würde allen hier eher weiterhelfen als nur zu lästern.

  • >>Nimms mir nicht übel, aber ich glaube nicht das der Herr Rechtsverdreher davon wirklich Ahnung hat!
    >>Immerhin isser Jurist und kein Fahrzeugsachverständiger! Und selbst die werden es nicht wissen!
    >>Noch mal - es geht nicht um Auflastung durch Gutachten allgemein, es geht um angeblich gefälschte / geklaute Gutachten!
    >>Gruß
    >>Mat.
    >Wie kommt es eigentlich, daß man mit einem Gutachten ohne techn. Änderung eine Auflastung bewirken kann, der Hersteller VW diese Freigabe nur für Fahrzeuge erteilt, in denen schon die entsprechenden Teile eingebaut sind?
    >Wie kann ein Gutachten das umgehen, was der Hersteller vorschreibt?
    >Z. Bsp: Wie kann es sein, daß Federn mit einer bestimmten Farbkennung lt VW nur 1210kg Traglast haben, gem. Gutachten auf einmal 1400 kg Traglast haben.
    >Das verstehe ich einfach nicht.
    >Wer kann mir dazu was sagen?
    Ich habe mich vor ca. 2 Jahren mit der Sache SK, Auflasten etc. befasst und auch darüber hier im Forum gepostet :
    Ich wollte auch über die SK-Handels AG auflasten, war aber abgeschreckt da die SK´s ihr Gutachten nur per Nachnahme verschicken. Ich bin ein mißtrauischer Mensch und dachte an die Möglichkeit eines Betrugs (solche Geschichten kennt man ja !).
    Also habe ich mich ans Telefon geklemmt. War nicht so einfach die richtigen Menschen beim Tüv zu erwischen aber nach mind. 10 Telefonaten war ich endlich an der richtigen Stelle angelangt, Tüv Automotive GmbH-Gutachten, München-Garching, den Namen des Ingeneurs weis ich leider nicht mehr. Auch er wollte erst nicht Stellung nehmen hat aber nachdem ich ihm meine "Betrugsangst" schilderte aufgemacht. Zitat : Wir, dh. der Tüv, sind ein Unternehmen und haben eine Abteilung, die Gutachten
    erstellt (Tüv Automotive GmbH-Gutachten, München-Garching). Im Prinzip kann jeder ein Gutachten bei uns erstellen lassen.
    Die Firma Sk- Handels AG hat von uns ein Gutachten erstellen lassen über T4 mit Esp und den schwächsten Federn bezügl. Fahrsicherheit, Bremsen, Achsen, Gelenken, Federn................womöglich incl. Crashtest. Sie können sich vorstellen dass dies
    sehr teuer ist. Was die Fa. SK mit diesem Gutachten macht ist uns egal, wir sind bezahlt worden, die Firma SK ist Besitzer dieses Gutachtens und kann damit machen was sie will. Ich kann ihnen dieses Gutachten nicht hersausgeben, sie können es aber bedenkenlos der SK abkaufen,es ist ein legales und gültiges Gutachten bez. Fahrtüchtigkeit eines jeden T4 bei zulässigen GG von 2805 KG. Zitat Ende Dies habe ich aber alles schon einmal gepostet und so einige hier haben mir damals nicht geglaubt.
    Ich habe glücklicherweise ohne technische Änderungen Auflasten können, obwohl ich von VW stiefmütterlich behandelt worden
    war. Denn laut VW hätte ich "rosa" Federn einbauen müssen obwohl ich "Braune"(Pritsche, Doka, also kräftig) drinn hatte.
    Ich bin zum Tüv und ein fähiger Gutachter hat dies bestätigt und mir erklärt dass mein Auto (T4, SD, 2,4l, 1996) ein Reimport
    sei und VW sich bei diesen Wägen nicht unbedingt kooperativ zeigen. Außerdem stand auf dem Typenschild schon 2810 Kg.
    Hat auch der Gutachter festgestellt. Er hat mir erklärt dass der Reimporteur bei der Zulassung nicht aufgepasst hat (die Steuersituation war damals eine andere, außerdem war es ein Autohausvorführwagen, da is die Steuer "wurst") also problemlose Eintragung. Ich hoffe nicht gelangweilt zu haben, MfG, peter-münchen

  • >es ist ein legales und gültiges Gutachten bez. Fahrtüchtigkeit eines jeden T4 bei zulässigen GG von 2805 KG. <


    Dies würde ja bedeuten, dass es eigentlich kein "gefälschtes" Gutachten für einen T4 geben kann, da mit diesem Gutachten jeder T4 aufgelastet werden kann.


    Somit wäre zumindest die technische Seite der Auflastung i.O.
    Es bliebt dann noch die "Urheber- bzw. Lizenzrechtliche" Seite der Sache zu klären.


    Schaun wir mal, was noch kommt.


    Henning

  • >>es ist ein legales und gültiges Gutachten bez. Fahrtüchtigkeit eines jeden T4 bei zulässigen GG von 2805 KG. <
    >Dies würde ja bedeuten, dass es eigentlich kein "gefälschtes" Gutachten für einen T4 geben kann, da mit diesem Gutachten jeder T4 aufgelastet werden kann.
    >Somit wäre zumindest die technische Seite der Auflastung i.O.
    >Es bliebt dann noch die "Urheber- bzw. Lizenzrechtliche" Seite der Sache zu klären.
    >Schaun wir mal, was noch kommt.
    > Henning
    Die Auflastung von SK is technisch einwandfrei u. legal !!!!!!
    Urheberrechte ??????????
    MfG, peter-münchen

  • >>>es ist ein legales und gültiges Gutachten bez. Fahrtüchtigkeit eines jeden T4 bei zulässigen GG von 2805 KG. <
    >>Dies würde ja bedeuten, dass es eigentlich kein "gefälschtes" Gutachten für einen T4 geben kann, da mit diesem Gutachten jeder T4 aufgelastet werden kann.
    >>Somit wäre zumindest die technische Seite der Auflastung i.O.
    >>Es bliebt dann noch die "Urheber- bzw. Lizenzrechtliche" Seite der Sache zu klären.
    >>Schaun wir mal, was noch kommt.
    >> Henning
    >Die Auflastung von SK is technisch einwandfrei u. legal !!!!!!


    Aber eben nur für ein bestimmtes Fahrzeug gültig, nicht pauschal übetragbar.


    >Urheberrechte ??????????


    Urheber des Gutachtens und somit alleiniger Rechteinhaber ist SK. Das Urheberrecht ist ein unveräußerliches und nicht übertragbares Recht. Jeder, der das Gutachten nutzen will (z.B. für die Auflastung des eigenen Wagens) kann von SK für die Erteilung eines einmaligen oder mehrmaligen Nutzungsrechtes mit Kosten belegt werden, und zwar nach völlig freiem Gutdünken;-)
    SK erteilt aus verständlichen Gründen eben nur einmalige und fahrzeugbezogene Nutzungsrechte.


    Wer es nicht glauben will: siehe dt. UrHRG steht in jeder gut sortierten Bibliothek


    >MfG, peter-münchen


    MfG
    Roman

  • Soist das nicht ganz korrekt,
    Das Urheberrecht ist von Jan R. verletzt worden, weil dieser Gutachten, an denen er keine Recjte hat, weiterveräußerte.


    Auch J.R. Kunden haben kein Urheberrecht. Das ändert aber nichts daran, dass der Inhalt des Gutachtens richtig war. (Hoffentlich!)


    Der Endnutzer hat lediglich den TÜV beauftragt, eine Erhöhung des Gewichtes einzutragen. Der TÜV hat sich auf Gutachten verlassen, die JR beigebracht hat.


    Meiner Ansicht nach hat SK gegen den Endnutzer keinen Anspruch auf Lizenzgebühr.



    Inhalt des Urherrechtes ist gem. § 15 UrhG:
    - Vervielfältigungsrecht
    - Verbreitungsrecht
    - Ausstellungsrecht.


    Dagegen hat jedenfalls der Endnutzer nicht verstossen.


    Lediglich JR hat gegen das Verfielfältigungs- und Verbreitungsrecht verstossen.



    Gruss


    Matthias

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • >So ist das nicht ganz korrekt,
    >Das Urheberrecht ist von Jan R. verletzt worden, weil dieser Gutachten, an denen er keine Recjte hat, weiterveräußerte.
    >Auch J.R. Kunden haben kein Urheberrecht. Das ändert aber nichts daran, dass der Inhalt des Gutachtens richtig war. (Hoffentlich!)
    >Der Endnutzer hat lediglich den TÜV beauftragt, eine Erhöhung des Gewichtes einzutragen. Der TÜV hat sich auf Gutachten verlassen, die JR beigebracht hat.
    >Meiner Ansicht nach hat SK gegen den Endnutzer keinen Anspruch auf Lizenzgebühr.
    >
    >Inhalt des Urherrechtes ist gem. § 15 UrhG:
    >- Vervielfältigungsrecht
    >- Verbreitungsrecht
    >- Ausstellungsrecht.
    >Dagegen hat jedenfalls der Endnutzer nicht verstossen.
    >Lediglich JR hat gegen das Verfielfältigungs- und Verbreitungsrecht verstossen.
    >
    >Gruss
    >Matthias


    ... Vorsicht, es wird derzeit ermittelt und es gibt weder ein Ermittlungsergebnis noch ein rechtskräftiges Urteil.


    Auch wenn vom TÜV und von SK ein bestimmter Verdacht ausgesprochen wurde, ist dieser bislang noch nicht bewiesen.


    Es wäre daher klüger, derartige Schuldzuweisungen nicht öffentlich zu äußern. Sonst handelt sich derjenige nämlich selber einige Probleme ein.


    Und das Problem der Betroffenen wird dadurch auch nicht gelöst.


    Gruß


    Dieter / Berlin Mariendorf

  • >Soist das nicht ganz korrekt,
    >Das Urheberrecht ist von Jan R. verletzt worden, weil dieser Gutachten, an denen er keine Recjte hat, weiterveräußerte.
    >Auch J.R. Kunden haben kein Urheberrecht. Das ändert aber nichts daran, dass der Inhalt des Gutachtens richtig war. (Hoffentlich!)
    >Der Endnutzer hat lediglich den TÜV beauftragt, eine Erhöhung des Gewichtes einzutragen. Der TÜV hat sich auf Gutachten verlassen, die JR beigebracht hat.
    >Meiner Ansicht nach hat SK gegen den Endnutzer keinen Anspruch auf Lizenzgebühr.


    Doch leider, denn der Nießbrauch des Nutzungsrechtes liegt hälftig bei J.R. und dem Endkunden. Ersterer hat geld daran verdient -> Ersatzpflicht und STrafe, Letzterer hat den Wagen ja aufgelastet und somit wirtschaftliche Vorteile aus dem Gutachten -> Nutzungsentgelt ist fällig.
    Der Endnutzer kann nur wegen der anzusetzenden Gutgläubigkeit nicht strafrechtlich belangt werden, es sei denn, er wußte von der illegalen Handlung. Und davon wußte doch keiner von Euch!-))


    >
    >Inhalt des Urherrechtes ist gem. § 15 UrhG:
    >- Vervielfältigungsrecht
    >- Verbreitungsrecht
    >- Ausstellungsrecht.
    >Dagegen hat jedenfalls der Endnutzer nicht verstossen.
    >Lediglich JR hat gegen das Verfielfältigungs- und Verbreitungsrecht verstossen.
    >


    Unbestritten ist das so. Dafür wird er mit Sicherheit auch abgestraft. Trotzdem hat der Endnutzer das Nutzungsrecht als Sache gar nicht erst erworben (siehe BGB, "kein gutgläubiger Eigentumserwerb an gestohlenem Gut")! Darin liegt das Problem.
    Man muß, um die Auflastung gültig zu halten, im E-Fall bei SK um Gnade winseln. Ich denke aber, SK wirdschon eine gangbare Lösung anbieten. Ansonsten kann SK die LÖschung der Auflastung wegen der nicht erteilten Nutzungsrechte verlangen. Der gearschte Endnutzer kann sich dann nur noch bei seinem beauftragten Erfüllungsgehilfen J.R. schadlos halten.-(


    Auch wenn es bitter (und vielleicht auch kompliziert) lingt, so ist leider die deutsche Verfahrensweise.


    >Gruss
    >Matthias


    MfG
    Roman

  • >... Vorsicht, es wird derzeit ermittelt und es gibt weder ein Ermittlungsergebnis noch ein rechtskräftiges Urteil.
    >Auch wenn vom TÜV und von SK ein bestimmter Verdacht ausgesprochen wurde, ist dieser bislang noch nicht bewiesen.
    >Es wäre daher klüger, derartige Schuldzuweisungen nicht öffentlich zu äußern. Sonst handelt sich derjenige nämlich selber einige Probleme ein.
    >Und das Problem der Betroffenen wird dadurch auch nicht gelöst.
    >Gruß
    >Dieter / Berlin Mariendorf


    Dem muß ich jetzt auch mal zustimmen! Bisher ist es nur ein schwebendes Verfahren und was wir hier diskutieren ist auch rein hypothetisch für den E-Fall: "wenn J.R. dies und jenes getan hat, dann..."


    Ich hoffe, das hat hier auch jeder verstanden und rennt nicht sofort zwecks Klageerhebung zum Anwalt damit!!!


    Wartet, so wie von Dieter mehrfach vorgeschlagen, erst mal die Ermittlungsergebnisse ab! Vermutlich kommt es für 90% der Sammelauflaster gar nicht so schlimm wie es möglich wäre. Der rest von 10% kann sich dann immer noch Gedanken machen, da passiert nix innnerhalb von Stunden oder Tagen ;)


    Und wenn es dann soweit ist, dann wird das Thema bestimmt wieder 5 Tage lang diskutiert;-)


    Dank nochmal an Dieter für seine Bemühungen!


    MfG
    Roman



    für mich ist jetzt hier erstmal EOT