ADAC Meldung zu 100 km/h für Gespanne (n/t)

  • Wegen der höchstzulässigen Gesamtmasse von 3500 kg könnte der Standard T5 ja gerade 690 kg auf den Haken nehmen und flitzen. Bringt mir als Camper also nichts. Muß ich aber auch nicht unbedingt haben. Wobei der Änderungswunsch des Überholverbotes da interessanter ist.


    Gruß Klaus

  • Klaus aus Westfalen
    höchstzulässigen Gesamtmasse von 3500 kg des Zugfahrzeuges.........
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

  • Hallo,
    gilt diese Neuregelung ausschließlich für Caravans oder aber auch für 'normale' Anhänger? Ich habe z. B. einen Westfalia Anhänger (1200 kg zul. Ges.gew.), den müßte man nun doch hinter einem 'normalen' PKW (Leergew. ca. 1500kg) auch mit 100km/h bewegen dürfen, oder?
    Bitte klärt mich auf. Danke.


    Gruß Herby

    Ich hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge.

  • Hallo Klaus,


    das hast Du falsch verstanden. 3,5 t Gesamtmasse ist die Obergrenze des Zugfahrzeugs. Dahinter darfst dann die Anhänger bis zum definierten Verhältnis zur Leermasse des Zugfahrzeugs auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 bewegen (vorausgesetzt Verkehres- und Witterungsverhältnisse lassen das zu).


    Bei meinem T4 syncro (Leermasse 2.100 kg und zul. Gesamtmasse 2.810 kg) darf ich also einen Wohnwagen bis 2.100 kg oder einen anderen Anhänger bis 2.500 kg mit Tempo 100 ziehen. Die Gesamtmasse des Zuges beträgt dann bis zu 4.910 kg bzw. 5.310 kg (letztere kann ich nicht ausnutzen, da Volkswagen die Gesamtmasse des Zuges auf 5.000 kg begrenzt.


    Gruß


    Rainer

  • Hallo Herby,


    schon nach der alten Regelung galt für die Gesamtmasse anderer Anhänger (Stoßdämpfer am Anhänger vorausgesetzt) das Verhältnis von 1,1 zur Leermasse des Zugfahrzeugs. Bei 1.500 kg Leermasse des Zugfahrzeugs also 1.200 kg zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Nach der seit kurzem gültigen Verordnung ist das 1,2fache der Leermasse des Zugfahrzeugs möglich, vorausgesetzt die technischen Bedingungen werden erfüllt.


    Gruß Rainer

  • Hallo Rainer,
    seit wann hat denn der T4 Syncro 2,5 t Anhängelast. Meiner Bj 98 hatte nur 2,0 Tonnen. Beim meinem T5 stand ich auch wieder vor der Entscheidung ob Allrad oder Automatic. Habe mich dieses mal aber für Automatic entschieden.
    MfG Leocedes

  • Hallo Leocedes,


    es gab schon seit Mitte der 90er Jahr von Volkswagen die Freigabe für die Fünfzylindermodelle, die zulässige Anhängelast auf 2.500 kg zu erhöhen. Für meinen 93er AAB syncro wurde das Gesamtzugewicht auf 4.500 kg begrenzt, für den 2000er ACV auf 5.000 kg.
    Wenn ich mich richtig erinnere war das auch für die frontgetriebenen Modelle möglich.


    Gruß
    Rainer

  • Mein 111 KW hatte als 2 WD ebenfalls 2,5 to Anhängelast bei 5 to Zuggewicht.
    Freigabe gibts problemlos bei jeder VW Werkstatt oder übers Werk.


    Beim V6 gehts über VW leider wegen der Automatik nicht.

  • Hallo Rainer,


    danke, aber das wußte ich auch. Mich würde aber interessieren, ob ich im vorgenannten Fall zum Tüv muß oder nicht?


    Gruß Herby

    Ich hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge.

  • So genau habe ich mich mit dem Gesetzestext noch nicht befasst, da die im Bundesgesetzblatt nur die Änderungen veröffentlicht worden sind und es daher etwas umständlich zu lesen ist.
    Es soll aber beim Zulassungsaufwand Erleichterungen geben.