Auflastung -- ja, Steuerersparnis -- nein! -- Heul ...

  • Hallo,


    wo wir gerade mal wieder beim Thema Auflasten sind ...


    meine Schwester (hat selbst keinen Internetzugang) hat Ihren 99er California bereits aufgelastet, hat nun aber Sorgen mit dem Finanzamt:


    Das Finanzamt in Korbach hat die Auflastung allein nicht für die Steuersenkung akzeptiert. Die wollten noch einen Zusatz "Kombinationsfahrzeug" sehen (was immer das sein mag...). Das "Kombinationsfahrzeug" will aber in ihrer Nähe keiner von den "netten TÜV-Herren" bescheinigen, weil das Auto offensichtlich ein Wohnmobil ist.


    Da meine Schwester den Wagen aus Versicherungsgründen aber als PKW fahren will (bei ihrem Fahrzeugwert würde die Prämie für WoMo höher als beim PKW) kann sie ihn nicht als WoMo zulassen (dann hätte das Finanzamt auch auf den Eintrag Kombifahrzeug verzichtet).


    Das Ganze scheint Ermessenssache vom Finanzamt zu sein. Hier in Lübeck gibt's eine sehr nette und kompetente Dame im Amt, die sehr hilfsbereit ist und die wir auch schon in dieser Sache befragt haben. Die würde die Auflastung auch so akzeptieren, kann aber natürlich die Kollegen in Korbach nicht beeinflussen.



    So, nun hat sie zwar die Auflastung, aber trotzdem nix an Steuerersparnis. Oder sie hat die Steuerersparnis, dafür aber höhere Versicherungsprämien. Es ist also wirklich zum Heulen :-((


    Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt (und dann auch gelöst) oder kennt einen, der einen kennt ...


    Viele Grüsse
    Beate (Lübeck)

  • Hallo Beate,


    um die Eintragung als Wohnmobil werdet Ihr wohl nicht herumkommen, wollt Ihr in den Genuß der Steuerersparnis kommen. Denn bei PKW's gilt das mit den 2,8t meines Wissens nicht. Die Steuerersparnis und die evtl. höhere Versicherung sind natürlich im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Bei einem neueren (schadstoffarmen) Fahrzeug ist die Einsparung evtl. gering oder gar nicht mehr vorhanden, bei einem älterem Fahrzeug wie dem meinen (91er 2,4D) ist die Ersparnis jedoch immens. Was die Willkür der Finanzämter angeht, weiß ich, daß manche Ämter auch ein Wohnmobil, welches leichter ist als 2,8t, nach Masse versteuern (zumindest war dies vor zwei Jahren so). Der Fall, daß ein PKW über 2,8t nach Masse versteuert wird, ist mir jedoch noch nicht untergekommen. Soweit meine Erfahrungen.


    MfG
    Andreas

  • Der Fall, daß ein PKW über 2,8t nach Masse versteuert wird, ist mir jedoch noch nicht untergekommen. Soweit meine Erfahrungen.
    >MfG
    >Andreas


    Hallo


    Das Urteil hilft zwar in diesem Fall nicht, ist aber die Grundlage zur Besteuerung von KFZ über 2,8 to zul.GGew.





    Auflastung 2,8 to

  • >Kurze Frage. Wieviel Steuer zahst du denn für deinen 91 er 2.4 L


    Da die 91er Modelle als "nicht schadstoffarm" eingestuft sind (Schlüsselnr.00 im Fahrzeugbrief) ergeben sich bei Hubraumbesteuerung ca. 1600 DM/Jahr. Nach der Auflastung bezahle ich nun 337 DM/Jahr.


    MfG
    Andreas