>Das ist mein voller ernst, denn laut Aussage VW und DEKRA, liegt allerdings schon etwas zurück, ist eine Auflastung beim T4 mit ESP nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hintergrund ist, wenn das Fahrzeug mit der erhöhten Zuladung genutzt wird und in eine Gefahrensituation kommt, kann nicht gewährleistet werden, daß das ESP noch zuverlässig funktioniert. Gruß Stefan
Und genau deswegen gibt es die AuflastungsGUTACHTEN!
Damit es eben DOCH geht.
Verstanden?
Grüße,
Christian