Fragen zu Multivan (vor dem Kauf :-))

  • >Das ist mein voller ernst, denn laut Aussage VW und DEKRA, liegt allerdings schon etwas zurück, ist eine Auflastung beim T4 mit ESP nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hintergrund ist, wenn das Fahrzeug mit der erhöhten Zuladung genutzt wird und in eine Gefahrensituation kommt, kann nicht gewährleistet werden, daß das ESP noch zuverlässig funktioniert. Gruß Stefan


    Und genau deswegen gibt es die AuflastungsGUTACHTEN!
    Damit es eben DOCH geht.
    Verstanden?


    ;)


    Grüße,
    Christian

  • >>Das ist mein voller ernst, denn laut Aussage VW und DEKRA, liegt allerdings schon etwas zurück, ist eine Auflastung beim T4 mit ESP nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hintergrund ist, wenn das Fahrzeug mit der erhöhten Zuladung genutzt wird und in eine Gefahrensituation kommt, kann nicht gewährleistet werden, daß das ESP noch zuverlässig funktioniert. Gruß Stefan
    >Und genau deswegen gibt es die AuflastungsGUTACHTEN!
    >Damit es eben DOCH geht.
    >Verstanden?
    >;-)
    >Grüße,
    >Christian

  • >
    >>Och, ne - das ist jetzt nicht Dein ernst, oder?
    >>Welches Thema führt denn die letzten Wochen die Postings hier an?
    >>Richtig! Der Wegfall der Gewichtsbesteuerung für PKW über 2,8 to.
    >>Und wie sind viele T4 in den Genuss der Gewichtsbesteuerung gekommen?
    >>Richtig! Durch ein Auflastungsgutachten.
    >>Und was erreicht man durch ein solches Auflastungsgutachten?
    >>Richtig! Die Erhöhung des zul. Gesamtgewichtes auf über 2.8 to ;)


    >Das ist mein voller ernst, denn laut Aussage VW und DEKRA, liegt allerdings >schon etwas zurück, ist eine Auflastung beim T4 mit ESP nicht zulässig und >führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Das ist falsch.
    Richtig ist, dass es von VW keine Freigabe für die Auflastung von ebenjenen Fahrzeugen gibt.
    Die gibt/gab es aber auch nicht für 245/45 auf 8.5 x 18" - bei VW stellt man sich schon bei einer Freigabe der 225/60 16" des 111 KW auf dem 75 KW an.


    Trotzdem sind die 245/45 vollständig legal mit dem entsprechenden Gutachten des Felgenherstellers eintragbar.


    Das es nun illegale Gutachten gab ist ein anderes Thema - die gibts ja bei Reifen / Felgen auch. Das schliesst ja nicht aus, das es auch legale Auflastungsgutachten gab / gibt.



    >Hintergrund ist, wenn das Fahrzeug mit der erhöhten Zuladung genutzt wird und >in eine Gefahrensituation kommt, kann nicht gewährleistet werden, daß das ESP >noch zuverlässig funktioniert. Gruß Stefan


    Das ist die Aussage von VW.
    Einen faden Beigeschmack erhält diese VW Aussage wenn man bedenkt,
    dass rund 70% aller T4 Multivan von VW mit einer Nutzung angeboten und verkauft wurden, die die 2,8 to überschreiten!


    D.h. jeder 111 KW TDi und V6 24 V Multivan ist als MV II bei Nutzung der serienmässigen Bestuhlung überladen! Mein 111 KW hatte ein tatsächliches Leergewicht von 2240 KG und ein zul. ges. Gewicht von 2600 KG. Macht 360 KG Zuladung auf 7 Sitzen also 51 KG / Sitz. Fahre ich mit 7 Erwachsenen und ein wenig Handgepäck bin ich schnell über 80 KG / Person (oder mehr ;). Dann ist das Fahrzeug bei bestimmungsgemässer Nutzung auf 2.8 to!


    VW lässt die Leute also mit 2.8 to rumfahren, kassiert für den 7. Sitz auch noch 1000 EUR und nimmt das bewusst in Kauf.


    Die Freigabe für 2.8 to verweigern sie aber.


    Die hätten also mit ESP die Fahrzeuge auf 5 Sitzplätze reduzieren müssen.
    Dann hätte die nur keiner gekauft.


    Soviel zum Thema Verantwortungsbewusstsein von VW.


    Bei meinem V6 Automatik ist das noch krasser - der ist leer schwerer und hat ebenso 7 Sitze. Nirgendwo steht, dass ich eigentlich nur Kinder transportieren dürfte....




    Bullibilder und Prospekte

  • Hallo Willy, danke für deine Antwort. Ich war nur etwas verwundert, da die DEKRA bei uns alle T4 mit ESP diesbezüglich wegtreten läßt.

  • >>>Das ist mein voller ernst, denn laut Aussage VW und DEKRA, liegt allerdings schon etwas zurück, ist eine Auflastung beim T4 mit ESP nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hintergrund ist, wenn das Fahrzeug mit der erhöhten Zuladung genutzt wird und in eine Gefahrensituation kommt, kann nicht gewährleistet werden, daß das ESP noch zuverlässig funktioniert. Gruß Stefan
    >>Und genau deswegen gibt es die AuflastungsGUTACHTEN!
    >>Damit es eben DOCH geht.
    >>Verstanden?
    >>;-)
    >>Grüße,
    >>Christian


    stimmt auch immer noch war am 12.01.05 beim tüv und wollte als womo eintragen lassen der prüfer fragte warum ich sagte zum steuern sparen er sagte dann müste man ihn auch noch auflasten was aber bei einem 2001 111 kw mit esp nicht geht
    weil nur als womo brinkt bei der steuer unter 2,8 t nichts da er da weiterhin al pkw gilt versicherung würde auch nicht wirklich was bringen waren laut versicherungsmakler höchsten 20 € unterschied
    gruß marcel

  • >auflastung geht mit einem gutachten.
    ...


    ...und ob er dann für 2,81 to WoMo wirklich nur die LKW-Steuer bezahlen muss ist auch noch nicht spruchreif... :-((
    ...aber zumindest auch noch nicht ausgeschlossen...
    Die Hoffnung stirbt zuletzt...

  • Hallo Ihr,
    ich hatte das schon mal gepostet, also der 111Kw mit ESP geht auch als LKW zuzulassen. Im Motorraum vor dem Wagen oben links ( In Fahrtrichtung rechts. ) ist ein Schild mit den Achslasten von VW angebracht, bei meinem Freestyle ergab die Summe 2840Kg. damit ließ er sich ohne Probleme von PKW auf LKW umschlüsseln, trotz ESP.
    Also Nachschauen und zum TÜV, viel Glück.


    Gruß von Knut, der diesen tollen Freestyle nicht mehr hat. schnief