Eine Frage - Strassenverkehrsordnung...

  • >Ich warte nur selten 2 mal, eher 1mal. Wer weiss, ob ein 3. Chance überhaupt kommt.
    >Schöne Grüße
    >Der Unsichbare


    die 3. 4. und 5. Chance kommt eher, als die Chance, aus dem Grab herauszuklettern oder wiedergeboren zu werden.


    Ich habe in der gesamtet StVo keinen Hinweis gefunden, daß der, der eine Fahrspur benutzt, Vorrang vor dem hat, der darauf will. Heißt konkret, wenn der Vordermann auch überholen will, gibt es keine Vorschrift, die besagt, daß Du Vorrang hast. Der Vordermann darf Dich beim Ausscheren lediglich nicht gefährden! Und die Vorschrift, daß das überholte Fahrzeug nicht beschleunigen darf, ist erst ein mal auf den ersten in der Kolonne anzuwenden, die beiden anderen werden nicht von Dir überholt, sondern überholen selber.


    Überholen ist grundsätzlich verboten bei unklarer Verkehrslage. Wenn zwischen mir und dem LKW zwei PKW sind, kann ich erst einmal davon ausgehen, daß die auch überholen wollen, und vielleicht nur etwas vernünftiger sind und abwarten, bis es gefahrlos möglich ist. Gefahrlos und StVO konform überholen heißt, noch beim ausscheren den sicherheitsabstand einhalten, nach dem überholen erst einscheren, wenn dann auch der Sicherheitsabstand gewahrt ist. Das sind bei 70 kmh imerhin 2 X 35 m plus 10m Fahrzeuglänge = 80 m, die man "aufholen" muß. Dazu ist eine freie Sicht von min. 500m erforderlich´. Alles andere heißt entweder zu wenig Abstand oder überschreiten der 100 kmh oder Risiko!"


    Wenn das Fahrzweug vor mir links blinkt, ist das grundsätzlich eine unklare Verkehrslage! Und damit verbietet sich ein links überholen grundsätzlich, ohne daß es dafür einen extra Paragraphen geben muß! Denn der Vordermann, der kundtut, daß er ausscheren will, hat mindestens das gleiche Recht, die andere Spur zu benutzen, wie ich auch. Grundsätzlich heißt, es gibt auch Ausnahmen, wenn z.B. offensichtlich ist, daß der Blinkerversehentlich anblieb.


    Und wenn ich mir so ansehe, wie du auf Dein vermeintliches Recht pochst, den Vordermann, der vor Dir ausgeschert ist, wieder von "Deiner" Fahrspur zu verjagen, wie Du darüber schreibst, daß du Dich gelegentlich auch einmal verschätzt, welchen Wichtigkeit es für Dich hat, daß andere in der Kolonne Dich wieder einscheren lassen müssen oder sich zu Mördern machen, da gibt es für mich einige Begriffe, die ich hier aber nicht so deutlich nenne möchte. Da sind nicht nur die anderen die Mörder, sondern Du bist vielleicht auch ein Stück Selbstmörder, wenn Du so riskant überholst, daß Dein Leben davon abhängt, daß andere ständig fü Dich bremsbereit sind!


    Zm Glück gibt es das Mittel der Fahrverbote, und ich hoffe, daß die vielen lebensmüden Überholer, denen ich regelmäßig begegne, ihr Fahrverbot bekommen, bevor der Platz zum Bremsen mal nicht mehr gereicht hat!


    Grüße


    Uwe



    Der sich auch oft über Schnecken, LKW, etc. ärgert aber auch ganz gerne mal schnell fährt, aber nur wenn die Bahn frei ist!

  • ... die anderen die Mörder, ...


    Moin,


    nur mal eben ein Einwurf, ohne jetzt eine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen zu wollen (die aber sowieso schon im Gange ist):


    der juristische Tatbestand des Mordes setzt Vorsatz oder Heimtücke seitens des Täters voraus - in den hier diskutierten Fällen kann man aber allenfalls von "billigender Inkaufnahme" sprechen und damit bleiben wir im Bereich des Totschlags ...



    Gruß
    MiKo


    der auch gerne mehrere Fahrzeuge "in einem Rutsch" überholt



    §211 StGB

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Nun komm mal wieder runter. Was macht ihr den armen Kerl so fertig, nur weil er eine Frage stellt?


    Außerdem solltest Du mal darüber dachdenken was Du schreibst. Einmal schreibst Du der Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Das heißt dann aber auch das die 35 Meter vor mir keiner rauszufahren hat wenn ich auf der Gegenfahrbahn bin. Damit würde derjenige nämlich auch den Sicherheitsabstand unterschreiten. Also wenn ich draußen bin dann kann nicht 5 Meter vor mir einer mit 15 km/h weniger raus schleichen und dann noch meinen er sei im Recht. Wer gefährdet denn dann wen?



    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • Hi, Uwe!


    >Ich habe in der gesamtet StVo keinen Hinweis gefunden, daß der, der eine Fahrspur benutzt, Vorrang vor dem hat, der darauf will.


    Aber Hallo! Vor einem Spurwechsel hat man sich davon zu vergewissern, dass dieser gefahrlos und ohne andere zu behindern möglich ist.
    Naht von hinten ein schnelleres Fahrzeug auf der Spur, auf die man wechseln möchte, das man durch den Wechsel zum Bremsen zwingen würde, hat der Spurwechsel zu unterbleiben.
    Andernfalls hat man 100% Schuld an einem durch den Spurwechsel verursachten Unfall.


    Gruß,
    /dev/null

  • >Nun komm mal wieder runter. Was macht ihr den armen Kerl so fertig, nur weil er eine Frage stellt?
    >Außerdem solltest Du mal darüber dachdenken was Du schreibst. Einmal schreibst Du der Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Das heißt dann aber auch das die 35 Meter vor mir keiner rauszufahren hat wenn ich auf der Gegenfahrbahn bin. Damit würde derjenige nämlich auch den Sicherheitsabstand unterschreiten. Also wenn ich draußen bin dann kann nicht 5 Meter vor mir einer mit 15 km/h weniger raus schleichen und dann noch meinen er sei im Recht. Wer gefährdet denn dann wen?



    Das ist doch wohl klar, aber so detailliert war es im Ursprungsatext nicht geschrieben.


    Grüße


    Uwe

  • Moin,


    [...]
    >Andernfalls hat man 100% Schuld an einem durch den Spurwechsel verursachten Unfall.


    Das kann man so nicht stehen lassen. Es gibt genug Fälle (siehe google), bei denen der Überholende eine Mitschuld bekam. Z.B. sehr hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn und, passend zum Thema, Überholen einer Kolonne.



    >Gruß,
    >/dev/null


    zaydo

  • Hi, Zaydo!


    >Das kann man so nicht stehen lassen. Es gibt genug Fälle (siehe google), bei denen der Überholende eine Mitschuld bekam. Z.B. sehr hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn und, passend zum Thema, Überholen einer Kolonne.


    Ist klar, wenn weitere Faktoren hinzukommen.
    Ich wollte es nur mal so drastisch hinschreiben, weil hier mehrfach so getan wurde, als könne man nach Belieben plötzlich nen Blinker setzen und ausscheren, und bekäme dann auch noch Recht, weil Überholer böse Mörder sind.


    Gruß,
    /dev/null