Was passiert nach der Auflastung eines T4?

  • Hallo, ich komm bei dem Auflasten noch nich tganz draus.
    Ich muss bei VW eine Genehmigung holen und der TÜV muss es abnehmen. Dann muss ich mein Brief/ Schein ändern. Soweit richtig?
    Welche auswirkungen hat dies aber für den Verkehr. Ist der Bus dann wie ein LKW zu benutzen? Höchsteschwindigkeit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Muss ich in gewissen Ländern Maut oder ähnliches (abweichend von den normlaen PKWkosten) zahlen? Gibt es an Grenzen mit solch einem Auto Probleme?
    Danke und Gruss Boetze

  • Moin,
    >>>Hallo, ich komm bei dem Auflasten noch nicht ganz draus.
    da ist es ratsam, die Suche zu bemühen und unter „Auflastung“ mal ein paar Beiträge zu lesen.
    >>>Ich muss bei VW eine Genehmigung holen und der TÜV muss es abnehmen. Dann muss ich mein Brief/ Schein ändern. Soweit richtig?
    Ja, richtig.
    >>>Welche Auswirkungen hat dies aber für den Verkehr. Ist der Bus dann wie ein LKW zu benutzen?
    Wie bitteschön benutzt man einen LKW? Hat der das Lenkrad auf der anderen Seite?
    Na, Spass beiseite...Änderungen in der StVO fangen erst bei > 3,5 to an.
    >>>Höchsteschwindigkeit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Muss ich in gewissen Ländern Maut oder ähnliches (abweichend von den normlaen PKWkosten) zahlen?
    Wie vor, > 3,50to
    >>> Gibt es an Grenzen mit solch einem Auto Probleme?
    Wieso???
    Gruß Andreas

  • Hallo,


    das Auflasten alleine wird dir nichts nützen. Seit dem 01.05.05 werden aufgelastete Fahrzeuge über 2,8t nicht mehr steuerlich begünstigt.
    Es sei denn du lässt ihn als Wohnmobil zu.
    Was für einen T4 fährst du denn? (Multivan,Transporter..)

  • >Warum willst du ihn auflasten lassen?
    Es sei denn du willst ihn als Wohnmobil zulassen.
    Dann im Moment noch günstigere Steuern. Die Betonung liegt auf MOMENT.


    Ich würde abwarten wie es sich entwickelt.


    Auflasten kannst du immer noch.

  • >Hallo,
    >das Auflasten alleine wird dir nichts nützen.








    Kommt drauf an, was du willst. Wenn du eine erhöhte Zuladung willst nützt sie sehr wohl!


    Gruss,
    Ingo

  • >>Hallo,
    >>das Auflasten alleine wird dir nichts nützen.
    >Kommt drauf an, was du willst. Wenn du eine erhöhte Zuladung willst nützt sie sehr wohl!
    >Gruss,
    >Ingo


    Ich glaube kaum, das es ihm um eine erhöhte Zuladung geht.
    Es sei denn er ist Unternehmer und will den Wagen gewerblich nutzen, aber dann ist er, wenn er Unternehmer ist eh steuerlich anders angesiedelt als der Normalverbraucher.
    Aber um Steuern zu sparen reicht die Auflastung alleine nicht mehr aus bei Privatfahrern.

  • >Es sei denn er ist Unternehmer und will den Wagen gewerblich nutzen, aber dann ist er, wenn er Unternehmer ist eh steuerlich anders angesiedelt als der Normalverbraucher.



    Die KFZ-Steuer macht da keinen Unterschied. Besteuert wird nach Fahrzeugart, nicht danach, wie das Fahrzeug tatsächlich verwendet wird. Unternehmer und Privatleute sind da gleichgestellt. Wer Spaß daran hat, kann sich einen 30to Tanklastug kaufen um damit seine Freundin zur Disco zu chauffieren. Es bleibt aber trotzdem ein LKW.


    Grüße


    Uwe

  • >Hallo,


    wenn du damit einen Anhänger auf Landstrassen ziehst und hast eine Zulassung als Sonder KFZ......, dann darfst max. 60 km/h. Auf der Autobah gibt es keinen Unterschied.


    Martin