Problem mit Origo Spirituskocher und TÜV

  • Hallo,


    ein t4 mit langem radstand soll zum Wohnmobil zugelassen werden.
    Bei der TÜV untersuchung war der
    Prüfer zufrieden mit dem Wagen, wollte aber schriftlich haben, dass der Spirituskocher "Origo 1500", welcher in diesen Wagen eingebaut ist,für den Wohnmobilbetrieb zugelassen ist.
    Leider steht in der Gebrauchsanleitung für diesen bekannten Kocher kein Hinweis, dass er für den Betrieb in Booten und Wohnmobilen gedacht ist.
    Ich habe die Origo-Vertretung in Deutschland angeschrieben, leider kam bis jetzt keine Antwort.


    Meine Frage:


    -Kennt jemand eine Möglichkeit an so ein Zertifikat heranzukommen?
    -Darf ein TüV prüfer überhaupt nach so einen Zertifikat fragen, ich dachte so etwas wird nur bei eingebauten Gasanlagen verwendet?


    Danke für eure Hilfe


    Daniel

  • Hi,


    da in meinem 93 cali auch ein Spirituskocher eingebaut war frage ich mich was denn so einen Kocher "Wohnmobiltauglich" macht. Kann mir aber vorstellen das sichergestellt sein muss das kein Spititus während der Fahrt austreten darf und das kann Dir sicher nur der Hersteller bescheinigen.


    Meine Erfahrung mit dem Kocher war das er immer gemuffelt hat und besonders mit dem pafümierten Spiritus aus Frankreich.


    Drück Dir die Daumen das der Kocher zulassungsfähig ist.


    Gruß Frank

  • Hallo,


    >Bei der TÜV untersuchung war der
    >Prüfer zufrieden mit dem Wagen, wollte aber schriftlich haben, dass der Spirituskocher "Origo 1500", welcher in diesen Wagen eingebaut ist,für den Wohnmobilbetrieb zugelassen ist.


    Damit hat der Prüfer Recht. Als ich meinen umschreiben lassen wollte, hat der TÜV nach einer Bescheinigung gefragt, dass der Spiritus-Kocher für Innenräume (im Sinne von Zelt, Womo...) zugelassen ist. Ich hatte mich für Trangia-Kocher entschieden und da konnte mir die Firma lediglich bescheinigen, dass ihre Kocher nicht dafür zugelassen sind. :( Ich habe mich damals etwas näher erkundigt und festgestellt, dass es glaube ich nur zwei (?) Spiritus-Kocher mit "Innenraum-Zulassung" überhaupt gibt. Preislich lagen die dann im Bereich eines Gaskochers...


    >Meine Frage:
    >-Kennt jemand eine Möglichkeit an so ein Zertifikat heranzukommen?


    Nur mit dem entsprechenden Kocher...


    >-Darf ein TüV prüfer überhaupt nach so einen Zertifikat fragen, ich dachte so etwas wird nur bei eingebauten Gasanlagen verwendet?


    Wenn der Kocher "eingebaut" ist, dann muss er auch dafür zugelasen sein. Und das muss der TÜV ja überprüfen...


    Bei mir hat aber ein Gespräch mit einem anderen Prüfer dann den entsprechenden Erfolg gehabt ;)


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • angeschlossen ist, gibt es keine Vorschrift, dass ein Kocher, egal mit welcher Energieversorgung (sogar Bezinkocher), eine Zulassung für den Betrieb in einem Kfz braucht.
    Bei einem Gaskocher, welcher an eine festinstallierte Gasversorgung angeschlossen ist, ist dies anders, eben wegen der Energievariante GAS.
    Hier müssen dann entsprechende Vorgaben erfüllt sein, damit diese im Fahrzeug eingebaut sein dürfen. ABER !!! Nicht jeder Kocher, der ein CE-Zeichen hat, darf
    deshalb auch in ein Fahrzeug eingebaut werden.
    Und wie das mit der Gasversorgung erfolgen muss, dies ist alles in der G 607 geregelt.
    Lass Dir einfach von diesem Prüfer ein entsprechendes schriftliches Dokument zeigen, woraus zu ersehen ist, dass solche Kocher, also Spiritus-, Benzin- oder Elektrokocher eine entsprechende Zulassung benötigen. Er wird nichts finden, weil es nichts gibt.
    Solche Kocher werden nicht anders behandelt, wie z.B. Fernsehgeräte, Laptops, DVD-Player usw. Sogar die Möbelteile für Freizeitfahrzeuge müssen nicht für den Betrieb in Fahrzeugen geprüft werden. Nur wenn eine Umschreibung zum Womo stattfinden soll, dann "müsste" der Prüfer die Befestigung im Fahrzeug überprüfen.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man





    http://www.zillka-mobile.de

  • Hallo Daniel,
    so ein Kocher ist in meinem Womo auch eingebaut und ich mußte hier in Braunschweig nur dem TÜV-Prüfer erklären wie er funktioniert, da er glaubte vor einem Gaskocher zu stehen und den Flaschenkasten vergebens suchte!
    Wichtig ist nur der Hinweis: Das beim Betrieb des Kochers für ausreichende Frischluftversorgung, durch öffnen eines Fensters, zu sorgen ist. Und der Kocher nicht zu heizzwecken verwendet werden darf.
    Viel Glück, wenn ich kommste mal rum nach Braunschweig kein Problem hier.


    Gruß von Knut