T4 California PKW 2,81 to Rückwirkende Nachbesteuerung

  • Hallo,
    erhielt heute Steurbescheid nach Hubraum, rückwirkend zum April.
    Ich wand ein, es handele sich um Wohnmobil mit Schlaf-Wasch-Kochgelegenheit über 2,81 to.


    Die Dame meinte, ist aber PKW geschlossen eingetragen, (ätsch)...


    Ich meinte, Zulassungstelle, SonderkfZ eintragen will.
    Dame sagte, müsse dann aber trotzdem den Zwischenzeitraum nachversteuern.


    Hat denen jemand ins Gehirn geschissen?


    Wenn das zutreffend sein sollte.. es sit doch deren Bier, mir einen rechtzeitigen Steurbescheid bei Veränderung der Grundlagen zu schicken.


    Sonst lasse ich rückwirkend umschlüsseln.


    Was mir sonst noch einfällt:


    Persönliche Inregressnahme des Spätbescheidverursachers.
    Auswandern.. mal wieder..


    Genügt der Nachweis der Wohnmobileigenschaft auch trot PKW-Eintrag zur Weiterbesteuerung nach Gewicht?


    Gibt es Präzedenzfälle für die Nachweis der Wirkungslosigkeit eines derart verspäteten Bescheides?


    Grüße
    Matthias

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • >Hallo,
    >erhielt heute Steurbescheid nach Hubraum, rückwirkend zum April.
    >Ich wand ein, es handele sich um Wohnmobil mit Schlaf-Wasch-Kochgelegenheit über 2,81 to.
    >Die Dame meinte, ist aber PKW geschlossen eingetragen, (ätsch)...
    >Ich meinte, Zulassungstelle, SonderkfZ eintragen will.
    >Dame sagte, müsse dann aber trotzdem den Zwischenzeitraum nachversteuern.
    >Hat denen jemand ins Gehirn geschissen?


    Nein, es ist so korrekt. Du hattest einen Eintrag PKW - die Besteuerung lief als PKW. Was ist da falsch?


    >Wenn das zutreffend sein sollte.. es sit doch deren Bier, mir einen rechtzeitigen Steurbescheid bei Veränderung der Grundlagen zu schicken.


    Oha - da verwechselst Du einiges.
    Mach Dich schlau - aber nicht am Stammtisch.


    >Sonst lasse ich rückwirkend umschlüsseln.


    Geht nicht.
    Die Eintragung erfolgt in Brief und Schein und ist nicht mit Eintragung durch TÜV / Dekra steuerlich relevant sondern mit dem Tag der Änderung auf der Zulassungsstelle.
    Sprich Januar Umschlüsselung auf Womo und im August bequemst Du Dich erst zur Zulassungsstelle bedeutet steuerlich bis August Betrachtung als Womo.


    >Was mir sonst noch einfällt:
    >Persönliche Inregressnahme des Spätbescheidverursachers.


    Vergiss es. Du hast das Steuerrecht nicht verstanden ;)


    >Auswandern.. mal wieder..


    Viel Spass. Geh nach Holland - da kostet Dein T4 rund das dreifache an Steuern wie in De.
    Oder nach Frankreich - da ist es nur knapp das doppelte.
    Oder in die Schweiz - auch teurer.


    >Genügt der Nachweis der Wohnmobileigenschaft auch trot PKW-Eintrag zur Weiterbesteuerung nach Gewicht?


    1. es gibt keine endgültige Entscheidung zur weiteren steuerlichen Behandlung der Womos
    2. wenn die Gewichtsbesteuerung kippt wird das rückwirkend zum 1.5.2005 passieren
    3. entscheidet Dein zuständiges Finanzamt über die Wohnmobileigenschaft und sonst keiner


    >Gibt es Präzedenzfälle für die Nachweis der Wirkungslosigkeit eines derart verspäteten Bescheides?


    Nein, da er nicht wirklungslos ist gibts auch keine Präzedenzfälle - Du hast einen PKW zugelassen und eine entsprechende Besteuerung erhalten.


    Anders siehts bei Fahrzeugen aus, die als Womo zugelassen sind und bei denen die Finanzämter PKW Besteuerung haben wollen. Da kann man einen Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf die noch offene Gesetzeslage. In Deinem Fall trifft das aber nicht zu

  • Hallo Matthias,


    Steuern zahlst Du nach Eintrag und nicht nach der tatsächlichen Beschaffenheit.
    Die Behörden können ja schließlich nicht hellsehen, dass Du ein WoMo hast.
    Deshalb:
    Zum TÜV und dann zur Zulassung.


    Im Differenzzeitraum musst Du für PKW Steuer entrichten.


    Also alles völlig in Ordnung, auch wenn es sich für Dich anders darstellt.


    Gruß
    Andy

  • ..der Händler den CALI bei der Versicherung als Womo laufen läßt. Die Versicherung also den Schein nicht braucht um zu beurteilen dass der Cali ein Womo ist, das Finanzamt aber eine Änderung im Schein erst ab Datum der Umschreibung gelten lässt. Aber es stimmt was die Anderen hier schreiben, Regeln sind dazu da sie zu befolgen und nur so handlt der Fiskus.


    Aber es ist schon ganz schön verkehrt was da mit den letzten Calis Ende 2003 so lief. Last rauf , dann runter, dann PKW, dann So KFZ Womo, dann...
    Ich hab einen ich kenne meinen Cali Fahrzeugschein, allein die Eintragungen der Reifen größe.....GEIL. Alles von 15" bis 16" mit viel wenn und aber.


    Ist lustig zu vergleichen was VW da noch alles reingeschrieben hat, bei meinem Vorgänger ein 111er Multi (eigentlich ja gleiches Fahrzeug) war der schein richtig leer.


    Nur so am Rande all das nix für ungut.
    Matt

  • >..der Händler den CALI bei der Versicherung als Womo laufen läßt. Die Versicherung also den Schein nicht braucht um zu beurteilen dass der Cali ein Womo ist, das Finanzamt aber eine Änderung im Schein erst ab Datum der Umschreibung gelten lässt.


    Die Steuern werden nach dem erhoben, was im Rechner der Zulassungsstelle eingetragen ist. Die Versicherung braucht die Fz Daten eigentlich auch.
    Sollte der Versicherung keine Kopie des Scheins vorliegen und es stellt sich hinterher - womöglich im Schadensfall heraus, dass die Einstufung falsch war darfst Du Dich damit rumschlagen der Versicherung nachzuweisen, dass sie einen Fehler gemacht hat. Nur weil Dein Versicherungsvertreter den Schein nicht sehen wollte bedeutet das nicht, dass sie den nicht braucht.


    >Aber es stimmt was die Anderen hier schreiben, Regeln sind dazu da sie zu befolgen und nur so handlt der Fiskus.



    >Aber es ist schon ganz schön verkehrt was da mit den letzten Calis Ende 2003 so lief. Last rauf , dann runter, dann PKW, dann So KFZ Womo, dann...



    Mit der Eintragung als PKW haben die Neuwagenkäufer in der Regel richtig Versicherung gespart. Insofern war das so schon bewusst gemacht.

  • >Hi,
    >bei mir wurde das Umschreiben rückwirkend anerkannt und ich muss von Mai bis jetzt nichts nachzahlen.
    >Howdy Frank



    Und ein Freund hat den erhöhten Bescheid schon im Mai bekommen. Konnte also sofort umschlüsseln.


    Ich sehe darin eine Ungleichbehandlung.


    Ist das normal, dass der Steuerzahler diesen Nachteil schlucken muss?


    Ich sehe mich dadurch geschädigt, und frage mich, ob ein Finanzbeamter dies ungestraft tun kann.


    Gruß
    Matthias

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.