Hallo,
erhielt heute Steurbescheid nach Hubraum, rückwirkend zum April.
Ich wand ein, es handele sich um Wohnmobil mit Schlaf-Wasch-Kochgelegenheit über 2,81 to.
Die Dame meinte, ist aber PKW geschlossen eingetragen, (ätsch)...
Ich meinte, Zulassungstelle, SonderkfZ eintragen will.
Dame sagte, müsse dann aber trotzdem den Zwischenzeitraum nachversteuern.
Hat denen jemand ins Gehirn geschissen?
Wenn das zutreffend sein sollte.. es sit doch deren Bier, mir einen rechtzeitigen Steurbescheid bei Veränderung der Grundlagen zu schicken.
Sonst lasse ich rückwirkend umschlüsseln.
Was mir sonst noch einfällt:
Persönliche Inregressnahme des Spätbescheidverursachers.
Auswandern.. mal wieder..
Genügt der Nachweis der Wohnmobileigenschaft auch trot PKW-Eintrag zur Weiterbesteuerung nach Gewicht?
Gibt es Präzedenzfälle für die Nachweis der Wirkungslosigkeit eines derart verspäteten Bescheides?
Grüße
Matthias