nun ist es soweit. ich habe eine Gerichts-Vorladung wegen meiner Auflastung

  • Moin,


    [...]
    >Schade, daß wir hier mittlerweile so vorsichtig sein müssen.


    Streiche "sein müssen", setze "sind".



    >Dabei habe ich doch nur den guten Mann selbst zitiert, der ja auch nie einen Hehl aus seinem vollen Namen gemacht hatte,


    Ja. Er schien sich recht sicher zu sein. Ob das berechtigt war, wird man ja bald wissen ;)



    zaydo

  • Darauf wurden wir strickt hingewiesen.
    Dennoch kannst Du bei Deinem TÜV des Vertrauens nach diesem Merkblatt nachfragen und zwar handelt es sich genau um folgenden Oberbegriff:


    Bau und B/05 Betrieb von Fahrzeugen 14
    TÜV-Nord Mobilität Stand 21.10.2005


    In diesem Merkblatt wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass "vereinzelt" Teilgutachten gemäß ³ 19 (3) im Umlauf sind, in denen die Einhaltung der genannten Mindestanforderungen nicht vorgegeben wird.


    Eine Umschreibung zum Wohnmobil kann, trotz Vorlage eines solchen Gutachtens, grundsätzlich nicht erfolgen !!!.


    Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen gehen sogar über die Mindestanforderungen aus dem Merkblatt 740 hinaus und verlangen mittlerweile in Bereich des Küchenblocks eine "frei begehbare Fläche von mind. 1qm mit einer Mindesthöhe von 170 cm.
    Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist dies jedoch keine konkrete Anforderung.


    Versuch mal beim TÜV Nord, Abt. Mobilität Dein Glück, vielleicht händigen die Dir das Mekrblatt aus. Die dürfen das (evtl.) ;)


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • Irgendwie bin ich inzwischen froh, dass unser 111er MV aus 10/2001 ohne ESP mit inzwischen 111000km nicht aufgelastet ist. Genausowenig ist er als Womo/Bümo zugelassen. Wir haben immer brav unsere KFz-Steuern bezahlt ohne zu klagen und zu murren.


    Das einzige, was mir zum Glück mit unserem MV fehlt, ist die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes, damit man auch mal die sieben integrierten Sitze mit Personen belasten und den Gepäckraum mit angemessenem Gepäck versorgen kann, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.


    Aber wenn ich in der Vergangenheit dann zu VW oder TÜV oder sonstwohin gerannt bin, wurde der Verdacht nahe gebracht, Steuern oder Versicherung sparen zu wollen. Und daher resultierten immer wieder Auflagen, die dem technisch unbelasteten Fahrzeughalter und darüberhinaus sogar selbst der Sau grausten.


    Vielleicht habe ich ja jetzt endlich die Möglichkeit, unseren 111er auflasten zu lasten, ohne dass irgend jemand einem vorwirft, sich auf Kosten von wem auch immer bereichern zu wollen.


    Dann hat unser 111er die Chance, uns noch ein paar Jahre begleiten zu dürfen. Denn was sollen wir mit einem 7-Sitzer, wenn wir nur max. 5 Sitze besetzen können???


    Gruss


    Hubertus GG

  • >Aber wenn ich in der Vergangenheit dann zu VW oder TÜV oder sonstwohin gerannt bin, wurde der Verdacht nahe gebracht, Steuern oder Versicherung sparen zu wollen. Und daher resultierten immer wieder Auflagen, die dem technisch unbelasteten Fahrzeughalter und darüberhinaus sogar selbst der Sau grausten.
    >Vielleicht habe ich ja jetzt endlich die Möglichkeit, unseren 111er auflasten zu lasten, ohne dass irgend jemand einem vorwirft, sich auf Kosten von wem auch immer bereichern zu wollen.



    Du konntest doch auch schon immer auf "nur" 2795 kg Auflasten lassen ohne in irgendwelchen Verdacht zu geraten.
    Dazu geniesst du den Vorteil Parkplätze benutzen zu dürfen, die nur für FZ *bis* 2,8t freigegeben sind.


    Screwdriver

  • >Kann mir nicht Vorstellen das da Steuern von Dir nachgezahlt werden müssen.
    >Natürlich sind dann ab Tag der Feststellung die Höheren Steuern fällig.


    Weshalb denn nicht? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und da ist es eben genauso. Und je nach Umstand wird man das ganze dann sehen müssen. Solltest du damals zur Auflastung auch durch halb Deutschland gefahren sein wird man dich sicherlich fragen, weshalb du es nicht auch vor Ort bzw. im näheren Umkreis Versucht hast. Wenn dir darauf nichts vernünftiges einfällt, wird man dir Unterstellen dass du es billigend in Kauf genommen hast.

  • >da werd ich mich wohl hinten anstellen müssen und hoffen, das für mich was >Übrig bleibt.


    Solltest du dies aber verlieren, dann hast du schlechten Geld auch noch gutes hinterhergeworfen.

  • > Solltest du damals zur Auflastung auch durch halb Deutschland gefahren sein wird man dich sicherlich fragen, weshalb du es nicht auch vor Ort bzw. im näheren Umkreis Versucht hast. Wenn dir darauf nichts vernünftiges einfällt, wird man dir Unterstellen dass du es billigend in Kauf genommen hast.



    AFAIk sind damals die Gutachten per Post versand worden. War also nicht so ein wahnsinniger Aufwand .....


    Peer