Gaskastenentlüftung

  • Hallo,
    bin gerade dabei meinen Gaskasteneinbau für meinen T4 zu planen. Ich habe dieses Forum nach guten Ideen durchsucht und bin auf diesen Beitrag gekommen wo über die originale Entlüftung des T4 auf der Fahrerseite hinter der Heckstoßstange diskutiert wurde. Ich habe auch gelesen das die Entlüftung nicht ausreicht um die geforderten 100qcm zu erreichen. Wenn ich die Entlüftung ausschneide so das ich die 100qcm erreiche ist es dann abgetan oder muß ich dann noch ein Lehrrohr mit 10 cm durchmesser einbauen? Wie sieht es überhaupt dann mit Spritzschutz aus? Oder ist das hinter der Stoßstange so und so kein Thema?
    MFG Christian

  • Wenn du eine Bodenentlüftung realisieren würdest, würde nach Aussage meines TÜV-Gasanlagen-Fritzen sogar ein daumengroßes Loch reichen ... werde demnächst Kombi Bodenkamin und Bodenentlüftung realisieren. Abstand Zitat "min. 1 Meter...".
    Bodenkamin ist schon drin.
    Gruß aus`m Moloch
    bj. berlin

  • Wie jetzt???? Ich dachte Bodenentlüftung + Bodenkamin der Gasheizung verboten? Entlüftungsloch des Gaskasten 100qcm? Das würde bedeuten das die originale Enlüftung ausreicht, oder???
    MFG Christian

  • gasdichten Behälter, mit dicht schließenden Deckel, schraub-, klapp- oder steckbar, eingesetzt werden kann. Wenn der Gasflaschenkasten eine Türe hat, ist es nicht mit daumengroßen (mind. 2 qcm) Querschnitt getan. Da müssen es dann 100qcm sein, und zwar freier Querschnitt. also nicht einen Ausschnitt mit 100qcm erstellen und dann Lüftungsgitter einsetzen, das ist nicht zulässig.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • Also würde mir dann die originale Enlüftung reichen wenn mein Gaskasten nur von oben zugänglich währe und der Kasten dicht ist? Noch was habe ich gerade erfahren. Es soll heutzutage nicht mehr möglich sein mit einem Gaskasten eine Abnahme zu erhalten der es erlaubt die Gasflasche im Innenraum auszuwechseln. Es soll nämlich seit ca. 2 Jahren eine Bestimmung geben die nur noch einen Gaskasten zuläst wo man die Flaschen nur von aussen auswechseln kann. Dieser Händler der auch abnahmen macht würde mir also meinen Gaskasten, wo die Flaschen innen gewechselt werden nicht abnehmen. Ist das so richtig, oder kann ich diese Bestimmung irgendwie umgehen?
    MFG Christian

  • gewechselt werden. Die einzige neue Vorschrift dazu besagt, dass an der Öffnung des Gaskastens unten eine 5cm hohe "Schottwand" vorhanden sein muss, die Gasflaschen zudem "zweifach" gegen Verdrehen und Umfallen gesichert sein müssen.
    Die Vorschrift sagt klipp und klar: "nur von Außen zugänglich". AUSNAHME: bei Bauart zugelassenen Fahrzeugen, wenn Karosserieausschnitt für Aufstellraum erforderlich wäre !!!!!.
    und zu diesen Ausnahmen zählen eben alle Kastenwagenausbauten.
    Sag ihm, er solle sich die G607neu und DIN EN 1949 mal ganz genau durchlesen.


    Wichtig ist auch, dass Abstand zum Auspuff eingehalten wird, bzw. ein entsprechendes Schutzschild angebracht wird.


    Die Entlüftungsöffnung von mind. 2qcm reicht dann, wenn NUR EINE Flasche mit max. 7 kg Füllgewicht Verwendung findet. Also 2 Flaschen geht nicht, dann wieder 100 qcm.


    Weiterhin ist es möglich, sowohl die Entlüftung des Gaskastens wie auch die Abgasführung, z.B. einer Heizung, gleichzeitig "UNTERFLUR" darzustellen. Jedoch muss dabei die Entlüftung des Gaskastens nach dem Bodendurchbruch in einem Schacht, welcher weg von dem Abgaskamin der Heizung in Richtung Fahrzeugseitenwand verläuft, geführt werden.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man





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  • kann nur das wiedergeben, was ich mit meinem TÃœV-Fritzen konzipiert habe: Abstand Bodenkamin-Entlüftung 1 Meter, Durchmesser Entlüftung "daumendick" (mit Schlauch, damit der 1m-Abstand entsteht). Fertig. Entlüftung nach unten ist natürlich viel effektiver als seitlich, deshalb große Differenzen, meine Einschätzung.
    Seitlicher Ausgang ist natürlich sehr interessant, wer flext/stichsägt schon gerne am T4 rum ...
    Wohnste in Bln. + Umgebung wegen Adresse TÃœV-Fritzen?
    Gruß aus`m Moloch
    bj. berlin

  • Ich komme aus Bayern. Dann werde ich mal bei uns im Umkreis jemanden suchen der mir das dann auch so abnimmt wie du sagst. Danke für deine Beiträge.
    MFG Christian

  • Ich habe gerade die G607 unter Flüssiggas-Behälter nachgelesen. Die sagen das ich je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht mitführen darf. Vorraussetzung dafür der Gaskasten der nur von oben zugänglich ist und eine 2qcm große Entlüftung hat. Handelt es sich bei der G607 um eine ältere Version. Kannst du mir die neue G607 senden?
    MFG Christian

  • O.K. ich werde auch gleich mal ausschau halten. Besser gesagt ich habe bereits schon nach einer neueren Version gesucht, aber leider noch nichts gefunden. Währe super wenn du mir da weiter helfen könntest.
    MFG Christian

  • Wäre fürchterlich nett, wenn ich das auch bekommen kann wenn einer was hat oder findet.
    Entweder als Attachment oder als DL-Link.
    Mail-Addy funktioniert.
    Danke im Voraus.


    Screwdriver