Standheizung stillegen?

  • Hallo!
    Wollte mal wissen,ob mi jemand sagen kann,wie aufwendig es ist die Standheizung stillzulegen.Benutzen sie fast nie und nun soll der Waermetauscher wegen TUEv ausgewechselt werden(10 Jahre)-das ist halt sauteuer.
    Weiss einer,was stillegen kostet oder ob mans selber machen kann und wenn ja,wies geht?
    Gruss Stefanie

  • ... also mindestens die Heizung selber muß weg, die elektrischen Anschlüsse kann man im Bedarfsfall vernünftig isolieren. Spritleitung entsprechend verschliessen.
    Selbermachen eigentlich kein Problem, am besten mit Grube oder Bühne oder Wagenheber und Böcken.


    Gruß


    malte

    T4 VR6 Bj98 / T3 Bj 86 JX -->2E es ist immer gut, Werkzeug für die Kollegen dabei zu haben

  • >Hallo!
    >Wollte mal wissen,ob mi jemand sagen kann,wie aufwendig es ist die Standheizung stillzulegen.Benutzen sie fast nie und nun soll der Waermetauscher wegen TUEv ausgewechselt werden(10 Jahre)-das ist halt sauteuer.
    >Weiss einer,was stillegen kostet oder ob mans selber machen kann und wenn ja,wies geht?
    >Gruss Stefanie


    Hallo Stefanie,


    ich habe ein Rundschreiben von Eberspächer, in dem steht das, der Wärmetauscher nicht mehr nach 10 Jahren getauscht werden muß. Dann kann die SH drinbleiben.
    Bitte schick mir deine eMail-Adresse oder deine Fax-Nr. dann sende ich dir das Schreiben.
    Meine eMail-Ad.: T4-Joerg109@web.de


    Gruß
    Joerg R

  • >
    >Moin,
    >unter "hier" steht es genau anders drin: <A href="http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/253727.htm" target="_top[/url]http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/253727.htm</A>.
    >Gruß,
    >Thomas



    Also wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich Eberspächer hier auf Luftheizungen, nicht auf Standheizungen. Es geht ja konkret um die Wechselplicht des Wärmetauschers und nicht der Brennkammer.


    Auf jeden Fall muß nicht zwangsweise was stillgelegt werden, solange die SH funktioniert würde ich gar nichts machen. Bei meinem Bruder ist das Steuergerät hin (funktioniert halt leider nichts mehr), die SH bleibt wo sie ist weil die Reparatur zu teuer wird.
    In dem Fall Webasto besteht beim Austausch des Steuergerätes zeitgleich auf dem Brennkammerwechsel, weil sie sonst keine Garantie geben. 850,- für nen Tiefgaragenparker war ihm zu viel...


    Also keine Bedenken wegen der 10 Jahres-Frist.

  • >>
    >>Moin,
    >>unter "hier" steht es genau anders drin: <A href="http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/253727.htm" target="_top[/url]http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/253727.htm</A>.
    >>Gruß,
    >>Thomas
    >
    >Also wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich Eberspächer hier auf Luftheizungen, nicht auf Standheizungen. Es geht ja konkret um die Wechselplicht des Wärmetauschers und nicht der Brennkammer.
    >Auf jeden Fall muß nicht zwangsweise was stillgelegt werden, solange die SH funktioniert würde ich gar nichts machen. Bei meinem Bruder ist das Steuergerät hin (funktioniert halt leider nichts mehr), die SH bleibt wo sie ist weil die Reparatur zu teuer wird.
    >In dem Fall Webasto besteht beim Austausch des Steuergerätes zeitgleich auf dem Brennkammerwechsel, weil sie sonst keine Garantie geben. 850,- für nen Tiefgaragenparker war ihm zu viel...
    >Also keine Bedenken wegen der 10 Jahres-Frist.
    Krieg aber so keinen TUEV,weil das BJ auf dem Waermetauscher drausteht und die Heizung so ja funktioniert. Deshalb muss ich entweder stillegen(was auch immer das im Klartext heisst/der TUEV selber konnte es mir leider nicht sagen/,oder aber den Waermetauscher wechseln...

  • >
    >Moin,
    >unter "hier" steht es genau anders drin: <A href="http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/253727.htm" target="_top[/url]http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/253727.htm</A>.
    >Gruß,
    >Thomas


    Hi Thomas,


    da steht aber im 1. Satz " Die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG enthält gegenüber der bishen gültigen TA 27 KEINE Forderung des Wärmetauscherwechsels bei Luftheizgeräten nach 10 Jahren Betriebszeit"


    Aber Eberspächer hält an der Reglung fest


    Gruß Joerg R

  • Moin,


    das ist ja auch genau das, was der Hersteller Eberspächer schreibt.


    Da wird sich kein Prüfer drüber hinwegsetzen, wenn der Hersteller schreibt, der Wärmetauscher muss aus technischen Gründen gewechselt werden. Das geschieht schliesslich aus Vorsichtsgründen, damit die Insassen durch eventuelle Undichtigkeiten nicht vergiftet werden.


    Bei einer Wasser-Heizung ist die Gefahr natürlich nicht gegeben, da kann die Heizung höchstens absaufen.


    Es sieht wohl so aus, als ob du die Heizung ausbauen oder den WT ersetzen lassen musst. In der BDA steht das allerdings auch drin, zumindest bei den MV mit Werkseinbau.


    Gruß,
    Thomas

  • bei mir war genau dasselbe Problem. Der TÜV hat sich so wie Deiner verhalten, Dekra beim VAG hat gesagt, nach neuer EU-Richtlinie.... muss ja nicht mehr getauscht werden. Ich denke es ist davon abhängig, an welchen Prüfer man gerät.

  • Mir ist unverständlich, warum der Dir die Plakette verweigert (siehe Postings oben EG-Richtlinie).
    Aber wenn´s denn so ist , und Du schnell und unkompliziert die Plakette haben willst, bau halt für die Prüfung das Steuergerät der Heizung aus. Damit ist gut. Wann Du das SG wieder einbaust, ist Deine Entscheidung. ;)

  • >Aber Eberspächer hält an der Reglung fest


    das ist eine unverbindliche Herstellerrichtlinie, die den TÜV nicht mehr interessiert.


    Daß Eberspächer den Tausch vorschreibt ist nur logisch, die Erstickungsgefahr im Fahrzeug ist bei einer defekten Brennkammer einfach zu groß.

  • Moin,


    [...]
    >Daß Eberspächer den Tausch vorschreibt ist nur logisch, die Erstickungsgefahr im Fahrzeug ist bei einer defekten Brennkammer einfach zu groß.


    Ja. Aber logisch ist in erster Linie, dass Eberspächer daran verdient ;-))


    zaydo

  • >Moin,
    >[...]
    >>Daß Eberspächer den Tausch vorschreibt ist nur logisch, die Erstickungsgefahr im Fahrzeug ist bei einer defekten Brennkammer einfach zu groß.
    >Ja. Aber logisch ist in erster Linie, dass Eberspächer daran verdient ;-))
    >zaydo



    Ist wohl eher so, dass Eberspächer auf Nummer sicher geht. Falls doch was passiert haben die ein echtes Problem am Hals.
    Wenn die den Tausch nicht mehr vorschreiben, und bei nem 15 Jahre alten Brenner gibt der Wärmetauscher den Geist auf und vergiftet die Insassen, sind die dran.


    Kommt auch gar nicht so selten vor, in meinem Bekanntenkreis sind zwei Leute im WoMo über Nacht an einer defekten Heizung erstickt...

  • >>... also mindestens die Heizung selber muß weg,
    >Nein. Steuergerät reicht.
    Bei mir reichte es den Stecker von der Pumpe abzuziehen und
    mit einem Schrumpfschlauch zu isolieren.



    http://Konek.de

  • >>>... also mindestens die Heizung selber muß weg,
    >>Nein. Steuergerät reicht.
    >Bei mir reichte es den Stecker von der Pumpe abzuziehen und
    >mit einem Schrumpfschlauch zu isolieren.
    Kommt man da gut ran?
    Und wo warst Du beim TUEV?